ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

1.

Noch Einiges

über die Eintheilung des Dekalogs zur Rechtfertigung meiner Ansicht.

Von

Dr. Friedrich Sonntag,
Großherzoglich Bad. Kirchen- und Ministerialrathe.

1.

Gegen meine Abhandlung über die Eintheilung des Des kalogs erschienen vor einiger Zeit zwei Auffäße. Der eine wurde uns im Badischen Kirchenblatte 1836 Nro. 24 von Herrn Pfarrer Rinck von Grenzach mitgetheilt. Den andern erhielten wir im ersten Hefte dieses Jahrganges der Studien und Kritiken von Herrn Pfarrer Züllig von Heidelberg. Beide Verfasser stimmen darin überein, daß sie die Ansicht Calvins vertheidigen. Nur hat Züllig die Sache mit viel größerer Ausführlichkeit, und mit solchem Scharfsinn und Fleiße behandelt, daß wir seine gelehrte Arbeit mit gerechtem Danke aufnehmen müssen.

Außerdem erhielten wir von dem rühmlich bekannten israelitischen Gelehrten, Herrn Dr. Abraham Geiger, in seiner wissenschaftlichen Zeitschrift für jüdische Theologie, Bd. 3. H. 1. S. 147–155, eine Beurtheilung meiner Ab

handlung, und dabei sehr schäßbare Beiträge hinsichtlich der Masorah. Geiger stimmt S. 154. mit mir darin überein, daß die Eintheilung Calvins eben so wenig als diejenige, welche wir bei Luther und in der römischkatholischen Kirche finden, die richtige seyn könne. Auch gesteht er S. 155, daß die von mir vertheidigte Eintheis lung sich allerdings mit dem Terte des Deuteronomiums gut vertrage. Hinsichtlich der jüdischen aber, welche auch, da sie im Thalmud (Makkoth 24, a.) vorkommt, die thalmudische genannt werden kann, erscheint er in seinem Urs theile schwankend; denn eines Theils erklärt 'er S. 151., daß, wenn man unbefangen den Inhalt des Dekalogs bes trachte, daraus hervorgehe, daß es nicht bloße Lehren, sondern Gebote und Verbote seyn sollen, wornach die jüs dische Trennung des ersten Gebotes unstatthaft wäre; andern Theils aber glaubt er doch S. 155, daß die eben benannte Eintheilung für den Erodus die passendste seyn möchte. Hiermit scheint Geiger sagen zu wollen, daß, je nachdem man den Lert des Deuteronomiums oder den des Erodus für den richtigeren halte, entweder die von mir vertheidigte Eintheilung oder die jüdische angenommen werden müsse.

Durch diese in Beziehung auf meine Abhandlung erschienenen Auffäße und besonders durch Zülligs gelehrte Arbeit sehe ich mich veranlaßt, noch einmal über den schon früher behandelten schwierigen und in mancher Beziehung wichtigen Gegenstand zu sprechen. Mit voller Wahrheit kann ich sagen, daß ich durch die gemachten Einwendungen in meiner Ansicht nicht wankend gemacht, sondern vers möge des weitern Nachdenkens und Forschens, das sie veranlaßten, noch mehr in derselben bestärkt worden bin. Ich benuße die gemachten Einwendungen als einen Anlaß, die Richtigkeit meiner Ansicht noch klarer und bestimmter darzustellen, und hoffe, daß meine Erwiderung mir zur Rechtfertigung dienen werde.

2.

