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die ihm, seiner Frau und ihrer Schwester laut beiliegender Original-Quitung von unserer Seite richtig ausbezahlt worden." Es wird dann demselben seine Undankbarkeit vorgeworfen, denn ungeachtet der Liberalität, womit er behandelt sei, habe er sich höchst ungeziemend benommen. „Wir haben uns kaum,“ fährt Hamann fort,,,unterstehen dürfen, uns nach vielen zurückgelassenen Möbeln zu erkundigen, weil unsre bloße Anfrage darnach, bald mit einer groben Hiße, bald mit dem kahlen Vorwande, daß unser sel. Vater alles verschenkt hätte, abgewiesen worden. Aus diesem seinem Betragen und den gegenwärtigen Kränkungen, wodurch er sich gegen die Bezahlung der uns noch schuldigen 1000 fl. und ihrer Interessen durch Mittel zu decken sucht, die einem so nahen Blutsfreund eben so wenig als einem rechtschaffenen Bürger anständig sind, läßt sich eben keine zuverlässige und vortheilhafte Versorgung meines Bruders so wenig für leßteren als mich, seinem allernächsten Blutsfreund, absehn."

„Durch welchen Weg es 3 Jahre nach unseres sel. Vaters Tode jezt erst verlautbart, als wenn selbiger auf feinem Sterbebette ausdrücklich verlangt hätte, daß mein blödsinniger Bruder bei Nuppenau zur Aufsicht gelassen werden sollte, ist mir schlechterdings ein Geheimniß, von dem ich mich niemals entsinnen kann bis auf diese Stunde die geringste Sylbe in meinem Leben gehört zu haben. Daß dieses in meines sel. Vaters Testament nicht enthalten, beweiset die davon beigelegte Copie und in dem in originali beigelegten Protokoll vom 16. October 1767 ist auch von diesem vorgegebenen ausdrücklichen Verlangen meines sel. Vaters weder durch Kriegsr. Hindersen noch durch Kirchenr. Buchholz, die jezt aus Ursachen, welche dem höchsten Richter alles Fleisches anheimstelle, mit Bader Nuppenau gegen uns gemeinschaftliche Sache machen, damals das allergeringste verlautbart worden. Ich bezeuge hiemit nochmals vor Gott und dem Throne Ihrer Königl. Majestät zu betheuern, daß mir von diesem vorgegebenen legten Willen nichts wissend ist und mag mich übrigens bei der Zuverlässigkeit solcher Leute, die dergleichen

Unwahrheiten verlautbaren können, nicht weiter aufhalten, da dieser neue Umstand, der aus der Finsterniß hervorgezogen wird, nicht einmal eigentlich zur Sache gehört, und zu einer Zeit vorgefallen ist, wo ich in der Fremde gewesen und unser Vater weder die Heimkunft seines ältesten Sohnes noch seine ihm im Vaterland bisher so schwer gemachte Versorgung vor der Hand absehen konnte."

„Ich habe nicht so viel Zuversicht, mir ein vorzügliches Vertrauen meines Bruders zuzueignen, dergleichen sich Kirchenrath Buchholz und Bader Nuppenau haben zu Protocoll schreiben lassen; unterdessen weiß ich, daß leßterer in diesem Jahr meinen Bruder zu einer Zeit, da ich wie notorisch meinen Beruf abwarten muß, hat besuchen wollen, um sich wahrscheinlicherweise mit meinem blödsinnigen Bruder wegen des Wechsels, der eben damals verfallen war, einzulassen, wovon er aber durch die Gegenwart eines Fremdlings, den ich eben damals einige Tage bei mir aufgenommen, verhindert worden; bei welcher Gelegenheit weder mein Bruder die Höflichkeit gehabt, Nuppenau recht anzusehen, geschweige ihm das Geringste zu antworten. Gleichwohl kann ich auf meine Ehre und Gewissen meinem unglücklichen Bruder das Zeugniß geben, daß er mir noch immer von jeher die größte Liebe und Furcht geäußert, dergleichen sich kein anderer, weder Freund noch Fremder, jemals mit Grund der Wahrheit wird rühmen können, und daß er die zwei Jahre, die er mit mir zusammen gelebt, gegen meine Person niemals dergleichen Ausbrüche des Hafses und der Verachtung hat merken lassen, womit sein leiblicher Vater öfters betrübt worden, da er nicht nur in der Altstädtischen Badstube, sondern sogar in officio publico stand, und daß sein gegenwärtiger Zustand ungleich erträglicher und ruhiger ist, wenigstens gar nicht so traurig und melancholisch, als der Magistrat denselben willkührlicher Weise ohne Grund, Kenntniß noch Beweis in seinem abermaligen Bericht erdichtet."

