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3.

Für die calvinische Eintheilung und Auslegung des Dekalogs.

Eine Erwiederung auf die Abhandlung des Herrn Kirchenrathes Sonntag: „Ueber die Eintheilung der zehn Gebote" in den Stud. u. Krit. 1836. Heft 1.

Bon

E. J. 3 úllig,

evang, protestant. Pfarrer in Heidelberg.

Zuerst ein Wort in Güte über den Ausdruck: calvinische Eintheilung des Dekalogs. Er kann bestritten, er kann selbst getadelt werden, und ist wohl dennoch am Ende die zweckmäßigste Benennung der Sache. Auch ist es der herkömmliche Ausdruck, d. h. der gewöhnliche der Theologer der drei vorhergehenden Jahrhunderte, die doch auch recht wohl wußten, worin derselbe nicht ganz genau sey. Zwar allerdings ist Calvin wes der der Erste, der sich zu der von ihm gebilligten Eintheis lung der zehn Gebote bekannt, noch der Einzige, der seine Kirchengenossen zur kirchlichen, Aufnahme derselben vers mocht hat, aber er ist ihr bekanntester Patron. Wie Calvin abtheilt, weiß so ziemlich Jedermann, auch wer in dieser Beziehung nichts von-Philo, Josephus, Origenes, nichts von den griechischen Katholiken, noch von andern Anhängern derselben Abtheilung weiß. Es wird daher so, wie es in der Ueberschrift gestellt ist, am leichtesten verstanden, und ist dabei so kurz als möglich; was will man mehr? Zwar allerdings tritt in und mit dem Namen Calvins auch zugleich die polemische Beziehung dieses Thema's hervor, und eben das ist es, was vielleicht

möchte getadelt werden; aber ob mit Recht, steht dahin. Noch immer besteht die Differenz, die, hinsichtlich dieses Gegenstandes, zwischen Luther und Calvin eingetreten ist; noch immer laboriren wir, namentlich aus Veranlassung der protestantischen Union, an der Ausgleichung dieser Verschiedenheit, und da muß doch wohl auch immer die erste Frage seyn, auf welcher Seite das bessere Recht sey, ob bei Luther oder bei Calvin? Warum also die Benennung dieser Namen ängstlich vermeiden, während es doch bei diesem Gegenstande jedem Mitsprecher leicht abzumerken ist, daß es Ihm dabei doch um etwas mehr zu thun ist, als um die Erörterung einer blos wissenschaftlichen Frage? Wenigstens was die, welche sich in neuester Zeit, ob nun ausführlicher, oder kürzer, wieder einmal über diesen Gegenstand geäußert haben, dazu veranlaßt hat, war offenbar noch weit mehr der Drang der Umstände, die es nothwendig machen, daß es gerade in dieser unserer Zeit endlich einmal zu einer Entscheidung über die Differenz der lutherischen und calvinischen Aufzählung der zehn Gebote komme, als irgend etwas Anderes, das uns bei dieser Frage interessiren mag. Dieß offen auszusprechen braucht Niemand anzustehen, und man spricht es offen aus, wenn man die Frage selbst als eine solche stellt, in der entweder für Luther, oder für Calvin, jedenfalls für, oder gegen Calvin, zu entscheiden sey.

Drei Gründe sprechen also für die Wahl des Ausdrucks: calvinische Eintheilung,- seine Verständlichkeit, seine Kürze, seine unverhohlene confessionelle Färbung, die dem, der wissen will, welches Zeitinteresse noch immer, und gerade jezt ganz vorzüglich an die Lösung der dahin bezüglichen Frage verknüpft sey, und welche Parteien dabei betheiligt seyen, sogleich auf den Weg hilft, und deswegen in ihrer Offenheit nur willkommen seyn kann.

Auch die griechisch - katholische Kirche theilt

den Dekalog ebenso wie Calvin ab, und Luther ist hierin durchaus eins mit der römisch - katholischen Kirche, bei deren Eintheilung er einfach stehen geblieben; dennoch berührt es weder die griechischen noch die römischen Katholiken, wenn von neuem gefragt wird, welche dieser Eintheilungen, oder welche andere, die richtigere und allgemein einzuführende sey, weil sich dort das Einführen des für besser erkannten Neuen von selbst verbietet. Das Princip der eifersüchtig zu bewachenden Unvers änderlichkeit ihrer Institutionen, so lange sie sich nur irgend halten lassen, würde solches dennoch nicht zulassen. Deswegen hat es auch, gleichsam zum Beweise für die Richtigkeit des so eben Behaupteten, so weit es sich auf den vorliegenden Fall bezieht, der gelehrte, wissenschaftlich freisinnige de Rossi nicht der Mühe werth gehalten, die interessanten Forschungen seines Freundes und Vorgängers Kennikott über die jüdische dekalogische Paraschen - Eintheilung nur irgend zu berücksichtigen, geschweige denn, wie er gekonnt hätte, fortzuseßen und zu vervollständigen. Anders ist es auf dem Gebiete der protestantischen Kirche. Hier ist die Forschung frei, und daß, was für besser erkannt wird, auch allmählich in das kirchliche Leben aufgenommen werde, ist hier nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. - Hier allein hat also auch in dem vorliegenden Falle die Frage nach dem Besseren, d. i. Richtigeren und Zweckmäßigeren, ein praktisches Interesse; sie wird daher auch, so lange sie noch verschiedentlich bes antwortet wird, sowie es bisher war, immer zunächst eine Frage zwischen Luther und Calvin bleiben, nicht zwischen den beiden Kirchen der Katholiken, die, als solche, dabei gleichgültig zusehen können, wenn schon einige ihrer Mitglieder, aus rein wissenschaftlicher Neugierde, daran Theil nehmen möchten.

