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und Stände der kaiserlichen Majestät ob diesem Handel ihr Leib und Gut zusammt allem ihrem Vermögen darzusehen erboten *)." Der Kaiser aber versicherte den katholischen Fürsten, alle seine Königreiche, auch Leib und Gut anzuwenden, und nicht eher aus dem Reiche zu ziehen, als dieser Handel beendigt und eine Kirchenversammlung gehalten worden.

Zur Vollziehung des Abschieds traten die Feinde des Protestantismus, die Bischöffe von Salzburg und Strasburg, dann die Herzoge von Sachsen und Bayern zusammen, um sich zu berathen, wie es in der Religion bis zum Concilium sollte gehalten werden. Ihr Beschluß gieng dahin, allen Ständen des Reichs bei höchster Strafe der Acht und Aberacht, Einziehung aller ihrer Privilegien und Regalien zu gebieten, alle kirchlichen Gebräuche in einer genannten kurzen Zeit wieder einzuführen.

Viele Städte, die bisher das Wormser Edict nicht ausgeführt hatten, was ihnen der Kaiser zu verzeihen versprach, nahmen nun, wenn auch mit beschwerten Herzen, den Abschied an. Nur Ulm**),

*) Bericht der N. Ges. vom 28. Sept. Acta. Bl. 279. **) Ulm hatte eine eigene Schrift überreicht, worin es die Verwerfung des Speierischen Reichsabschieds und die Festhaltung am reinen Evangelium bekannte. Zu diesem abgesonderten Verfahren wurde es wahrscheinlich durch die Vorwürfe, welche der Kaiser dem Ulmer Abgeordneten Daniel Schleicher in Inspruck machte, veranlaßt. Denn dort hatte der Kaiser Annahme des Speierischen Abschieds und Gehorsam gefordert. Vgl. Reichstags - Acta. Bl. 30.

Frankfurt und Hall in Schwaben gaben die Antwort: sie müßten erst nach Hause berichten *). Der Markgraf Ernst von Baden und Georg Truchseß machten aufs Neue einen Versuch, um durch einen Vergleich mit den Protestanten den Abschied zu mildern. Nur warnten sie vor dem Legaten des Pabstes und den geistlichen Ständen, weil diese Alles umstoßen würden. Umsonst. Man konnte sich nicht vereinigen ***). Und doch konnte der Kaiser des Beistandes der evangelischen Stände wider die Türken nicht wohl entbehren; diese aber knüpften ihren Beistand an die Bedingung eines gemilderten Abschieds. Man ließ zwar einen Fries den hoffen. Worin aber der Friede bestehen würde, ob etwa gar in der gänzlichen Vertilgung der Protestanten, wie es die sächsischen Räthe verstehen wollten, wurde nicht gesagt.

an.

Der Markgraf Georg war nun auch des Uns terhandelns überdrüssig und schickte sich zur Abreise Am 11. October überbrachte der Markgraf Ernst dem Grafen Albrecht von Mansfeld neue und gemäßigte Vorschläge; allein die evangelischen Theologen erklärten, auch diese wären dem evans gelischen Glauben zuwider.

Endlich hörte man auf, wegen des Glaubens zu unterhandeln. Man dachte nur an den Fries den oder doch an die Hülfe wider die Türken.

*) Bericht der N. Ges. vom 2. Oct. Acta. Bl. 283. **) Bericht der N. Gef. vom 7. Oct. Acta, Bl. 292.

Am 13. October wurde den Ständen durch den Mainzischen Kanzler der Abschied vorgelesen, der, weit entfernt, den ersten Entwurf zu mildern, noch den Beisah enthielt:,, der Kaiser wolle diesen Abschied ohne alle Appellation, Reduction oder Supplication bewilligt und gehalten wissen, sammt der Strafe der Acht und der Vollziehung der Prozesse durch den Reichsfiskal. Am 15. October fas men die Städte, welche zur Anhörung des Abschieds besonders vorgeladen waren, wieder zusam men, um den katholischen Fürsten und durch sie dem Kaiser ihre Antwort wegen des Reichsabschieds zu ertheilen. Eßlingen, Ueberlingen, Notts weil, Regensburg, Kaufbeuern, Schweinfurt, Nördlingen u. a. erklärten sich durch den Doctor von Cöln zur Annahme des Abschieds be: reit mit Ausnahme der ,, ewigen Gulden,“ von denen im Abschiede stand, daß sie nicht abgelöst werden sollten. Augsburg verlangte weitere Bedenkzeit, und sparte inzwischen kein Geld, um mit seiner Unentschiedenheit durchzukommen; denn der Rath hätte es gern mit dem Kaiser gehalten, während die Bürger auf dem reinen Evangelium bestanden. Die Gesandten von **) Ulm und

*) Bericht der N. Ges. vom 14. Oct. Acta. Bl. 311. f. **) Ulm wurde in mehreren Berichten der Nürnb. Gesandten wegen seiner Beständigkeit im Glauben gerühmt. Acta. Bl. 322. Es gab seine Erklärung wider den Abschied, die aber,, ganz ungeschickt und lächerlich gestellt" war, durch den Hauptmann Ulrich Neidhard am 2. November ab. Acta. Bl. 356.

Frankfurt sagten, sie hätten von ihren Herz ren keinen Befehl, wollten aber anfragen. Die Gesandten von Hall *) erklärten, in einigen Lagen ihre Antwort nachzubringen; ihre Herren würden den Kaiser gewiß zufrieden stellen. ***)

Die katholischen Stände hielten am 16. und 17. October neue, geheime Berathungen über eis nen Friedenszustand, der bis zu einer allges meinen Kirchenversammlung dauern sollte *****). Diese Berathungen waren um so nothwendiger, als der Kaiser einer eilenden Hülfe wider die Türken bedurfte. Am 20. October beriethen sich alle Stände abgesondert wegen eines Ausschusses zur Wahl des Feldhauptmanns über die Reichsvölker und zur Ausmittelung der Kriegsbedürfnisse. †)

Als dieses Ansinnen den Städten durch den Mainzischen Kanzler bekannt gemacht war, so be wirkten diejenigen Städte, welche den Abschied nicht angenommen hatten, mit Widerstreben der andern, den Antrag, daß man vorerst eines allge meinen Friedens in Bezug auf den Glauben und einer geringeren Anlage zu den Kriegskosten vers

*) Frankfurt erklärte sich wider den Abschied am 30. Oct. Acta. Bl. 353.

**) Hall erbot sich am 2. November, den Abschied anzu-
nehmen, wenn man ihnen ihre eingeführten Kirchenges
bräuche lassen wollte. Acta. Bl. 357.

***) Bericht der N. Ges. vom 16. Oct.
****) Bericht der N. Ges. vom 18. Oct.
†) Bericht der N. Ges. vom 22. Oct.

Acta. Bl. 315 f.

Acta. Bl. 319 f. Acta, Bl. 324 f.

sichert werden müßte, che man an dem Ausschusse Theil nehmen könnte. Es lag den protestirenden Städten an einem allgemeinen Frieden auch deßhalb sehr viel, weil der Kaiser denen, die den Abschied angenommen, einen besondern Frieden bes willigt, die andern aber in die Acht erklärt hatte. Gleiche Anträge stellten die Räthe der evangelischen Fürsten. Allein am 21. wurden diejenigen Städte, welche den Abschied angenommen, in die Reichsversammlung berufen und beredet, sich von den andern Reichsstädten abzusondern, und für sich zu handeln. Mit großem Befremden und Un willen nahmen diesen Wankelmuth und Treubruch die übrigen Städte auf. Allein,,wir achten gänz lich dafür, daß es der andern erbaren Städte ein großer Vortheil sei, daß dieser faule Haufen von uns komme; denn das ist gewiß, daß dem Biz schof von Costniz und Andern Alles, was in der Städte Rath gehandelt, verrathen worden "). “ Treu blieben noch einander folgende Städte: Nürnberg, Strasburg, Augsburg, Ulm, Costniz, Frankfurt, Hall, Heilbronn, Memmingen, Lindau, Kempten, sny, Biberach, Windsheim, Reutlingen und Weißenburg am Nordgau.

Am 22. October eröffnete der Churfürst Jo as chim von Brandenburg im Namen des Kaisers den evangelischen Ständen, daß ein Friede bes

*) Bericht der N. Gef. vom 22. Oct. Acta. Bl. 327.

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