„Em. Königl. Maj. sehe ich mich genöthigt, in tiefster Unterthänigkeit vorzustellen, daß dieser zwar plausible, aber höchst unrecht angewandte Grundsaß, meinen Bruder aufzuheitern, ihn eben in sein gegenwärtiges Uebel so tief eingestürzt und versenkt hat, weil man ohne Ueberlegung und innere Kenntniß seiner wahren Gemüthskrankheit, bei der ich nach meinem besten Gewiffen einen sehr tief eingewurzelten Eigensinn und eben so große Verstellung, die keiner so leicht, ohne die allergenaueste Bekanntschaft seines Charakters und seiner ganzen Lebensgeschichte ergründen kann, immer wahrgenommen, ihn behandelt und

dadurch sein Verderben merklich befördert, und wenigstens nach dem Urtheil der Aerzte, unheilbar gemacht. Ohngeachtet es notorisch war, daß er aus einem ihm selbst, sowohl als anderen unerklärlichen Verdruß und schwermüthigen Unlust, einen sehr einträglichen und gemächlichen Schuldienst in Riga niederlegen müssen, drang man selbigen zum Hofmeister, einem angesehenen Hause auf, unter der nämlichen eitlen Erwartung, ihn durch Conversation und Welt aufzuheitern.“

„Nachdem dieser Versuch sehr übel ausschlug, beging man die zweite Schwachheit, ihn troß seiner zunehmenden Grillen und Krankheit durch die Zerstreuungen und Arbeiten eines kümmerlichen Schulbrots, wie man sich einbildete, aufzuheitern. Ew. Königl. Maj. können sich den Gram und Kummer nicht vorstellen, mit dem ich Jahre lang habe müssen den Leiden meines Bruders zusehen, das nothwendigerweise durch eine so unver= nünftige und verkehrte Behandlung einer wirklich im Grunde moralischen und durch Zeit und Umstände ausgearteten Unordnung hat eher zu, als abnehmen müssen. Aus den gegenwärtigen Tücken meiner Feinde ist zu ersehen, mit welcher Vorsicht und Furcht ich bisher meinen Bruder habe halten müssen und daß es ein Meisterstück ihrer Bosheit gewesen, mich von dem, feinem einzigen Unterthan des Königs jemals versagten, aber mir von Kriegsrath Hindersen mehr Dictator- als Consulmäßig jederzeit rund abgeschlagenen Gesuch, das gleichwohl nichts an

deres, als diejenige Liebe und Pietät, welche ich glaube, einem Bruder schuldig zu sein, und die gehörige Sicherheit gegen eigennügige und unverschämte captiones bonorum alienorum zum Grunde gehabt, auszuschließen, weil meine Feinde niemals ermangelt haben, sich die Schwäche meines Bruders zu Nuße zu machen, oder meine etwaige Bemühungen zu seiner Wiederherstellung, die vielleicht ihren Einsichten und Vorurtheilen widersprochen und selbige beschämt hätten, zu verlästern, verdächtig zu machen und gänzlich zu vereiteln."