Auch hat es nie an solchen gefehlt, die sich auch hierin dieses ihres protestantischen Rechtes bedient haben. Un

ter den älteren Reformirten haben sich Petrus Martyr und der Heidelberger Sohnius zu der jüdischen Eintheilung des Dekalogs, oder doch wenigstens zu etwas Aehnlichem, hingeneigt und dieß öffentlich bekannt; unter den neueren Lutheranern gibt es wohl nur noch Wenige, die nicht geneigt wären, die Vorzüglichkeit der calvinischen Eintheilung anzuerkennen. Wer dieß nicht aus eigener, im Kreise seiner Bekannten gesammelter Erfahrung weiß, der weiß es vielleicht aus Manchem, das öffentlich darüber verlautet hat. Mehrmals ist seit einigen Jahren in der Allgemeinen Kirchenzeitung und in andern Zeitschriften der Wunsch ausgesprochen worden, daß von den Lutheranern, besonders von den zur Union mit den Refor mirten geneigten, für den neu einzuführenden gemeinschaftlichen Katechismus doch endlich einmal die richtigere, calvinische Eintheilung der zehn Gebote möge angenom men werden, und von lutherischer Seite wurde nicht allein nicht öffentlich widersprochen, sondern auch vielseitig zugestanden, daß es allerdings billig sey, diesem Wunsche nachzugeben. Und wenn diese Aufforderungen vielleicht von Reformirten ausgehen mochten, so sind es anderwärts lutherische Geistliche, auch solche, die ganz außer Berührung mit reformirten Kirchengenossen und folglich mit dem Unionswerke stehen, die, allein aus eigener Anregung und blos im Interesse der Wahrheit, sich öffentlich und nachdrücklich in demselben Sinne vernehmen ließen. Wir nens nen, Beispiels halber, nur drei, M. Stier in seinem Katechismus und in der evangel. Kirchenzeitung, D. Harnisch in seinen Entwürfen und Stoffen zu Unterredungen über Luthers kleinen Katechismus, und Dr. Zho luck, oder wer der Verfasser ist, der, in dessen literarischem Anzeiger vom Jahre 1834. Nr. 52., sich, so wie folgt, an die Vorgenannten anschließt: „Es ist erfreulich, wenn sonst so entschieden christliche Bücher, wie das des D. Hars nisch, doch den gebührenden Verbesserungen auf solche

Weise das Wort reden und allmählich den Weg bahnen. Schon M. Stier hat in der evang. Kirchenzeitung ers klärt, daß Luthers Katechismus vier große Mängel habe, unter denen die Ordnung der zehn Gebote voranstehe. Was nun diesen ersten Mangel betrifft, so erklärt sich auch der theure Verfasser der hier angezeigten Schrift wiederholt entschieden für den Vorzug der reformirten Eintheilung, die er etwas ungeschickt und ungenau (so meint es also auch dieser Stimmabgeber) die origenesische nennt. Nur um nicht bei Vielen anzustoßen, hat er sie dießmal noch nicht in die Anordnung selbst aufgenommen, hofft jes doch, vielleicht bei einer zweiten Auflage, geradezu so abs theilen zu können, denn, was entschieden richtig ist, soll doch endlich auch in der Gemeinde so und nicht anders gelten." Und soll auch noch Einer von denen, die einer andern Schule angehören, gehört werden, so mag es Dr. Stephani seyn, der in seis ner neuesten Schrift (die Offenbarung Gottes durch die Vernunft, S. 314.) sagt: „Noch 1528 dachte Luther nicht an förmliche Trennung von der katholischen Kirche und legte deswegen auch noch bei der Ausarbeitung seines Kas techismus diesem den bisherigen päbstlichen zum Grunde. So kam es auch, daß er das zweite Gebot, welches den von der römischen Kirche wieder eingeführten Bilderdienst untersagte, wegließ, und aus dem zehnten Gebote deren zwei machte." So also denkt man jezt auch lutherischerseits über diesen Gegenstand, und zwar, wie man sieht, auch von Seiten derer, die sonst eben nicht dem Neuen das Wort zu reden pflegen. Um so mehr mochte es das her Viele überraschen, zu vernehmen, daß Herr Kirchenrath Sonntag in der voran bezeichneten Ahhandlung nun noch einmal mit größerem Ernste, als noch irgend ein Vorgänger, als Gegner der endlich fast zu allgemeiner Anerkennung gekommenen calvinischen Abtheilung aufges treten sey, zwar nicht um geradehin die ganze alte luthe

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