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Die milde Behandlung des Hörigen wird auch der fremden Sklavin zu teil, zumal wenn sie Mutter 1) geworden ist. Über die kriegsgefangene Sklavin hat der Mann das Verfügungsrecht; denn sie ist sein Beuteanteil. Über die eingebrachten Sklavinnen hat die Ehefrau das Besitz- und Herrschaftsrecht. Die kriegsgefangene Sklavin wird nach 4 wöchiger TotenDeut. 21, 10 ff. trauer um ihre Angehörigen ohne weiteres die Konkubine des Siegers.

Während der Israelite eigentlich nur in Schuldhaft geLev. 25, 47 ff. raten kann und als unverkäuflich, wohl aber als löslich gilt, ist der stammesfremde Sklave Wert- und Handelsgegenstand des Besitzers; denn er ist sein Geld". Selbst eine Normalstrafe wird für die Tötung eines Sklaven festgesetzt: 20,2) später 30 Silbersekel.

Jos. 9.

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Der Kriegssklave steht wie der Schuldsklave in Beziehung zur Religion und zum Kultus. Der Kriegssklave wurde als unnützer Esser in der Nomadenzeit geopfert, später in den Dienst am Jahveheiligtum gestellt. Wir fassen den viel umstrittenen Ritus der Ohrdurchbohrung ethnologisch als eine Ablösungsform des Sklavenopfers auf. Deshalb wird sie an den Türpfosten vor den Elohim vollzogen. Völlige kultische und politische 3) Gleichberechtigung bringt nur die Beschneidung. Der Schuldhörige als ein beschnittener Israelite genießt den besonderen Schutz der Religion. Er soll nur als Lohnarbeiter angesehen werden. Darnach richtet sich auch der Preis, wenn er von seinen Blutsverwandten losgekauft *) wird.

Handwerk.

Aus der Nomadenzeit der Israeliten hören wir wenig von ein Dienstadeliger die Tochter eines Freien heiraten, einen selbständigen Haushalt führen und sich Vermögen erwerben konnte.

1) Vgl. C. H. Satz 119: der Herr einer solchen Sklavin ist verpflichtet, sie möglichst bald zurückzukaufen.

2) Vgl. C. H. Satz 214 u. 252: beim Tod einer mißhandelten Sklavin oder eines durch einen stößigen Ochsen schwer verletzten Sklaven sind dem Besitzer 20 Sekel zu entschädigen.

3) S. u. politisches Recht.

4) S. u. soziale Frage.

Handwerkern. Denn jeder Nomade ist sein eigener Handwerker. So blieb es auch in der ersten Zeit des Ackerbaulebens.

Sie

Gen. 4, 22.

Eine besondere 1) Stellung im Kulturleben jedes Volkes nimmt die Schmiedekunst ein. Daher ist ihre Entstehung immer von Sagen umwoben. Die Israeliten kamen wahrscheinlich nicht ohne Kenntnis der Metalle, doch ohne Schmiede und Metallkünstler in das Land Kanaan. Die Pflugscharen, Beile usw. waren zur Zeit Sauls sicher phönizischer Herkunft. Denn die Israeliten verstanden es nicht einmal, sie zu reparieren. Spieße und Schwerter werden die Phönizier und Philister aus dem Handel mit ihren Gegnern ausgeschlossen haben. zogen die Schmiede, die sonst im Vertrauen auf die Heiligkeit ihres Handwerks im Land zu bleiben 2) pflegen, zurück. Die Weinrebe und den Ölbaum aus dem eroberten Land herauszuziehen, war unmöglich. So wurden die Israeliten leichter Pflanzer und Weinbauern als Metallarbeiter. Die Zeit der Einführung des Eisens ist unbekannt; überhaupt haben die Israeliten in der Schmiedekunst wenig geleistet. König Salomo (1013-973 v. Chr.) mußte die Metallarbeiter zum Tempelbau aus Phönizien sich erbitten. Es ist bezeichnend, 2 Chron. 2, 13. daß der leitende Künstler Abiram eine Jüdin zur Mutter gehabt haben soll. Aus diesen Fingerzeigen erhellt die soziale 3) und ethnologische Stellung der Schmiede. Sie arbeiteten in Bronze und Eisen. Aus Bronze wurden in alter Zeit alle Wirtschaftsgeräte und Kriegswerkzeuge verfertigt. Das Metall 1. Sam. 17, 5. wurde früher gehämmert, später geschmolzen. Im Schmelzofen wurden die Schlacken ausgeschieden und das für die Glasur der Töpfer nötige Bleioxyd gewonnen. Der Scheidungsprozeß wurde vermutlich durch kohlensaures Kali oder Natron beschleunigt. Die israelitische Schmiedewerkstatt enthielt: Ambos, Hammer, Ziseliergriffel, Blasebalg, Schmelztiegel und Schmelzofen. Näheres wird nicht erwähnt.