Daß der Magistrat einen offenbaren Mißgriff in der Wahl des neuen Curators begangen habe, war mithin einleuchtend. Hamann läßt sich darüber so aus: „Außer der natürlichen Liebe, die ich für meinen leiblichen Bruder hege und der zu Gefallen ich mehr als einmal mein besseres Glück theils wirklich aufgeopfert, theils dazu willig und bereit gewesen bin, werden Ew. Kgl. Maj. nach Höchstdero Ihnen beiwohnender Weisheit und Gerechtigkeit mir eine gründlichere und tiefere Kenntniß eines über 10 Jahre lang eingewurzelten Uebels, dessen Ursprung und Wachsthum in der Nähe und Ferne beobachtet, leichter einräumen können, als dem vom Magistrat ex abrupto und blos zu meiner Kränkung ́aufgedrungenen Curator Advocat Gunthel, der vermuthlich selbst so bescheiden sein wird, weder sich oder einem andern Fremden die Sorgfalt und unendliche Aufmerksamkeit zuzutrauen, womit ich mein eigen Wohl mit meines Bruders seinem Hand in Hand zu verknüpfen und meine so viel möglich brüderliche Harmonie, Einigkeit und Hausfrieden bisher zu erhalten gesucht, den gewissenhafte Obrigkeiten sich eben so sehr entblöden sollten zu unserm gemeinschaftlichen offenbaren Schaden muthwillig zu beeinträchtigen, als vor Ew. Kgl. Maj. Stuhl anstatt in wahren factis und in den Gesezen gegründeten Berichten mit kahlen Ausflüchten und Winkelzügen zu erscheinen, wie aus dem beiliegend en Facto mit mehreren erhellet."

Zugleich macht Hamann darauf aufmerksam, daß der Magistrat seinem Bruder, dessen wahres Alter ihm wegen der schon

vor längerer Zeit gemachten traurigen Erfahrungen, nicht unbefannt sein fonnte, einen jungen Menschen nannte, der durch die Vormundschaft des Advokat Gunthel und dessen Vorschlägen zum vernünftigen und geselligen Umgange vielleicht noch einmal erzogen und zurecht gebracht werden könnte."

Hamann ist gewiß nicht der erste und einzige gewesen, der unter dem guten Rath sogenannter guter Freunde in solchen Verhältnissen zu leiden gehabt hat. Es lehrt vielmehr die Erfahrung, daß die guten Rathgeber da, wo sie am zurückhaltendsten und bescheidensten sein sollten, weil die Umstände ihnen ein gerechtes Mißtrauen in ihre Urtheilsfähigkeit zu sehen gebieten, sich am meisten vordrängen und den Angehörigen ein schweres Leiden nur noch schwerer machen. Was Hamann indeß hier das Empfindlichste sein mußte, war die offenbar böse Absicht der vorgeblichen Freunde seines Bruders. Seine kräftige und gründliche Vertheidigung hatte übrigens den gewünschten Erfolg, die Vormundschaftsernennung seines Gegners wurde aufgehoben und er fortan zum Curator seines Bruders ernannt.

Geburt des Sohnes Hans Michel. Correspondenz zwischen Lavater und Moses Mendelssohn. Uebersehung der Warner'schen Schrift über die Gicht. Herder in Paris. Dieser macht Goethe in Straßburg mit Hamann's Schriften bekannt. Goethe über Hamann. Hamann über Goethe. Hamann bezieht nach zweijährigem Aufenthalt bei Tribunal-Rath Bondeli sein Haus am alten Graben Uro. 758. Inoculation des Sohnes. Auszug aus der Schrift Baretti's, die welsche Schaubühne betreffend. Goldoni and Gozzi. Ueber Friedrich d. Gr.

Während Hamann mit diesen sein Gemüth so tief erregenden Widerwärtigkeiten zu kämpfen hatte, trat ein Ereigniß ein, das, so erfreulich es ihm von der einen Seite auch sein mochte, Hamann, Leben II.

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