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tuberkulöse oder knollige Form und den anästhetischen oder glatten, trockenen Aussatz. Die Symptome des ersteren sind rötliche, dann bronzefarbene oder weiße Knötchen, die die Schenkel, Hi. 7, 5; 19, 17. aber auch Zunge und Gaumen bedecken, die Schleimhäute, Nervenumhüllung und Haare zerstören. Die mittlere Dauer beträgt 92 Jahre. Beim anästhetischen Aussatz treten größere Blasen seriöseitrigen Inhalts an Armen und Beinen. auf, die nach dem Zerplatzen platte, weiße, etwas vertiefte Narben hinterlassen. Die Kopfhaare fallen aus oder werden weiß; Gesicht, Geschmack, Geruch gehen verloren; ein Glied nach dem anderen wird brandig und fällt ab. Die mittlere Dauer dieses Aussatzes beträgt 18 Jahre. Wenn Lev. 13, 29 von einem Aussatz an Kopf und Bart spricht, wobei die Haare dünn und gelblich werden, so kann man an Sykosis oder an die Bartfinne denken.

Lev. 13, 3.

Lev. 13, 2. 39. Lev. 21, 20; 22, 22.

Von Hautkrankheiten werden im A.T. erwähnt: sapachath und bohaq, ein Ausschlag mit weißlichen Flecken, jalepheth, Deut. 28, 27. eine Pustel- und Schuppenbildung, gewöhnlich als „Flechte" gedeutet, ferner garab, die Krätze und cheres, in LXX mit yága άyqia naì xvýpη, vulg. scabies et prurigo übersetzt.

Lev. 15, 2;
Num. 5, 2.

Von sexuellen Erkrankungen ist zunächst der Schleimfluß (zob) zu nennen, womit der „,Tripper" gemeint ist. Lev. 15, 25 nimmt auch Rücksicht auf den außergewöhnlichen Blutfluß der Weiber. Aus einigen Stellen, besonders aus Num. 25, 9, wonach 24 000 Israeliten infolge ihrer Unzucht mit Moabitinnen gestorben seien, wurde auf syphilitische Erkrankung geschlossen, andere jedoch denken an Pestbeulen. Denn unter den Infektionskrankheiten nimmt die Pest (deber) die erste Deut. 28, 21; Stelle ein. Wegen der Anschwellung der Lymphdrüsen wird sie auch Bubonenpest genannt. Ebenso wird das Fieber im Deut. 28, 22; A.T. erwähnt. Es finden sich vier Namen: dalegeth, charchur, gachath, rešeph, leider ohne nähere Bestimmung. Der Sonnenstich wird gleichfalls erwähnt und ist zuweilen tödlich verlaufen.

Jer. 14, 12.

32, 24.

Jon. 4, 8;

Auch Erkrankungen des Nervensystems sind bekannt. Nabal wird von einem Schlagfluß getroffen, so daß er in 10 1. Sam. 25, 38. Tagen stirbt. Die Geisteskrankheit ist, wie die prophetische

Ekstase, Wirkung der Dämonen. Daher stellte sich David wahnsinnig und erlangte so seine Freiheit. Saul litt an inter- 1. Sam. 21, 14. mittierender Schwermut. Der babylonische König Nebukadnezar 1. Sam. 16, 14. scheint nach Dan. 3, 31 an insania lupina s. zoanthropica (Lykanthropie) erkrankt gewesen zu sein.

Sexuelle Perversitäten.

Es wird gern auf die sittliche Erhabenheit der Israeliten. als des auserwählten Volkes hingewiesen. Die Strafbestimmungen über Sodomie, Päderastie und Onanie jedoch lassen darauf schließen, daß diese Laster auch bei den Israeliten bekannt waren. Die Bestimmungen müssen dem Volk wiederholt in Erinnerung gebracht werden. Daher finden sie sich nicht nur Ex. 22, 18, sondern auch Lev. 18 u. 20, ja sogar Deut. 27. Sie lauten:

...Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben"

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(Ex. 22, 18).

,Kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben;
denn es ist ein Greuel" (Lev. 18, 23).

,Verflucht sei, wer bei einem Vieh liegt" (Deut. 27, 21).
Wenn jemand bei einem Knaben schläft, wie beim

Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen
des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen" (Lev. 20,13).
Auch das Tier, mit welchem Schande getrieben
wurde, soll getötet werden (Lev. 20, 16).

