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Die

Toten im Recht

nach der

Lehre und den Normen des

orthodoxen morgenländischen Kirchenrechts

und der

Gesetzgebung Griechenlands.

Von

Dr. jur. Dem. A. Petrakakos.

LEIPZIG.

A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung Nachf.

(Georg Böhme).

1905.

Alle Rechte vorbehalten.

DEC 1 4 1926

Seinem hochverehrten Lehrer

Herrn Geh. Rat Professor Dr. Emil Friedberg

Senior der Leipziger Juristenfakultät

in Dankbarkeit

gewidmet.

Vorwort.

Wenn es auch für jeden Erfahreneren eine längst bekannte Wahrheit ist, daß ,,Vorreden Entschuldigungen zu sein pflegen", 1) so muß dies um so mehr hier hervorgehoben werden, wo es sich um einen Anfänger handelt, der tatsächlich viel Mut nötig hat, um die ersten Früchte seines wissenschaftlichen Denkens der Öffentlichkeit zu übergeben, um so mehr als er ein Ausländer ist. In Wirklichkeit hat mich der Gedanke längere Zeit beunruhigt, ob ich das dem Leser heute vorliegende Werkchen veröffentlichen solle. Nachdem ich durch eine Verfügung Seiner Majestät des Königs von Griechenland vom 26. April 19002) mit dem Auftrag spezieller Studien über das kanonische Recht nach Deutschland geschickt worden war, habe ich seitdem an den Universitäten Leipzig und Heidelberg studiert; und wenn ich heute meine erste Arbeit in deutscher Sprache zu veröffentlichen wage, so möge dies nur als ein Ausfluß des Wunsches betrachtet werden, meine Dankesschuld gegenüber der deutschen Wissenschaft in etwas abzutragen und einen kleinen Beitrag zur Kenntnis eines nicht uninteressanten Gebietes zu liefern.

Ich kann aber diese Vorrede nicht ohne den herzlichen Dank gegen diejenigen schließen, welche mir bei der Abfassung dieser Arbeit sowie im allgemeinen bei meinen Studien in Deutschland ihre freundliche Unterstützung gewährt haben, vor allen jedoch meinen verehrten Leipziger Professoren den Herren Geh. Rat Prof. Dr. Emil Friedberg, Geh. Rat Prof. Dr. R. Sohm, Geh. Hofrat Prof. Dr. L. Mitteis, Prof. Dr. K. Rieker, (jetzt in Erlangen), und

1) Bekker, Pand. Vorwort im II. Bd.

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2) Vgl. dazu das Βασιλικόν Διάταγμα in Nr. 99. τῆς Ἐφημερίδος τῆς Kvßεovýσεws“ vom 29. April 1900.

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