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Vorwort.

Die historischen Schriften Mommsens, deren erster Band jetzt
zur Ausgabe gelangt, werden seine Untersuchungen geschichtlichen
und antiquarischen Inhaltes umfassen, insoweit dieselben nicht in den.
zwei Bänden der Römischen Forschungen' gesammelt vorliegen oder
nach Mommsens Bestimmung den juristischen Schriften zugesellt
worden sind. Einer eigenen Abteilung vorbehalten bleiben, wie die
philologischen, so auch die epigraphischen und numismatischen
Schriften, obschon gerade bei diesen eine scharfe Scheidung von den
historisch - antiquarischen nicht durchzuführen ist und einige von
ihnen mit Rücksicht auf ihren Inhalt und ihre Darstellung bereits
in diesem Band Aufnahme gefunden haben. Aber überall ist in
Mommsens Forschung die Verbindung juristischer, historischer und
philologischer Betrachtung eine so innige, daß es unmöglich ist,
die einzelnen Abteilungen dieser Sammlung durch feste Schranken
voneinander zu scheiden. Ich glaube daher im Sinne Mommsens zu
handeln, der bei seiner souveränen Beherrschung der gesamten
monumentalen wie literarischen Überlieferung eine durch äußerliche
Gesichtspunkte bedingte Abteilung der Altertumswissenschaft
Einzelfächer niemals hat gelten lassen, wenn ich der ganzen
Sammlung ein Generalregister beifügen werde, durch das dieselbe
gekennzeichnet werden soll als eine bei aller Mannigfaltigkeit des
Inhaltes in sich geschlossene Kette von Einzeluntersuchungen, die
alle auf einen Brennpunkt gerichtet sind.

in

In diesem Band sind vornehmlich die einer bestimmten Persön-
lichkeit und ihrer Zeit gewidmeten Untersuchungen vereinigt; sie
umfassen einen mehr als tausendjährigen Zeitraum von Romulus und
Remus an bis zu dem Ende des römischen Reiches. Auch einige
einen mehr antiquarischen Charakter tragende Beiträge zu der
Caesarischen und Augustischen Zeit habe ich aufgenommen, da es
schwer gewesen wäre, ihnen anderswo eine geeignetere Stelle anzu-
weisen. Keinen Widerspruch wird es wohl finden, daß ich die durch-
aus historischen und insbesondere auf die Persönlichkeiten jener Zeit
gerichteten Aufsätze über Plinius und Fronto hier gebracht habe; die
Untersuchungen über die Quellen des Tacitus und die Scriptores
historiae Augustae habe ich dagegen den philologischen Schriften
vorbehalten. Der kleine Aufsatz über Porcia im 15. Bande des
Hermes ist auf Mommsens mir mündlich ausgesprochenen Wunsch
nicht zum Wiederabdruck gebracht worden.

Die Anordnung ist eine im wesentlichen chronologische; nur
hätte n. IV richtiger vor n. III gestellt werden sollen; n. XXI (‘die
Lage von Tigranokerta') habe ich mit Rücksicht auf die bedeutsame
historische Rolle, die die Stadt in den Feldzügen des Corbulo ge-
spielt hat, nicht in der Sullanischen, sondern in der Claudisch-Nero-
nischen Zeit seine Stelle angewiesen.

Bei der Herausgabe war es unerläßlich, nicht nur die Zitate
dem jetzigen Stande der Wissenschaft anzupassen, sondern auch
sichere Berichtigungen, vor allem die von Mommsen selbst, aber auch
die von anderen gegebenen zu verzeichnen. Denn wenn auch keine
unter den hier abgedruckten Schriften heute veraltet ist, so ist doch
bei ihrer Benutzung nicht außer Augen zu lassen, daß manche von
ihnen mehrere Dezennien, eine sogar ein halbes Jahrhundert zurück-
liegt, die wissenschaftliche Forschung aber gerade durch Mommsens
umfassende und tiefgreifende Tätigkeit auf diesem Gebiet seitdem
mächtig gefördert und unsere Kenntnis und Auffassung des Römischen
Staatsrechts durch ihn eine ganz andere geworden ist.

Den inschriftlichen Zeugnissen ist überall die Nummer des
Corpus inscriptionum Latinarum, meist auch die der Sammlung
Dessaus beigefügt; sämtliche Zitate aus Schriftstellern sind nach den

besten Ausgaben nachgeprüft worden: eine mühsame, aber notwendige Arbeit, die Dr. Eugen Täubler unter Beisteuerung mancher eigenen Bemerkung auf das gewissenhafteste durchgeführt hat. Das Staatsrecht wie überhaupt die Werke Mommsens und der sonst angeführten Schriftsteller sind durchweg auf die neuesten Auflagen gestellt worden, mit Ausnahme der nicht häufigen Fälle, in denen es erforderlich schien, das Zitat auch in der älteren von Mommsen benutzten Auflage beizubehalten. Kleine Versehen, nicht nur in den Zitaten, habe ich meist stillschweigend verbessert, eigene Zusätze in eckigen Klammern beigefügt; die Auslassung von irrigen Ausführungen habe ich mir dagegen sehr selten und nur unter ausdrücklicher Rechtfertigung gestattet. Bei der Nachprüfung der mannigfachen von Mommsen erörterten Fragen, die um so schwieriger war, je weiter diese Untersuchungen zurückliegen, habe ich mich überall, insbesondere auch betreffs der hier behandelten Persönlichkeiten, der sachkundigsten Unterstützung seitens meines Freundes Hermann Dessau zu erfreuen gehabt; auch der Hilfe anderer Kollegen habe ich an einigen Stellen des Bandes dankbar gedenken können.

Charlottenburg, im Juli 1906.

Otto Hirschfeld.

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XIII. Das Datum der Erscheinung des Kometen nach Caesars Tod
XIV. 1) Über die Bildnisse der römischen Proconsuln auf den Provinzial-
münzen der augustischen Epoche

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2) Zu den Münzen mit den Bildnissen der Proconsuln von Asia
und Africa

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XX. Edict des Kaisers Claudius über das römische Bürgerrecht der

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XXIII. Die zwei Schlachten von Betriacum im Jahre 69 n. Chr.

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