Lev. 18, 3 werden diese Laster ausdrücklich als ägyptischen und kanaanitischen Ursprungs bezeichnet. Von den Ägyptern 1) wird erzählt, daß bei einigen ihrer Gottesdienste öffentlich Schande mit Vieh getrieben wurde. Auch die Päderastie 2) hatte bei den Israeliten Eingang gefunden. Außerdem wird die Onanie erwähnt. „Aber da Onan ) wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, wenn er sich zu seines Bruders Weib legte, ließ er es auf die Erde fallen und verderbte es, auf daß er seinem Bruder nicht Samen gäbe. Dem Herrn

1) Michaelis: Mos. Recht. Frankfurt 1780. V § 258.

2) Im Neuen Testament. 1. Kor. 6,9.

3) Von Onan leitet Pitschaft das Wort Onanie ab; in Hufelands Journal 1818. S. 73. 1828. S. 7.

gefiel übel, was er tat, und tötete ihn“ (Gen. 38, 9. 10). Diese Erzählung soll zur Empfehlung der (Schwager-) Leviratsehe dienen und zugleich zeigen, daß auf Onanie in gleicher Weise wie auf Päderastie und Sodomie die Todesstrafe steht und von Jahve selbst vollzogen wird.

Diese geschlechtlichen Verirrungen kommen bei allen Völkern vor. Sie sind nicht, wie man früher in Hinblick auf Rom und Griechenland glaubte, nur eine Begleiterscheinung höherer Kulturentwicklung, sondern finden sich auch bei primitiven Völkern, wo sie meist eine Verbindung mit dem Kultus eingegangen haben. Ethnologisch und physiologisch aber gehören diese sexuellen Perversitäten zu den Psychosen. Nicht nur das Einzelindividuum, sondern auch die Völkerindividuen können daran erkranken und gehen dann unaufhaltsam dem Untergang entgegen.

Körperpflege.

Eine sorgsame Körperpflege ist nur bei Völkern von höherer Kulturstufe zu finden. Erst später fand sie bei den Israeliten Eingang. Wegen der Hitze und des Staubes mußte der Israelit sich häufig waschen und baden, hauptsächlich vor der Mahlzeit, beim Besuch und bei Kulthandlungen. Reine Hände galten als Symbol der Unschuld und das Waschen derselben als Unschuldsbeteuerung. Des Schmutzes wegen war besonders das Fußwaschen nötig, das Darreichen von Fußwasser war eine Hauptpflicht der Gastfreundschaft. Das Badewasser wurde durch Zutat vegetabilischer Laugenasche und mineralischer Laugensalze in seiner Wirkung verstärkt. Heiße Gen. 36, 24. Quellen scheinen zu Heilzwecken nicht verwendet worden zu sein. Zur Zeit Jeremias war schon eine Art Seife bekannt. Nach dem Bad wurde der Körper mit Oliven- oder Nardenöl gesalbt, besonders zu Festzeiten. Die Vornehmen ließen ihre Gewänder mit wohlriechendem Pulver, Myrrhen, Aloe bestreuen; die Frauen trugen Myrrhenbündel auf der Brust.

Jer. 2, 22.
Ez. 16, 9.

Reiches Haupthaar galt als Zierde und Zeichen der Lebenskraft. Das Haar nach der fremdkultischen Sitte anderer Völker zu scheren, war verboten, besonders das Abscheren Lev. 19, 27; 21, 5. der oberen Enden des Backenbartes. Die Weiber verwendeten

Deut. 14, 1.

viel Sorgfalt auf das Kräuseln und Flechten der Haare. Kämme und Haarnadeln werden nirgends erwähnt, werden aber doch nicht gefehlt haben. Dem Geliebten das Haar zu kämmen, war ein besonderer Liebesdienst der Braut. Der Stolz des Mannes war der Bart; die Vergewaltigung desselben galt als der größte Schimpf.

Die Körperpflege stand auch mit dem Kultus in Beziehung. Daher haben die Begriffe „rein" und "unrein" nicht nur eine physiologische, sondern auch eine religiös-kultische Bedeutung.

Bekleidung.

Jes. 3, 18 ff.

Gen. 3, 7.

Gen. 3, 21.

Cant. 5, 3.

Jes. 3, 23.