1) Vgl. Lippert: Kulturgeschichte II S. 219 ff.; Andree: Parallelen. I S. 155.

2) Hingegen führte Nebukadnezar (586 v. Chr.) alle Schmiede nach Babel (2. Kön. 24, 14).

3) Kein Somali betritt die Hütte eines Schmiedes; vgl. Ratzel I S. 434.

Jes. 1, 22.

Ex. 32, 4; Jes. 41, 7; Jer. 6, 29.

Jes. 41, 25.

Neben die Schmiedekunst tritt die Töpferei. Sie war sicher schon in ältester Zeit bekannt, aber von den Nomaden wenig geübt. Denn sie benützten meist Schläuche und ausgehöhlte Früchte. Die Töpferkunst entwickelte sich erst in Kanaan. Die Töpfer kneteten den Ton mit den Füßen und formten ihn auf der Töpferscheibe.1) Die Töpfe wurden glasiert. Jer. 18, und 19, 1 wird die Werkstatt eines Töpfers in der Nähe des Scherbentores zu Jerusalem erwähnt. Die Bereitung des Glases und die Färberei wurde bei den Israeliten nicht geübt.

Die Weberei lag meist in den Händen der Frauen. Sie spannen Flachs und Wolle auf Handspindeln und webten kleine Stücke. Der israelitische Webstuhl war gewiß ebenso einfach wie der von H. Palmer 2) aus dem Beduinenlager am G. Musa beschriebene. Die Webstühle werden den auf ägyptischen Denkmälern dargestellten ähnlich gewesen sein; vermutlich waren sie aufrecht stehend. Später entwickelte sich ein selbständiges Weberhandwerk. Neben dem einfachen Ex. 26, 1. 36. Weber wird der Buntwirker und Kunstweber und 1. Chron. 4, 21 eine Weberei Ašbea genannt. Außerdem gab es noch Walker und Gerber. Sie erhielten ihres unreinen Handwerkes wegen einen Platz vor der Stadt") angewiesen.

Jes. 7, 3.

Jes. 40, 20.
Jes. 44, 13.

Die Holz- und Steinbearbeitung waren im Anfang vereinigt. Erst allmählich trat eine Arbeitsteilung ein. Die Zimmerleute verfertigten Kultbilder, Schnitzarbeiten, Hausgeräte. Ihre Werkzeuge waren: Axt, Beil, Säge, Zirkel, Hammer, Richtschnur, Zeichenrötel. Die Steinmetzen hatten die Steine zu behauen. Frühzeitig treffen wir verzierte (Masseben) Holzund Steinbilder an. Die Kunst des Steinschneidens kam erst später auf.

In dem gleichen Maß, wie der Wohlstand des Volkes sich hob, vollzog sich die Arbeitsteilung und entwickelten sich die

1) Leider wird nichts Näheres berichtet.

2) H. Palmer: Der Schauplatz der 40-jährigen Wüstenwanderung Israels. Gotha 1876. S. 98.

3) Gerbereien und Begräbnisplätze mußten mindestens 50 Ellen von der Stadt entfernt sein; vgl. Talmud: Bathra II. 9.

einzelnen Handwerke. Es werden Bäcker, Köche, Salbenmischer, Barbiere und Tüncher erwähnt. In der nachexilischen Zeit standen die Handwerke in hohem 1) Ansehen. Daher lernte und übte jeder Rabbi 2) ein Handwerk.

Geburt.

