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Im 16. Jahrhundert wurden im Bezirke Amiens auf königlichen Befehl die geltenden Gewohnheitsrechte unter Zuziehung der Beteiligten durch öffentliche Urkunde behördlich festgestellt (Coutumes d'Amiens). Der 17. Artikel der über die Rechte des Herrn von Rambures aufgenommenen, archivarisch aufbewahrten Urkunde lautet: „Wenn ein Unterthan oder eine Unterthanin des Ortes Drucat sich verheiratet und das Hochzeitsfest in Drucat stattfindet, so kann der junge Ehemann die erste Nacht mit seiner Hochzeitsdame nur dann schlafen, wenn dazu die Erlaubnis des genannten Herrn erteilt wird oder der genannte Herr mit der Hochzeitsdame geschlafen hat; er muss die Erlaubnis bei dem Herrn oder seinen Beamten nachsuchen unter Ueberreichung von 1 Schüssel Fleisch, wie solches auf der Hochzeit genossen wird, und 2 Kannen vom Hochzeitstrunk. Dieses Recht wird droit de cullage genannt und dies droit de cullage wird von dem genannten Herrn und seinen Vorgängern seit unvordenklichen Zeiten ausgeübt." Auch hier (in einer amtlichen Urkunde!) will Schmidt in den Worten: „oder der genannte Herr mit der Hochzeitsdame geschlafen hat" nur eine scherzhafte Redewendung" erblicken. Schlimmstenfalls, meint er, habe die Urkunde den Sinn: Zum Beilager in der Hochzeitsnacht bedürfe der Bräutigam der Erlaubnis des Grundherrn, die er unter Entrichtung der Abgabe nachsuchen müsse; dieses Rechtes gehe aber der Grundherr verlustig, wenn er mit der Braut fleischlichen Verkehr gehabt habe. Nun würde doch aber der Bräutigam, wenn es sich nur um das Erfordernis der Erlaubnis zum Beilager in der ersten Nacht handelte, dieses Erfordernis samt der Abgabe leicht umgehen können, indem er das Beilager bis zur zweiten Nacht verschöbe. Einen Sinn gewinnt die Stelle nur, wenn man sie dahin versteht: Der Herr hat das Recht auf die erste Nacht, und der Ehemann darf in dieser Nacht nur nach dem Herrn oder mit seiner Erlaubnis die junge Frau berühren. Noch deutlicher ist ein im Jahre 1538 aufgenommenes Verzeichnis der Rechte des Herrn von Lobier in Béarn. Diese Urkunde lautet im Art. 39: Wenn Leute aus diesen

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Häusern sich verheiraten, so sind sie gehalten, bevor sie ihre Frauen erkennen, sie für die erste Nacht dem Herrn von Lobier vorzustellen, damit derselbe mit ihnen nach seinem Vergnügen verfahre, oder sonst ihm seinen Tribut zu überreichen" und im Art. 40: „Bei jeder Geburt eines Kindes sind sie gehalten, eine bestimmte Summe von Pfennigen zu bringen, und wenn es sich ereignet, dass das erstgeborene Kind ein Knabe ist, so ist es frei, weil es aus dem actus des genannten Herrn von Lobier in jener Nacht seines Vergnügens erzeugt sein könnte." Schmidt hilft sich hier wiederum mit der Annahme eines Scherzes", indem er meint, es könne nicht ernst gemeint sein, denn dem jungen Ehemanne sei die Wahl gelassen, entweder seine Frau dem Herrn vorzustellen oder diesem eine Abgabe zu entrichten, und da sei es doch klar, welche Wahl er treffen würde. Allein es mag Fälle genug gegeben haben, in denen der Arme die Abgabe nicht erschwingen konnte, und es ist doch auch nicht zu bezweifeln, dass ein solches Recht derart demoralisierend gewirkt haben muss, dass mancher Bauer gar nicht das Gefühl seiner Schande gehabt und die Preisgebung seiner Frau dem Loskauf durch eine Abgabe vorgezogen haben mag.

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Unter Uebergehung sonstiger Quellenzeugnisse sollen in diesem kurzen Berichte nur noch zwei aus deutschen Ländern stammende mittelalterliche Urkunden angeführt werden. In dem in den deutschen Rechtsaltertümern von Jakob Grimm abgedruckten Hofrodel der Meierämter der Abtei zum Frauenmünster in Zürich vom Jahre 1543 heisst und wenn die Hochzeit zu Ende geht, so soll der Bräutigam die erste Nacht den Meier bei seiner Frau liegen lassen oder er soll sie lösen mit 5 Schillingen und 4 Pfennigen“, und in der in den deutschen Rechtsaltertümern von Osenbrüggen mitgeteilten Rechtung des Kelnhofes zu Stadelhofen vom 25. November 1538 kommt folgender Satz vor: „Wer auf den Gütern, die zum Kelnhof gehören, die erste Nacht bei seiner neuvermählten Frau liegen will, der soll den obgenannten Bürgervogt dieselbe erste Nacht bei seiner Frau liegen lassen; will er dies nicht thun, so soll er dem

Vogt 4 und 3 Schillinge geben; wie er will, die Wahl hat der Bräutigam." Schmidt sieht in diesen Urkunden wiederum einen juristischen Scherz. Richtiger scheint es, bitteren Ernst darin zu finden, und schon dieser kurze Bericht dürfte den Ausspruch rechtfertigen: Das j. pr. n. ist leider kein „gelehrter Aberglaube!

Hierauf hielt Herr Kreisbauinspektor Uber einen Vortrag „über die neuesten Desinfektions-Apparate“.

Der Gesundheitstechnik sind 2 Gruppen von Aufgaben gestellt. Die erste umfasst die Aufgaben, Licht, Luft, Wärme und Wasser nutzbar zu machen; die zweite umfasst die Aufgaben, die Abfall- und Auswurfsstoffe unschädlich zu machen oder noch zu verwerten. Dieses Unschädlichmachen wird Desinfektion genannt. Die Desinfektion kann auf chemischem oder thermischem Wege erfolgen. Ersterer wird beschritten bei infizierten Gegenständen aus Leder, sowie bei Pelzwaren und anderen Sachen, welche durch Wärme und Nässe leiden. Er führt aber insofern nicht vollständig zum Ziel, als die meisten Mikroben der chemischen Wirkung widerstehen. Die in Gefängnissen vielfach üblichen Apparate beruhen meist auf der Wir kung von Schwefelkohlenstoff. Man konstruierte früher auch Apparate, welche durch hochgradig erhitzte Luft wirken sollten, machte aber die Erfahrung, dass die meisten der Mikroben der Hitze widerstanden. Man kann sich dies dadurch erklären, dass man annimmt, die Mikroben seien mit einer schützenden, die Wärme schlecht leitenden Hülle umgeben, vielleicht einer Lufthülle? Robert Koch dürfte der erste gewesen sein, der darauf hinwies, es müsse sich zur Hitze auch Feuchtigkeit gesellen, durch welch' letztere die bakterienschützende Hülle durchfeuchtet und somit zu einem besseren Wärmeleiter gemacht wird. Auf diese Weise wird die Hitze dem Organismus der Mikroben zugeführt, die daran zu Grunde gehen. Um die Mikroben sicher zu vernichten, muss die Luft, welche die infizierten Gegenstände umgiebt oder in den Poren derselben enthalten ist, beseitigt werden durch strömenden Wasserdampf. Auf der Verwendung strömenden Wasserdampfes beruhen die meisten der in den letzten Jahren konstruierten Desinfektionsapparate.

