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Auffangen des letzten Hauches aus dem Munde des Sterbenden. Es folgte dann das Waschen des Leichnams, das Einhüllen in Leinen und das Mitgeben von Gebrauchsgegenständen (Ez. 32, 27). Nach rabbinischer Vorschrift wurde der Daumen des Toten eingebogen, so daß er die Gestalt eines, des Anfangsbuchstabens des Namens Jehova erhielt. Angesicht und Scham wurden bedeckt und eine Kerze oder Lampe zu Häupten des Toten gestellt, um der Seele die Rückkehr zu wehren. Der Leichnam Josefs wurde einbalsamiert. Überall aber, wo Einbalsamieren stattfindet, herrscht Totenkult.1) Die Bestattung von Stammesheroen erfolgte auf Bergen 2) und in Höhlen. Was der Israelit erstrebte, war die Vereinigung mit seinen Angehörigen im Familiengrab.3) Das Gelangen der Seele an den rechten Ort hängt von ordnungsmäßiger Bestattung ab. Die Nichtbestattung des Königs Usia im Königsgrab wird damit begründet, daß er aussätzig und schon zu Lebzeiten aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen war. geschlossen wurden die im Feindesland Gestorbenen und die Unbeschnittenen. Ausnahmsweise wurde die Beisetzung eines Fremden im Erbbegräbnis gestattet. Wie der Tote war auch das Grab unrein. Daher mußten die Gräber außerhalb der Wohnorte angelegt werden; nur die Könige und Propheten durften innerhalb derselben begraben werden. Für die Armen 2. Kön. 23,6; gab es später gemeinsame Begräbnisplätze.

Gen. 23, 6.

Jer. 26, 23.

Das Grab ist die Wohnung des Toten und die Scheol1) der Aufenthaltsort seiner nepheš. Die Scheol ist das eine große Grab. Zelt und Grab, Grab und Scheol stehen in

Wechselbeziehung zueinander. Die Scheol ist im Gegensatz zu der dem Licht zugekehrten Erdoberfläche jene dunkle Ez. 32; Hi. 10, 21. unterirdische Tiefe, in die man hinabsteigt. Hier liegen Israeliten und Heiden, Beschnittene und Unbeschnittene.

Die

1) Trusen: Sitten und Gebräuche der alten Hebräer. 2. Aufl. S. 92. 2) Daher bezeichnen die Syrer die Götter Israels als Berggötter. 3) Die Abiponen legen z. B. die Toten familienweise zusammen; vgl. Bastian: Beiträge zur vergleichenden Psychologie. Berlin 1868. S. 52.

4) LXX gibt Scheol mit Hades, die Vulgata mit Infernus, Ulfilas mit Halja, die koptische Übersetzung mit dem altägyptischen Amenti; vgl. Tyrol II S. 81.

Ps. 88, 13.

59, 10.

spätere Zeit hat das Totenreich noch weiter ausgemalt. Die Unterwelt ist das Land des Vergessens und Schweigens. Die Bewohner 1) sind kraftlos; ihr Gang ist schwankend Jes. 14, 10 ff.; und strauchelnd. Die einzelnen unterscheiden sich durch ihren Schmuck 2) und ihre Wunden. Denn „die 3) aus dem irdischen Körper ausgetretenen Seelen sind an der Ähnlichkeit mit diesem kenntlich". Die infolge eines Zaubers gerufenen Geister greifen in den Lauf der Dinge ein. Die Totenbeschwörung wird ausdrücklich verboten. Für die Ruhe der nepheš ist es unerläßlich, daß der Leichnam unversehrt ins Grab gelegt wird. Daher verscheucht sorgsame Mutterliebe die Vögel vom Leichnam ihrer Kinder.

Weil das Grab die Wohnung des Toten darstellt, wird es von den Familienangehörigen ausgestattet. Der Tote soll nichts entbehren von dem, was er im Leben besaß. Denn hatte er diese Dinge bisher bedurft, so braucht er sie auch ferner. Seine wiederkehrende *) nepheš soll alles finden: ") Speise) und Trank, Waffen und Pferde. Denn sein Besitz gehört zu ihm.")

Als Familienglied hat der Tote Anspruch auf ordnungsmäßige Bestattung. Pflicht der Angehörigen ist es, die durch das Herkommen geheiligten Trauergebräuche einzuhalten. Es werden als Trauergebräuche) erwähnt: Zerreißen der Kleider, Anlegen einer bestimmten Trauertracht, Ablegen der Sandalen,

1) Die schatten- und riesenhaften Rephaim spielen eine ähnliche Rolle

wie die Moas und Yazimbas; vgl. Tylor II S. 50 u. 114.
2) Vgl. Homer Odysse XI, 38, XXIV, 107.

3) Vgl. Tylor: Die Anfänge der Kultur. Leipzig 1873. I S. 443.
4) Um zu prüfen, ob alles in Ordnung ist; vgl. Wiedemann im alten

Orient. II. Jahrgang S. 22.

5) Vgl. Josephus ant. XIII 8, 4; XIV 7, 1.

*) Daher in vielen Gegenden Deutschlands die Sitte, an Weihnachten

die Gräber mit Christbäumen zu schmücken.

7) Vgl. Ez. 27, 27; die Vorstellung der Todesunreinheit folgt „aus dem Eigentumstitel des Toten und der Furcht vor seiner Beleidigung“ (Lippert: Geschichte des Priestertums. Berlin 1883. I S. 213).

8) Vgl. hiezu J. Grundt. Trauergebräuche der Hebräer. Diss. Leipzig 1868; Schwally: Leben nach dem Tod. Gießen 1892. Frey: Tod,

Ex. 22, 17;
Lev. 20, 6;

Deut. 18, 11.

2. Sam. 21, 10.

Gen. 37, 34.

Joel 1, 8.
Jud. 8, 5.

Verhüllen und Bestreuen des Hauptes mit Erde, Abschneiden der Haare, Selbstverwundungen, Klagen, Fasten und Leichenmahl. Das Zerreißen der Kleider symbolisiert nicht nur die Stimmung des Herzens, das Aufwallen im Schmerz, sondern gehört zur Trauertracht. Sie kann als Nationaltrauer vom 2. Sam. 3, 31. König befohlen werden. Zu dem zerissenen Kleid tritt noch der „Sak". So trägt Jakob um Josef Leid in zerissenen Kleidern und Sak; eine Jungfrau trauert um ihren Bräutigam in Sak; Judith legt den Sak und die Kleider ihres Witwenstandes 2. Makk. 3, 19. an. Der Sak war ein Lendentuch von grobem Stoff. Dieses ,,Sichandersmachen" ist im Geisterglauben begründet. Die Trauernden ändern ihre Tracht und verhüllen ihr Haupt, um sich unkenntlich zu machen. Denn der Tod wird als ein 2. Sam. 6, 7. „Schlag" (nega) empfunden. Zugleich mit dem Anlegen einer bestimmten Trauertracht vollzieht sich das Ablegen der bisherigen Kleidung, um sie für den gewöhnlichen profanen Gebrauch verwendbar zu erhalten (Grüneisen S. 97 Anm. 2). Das Haar wird aufgelöst, das Haupt mit Erde und Asche bestreut. Das Haaropfer findet sich auch bei den Israeliten. Den Priestern jedoch ist das Abschneiden der Haare ausdrücklich verboten.1) Auch Selbstverstümmelungen kommen vor. Obwohl das Gesetz dagegen ankämpft, werden Haarschur und Micha 1, 16. Selbstverstümmelung von den Propheten unbefangen als Volkssitte erwähnt. So geht 2) der Brauch, daß die Leidtragenden sich bei Todesfällen Verstümmelungen beibringen, . . . durch die ganze Welt und fehlt in keinem Weltteil." Diese Sitte wird wohl mit Recht von den Menschenopfern hergeleitet. Die

Lev. 21, 5.

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Seelenglaube und Seelenkult. Leipzig 1898; Andree: ethnologische Parallelen. Stuttgart 1878; Nowack: Archäologie. 1894.

1) „Die Jahvereligion verbot die Totenbeschwörung und alles damit Zusammenhängende als Zauberei, gegen die gewöhnliche Seelenpflege verhielt sie sich indifferent, die Beschränkungen der Trauergebräuche scheinen von dem Gesichtspunkt beherrscht zu sein, daß alles, was bei den umgebenden Völkern zu wirklich religiösem Gebrauch geworden war, d. h. was eine Beziehung religiöser Art zu Toten herstellend gedacht wurde, untersagt ist. Die Tendenz der Selbstunterscheidung Israels ist deutlich erkennbar", vgl. Köberle: Natur und Geist. S. 176 Anm. 1.

2) Vgl. Andree I S. 148.

Familienangehörigen begnügen sich aus Liebe zum individuellen Leben mit diesem Ersatz 1) und hoffen ein gleiches von der nepheš des Toten.

Ein notwendiger Bestandteil der Trauerhandlung ist die Totenklage. Sie ist zugleich Kulthandlung. Es klagen außer den Angehörigen die einzelnen gentes oder professionelle Klageweiber. Daraus läßt sich auf eine durch altes Herkommen geregelte Handlung schließen. Die Klage beginnt mit einer Rede an den Toten. Das Rufen war ursprünglich ein Versuch zur Wiederbelebung, erst später behandelt die Klage die Taten des Verstorbenen und mischt darunter die eigenen subjektiven Empfindungen, je nach der Bedeutung des Toten. Denn wie für die Bestattung, gilt auch für die Totenklage der Gedanke, daß der Tote noch ein Anrecht auf Besitz und Ehre habe.

Jer. 22, 18.

Am. 5, 16.

Die Totenklage findet im Trauerhaus oder auch am Grabe 2. Sam. 3, 31; statt und dauert 7 Tage. Die Schmerzenslaute 2) sind hô, hô. Das Lied mit ek oder eka (,,wie") beginnend, besteht aus einem Versglied normaler Länge und einem zweiten kürzeren, echoartig nachhallenden. Es wurde nach unbekannter, aber wahrscheinlich feststehender Melodie gesungen.

Jer.) 38, 22 ist ein echtes Leichenklagelied, das die Weiber jener Zeit zu singen pflegten. Es lautet in Übersetzung:

,,Dich verleiteten, dich bewältigten

Deine guten Freunde;

Es versanken deine Füße im Schlamm,
Glitten rückwärts."

Zu den Trauergebräuchen gehört weiter das Fasten. Es ist ein Teil des „Sichandersmachen" und ist zugleich in der Todesunreinheit des Hauses begründet. Nach Entfernung

1) Vgl. Tylor I S. 467.

2) Bei den Babyloniern ûa und â; vgl. A. Jeremias: Hölle und Paradies im alten Orient. I. Jahrg. Heft 3 S. 11 Anm. 4. 3) In Z.A.T.W. 1882 S. 1 ff. u.

2. Sam. 3; 33.

1883 S. 299; ein anderes Klagelied

Deut. 14, 1.

des Leichnams findet das Leichenmahl statt. Die Teilnehmenden bringen den Trauernden das Brot und reichen ihnen unter formelhaften Redewendungen 1) den Trostbecher. Jer. 16, 4-7 dürfte auf eine Libation hinweisen. Die erst allmählich vom Leibe sich trennende nepheš nimmt nach israelitischer und ägyptischer 2) Vorstellung noch an allem teil. Es ist das Leichenmahl ") die letzte communio mit dem Verstorbenen. In späterer Zeit verblaßten die Gebräuche. Aus dem Brechen des Trauerbrotes wird ein Senden von Gaben in das Trauerhaus. Das Leichenmahl verliert seinen Trauercharakter und wird zum fröhlichen Schmaus. Denn wo eine communio stattfindet, hat das Mahl seine berechtigte Stelle. Dadurch ,, wird ausgedrückt, daß der Zusammenhalt 4) der Familien der Menschheit unentbehrlich sei".

Die Trauergebräuche der Israeliten stammen aus verschiedenen Zeiten. Die fremdkultischen und zum Teil wahrscheinlich älteren Gebräuche werden vom Standpunkt des Jahvismus nachdrücklichst bekämpft. Die erlaubten israelitischen Gebräuche teilen sich in Ablegen der alten und Anlegen einer neuen Tracht. Schwally will den einheitlichen Gedanken in der Nachahmung der Sklaventracht, Frey in der Selbstdemütigung vor Jahve finden. Frazer und Grüneisen glauben, daß der Gedanke des Selbstschutzes durch Entstellung des Körpers ausschlaggebend sei. Grüneisen erklärt: ,Es bleibt 5) hierbei immer ein Rest, der sich keiner Deutung völlig fügt.“ Am besten dürfte jedoch der Gedanke zur Geltung kommen: Hier hat mit dem Tode eines Lebewesens auch die bisherige Lebensweise der Angehörigen aufgehört; die bisherige Ordnung der Dinge ist umgestoßen. Daraus erklärt

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1) Zu schließen aus Jes. 51, 17; Jer. 25, 15; Ez. 23, 33.

2) Die Ägypter behielten die Mumien im Hause, damit sie beim Mahl zugegen seien; σύνδειπνον καὶ συμπότην ἐποιήσατο'; vgl. Lucian: de luctu 21. 3) Daß das Leichenmahl ein Totenopfer bei den Israeliten war, ist nicht ohne weiteres nachweisbar; jedoch hatte es den Charakter der communio (gegen Grundt, der den Leidtragenden das Bereiten der ersten Mahlzeit erspart wissen will).

4) Leist: Arisches jus civile. Jena 1892. I S. 262.
5) Grüneisen: Ahnenkult S. 101.

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