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setzgebung ihnen bei der Anwendung einzelner Massregeln Spielraum liess. Dieser war allerdings nach unseren Begriffen ein sehr grosser. Auch war das römische Strafrecht viel härter als das unsrige, ja in manchen Stücken grausam; allein an die Gesetze hatten sich auch die höchsten Beamten zu halten. Die Gesetze aber, welche auf die Christen angewendet wurden, waren alle schon vor Entstehung des Christentums vorhanden.

Das Christentum fiel zunächst unter den ausserordentlich dehnbaren Begriff des crimen laesae maiestatis und zwar aus zwei Gründen. Einmal machte man den Christen den Vorwurf, sie besuchten ungesetzliche Versammlungen; es war dies ein Verbrechen, welches die römische Gesetzgebung von jeher verpönte. Das beweist das Zwölftafelgesetz und ein Senatsbeschluss de bacchanalibus a. 189 v. Chr. Zweitens weigerten sich die Christen, dem Kaiser mit Wein und Weihrauch zu huldigen und deshalb unterlagen sie den gewaltigen Strafen, die auf impietas in principes gesetzt waren. Die humiliores wurden den Tieren vorgeworfen oder verbrannt, die nobiliores hingerichtet.

Fernerhin galten die Christen als Beförderer einer verbrecherischen Magie und wurden deshalb bestraft nach den Gesetzen, die für Magier und Zauberer (malefici) bestanden. Wunderbare Heilungen nämlich und besonders das Institut des Exorcismus wurden von den Heiden als Wirkung einer verbrecherischen Magie verschrieen. Man glaubte, auch Christus habe magische Schriften hinterlassen, in denen er seinen Jüngern das Mysterium der Austreibung von Dämonen mitgeteilt hätte. Daher galt auch die hl. Schrift als Buch magischen Inhalts; und es wurde ihre Auslieferung strenge gefordert. Wie die magischen Schriften selbst, so wurden auch die magi den Flammen überantwortet, wie uns der Jurist Paullus in seinen sententiae mitteilt.

Auch die Nichtauslieferung magischer Schriften wurde schwer bestraft. Wurden derartige Bücher bei jemand entdeckt, so wurde über den Eigentümer die Güterkonfiskation ausgesprochen, ausserdem traf Verbannung die der Magie

Verdächtigen, wenn sie nobiles waren, die humiliores aber mussten den Tod erleiden.

Endlich war das Christentum als eine religio nova verpönt. Schon die Zwölftafelgesetze untersagten die religiones peregrinae, wie Cicero de legg. II c. 8 mitteilt. Nach der Gesetzgebung der römischen Kaiserzeit traf die Anhänger einer religio nova Deportation, indes konnte gegen Leute niederen Standes die Todesstrafe verhängt werden.

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Herr Dr. Cimbal sprach über den vor kurzem in Rom stattgehabten „internationalen Aerzte-Kongress".

Nach einer kurzen Einleitung über den Zweck dieser grossen wissenschaftlichen Versammlungen, welcher besonders darin besteht, dass eine schnellere Verständigung der Fachgenossen über Wert oder Unwert neuer Erscheinungen auf dem Felde der Naturwissenschaften erzielt werde, besprach der Berichterstatter, wie weit der römische Kongress günstige Resultate gebracht habe. Er schloss sich indessen der Meinung der meisten medizinischen und vieler politischen Blätter an, dass der Kongress in Rom nicht geeignet war, den Teilnehmern für ihre Wissenschaft etwas Besonderes zu nützen. Der Organisation werden schwere Vorwürfe gemacht. Alle versprochenen Erleichterungen für Verkehr, Post und Telegraphie waren nur bis zur Eröffnung des Kongresses vorhanden, da bis dahin die Bureaus im Zentrum der Stadt auf der Via nazionale waren, nachher aber ohne Grund in die eine halbe Stunde entfernte, ausserhalb der Stadt gelegene Poliklinik gelegt wurden. Für die allgemeinen Versammlungen waren die Räume ungenügend, die Verteilung der Plätze keine gerechte. Die nötigen Bekanntmachungen waren ungenügend und schwer zu erreichen. Die Wohnungsnot, die Verteuerung der Lebensbedürfnisse erschien fast künstlich hervorgerufen. Für die Herstellung der Drucksachen war jämmerlich gesorgt, die etwa vorhandenen waren kaum zu erreichen. Bei den Festen schien es, als ob in erster Linie die Einheimischen und zuletzt die Fremden berücksichtigt worden wären.

