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wer aber den Willen Gottes thut, der bleibet in Ewigkeit.

50. Neben den Freuden des Geistes und Herzens dienen auch gemischte Empfindungen, die mit dem Sinnens genusse Belehrung für den Geist oder Erhebung für das Ge: müth verbinden, zu Deiner Aufheiterung und Beglückung. Du bist von Gegenständen umgeben, deren erste Wahrnehs mung Du den Sinnen verdankt, während sie bei näherer Untersuchung auch reichen Stoff zu Gedanken und Gefühlen ges währen, und mit dem Angenehmen das Nüßliche und Bildende einen. Dahin rechnest Du die Theilnahme an Werken der Kunst, Schönheiten der Natur u. s. w. Weise überhaupt keinen Anlaß zur Freude, der mit der Pflicht bestehen kann, von Dir, und benüße hiezu um so mehr auch die kleineren Ereigs nisse und alltägliche Freuden des häuslichen und bürgerlichen Lebens a), da jene großen Ueberraschungen, welche die Welt Glücksfälle nennt selten sind, und doch nicht immer bes friedigend zu seyn pflegen.

a) Das Leben des Menschen enthält viel Glückseligkeit. Im Kreise einer guten Haushaltung z. B. ift tausendfache Freude, und gutgetragene Widerwärtigkeit ist auch Glück.

51. Auch von den finnlichen Freuden (den Vergnüs gungen des Gesichts, der Töne, des Gaums, der Bewegung u. f. w.) gehört ein Theil zu Deinem Wohlseyn. Die Natur fordert diese Genüsse und das Christenthum untersagt sie nicht a) ; es läutert fie nur, schränkt sie ein, und seßt sie auf ihren rech: ten Werth. Die Erholung, welche sie gewähren, ist beson: ders nach der Arbeit erlaubt, ja nothwendig, denn sie stärkt den Körper zu neuer Anstrengung, und erhält unter drückens den Geschäften die Heiterkeit des Geistes b). Aber nur wer die Last getragen c) verdient die Lust zu genießen, nur wer fich abgemühet, bedarf der Erholung.

A) Kol. 2, 16. So lasset nun niemand euch Gewiffen

(Gewissenszweifer) machen, über Speise oder über Trank (die ihr — mit Mäßigkeit — genießt).

b) Beisp: Jesus: Joh. 2, 1–10. Matth. 11, 18–19, Zobias: Zob. 9, 12.

C) 2. Theff. 3, 10. Sa, jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen.

52. ́ ́ Zur Erholung dienen auch manche Spiele, welche Geist und Körper in nüßlicher Fertigkeit üben, oder durch Klug: heit den Zufall zum Siege lenken. Strafbar und für Deine sittliche Bestimmung gefährlich sind dagegen jene Spiele, die allein vom Zufalle abhängen (Glücksspiele) und der Gewinns sucht zur Nahrung dienen. Sie führen oft zu größeren Vers gehen, ja zur Schande und Verzweiflung.

53. Unwürdig Deiner vernünftigen Natur sind übers haupt alle finnliche Vergnügungen, zu denen Du keinen ans dern Grund hast, als Zeitertödung; schändlich find sie, wenn Du dadurch Andere ohne Noth kränkest, Thiere ohne Zweck marterst, nüßliche Gegenstände verwüstest a); verderblich sind sie, wenn Dein guter Name, Deine Gesundheit, oder Deine häuslichen Verhältnisse und Umgebungen dabei leiden; durchaus verwerflich, wenn Du dabei nicht ohne Erröthen an den Allgenwärtigen denken darfst b). Das sicherste Mittel Dich vor ihnen zu schüßen, ist der Gedanke, daß sie Dich ents ehren, Deine vernünftige Natur darben lassen, Dir die spars fam zugemeßne Zeit rauben, und die künftige Nechenschaft darüber erschweren.

a) „, Du kannst jede Luft der Welt haben“ sagt M. Luther, „die nicht sündlich ist, das verwehret Dir Dein Gott nicht, will es vielmehr. Und ist dem lieben Gött eben recht, wenn Du cinmal aus Herzensgrunde Dich freueft oder lachest. Aber höre mir nun auch zu, was ich weis ter sage: Die Lust muß weder Dir noch jemand anderm schaden. Wo das ist, da darfst Du nicht!“

b) Bir. 9, 23. Gefelle Dich zu frommen Leuten: und sey fröhlich, doch mit Gottesfurcht.

