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Lehrer sie kann entstehen lassen, wobei ihm zugleich, wie überall durch das ganze Lehrbuch, historische Belege sammt griechischen und lateinischen Stellen aus den Classikern und aus Kirchenvätern in den reichen Anmerkungen vorgelegt sind. Wenn wir gleich die psychologischen Lehren über das Erkenntniß Gefühl - Begehrungsvermögen u. s. w. nicht zum Religionsunterrichte selbst rechnen können, so dienen sie doch den reiferen Schülern zur Vorbereitung. Hier nun schließt sich die Lehre von dem Gewissen unmit telbar an; nur würden wir den Begriff desselben: „das Gefühl, das uns antreibt, stets unsere Freiheit zu bewahren, d. i. in Allem dem Geseße der Vernunft zu gehorchen, und den sinnlichen Trieb nach demselben zu beherrschen und zu leiten," so gefaßt haben, daß das Wissen, welches doch der Verf. alsobald hinzufügt, in die Definition wäre mit aufgenommen worden, Anmerkungen wie die: „Eben darum gebietet jede Religionsform, sie mag auch noch so corrupt seyn, Achtung," zeugen für die christlich - liberale Denkart des Verf. so wie die interessanten Verglei chungen der religiösen Vorstellungen der Weisen und Völker aus dem Heidenthume mit den christlichen von des Verf. gründlicher Anerkennung des Christenthums und seiner Göttlichkeit. Der Abschnitt über die Offenbarung sett dieses weiter in das Licht, und widerlegt, meist mit schlagenden Gründen, die Einwürfe, welche gegen das Uebernatürliche in derselben, so auch gegen die Wunder, gemacht worden und werden. Wenn er aber die Offenbarung als „Erziehung des Menschengeschlechts zu Christus” ansieht, so war freilich das zu der bekannten Lessing'schen Ansicht hinzugefügte leßte Wort nöthig, um die christliche Idee festzuhalten, indessen hätten wir doch noch eine bestimmtere Hindeutung auf den Rathschluß der versöhnenden Liebe und Gnade gewünscht, weil sie wesentlich zu der christlichen Idee gehört. Selbst die S. 52. nachfolgende Erklärung des Werkes Christi:,,die Versöhnung der Menschheit mit Gott, d. i. Herstellung der verlorenen

Freiheit und des echten Verhältnisses der Menschheit zur Gottheit" sagt das nicht bestimmt genug, und erst aus dem Zusammenhange mit den übrigen Lehren erscheint dem nachdenkenden Schüler dieses Freiwerden zugleich als ein Versöhntwerden mittelst der Sündentilgung. Wie das Christenthum auch von innen sich als eine Gotteskraft beglaubigt und bewährt habe, zeigt der Verf. mit Recht ausführlicher, und was er bei dieser Gelegenheit über „die so gepriesene Freiheit der alten Staaten" mitsammt ihrem Sclavensysteme sagt, kann auch manchen Gymnasiallehrern dienen, die durch diese falschen Lobpreisungen den Freiheitsschwindel der Jugend verschulden.

Doch wir wollen weder einen Auszug dieses Lehrbuches geben, noch die Stellen einzeln kritisiren, wozu wir sonst eben wegen der überwiegenden Trefflichkeit der meisten versucht würden. So z. B. würden wir bei der an sich richtigen Erklärung der Erbsünde den Zusaß, daß „dieser sündhafte Zustand Adams auf alle seine Nachkommen übergehe, indem Gleiches stets Gleiches hers vorrufe," in Anspruch nehmen. Denn soll es Gleiches hervorrufen, so muß dieses schon da seyn; aber das sollte ja eben erklärt werden. Ferner würde Nef. bei dem Artikel von der Kirche selbst als Protestant vieles loben, aber in der katholischen Lehre einiges als zu unbestimmt, 3. B. über die Tradition angegeben finden, ohne sich deshalb eine Beurtheilung anzumaßen, die nur dem katholischen Theologen zukommt. Als unbedeutende Nebensache ist zu bemerken, daß bei den Angaben über das Wort ,,Kirche" die Ableitung von dem Gothischen Worte Kgeike nach Adelungs Wörterbuche fehlt.

Protestanten wie Katholiken haben sich überall ihrer kirchlichen Lehrbücher in dem Grade zu erfreuen, als das echt christliche Element in denselben hervorgehoben ist, und zu einem lebendigen Christenthume hinweiset, wie wir es von den anzezeigten Lehrbüchern rühmen müssen.

Studien und Kritiken.

Eine Zeitschrift

für

das gesammte Gebiet der Theologie,

in Verbindung mit

D. Gieseler, D. Lücke und D. Nitsch,

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D. C. Ullmann und D. F. W. C. Umbreit, Profefforen an der Universität zu Heidelberg.

Jahrgang 1837 zweites

Hamburg,

bei Friedrich Perthes.

1.8 37.

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Abhandlungen.

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