Betrachten wir zuerst den Anfang des Dekalogs, so finden wir einmal eine Einleitung: „Ich, Jehovah, bin dein Elohim u. s. w. ;” sodann einen Hauptsat: „Du sollst keine andere Elohim außer mir (oder: „vor mir") haben;" hierauf den Beisat: „Du sollst dir kein Bildniß machen noch irgend eine Gestalt u. s. w.," oder nach dem Terte des Deuteronomiums, den Hißig (Vgl. Psalmen Th. 2. S. 192.) in dieser Hinsicht für richtiger erklärt: „Du sollst dir kein Bildniß machen irgend einer Gestalt u.s.w.;” und endlich den Schlußsaß: „Denn ich, Jehovah, dein Elohim u. s. w." Diese unter sich genau zusammenhängenden Säße sollen nach Calvin so getrennt werden, daß die Einleitung mit dem Haupts saße das erste, und der Beisaß mit dem Schlusse das zweite Gebot ausmachen. Diese auffallende Trennung ist es, welche Züllig und Rinck vertheidigen.

Schon in meiner frühern Abhandlung habe ich durch manche Stellen des alten Testamentes darauf aufmerksam gemacht, daß die Gößen oder Gößenbilder der Heiden unter den Elohim, die außer Jehovah angebetet werden, mitbegriffen sind. Auch erinnerte ich daran, daß das Wort So, wenn von verbotenen Bildern die Rede ist, ein Gözzenbild bedeutet, und daß ein bo von solcher Art, oder ein Gößenbild, nach jüdischem Volksbegriff und Sprachgebrauch eine Art Elohim war. Besonders merkwürdig ist auch die Stelle Jes. 44, 9—17, wo das Wort > viermal als Göße oder Gößenbild vorkommt, und dreimal (V. 10. 15. und 17) durch das mit ihm im Zusammenhange stehende Wort offenbar als einen heidnischen Gott be deutend erklärt wird. Wir finden im Pentateuch Elohim von Holz und Stein (5 Mos. 4, 28), und Elohim von Silber und Gold (2 Mos. 20, 20), oder auch gegossene Elohim (2 Mos. 34, 10. 3 Mos. 19, 4); und sie werden

an diesen Stellen als etwas dargestellt, das von Menschenhänden verfertigt wird. Diese Elohim, von Holz, Stein oder Metall, von Menschenhänden ausgehauen, oder auch von Menschenhänden gegossen, sind die im Beisaße des ersten Gebotes verbotenen oder Gößenbilder. So gewiß und klar dieses ist, so gewiß und klar ist es auch, daß der Hauptsaß des ersten Gebots und der Beisatz im Wesentlichen nicht verschieden sind. Der Haupts saß warnt vor den heidnischen Elohim überhaupt, worun ter auch die von Menschenhänden verfertigten Gößen bes griffen sind; der Beisah warnt vor den Gößenbildern, oder vor den Elohim von Holz, Stein oder Metall. Der Hauptsah verbietet den Gößendienst im Allgemeinen, der Beisaß einen besondern Theil des Gößendienstes, die Anbetung der von Menschenhänden gemachten Gößen. Merkwürdig ist es, daß es sich hier gerade wie beim dritten Ges bote verhält. Wie beim dritten Gebote der Gesetzgeber zuerst in einem Hauptsaße die Heiligung des Sabbaths im Allgemeinen befiehlt, und sodann noch für nöthig erachtet, einen besondern Theil der Sabbathsfeier, nämlich die Enthaltung von der Arbeit, noch besonders als Warnung hers vorzuheben, eben so werden im ersten Gebote zuerst in einem Hauptsaße die heidnischen Elohim überhaupt, und sodann in einem Beisaße besonders noch die von Menschenhänden verfertigten Elohim, oder die Gößenbilder verboten. Es war die Wichtigkeit der Sache, was den Gesetzgeber veranlaßte, bei beiden Geboten noch erläu ternde Beisäße hinzuzufügen.

Gegen die Ansicht, daß der Hauptsaß und der Beisaß des ersten Gebotes nicht getrennt werden dürfen, wendet Rind ein, daß in beiden doch immer ein Fortschreiten der Gedanken unverkennbar sey. Den ersten Saß will er mehr auf die Anerkennung, und den zweiten auf die Verehrung beziehen. Aber wer in Israel andere Elohim außer Jehovah hatte und anerkannte, der verehrte sie auch; und wer

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »