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a) zu dem Brand- und Mehlopfer der Sabbat-, Neumond-
und Festopfer Num. 15, 1 ff.;

b) zu der Erstlingsgarbe am Mazzotfest;

c) zu dem Speiseopfer beim Sühnopfer einer Blutschuld
der Gemeinde Num. 15, 24;

d) zu dem Speiseopfer des Nazirs Num. 6, 15.

Lev. 7, 12:

8, 26;

Num. 6. 17.

Als Mincha kann auch das bei gewissen Anlässen geopferte Backwerk angesehen werden. Bei dem Speiseopfer als Begleitopfer ist ganz deutlich noch der alte Gedanke der Cummunio im Mahl zu erkennen, zumal Öl und Salz hinzugefügt wird. In späterer Zeit wird das Salz symbolisch als Lev. 2. 13. Bundessalz" gedeutet.

3. Die 1. Sam. 7,6 erwähnte Wasserspende ist in der Priesterschrift völlig verschwunden, die Öl- und Weinlibation dagegen geblieben. Ez. 46, 15 fordert 1 Hin Öl für das Epha Mehl zu jedem Farren und Widder und 1 Hin für das Morgenbrandopfer; Num. 15 für ein Lamm 1, für einen Widder 1, für einen Farren 1/2 Hin. Während Ezechiel die Weinlibation nicht erwähnt, greift Num. 15 darauf zurück und fordert für ein Lamm 1/4, für einen Widder 1, für einen Farren 1 Hin Wein.

4. Das Rauchopfer (qetoreth) hat wahrscheinlich erst mit dem Bekanntwerden des Weihrauchs im 7. Jahrhundert Eingang gefunden. Es führte zur Errichtung des goldenen Räucheraltars. Das Räucherwerk enthielt wie das Salböl 4, später 7 Bestandteile, nämlich:

a) nataph (LXX στanτý) wahrscheinlich Storax Gummi,
bei den Rabbinern Balsam;

b) šecheleth vulg. onyx, der Deckel einer Muschelart
Räucherklaue;

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c) chelbenah vulg. galbanum,1) der stark riechende Saft
des vaging Ex. 30, 34 2);

Lev. 2, 1—11 das vegetabilische Speiseopfer“, nach Num. 6, 15 kann die
mincha als „Begleitopfer" selbst zu einem Speiseopfer hinzutreten.

1) Zur Vertreibung der Schlangen aus den Ställen angewendet Vergil georg. 3, 415; Plinius hist. nat. 24, 13. Etwas Ähnliches liegt vielleicht auch hier zugrunde.

2) Vgl. Knobel zu Ex. 30, 34.

Jer. 6. 20.

d) lebonah zakah (LXX λißavos λißávaros vulg. thus), das Herz eines in Arabia felix vorkommenden Baumes. Von allen Bestandteilen soll gleichviel genommen, zu Pulver gerieben und mit Salz gemengt werden. Die Verwendung des heiligen Räucherwerkes zu profanen Zwecken wird Ex. 30, 34. mit „Ausrottung aus der Gemeinde" bestraft. Denn alles, was zum Heiligtum gehört, ist tabu.

Diese ganze Entwicklung des Opferwesens steht in engster Beziehung zu der des Priestertums. Ursprünglich war der Familienvater Kultvorstand und Priester. Je mehr aber das Priestertum sich entfaltete, desto mehr wurde das Opferrecht des einzelnen beschränkt und schließlich den Priestern am Zentralheiligtum übertragen.

Die

Wer zu Hebron lebte, opferte gleicherweise in Jerusalem. Die alte Sakral- und Kultgenossenschaft war verschwunden. Das Einzelopfer, aus mannigfachen Anlässen zum Ausdruck des Dankes dargebracht, wurde zum Gemeindeopfer. Kosten des Kultus, die nach Ez. 45, 17 der Fürst tragen sollte, mußten später durch eine Tempelsteuer bestritten werden. Der Gedanke der Communio trat zurück, und das Opfer wurde zu einer Gabe an Jahve. Den größten Einfluß auf die Umgestaltung des Opfers hatte das Exil. Das Volk sah die Zerstörung Jerusalems und des Tempels als Strafgericht für seine Sünde an. ,,Auf der 1) einen Seite dies tiefe Bewußtsein der Sündhaftigkeit und Unreinheit, auf der anderen Seite die Erkenntnis, daß Jahve um der Sünde des Volkes willen sein Heiligtum verlassen und damit sein Volk den Heiden überlassen habe, das sind die Wurzeln, aus denen der seit Ezechiel im Mittelpunkt des gesamten Kultus stehende Begriff der Sühne geboren wurde." Mit der Sühneidee mußten die Lev. 17, 11. alten Blutriten eine neue Bedeutung gewinnen.

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Auf der gleichen Linie wie Ezechiel bewegt sich auch die Priestergesetzgebung, die für die Zeit nach Esra (seit 536 v. Chr.) zur Norm geworden ist.

1) Nowack II S. 221.

Zur Übersicht fügen wir nach Num. 28 eine Tabelle über die Festtage und Opfer bei.

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In der ältesten Zeit war der Erstgeborene (Familienälteste) zugleich Kultvorstand der Familie. Mit dem Feti

1) Dazu 1 Bock für Azazel.