Die Wahl der Bekleidungsstoffe hängt immer von dem Nahrungserwerb der einzelnen Stämme ab. 1) Als ältestes Kleidungsstück nennt das A.T. den Hüft- und Lendenschurz aus Blättern. Bald kommt der Schurz aus Tierfellen hinzu. Aus dem Schurz entwickelt sich das Unterkleid (Kuttonet, Gen. 9, 21; xitáv, tunica), das auf dem Leib getragen wird. Es war aus Wolle oder Flachs oder Baumwolle, welch letztere in Jerusalem heute noch Kotu heißt und von schmutzig blauer Farbe ist. Ferner wurden feinleinene Gewänder getragen (sedinim odóves), die durch einen Gürtel 2) zusammengehalten wurden, ohne Ärmel waren und nur bis an die Kniee reichten. Das lange Gewand mit Ärmeln war eine besondere Auszeichnung. Unter syrischem bzw. babylonischem 3) Einfluß hat sich wahrscheinlich die Kleidung der Israeliten verändert. Auf ägyptischen Monumenten erscheinen die Syrer mit eng anliegenden langen Oberkleidern, blau und dunkelrot gestreift, gestickt, dazu gelbe Unterkleider mit engen Ärmeln und engen Hosen. Beinkleider tragen in späterer Zeit nur die israelitischen Priester; heute werden sie in einzelnen Gegenden des Orients bloß von den Weibern1) getragen.

Gewöhnlich hatte jeder angesehene Mann über der Kuttonet ein Oberkleid (simlah, beged). Wer desselben entbehrt, geht

1) Peschel: Völkerkunde S. 182.

2) Am Gürtel hing das Schwert 2. Sam. 20, 8, das Schreibzeug Ez. 9, 2.

3) Lippert: I, 440.

4) Z.D.P.V. IV, 62.

Gen. 37, 3.

1. Sam. 19, 24.

Deut. 24, 13.

Deut. 22, 12;
Num. 15, 38.

Gen. 45, 22.

Lev. 19, 19:
Deut. 22, 11.

Jes. 3, 16.

Ex. 3, 5.

2. Sam. 15, 30.

nach griechischer und israelitischer Anschauung nackt (arom,
yvuvós).1) Dem Oberkleid entspricht der åbâje der heutigen
γυμνός). 1)
Fellachen Palästinas. Nach Deut. und Priesterschrift sollen
an den Ecken des Oberkleides Quasten sein zur Erinnerung
an Jahves Gebote. Ursprünglich sollten sie, wie bei anderen
Völkern vor bösen Geistern schützen.2)

Besonders Vornehme trugen noch einen Prachtmantel (edereth); sie dienten häufig als Geschenke.

Kleider aus zweierlei 3) Stoff (Flachs und Wolle) zu verfertigen, war verboten. Die Kleidung der Weiber entsprach im wesentlichen der der Männer, doch war sie luxuriöser. Schleier kamen erst in späterer Zeit auf. Denn das israelitische Altertum kannte die Absonderung der Weiber nicht. Der Schleier bestand aus einem oder zwei Tuchstücken, wovon das eine über den Augen anfing und über Kopf und Nacken zurückgeschlagen wurde, das andere vom Mund ab über die Brust herabhing.

Als Fußbekleidung dienten Sandalen (naalaim), aus Leder geschnitten und mit Riemen am Fuß befestigt. Sie wurden im Zimmer und bei Kulthandlungen der Priester abgelegt. Deut. 25, 10: Ohne Sandalen gehen, ist ein Zeichen der Armut oder Trauer. Über die Kopfbedeckung der Israeliten wissen wir wenig; doch wird sie ähnlich der der Beduinen gewesen sein. Wahrscheinlich wurde ein Stück Tuch um den Kopf „,knäuelartig gewickelt" (daher çanaph). Der Turban des Priesters (migbah) hatte vermutlich eine konische Form, beim Hohenpriester (miçnepheth)) vielleicht die spitze Form der Kopfbedeckung der assyrischen Könige. Der Bräutigam war durch einen Kopfputz (peer) ausgezeichnet. Über die atharah und kether wissen wir nichts.

Jes. 61, 3.

Ez. 16, 12:
Esth. 1, 11.

Schmuck.

Aus den Amuletten und Talismanen hat sich bei allen

1) Hermann: Lehrbuch des griech. Altertums.

2. Aufl. III S. 152, 155 Anm. 13.

Heidelberg 1874.

2) Wellhausen: Prolegomena. Berlin 1887. 2. Aufl. S. 449.
3) Siehe unter: Soziale Gesetzgebung.

4) Vgl. Dillmann zu Ex. 28, 40.

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