Neben dem Eintritt der Geschlechtsreife 3) ist der Geburtsakt im Leben des Weibes der bedeutsamste Moment. Der Gebärenden stehen Hebammen zur Seite, die ihr Trost zusprechen oder Hand anlegen. Bei der Zwillingsgeburt der Thamar bindet die Hebamme dem Kind, das seine Hand zuerst herausstreckt, einen roten Faden um. Die Israeliten bedienten sich schon in Ägypten der Hebammen. Ob sie auch den Gebärstuhl kannten, ist mehr als zweifelhaft. Denn Ex. 1, 16 wird man wohl mit Stade statt abonim (,,Steine", auch vom Gebärstuhl verstanden) besser birkaim (Kniee) lesen. Die Hebammen sollen also im Auftrag des ägyptischen Königs Pharao den Augenblick benützen und die neugeborenen israelitischen Knäblein mit den Knieen töten. Die Sitte auf den Knieen zu gebären, wird Gen. 30 erwähnt. Die kinderlose Rahel spricht zu Jakob: „Siehe, da ist meine Magd Bilha, lege dich zu ihr, daß sie auf meinem Schoß gebäre, und ich durch sie erbaut werde." Die kinderlose Frau macht gleichsam die Geburt selbst durch und erwirbt das Mutterrecht an dem Kind (Adoption).

Sogleich nach der Geburt wird die Nabelschnur abgeschnitten. Das Unterlassen dieser Handlung gilt als höchste Vernachlässigung des Kindes. Ez. 16, 4 heißt es: „Deine Geburt ist also gewesen: dein Nabel, da du geboren wurdest, ist nicht verschnitten, so hat man dich mit Wasser nicht gebadet, daß du sauber würdest..." Das Kind wird gebadet

1) Vgl. F. Delitzsch: Jüdisches Handwerkerleben zur Zeit Jesu. Erlangen 1875. S. 29.

2) So auch der Apostel Paulus.

3) An den Eintritt der Geschlechtsreife des Weibes scheinen sich keine besonderen Gebräuche angeknüpft zu haben; nirgends wird etwas erwähnt.

Gen. 21, 8.

und mit Salz abgerieben. Dies deutet Pfannenschmidt 1) nach Num. 18, 19; 2. Chron. 13, 5 als Symbol der Befestigung des Bundes des Neugeborenen mit Jahve. Diese Sitte findet sich heute noch im Orient.2) Die Fellachen z. B. glauben, daß das Kind dadurch gestärkt und abgehärtet werde. Nach Trusen) jedoch geschah es weniger in symbolischer", als vielmehr in der Absicht, den Körper vom Kinderschleim zu reinigen. Die Kinder wurden von der Mutter zwei bis drei Jahre gesäugt und dann entwöhnt. Die Entwöhnung war gewöhnlich mit einer Festfeier, über die jedoch nichts weiter berichtet wird, verbunden.

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Wie die Menstruierende ist auch die Gebärende unrein; bei der Geburt eines Knaben 7, eines Mädchens 1) 14 Tage. Nach 33, bzw. 66 Tagen soll die Mutter ein Reinigungsopfer darbringen. Wenn bei den Griechen die Gebärende ihrer Unreinheit wegen vom Tempelbezirk ferngehalten und das ganze Haus lustriert wurde, so durfte wahrscheinlich auch bei den Israeliten keine Gebärende das Lager Jahves betreten. Ob es besondere Geburtshütten gab, ist nicht sicher.

Wie bei dem Tod des Menschen überirdische Kräfte im Spiele sind, so auch bei seinem „Eintritt" ins Leben. Den Israeliten gilt besonders die Lilith") als ein gefahrbringender Dämon für die Gebärende und ihr Kind. Jes. 34, 13 schildert mit der Verwüstung Edoms zugleich ihren Wohnort:

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1) H. Ploß: Das Kind in Sitte und Brauch der Völker. 2. Aufl. Berlin 1882. I S. 282.

2) A. Klein in Zeitschrift des deutschen Palästina-Vereins. IV S. 63. 3) Trusen: Die Sitten und Gebräuche der alten Hebräer. Breslau 1852. 2. Aufl.

4) Die Verdoppelung der Unreinheitsdauer begründet Maimonides (1190 n. Chr.) durch die kältere Natur des weiblichen Geschlechts. Hippokrates lehrt, daß die Sonderung der Glieder im weiblichen Fötus später als beim männlichen eintritt.

5) Religionsgeschichtlich ist bemerkenswert, daß das Weib als Spenderin wie als Vernichterin des Lebens auftritt; vgl. Istar, Astarte, Aphrodite, Freja usw.

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