Kein Wunder, dass unter diesen Umständen ein grosser Teil der Kongressisten vorzeitig abreiste, andere von dem Kongress weiter keine Notiz mehr nahmen und versuchten, die Anwesenheit durch Kunststudium und Ausflüge in die Umgegend auszunützen.

Jedenfalls hat der römische Kongress nicht dazu beigetragen, der an sich wohlthätigen Einrichtung eine lange Dauer zu sichern.

Die Sitzung war von 46 Mitgliedern und 4 Gästen besucht.

Am 9. Mai 1894 wurde das 56. Stiftungsfest gefeiert. Erschienen waren 81 Mitglieder und 2 Gäste. Der Sekretär erstattete den üblichen Jahresbericht. Die Sitzungen waren durchschnittlich von je 61 Personen besucht. Von den am letzten Stiftungsfeste vorhandenen 128 Mitgliedern sind im Laufe des Jahres 20 ausgeschieden wegen Versetzung und Wegzuges, 2 sind gestorben (Dr. med. Kattner und Dr. jur. von Maubeuge), 24 traten neu hinzu, so dass also die Mitgliederzahl heute 130 beträgt.

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Hierauf hielt Herr Landgerichtsrat Kruska einen Vortrag über Marie Antoinette nach dem Briefwechsel Maria Theresias mit ihr und dem Grafen Mercy d'Argenteau".

Nachdem der Vortragende zunächst in kurzen Worten des Stiftungsfestes und der Bedeutung der Philomathie für das geistige Leben der Stadt Neisse gedacht hatte als eines Sammelpunktes, wo im Gegensatz zu der sonstigen gesellschaftlichen Zerklüftung sich alles zusammenfinde, was Interesse habe an allgemeiner geistiger Anregung und der Pflege des rein Menschlichen, ging er zu seinem Thema selbst über:

Alfred, Ritter von Arneth, der bekannte österreichische Historiograph, publizierte zunächst im Jahre 1864 (2. Auflage 1866) den Briefwechsel Maria Theresias mit ihrer Tochter nebst 16 Briefen des Abbé Vermond, ihres Instruktors, an den Grafen Mercy d'Argenteau, den damaligen österreichischen Gesandten am Versailler Hof. Weit wichtiger indes war eine zweite Publikation Arneths in Gemeinschaft mit dem

Pariser Professor M. A. Geffroy (Paris 1876 bei Didot frères), durch welche unter Mitaufnahme des bereits von Arneth allein publizierten Briefwechsels - die Korrespondenz Maria Theresias mit Mercy (1770-1780) seit der Heirat Marie Antoinettes bis zu ihrem Tode in drei Bänden der Oeffentlichkeit übergeben wurde. Mercy erstattete nicht nur, der Anordnung Maria Theresias gemäss, ohne dass ihre Tochter darum wusste, vierzehntägige Generalrapporte über deren Thun und Treiben, sondern fügte, soweit die Verhältnisse es ihm möglich machten, auch noch Tagesaufzeichnungen den ersteren bei. So sind wir denn für die gedachte Zeit über das Leben Marie Antoinettes bis in die kleinsten und intimsten Einzelheiten unterrichtet. Freilich hat das Bild Marie Antoinettes dadurch bedeutend an Nimbus verloren. Allein der Heroismus und die Seelengrösse, die die unglückliche Königin seit ihrem Sturze entfaltete, werden zu aller Zeit die Bewunderung des unparteiischen Beurteilers finden und es ist andererseits von höchstem Interesse, sowohl das wahre Charakterbild der unglücklichen Fürstin als auch die Faktoren kennen zu lernen, die ihre Entwickelung beeinflusst haben.