2) Vgl. Num. 28 u. 15.

3) Am Mazzotfest für jedes Lamm 2/10 Epha Mehl (Lev. 23, 12).

Ri. 18.

Lev. 21.

Lev. 10, 8; 21, 5.

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schismus kommt ein besonderer Priesterstand auf. Denn nur die Priester sind die „Wissenden". Daher bestellt Micha für sein „Ephod" einen eigenen Priester mit einem Gehalt von 10 Silbersekel. An den Lokalheiligtümern der verschiedenen Gaukultverbände bildete sich mit dem Asylrecht ein sogenannter Priesteradel, dessen Mittelpunkt nach der Zentralisation des Kultus Jerusalem war. Dieser Priesteradel wurde zu einem gewaltigen Machtfaktor. Deshalb suchte das Königtum stets Einfluß oder doch wenigstens Fühlung mit ihm zu gewinnen. Königtum und Priesteradel waren von alters her Rivalen, bis endlich das Priestertum nach dem Untergang der beiden Königreiche den Sieg davontrug.

Der Priesteradel stellte in der Folgezeit bestimmte Forderungen an seine Mitglieder. Nach der Priesterschrift durfte kein Priester mit einem körperlichen Fehler 1) behaftet sein. Er durfte sich nicht verunreinigen und nicht teilnehmen an der Leichenfeier seiner Eltern und Geschwister. Es war ihm, wie im „,ostasiatischen 2) Kanon", Wein und Rauschtrank verboten, ebenso das Tätowieren. Den Priestern war es nicht gestattet, eine Buhldirne, Geschwächte und Geschiedene, jedoch erlaubt die Witwe eines anderen Priesters zu heiraten. Dem Hohenpriester war auch das verboten. Nach der Rückkehr aus dem Exil nimmt Esra eine Musterung der Priesterschaft vor und befiehlt, alle fremden Weiber zu entlassen. Denn kein Priester Jahves soll mit einer Heidin verheiratet sein. Der Priester soll sittlich und körperlich rein ") sein. Daher muß er vor dem Opfern seine Hände und Füße waschen. Jede Verschuldung seinerseits kann Unglück über das Volk Num. 16, 17. bringen. Dem murrenden Volk und der „Rotte Korah" gegenüber tritt Jahve für das Priestergeschlecht Arons ein. Er läßt die Korahiten von der Erde verschlungen werden, den Stab Arons über Nacht in der Stiftshütte grünen und blühen. Solange das aronitische Priestergeschlecht besteht, blüht auch

Esra 2, 62.

Ex. 30, 19: 40, 31.

1) Die spätere Tradition zählt 142 Fehler; vgl. Duschak: Jüdischer Kultus. Wien 1866. S. 151 ff.; Nowack: II S. 113 ff.

2) Lippert: Kulturgeschichte II S. 453.

3) Sacerdos casta ex castis, pura ex puris. Seneca controvers. 1, 2.

der Kult Jahves in Israel. Wer aber zu diesem Geschlecht und zu seinen Räucherpfannen sich herzudrängt, soll des Todes sterben.

Wir weisen hin auf die Forderungen an die ägyptischen, besonders aber babylonischen Priester. Schon „die äußere 1) Form, in welcher die für das Priestertum geltenden Vorschriften in einem Kodex niedergelegt sind, erinnert in mehrfacher Hinsicht sehr an die Form des Priesterkodex (P) im A.T.,) und es erhebt sich die Frage, ob hier nicht ein wirklicher Zusammenhang zwischen der Form der Gesetzeskodifikation im Priesterkodex des Pentateuch und in den babylonischen Ritualien für die verschiedenen Priesterklassen besteht."

Priesterweihe.

Entsprechend der alten Auffassung vom Priestertum finden wir in ältester Zeit keinen Beleg für die Priesterweihe. Erst die Priesterschrift fordert die Weihe des Kultuspersonals. Über die Weihe Arons und seiner Söhne zu Priestern berichtet Ex. 29 (vgl. Lev. 8 u. 9). Sie bestand aus 3 Handlungen: 1. dem Reinigungsakt, 2. der Einkleidung in die heiligen Amtskleider, 3. der Darbringung der heiligen Opfer. Aron und seine Söhne müssen zuerst entsündigt werden, sie legen deshalb ihre Hände auf einen Farren, der als Sündopfer dargebracht wird. Von seinem Blut werden die Hörner des Altars besprengt, der Rest wird ausgegossen. Das Fett der Eingeweide, Leber und Nieren werden auf dem Altar, Fell, Fleisch und Mist außerhalb des Lagers verbrannt. Für die Entsündigten bringt Moses das Brandopfer dar, sodann das eigentliche Weihe- oder Einsetzungsopfer. Als solches schlachtet er einen Widder, dem die Einzuweihenden wiederum die Hände auflegen mußten. Mit seinem Blut bestrich er das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der zu Weihenden. Denn die rechte Seite war die be- 1. Kön. 2, 19. vorzugte. Der Priester sollte geweihte Ohren haben, um

1) Schrader: K.A.T. S. 589.

2) Es wird die direkte Anrede im Präsens-Futur gebraucht.

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