ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

122 Züllig für die calvin. Eintheilung des Dekalogs.

Geist und in der Wahrheit loskaufen möchte. Und was das leßte Gebot, dieß herrlichste von allen, betrifft, in dem wir schon das Geseß sich über sich selbst erheben und in den Geist und Lon des Evangeliums übergehen sehen aber nur, wenn es nach Calvin's Eintheilung aufgeführt wird, so wollen wir hierüber nicht mehr sagen, als was neuerlich in D. Tholuck's Anzeiger über diesen Gegenstand gesagt ist: „Auch Harnisch," so heißt es dort, „faßt ohne Weiteres das neunte und zehnte Gebot in Eins zusammen, wie sogar die meisten, die sie noch trennen wollten, inconsequent wenigstens in der Erklärung, gethan haben, und scheut sich nicht, ganz ähnlich, wie neuerlich in Stier's Katechismus geschehen (S. 485.), geradezu zu äußern, es könne nicht geleugnet werden, daß Luther's Erklärungen vom neunten und zehnten Gebote nicht genügen, indem sie auf die Hauptsache, die Begierde, nicht eingehen, sondern nur auf die beiläufigen Gegenstände derselben und auf die einzelnen Arten sie zu befriedigen, welche alle auf das siebente (oder sechste) Gebot zurückführen, wodurch der allgemeine Standpunct des Gebotes sehr beeinträchtigt werde." „Und allerdings”, so fährt Rec. fort,,,wenn irgendwo die lutherischen Worte dringend einer Berichtigung bedürfen, so ist es hier, wo die Erkenntniß der Sünde in ihrem innern Grunde als Resultat des ganzen Geseßes und Uebergang zum zweiten Hauptstücke (des Katechismus) klar hervortreten soll.”

Das Wort der Schrift, so verstanden, wie wir, nach vollendeter redlicher Forschung, glauben, daß es verstans den werden müsse, ist uns allen heilig. Möge nur auch wirklich immer unsere Ehrfurcht vor Allem, was uns da gesagt wird, wie es laute, so lauter und so stark seyn, daß nie eine Confessions- oder Parteirücksicht oder irgend eine sonstige Vorliebe uns auch nur unwillkürlich bestimmen könne, das gegebene Wort anders, als gerade so, wie es sich selbst gibt, auffaffen und aufrecht halten zu wollen!

Gedanken und Bemerkungen.

[ocr errors]

`1.

Gerichtliche Anklage und Vertheidigung

des

M. Johannes Hus in

ehe er nach Constanz ging.

Mitgetheilt

von

Dr. K. Lehmann

in Berlin.

tag,

Nachfolgendes Bruchstück ist entnommen aus einer

noch unbenußten Handschrift des Peter vom Mladienowiß (Mladienowice), welcher das Geschäft eines Schreibers bei dem bekannten Ritter Grafen von Chlum, jenem eifrigen Anhänger und Vertheidiger der Person und der Sache des Johannes Hus, versah. Wie genau dieser Mann von den Verhältnissen des edeln Blutzeugen unters richtet war, geht nicht nur aus dem hier Mitgetheilten, sondern vorzüglich auch daraus hervor, daß in dem Manuscript mehrere Reden sich befinden, die Hus vor dem Ges lärm und Geschrei seiner Widersacher in Constanz zu halten verhindert worden ist. Es ist dieses schäßbare Manuscript vor mehreren Jahren auf dem Boden des erzbischöflichen Palastes in Prag unter alten Papieren aufgefunden worden, und dasselbe befindet sich jezt auf der Bibliothek des Museums der böhmischen Stände. Bei der Copirung der nach dem Gebrauche des funfzehnten Jahrhunderts mit zahlreichen, oft schwer zu enträthselnden Theol. Stud. Jahrg, 1837,

Abkürzungen geschriebenen Worte wurde eine buchstäbliche Treue beabsichtigt; daher möge denn der geneigte Leser die ungleichartige Schreibung mancher Worte und mehrere Verstöße gegen die Elementar - Syntaris sich erklären, zus gleich aber auch nicht Anstand nehmen, auf einzelne nicht ganz deutliche Stellen die Conjectural-Kritik anzuwenden.

Deposiciones testium contra Magistrum Iohannem Hus 1) Anno domini MCCCCXIV.

Hic posui responsiones cum rubrica ad articulos et dicta testium, primo propter hoc, ne estimarent homines, quod ego sic docuissem vel tenerem sicut ipsi mendaciter testantur aliqua apponentes, secundo propter hoc, ut mendaces manifesti fiant, et tercio propter hoc, quod homines fidem meam in illis punctis cognoscant.

Deposiciones cum nominibus personarum habeo quas Deus mihi ordinavit, ut cognoscerem in inimicos et eorum mendacia confutarem.

scripsit notarius qui testes examinavit.

Deposiciones Protywe.

Dominus Johannes Protywa plebanus ecclesie Sancti Clementis in Porzicz Pragensis iurisdiccionis et interrogatus, an fuerit presens quando Magister Ioh. Hus dixit, quod post consecracionem manet panis materialis, respondit quod fuit presens in dote domini Bernardi tunc plebani ecclesie Sancti Michaelis maioris civitatis Pragensis, post prandium, quando Magister Ioh. incepit tractare materiam sacramenti corporis dominici dicens, quod ibi maneat post consecracionem panis materialis sive substancia panis in sacramento, et dum idem dominus Iohannes 2) restitisset allegando dicta doctorum et sancte Romane ecclesie determinacionem, et presertim beati Gregorii, dictus Magister Iohannes Hus

1) So muß der Name geschrieben werden, das deutsche Huss würde der Tscheche Husch aussprechen. 2) nämlich Protywa.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »