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sich das „Sichandersmachen", 1) das Fasten und als Versöhnung des Geistes des Verstorbenen die letzte communio im Leichenmahl. Wo das Leichenmahl am Grabe stattfindet, ist es ein Rest des Totenkultus.") Es lassen sich aus dem Vorstehenden drei Grundgedanken hervorheben: der Gedanke der Fortdauer der Seele, der Familienzugehörigkeit, der dem Leben entsprechenden Ehrung des Toten. Hier liegen die Wurzeln für Geisterglaube und Ahnenkult, aber auch eines reineren Monotheismus.

Körperliche

Deformationen

(Kainszeichen,

Totophot, Beschneidung, Kastration).

Der Mensch hat kein anderes Mittel, ein bleibendes Zeichen an sich hervorzubringen als die Deformation seines Körpers. Gen. 4 finden wir das „Kainszeichen" erwähnt. Es ist ohne Zweifel die Stammesmarke der Keniter; denn Kain zieht mit Israel nach Kanaan. Diese Zeichen haben zugleich eine Ri. 1, 16; 4, 11. kultische Bedeutung; daher wird den Israeliten verboten,

Gen. 4, 16.

die Zeichen fremder Völker zu tragen. Daß das Kainszeichen Lev. 19, 27. eine Stammesmarke ist, hat W. R. Smith) hervorgehoben. Das Opfer, der Mord sind Hilfslinien der Sage, um Kains unruhiges Leben und das Jahvezeichen der Keniter zu deuten. Diese Jahvezeichen wurden, wie aus Ex. 13, 9 ersichtlich ist, an der Hand oder Stirne angebracht, (wie z. B. bei den Krus in Westafrika). Ex. 13 bringt nun diese Zeichen mit der Lösung der Erstgeburt in Beziehung: „,sie seien dir zu einem Zeichen auf der Hand."

Deut. 6, 8; 11, 18 befiehlt Jahves Gebote als ôth an die Hand zu schnüren, damit sie zu einem „Tôtaphôt“ zwischen den Augen werden. So sind sie nach späterer Auffassung „Erinnerungszeichen" 4) (Zikaron). Über ihre Gestalt wissen wir nichts.

1) Das sich bei den Afrikanern bis auf das Unbrauchbarmachen der Geräte erstreckt (Pechuel-Loesche).

2) Im Kaddischgebet der Juden hat sich übrigens bis auf unsere Zeit ein Rest israelitischen Totenkultes erhalten" (Stade: S. 462 Anm. 3). 3) Stade in Z.A.T.W. 1894 S. 299 ff.

*) Klein in Jahrb. f. prot. Theol. 1881 Bd. 7 S. 666.

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Heute noch findet sich bei den Beduinenfrauen 1) die Sitte, das Gesicht zwischen den Augenbrauen, um den Mund und am Kinn punkt- oder strichförmig zu tätowieren. Wenn Bastian 2) schreibt: Wie unter den Karaiben, wurden auch auf Haiti beim Auszug in den Krieg die Schutzgeister vor die Stirne gebunden (gleich den Binden der Juden)", so muß dies auf das spätere Judentum bezogen werden. Denn aus den „,Totaphot" haben sich später die um den Kopf gewundenen Tephillim herausgebildet.

Als ein Stück des Schmuckes gilt für den Naturmenschen die ganze Haut, soweit sie sich bezeichnen und bemalen läßt. Für ein Stück von der Natur überschüssig 3) gebildeter Haut wird die der männlichen Geschlechtsteile und der Ohrlappen 4) angesehen. Daher wird der israelitische Familiensklave nicht nur beschnitten, sondern als Zeichen der Besitzergreifung, wie heute noch in Kairo,5) an den Ohren gezeichnet. Dieses Zeichen ist wohl sicherlich „Eigentumszeichen",") wie auch die Bestimmung des C.H. Satz 226 u. 2277) beweist.

Die Ansicht Spencers,) daß alle Verstümmlungen mit der Erbeutung von Siegeszeichen beginnen, daher Merkmale der Unterjochung seien, hat darin einen weiteren Stützpunkt. Denn auch der israelitische Krieger verstümmelt seine Feinde und bringt nicht nur ihre Waffen, sondern auch ihre Geschlechtsteile als Siegeszeichen nach Hause. Wie nach dem 1. Sam. 18, 27; ius fortioris der erschlagene Feind Eigentum des Siegers ist, so ist das Kind Eigentum des Erzeugers. Das in die israeli

2. Sam. 3, 14.

1) F. v. Dalberg: Eine Reise in das heilige Land. L. Wörl-Wien 1889. S. 167.

S. 77.

2) Bastian: Beiträge zur vergleichenden Psychologie. Berlin 1868.

3) Lippert: Kulturgeschichte 1887. Stuttgart 1887. I 373.

4) Siehe unter: Sklaven.

5) F. v. Dalberg: Eine Reise in das heilige Land S. 87.

6) K. v. d. Steinen: Unter den Naturvölkern Zentralbrasiliens. 1894 S. 501.

7) Wonach einem Scherer, der wider Willen und Wissen des Herren einen Sklaven zeichnet, die Hände abgehauen werden sollen.

8) Spencer: Soziologie. Leipzig 1875. I S. 329 Anm.

tische Nomadenfamilie hineingeborene Kind (von Freien und Sklaven) wird Eigentum der Familie durch die Beschneidung.

Die Beschneidung ist keine spezifisch israelitische, sondern eine allgemein weit verbreitete Sitte. Sie findet sich in Australien 1) und Afrika 2) und im Kulturkreis der alten mittelländischen Völker. Schon Herodot II, 37. 104 berichtet, daß die Kolchier, Ägypter und Athiopen von jeher die Beschneidung übten. Die Israeliten übernahmen diese Sitte entweder von den Ägyptern, mit denen sie später im Konnubium3) standen, oder von den Äthiopen.) Die Beschneidung ") wurde vom Vater oder von der Mutter vollzogen.

Nach dem biblischen Bericht Ex. 4, 25) wurden hiezu Steinmesser verwendet, so daß diese Sitte wohl bis in die Steinzeit zurückreichen wird. Denn gerade Steingeräte erhielten sich überall zu Kultzwecken am längsten, so bei den alten Ägyptern und Römern. Noch 1716 kam zu Rendel in der Wetterau) eine jüdische Beschneidung mit einem Schieferstein vor.

Die Bedeutung der Beschneidung ist sehr mannigfach. Diese uralte Sitte wurde nach den israelitischen Gesetzen in Beziehung zum Kultus gebracht und bestimmt, daß jedes männliche Kind am achten Tag beschnitten werde. So wird die Kultgemeinschaft von der Beschneidung abhängig gemacht. Aus Gen. 15 darf wohl geschlossen werden, daß die Beschneidung auch in Beziehung zum Ahnenkult und Erbrecht gestanden hat. Die kultische Bedeutung wird besonders in der nachexilischen Zeit betont. Die Beschneidung ist zugleich das Symbol der Reinheit des Herzens; der Mangel derselben

1) Ratzel: II, 85, 234, 335.

2) Ratzel: I, 172, 298.

3) Vgl Andree: Parallelen II, 188; Ebers: Ägypten und die Bücher Moses. I, 283.

4) Lippert: I, 391 u. Geschichte des Priestertums. Berlin 1883 II, 1.
5) Zur jüdischen Beschneidung vgl. Celsus: medic. lib. cap. 25 § 1 u.

Friedreichs: Die jüdische Beschneidung. Ansbach 1844.

S. 227.

6) Nach Vulgata: ,fac tibi cultros lapideos'.

7) Schudt: Jüdische Denkwürdigkeiten. 6. Buch, 26. Kap. Nachtrag

Ex. 4, 25.

Jer. 4. 4.

Ex. 12, 48.

Gen. 17, 10;
Lev. 12, 3.

Gen. 34, 9.

begründet, wie bei Betschuanen,1) Unreinheit und Ausschluß von der Sakralgemeinschaft. Sie wird daher als „Bundeszeichen" aufgefaßt; denn „mein Bund soll an eurem Fleische sein". Weil sie mit dem Kult zusammenhängt, wird ihre Annahme von den Sichemiten, ähnlich wie die Beschneidung und der Islam von der Waganda, 2) abgelehnt.

In dem biblischen Bericht Ex. 4, 24 tritt im Anschluß an die kultische Bedeutung der Beschneidung auch der Opfergedanke hervor. Ohne das Zeichen Jahves darf Zipporas 3) Sohn das Land nicht betreten. Die Beschneidung ist ferner eine Ablösungsform des Menschenopfers.*)

Wenn Abraham den 14 jährigen Ismael beschneidet, so ist die Beschneidung zugleich,,Pubertätszeichen". Der geschlechtsreife Jüngling wird in die Kultgemeinschaft aufgenommen und tritt unter die streitbare Mannschaft des Stammes. So wird das „Pubertätszeichen" zugleich,,Stammesmarke". Dies beweist Jos. 5, wo die streitbare Mannschaft zu Gilgal 5) innerhalb eines Steinkreises beschnitten wird, ähnlich wie bei den Neukaledoniern,®) Fidschi-Insulanern, den Massai, Wakamba, Warika, Ama-Xosa,7) Bechuana,3) Herero.") Bei den Ama-Xosa bilden die gemeinsam Beschnittenen eine Kampfgenossenschaft. Der Jüngling wird für kult- und wehrfähig und mannbar erklärt. Mit der Wehrfähigkeit und Mannbarkeit ist die Erwerbung eines Weibes gestattet. Denn zum Begriff des wehrfähigen Mannes gehört der Besitz eines Weibes. In Loango 10) findet daher

1) Ratzel: I, 85.
2) Ratzel: II, 475.
3) Lippert: II, 452.

4) So Daumer: Feuer- und Molochdienst der alten Hebräer. Braunschweig 1842; und Ghillany: Menschenopfer der alten Hebräer. Nürnberg 1842; siehe unter: Ablösungsmythen.

5) Stade in Z.A.T.W. 1886. VI S. 135.

6) Ploß: Das Kind in Sitte und Brauch der Völker. 2. Auflage

S. 360 ff.; Ratzel: II, 234.

7) G. Fritsch: Die Eingeborenen Südafrikas. 1872 S. 109.

8) G. Fritsch: S. 205 u. Ratzel: I, 298.

9) G. Fritsch: S. 239,

10) Pechuel-Loesche in Z. f. Ethnol. 1878 S. 18.

die Beschneidung irgend wann vor der Verheiratung statt. Daß diese Sitte auch bei den Israeliten bestanden hat, bezeugt die Wurzel chtn in der Bedeutung von „Bräutigam“ und „beschneiden", sowie der Lösungsmythus in Ex. 4, 25.

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß wir nicht die geringste Ursache haben, „zugunsten 1) der Juden" hier eine Ausnahme zu machen. Denn die Beschneidung will nicht aus beschränkten nationalen Gesichtspunkten, sondern aus allgemeinen betrachtet sein, und lokale Auffassungen haben sich den generellen unterzuordnen. „Die weite Verbreitung dieses Gebrauchs, seine ursprüngliche Bedeutung als Aufnahme des reifen Jünglings in die Kultgemeinschaft der Männer lassen sich ebenfalls am leichtesten erklären, wenn man sie dem Ahnenkult) zuweist." Die Beschneidung der Israeliten hängt wie überall mit Ahnenkult, Sakralgemeinschaft, Waffenfähigkeit und Ehe zusammen. Diese mannigfachen Beziehungen treten in den verschiedenen biblischen Berichten noch zutage.

Von anderen körperlichen Verstümmelungen kannten die Israeliten, wahrscheinlich von Ägypten her, die Kastration. Das Deuteronomium kämpft dagegen: „Es soll keiner, dem die Hoden oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Gemeinde Jahves kommen." Sir. 30, 21 heißt es: „Er ist wie ein Verschnittener, der bei einer Jungfrau liegt und seufzt.“ Daraus geht wohl hervor, daß die Kastration trotz des gesetzlichen Verbotes vorkam. Beide Verstümmelungsarten wollten wahrscheinlich der Volksvermehrung entgegentreten. Mit dem Übergang vom Nomaden- zum Ackerbauleben aber ist der Zuwachs von Arbeitskräften erwünscht. Das Deuteronomium jedoch hebt mehr das religiöse Moment hervor. Krankheiten.

Deut. 23, 2.

Von Krankheiten wird im A.T. am häufigsten der Aussatz genannt, der wohl auch den gangränösen Prozeß der Brand- Lev. 13, 24. wunden eingeschlossen haben wird. Man unterscheidet die

1) Andree: Parallelen. II S. 206.

2) Budde: Beiträge zur israelitischen Religionsgeschichte. Gießen 1900. S. 60.

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