An einer Reihe von Zeichnungen, welche dem Vortragenden seitens der auf dem Gebiete der Gesundheitstechnik be-reits rühmlichst bekannten Firma Rietschel & Henneberg in Berlin zur Verfügung gestellt waren, erläuterte sodann derselbe die üblichsten Formen der modernen Desinfektionsapparate und zwar 1) Wäschedesinfektoren für Kohlen- und Gasfeuerung im Preise von 75 bis 140 Mk. zum Gebrauch in kleinen Krankenhäusern; 2) feststehende und fahrbare Desinfektoren für grössere Gegenstände, Betten, Matratzen u. dergl. im Preise von 260 bis 3600 Mk. zum Gebrauch in grösseren Krankenhäusern; 3) Fäkalkocher nach Angabe des Direktor Merke vom städtischen Krankenhause in Moabit von der Firma Rietschel & Henneberg in Berlin konstruiert für Dampfbetrieb zu 120 Mk., für eigene Feuerung zu 140 Mk.; 4) Apparate zum Geniessbarmachen nicht bankfähigen Fleisches; 5) ein Kafill-Desinfektor, der die vollkommene Verwertung von Tierleichen, Fleischabfällen und Knochen bezweckt zur Gewinnung von Fett, Leim und Dungpulver. Der Apparat ist von de la Croix, dem Direktor des Schlachthauses in Antwerpen konstruiert; 6) Apparate zur Sterilisierung von Wasser, zum Gebrauch in der Familie zu Zeiten ansteckender Krankheiten, für jede Art Feuerung eingerichtet, je nach der Vollkommenheit zum Preise von 48-200 Mk. Die vollkommensten derartigen Apparate, welche 60 Liter Wasser in der Stunde liefern, sind mit Kühlvorrichtung, Regulator für den Wasserzufluss und sofern für Gasfeuerung eingerichtet, auch mit selbsthätigem Regulator für die Gasführung versehen.

Von Firmen, welche die vorgenannten Apparate anfertigen, sind besonders zu erwähnen Rietschel & Henneberg, Aktiengesellschaft Schäffer & Walcker, Friedrich Siemens & Co., sowie David Grove, sämtlich in Berlin.

Der Vortragende schloss mit dem Wunsche, dass die Erkenntnis von der Wichtigkeit der Desinfektionsapparate und der Apparate zur Gewinnung keimfreien Wassers in immer weitere Kreise dringen möchte und dass Stadt- und Landgemeinden bereits in gesunden Zeiten sich mit solchen Ap

paraten versehen möchten, um im Falle plötzlich einbrechender Epidemieen gerüstet zu sein.

Die Sitzung war von 46 Mitgliedern und einem Gaste besucht.

Am 25. Oktober 1893 fand die statutengemässe GeneralVersammlung statt. Herr Religions- und Oberlehrer Dr. Nikel hielt einen Vortrag über Assyriologie und Egyptologie in ihrer Bedeutung für die Geschichtsforschung".

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Die Geschichte zweier der ältesten Weltreiche, welche in mancher Beziehung als die Wiege der europäischen Kultur bezeichnet werden müssen, nämlich des assyrisch-babylonischen und des egyptischen, war bis in den Anfang unseres Jahrhunderts in ein geheimnisvolles Halbdunkel gehüllt. Ueber die Geschichte der genannten Reiche besassen wir zwar schon vorher einige uns zugängliche Quellen, nämlich die Angaben griechischer Schriftsteller; diese Quellen wiesen aber einen doppelten Mangel auf, den der Dürftigkeit und den der Unzuverlässigkeit. Die eigentlichen, authentischen Quellen über die Geschichte Assyriens und Babyloniens lagen bis zum Beginn dieses Jahrhunders im Schutte vergraben; und die Hieroglyphen, welche die Berichte über die Geschichte und Kultur der alten Egypter enthielten, waren bis zum Jahre 1799 gleichsam ein Buch mit sieben Siegeln, da die Enträtselung dieser geheimnisvollen Schriftzeichen bis dahin noch keinem gelungen war.

Die Schicksale des mächtigen assyrischen Reiches knüpfen sich an Ninive, jene Riesenstadt, von der es im Buche Jonas heisst, dass sie drei Tagereisen gross war, d. h. dass ihr Umfang diese Länge hatte. Zum ersten Male wurde diese Stadt unter dem schwelgerischen Könige Sardanapal 789 v. Chr. durch die vereinigten Meder und Babylonier, zum zweiten Male 606 oder 605 durch die Babylonier zerstört. Seit dieser Zeit verschwand die Stadt aus der Geschichte, als wäre sie von einem Abgrunde verschlungen; unter ihren eigenen Schuttmassen begraben, war sie für das menschliche Auge unsichtbar geworden. Xenophon zog mit

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