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Die Heirat Marie Antoinettes (geb. am 2. November 1755) mit dem französischen Dauphin entsprach dem zwiefachen Wunsche ihrer Mutter, Frankreich, das bereits durch die Versailler Verträge vom 1. Mai 1756 und 1757 mit Oesterreich verbunden war, sich dauernd gegen das verhasste Preussen dienstbar zu machen und gleichzeitig ihre Tochter glänzend zu versorgen. Unter dem Herzog von Choiseul, dem damaligen französischen Premierminister und Verehrer Maria Theresias, wurde im Jahre 1768 das Heiratsprojekt perfekt und der Hochzeitstermin auch sofort auf April 1770 festgesetzt. Ende Oktober 1768 kam der Abbé Vermond ein von Mercy nach dem Wunsche Maria Theresias engagierter Franzose nach Wien, um als Beichtvater Marie Antoinettes gleichzeitig ihre Erziehung zu vollenden und sie auf ihren zukünftigen Beruf vorzubereiten.

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Vermond ist entzückt von dem reizenden Gesicht der Erzherzogin, ihrer Grazie und Haltung, nicht minder von

ihrem guten Herzen und ihrer Natürlichkeit. Mit zunehmender Entwickelung man muss nicht vergessen, dass Marie Antoinette damals 13 Jahre alt war wird sie, so meint er, alle Reize besitzen, die man bei einer Kronprinzessin wünschen darf. Andererseits beklagt er sich über die bisherige ausserordentliche Vernachlässigung ihrer Erziehung, ihre Flüchtigkeit und Indolenz, sowie ihre Neigung, sich im Verkehr mit anderen über das erlaubte Mass gehen zu lassen. Als besonders auffällig hebt er die kaum glaubliche Langsamkeit im Schreiben hervor. Er beklagt die Kürze der Zeit, die ihm für die Ausbildung der Erzherzogin gelassen sei. Am 19. April 1770 fand die Vermählung durch Prokuration statt, wobei die Stelle des Bräutigams der ältere Bruder der Braut, Erzherzog Ferdinand, vertrat, und am 21. erfolgte die Abreise nach Frankreich. Noch am selben Tage setzte Maria Theresia eine Instruktion für ihre Tochter auf, die sie alle Monate lesen sollte und die zwar ein schönes Zeugnis ablegt für den tiefreligiösen Sinn der Verfasserin, aber mit ihrer hauptsächlichen Erteilung von Vorschriften für Andachtsübungen und Warnung vor schlechter Lektüre wenig praktischen Wert hatte. Wessen Marie Antoinette bedurfte, um auf dem Versailler Hofparquet, diesem Tummelplatz des Lasters und der kleinlichsten Intriguen, nicht zu straucheln, war eine sichere, erfahrene Freundeshand in ihrer unmittelbaren Umgebung. An einer solchen fehlte es aber der Kronprinzessin. Denn der Graf Mercy, den seine Treue, Ergebenheit und Klugheit an sich zu einem getreuen Eckardt vorzüglich qualifizierten, konnte als blosser Gesandter eine solche Stellung nicht einnehmen, während dem Abbé Vermond, der Marie Antoinette in der Stellung eines Vorlesers nach Frankreich begleitete, sowohl die Autorität als auch die ausreichende Welterfahrung fehlten. Ihr Gatte konnte ihr keine Stütze sein. Zur Zeit der Vermählung selbst noch nicht 16 Jahre alt, nach der damaligen Hofetiquette von seiner Gattin völlig getrennt lebend, war er bei seinem scheuen, unentschlossenen und unbeholfenen Wesen umgekehrt derjenige, den sie beeinflusste, worauf bei der Heirat öster

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