54. Bei sinnlichen Genüssen, wie sie auch heißen, ist das Uebermaaß zu meiden. Nie darf die Sinnlichkeit über Dich als Gebieterin schalten a); nie darf der Mensch durch Verläugnung seiner Würde zum Thiere herabsinken, nie allein um des Genusses willen genießen b). Die Befriedigung Deiner Bedürfnisse mag Dir Noth seyn um des Lebens und seiner Entwicklung willen, aber nie darfst Du darüber Deine höhere Bestimmung c), und die Absichten des Schöps fers aus dem Auge verlieren d).

a) Róm. 6, 22. Nun ihr seyd von der Sünde frei, und Gottes Knechte worden, habt ihre eure Frucht (Bestimmung) daß ihr selig werdet,

b) 1. Kor. 7, 31. Die dieser Welt brauchen, daß sie (follen) derselbigen nicht mißbrauchen, denn das Wesen dieser Welt vergehet. 1. Kor. 6, 12. Ich habe es Alles Macht (Alles ist mir erlaubt) es soll mich aber nichts gefangen nehmen. (es soll nichts bei mir zur tyrannischen Leidenschaft werden).

c) Rom. 14, 17.

d) 1. Kor. 10, 31. Ihr effct oder trinket oder was ihr thut, so thut es alles zu Gottes Ehre.

55. Diese Vorsicht im Genusse sinnlicher Freuden, ist vor Allen der Jugend zu empfehlen. Für sie hat die Welt das Ansehen eines ewigen Freudengelages, zu dem Gesund: heit und Sinnenreiz, Munterkeit und Muth, die leichtsïnn ́s gen Gäste laden. Wer diesem Rufe ohne Vorsicht folgt, Iverliert bald die Nüchternheit der Seele, und mit der Ruhe des, Gemüths die Gesundheit des Körpers, ja nicht selten

versinkt er für den Rest seiner Tage in Verachtung und Elend a).

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a) Pred. Sal. 12, 1. Spr. Sal. 1, 10. 7, 25. 23, 31-32.

Vierter Abschnitt.

Von den Pflichten gegen Andere.

Ursprung der Pflichten gegen Andere (1). Allgemein e Liebe, ein Ver: nunfttrieb (2). Nähere Bestimmung derselben durch das Christen; thum: die Liebe ist Hauptpflicht (3), fie sey allgemein (4), thätig (5), vernünftig (6), erstrecke sich auch auf Feinde (7), Beweggründe dazu (8). Allgemeine Rechtspflichten (9) gegen Undre, in Beziehung auf Leben (10-12), Eigenthum(13—15), Ehre (16-17), Freiheit (18—20) und Wahrheit (21—25). Besondere Pflichten (26) der Ehegatten (27-30), Eltern (31-32), Kinder (33-35), Geschwister (36-37). Berhalten gegen Freunde (38) und Wohlthäter (39), bei Erzeigung von Wohlthaten (40), gegen Nachbarn (41), der Herr, schaften (42), des Gesinde (43). Pflichten in der bürgers lichen Gesellschaft (44-48). Verhalten der Lehrer und Zus hörer (49). Pflichten in verschiedenen Ständen (50) und Les bensaltern (51-54). Verhalten gegen Verstorbene (55), Thiere (56), manche leblose Gegenstände (57). Thätige Pflichts bung (58).

1. Die Pflichten, welche Du gegen Andre zu erfüllen hast, sind theils auf das Recht gegründet, welches alle Deine Brüder gemeinschaftlich mit Dir auf gewisse Lebensgüter bes figen, für deren sichern Besitz und freien Genuß einer dem ans dern perantwortlich ist (Nechtspflichten); theils sind es folche Pflichten, die nicht aus dem rechtlichen Zwang, nicht

um so schwieriger ist es, über die Handlungen anderer und nas mentlich ihre Beweggründe zu urtheilen, da ́Du keinem ins Herz schauen kannst. Du fieheft nur die That, aber die Quelle entzieht fich Deinen Blicken. Wäre diese Dir immer bekannt, wie mans

che Tugend würde Dir minder glänzend wie manche Schuld Dir mils der erscheinen!

c) Matth. 7, 3-5.

d) Cir. 19, 6-9. Sórest Du was Böses, das sage nicht nach, denn Schweigen schadet Dir nicht. Du sollst es weder Freund noch Seind sagen. Und offenbare es nicht, auch wo Du es ohne böses Gewissen thun kannst. Denn man höret Dir wohl zu, und merket darauf: aber man hasset Dich gleichwohl. „Das find," sagt M. Luther,,, gleichwohl die schlechtesten, die Alles tadeln und Nichts besser machen." Doch gibt es auch Fälle, wo es erlaubt ja Pflicht ist, das Böse, was Du weißt, bekannt zu machen, da namentlich, wo aus Deinem Schweigen Gefahr und Schaden für Recht und Sittlichkeit entspringen kann.

e) Beisp. Elias: 1. Kön. 19, 14. Jünger: Joh. 9, 2 ff.

Vergl. mit V. 18. Je su

f) Euk. 6, 37-41. Röm. 14, 4—10. 1. Kor. 4, 5.

g) Sprüchw. 22, 10. Treibe den Spötter aus, so weg, so hört auf Zader und Schmach. Psalm 101, 5.

gehet der Zank

3. Mos. 19, 16.

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17. Dagegen gebietet die Liebe, die Ehre andrer zu vertheidigen, der Unschuld das Wort zu reden, die Gerüchte, welche Leichtsinn und Bosheit aussireuen, zu unterdrücken, und Alles zum Besten zu wenden a). Hast Du durch voreiliges

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