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Werth der Augsburgischen Confession.

1. Verhältniß der Confession zum Staate

S. 18.

Verhältniß der protestantischen Kirche zu den protestantischen Fürsten.

Dadurch daß die Augsburgische Confession von

Theologen gearbeitet, von den Fürsten und Städten unterschrieben und übergeben wurde, hat sich das rechte Verhältniß der protestantischen Kirche zum protestantischen Staate gebildet, und jene schon in ihrer Grundlage, auch ohne daß es gerade die Fürsten beabsichtigen mochten, eine von der Staatse gewalt unantastbare, innere Verfassung erhalten. Die Richtigkeit des evangelischen Lehrbegriffs auss zumitteln, die zeitgemäße Form desselben zu bestim men, das Fremdartige auszuscheiden und zu wis derlegen mit der heiligen Schrift, die kirchlichen. Gebräuche anzuordnen oder zu verändern, kurz Alles, was das innere Leben der Kirche angeht, ja auch die Grundsäge, auf denen die äußere Vers

fassung der Kirche beruht, den Fürsten aus der heiligen Schrift zu entwickeln, und sie zu der Beobachtung derselben aufzufordern, das ist Sache der protestantischen Kirche. Sie aber spricht ihre Gesinnung und Forderung durch ihre Diener aus, die sie prüft und erwählt. Diese Grundlage der protestantischen Kirche haben die Fürsten durch die Geschichte der Kirchenverbesserung und durch die Unterzeichnung der Augsburgischen Confession, als der ersten, öffentlichen Denkschrift der protestantischen Kirche, für die einzig richtige anerkannt. Dieß war auch aus dem Grunde noth wendig, weil nach dem Zeugnisse der Geschichte die Kirchenverbesserung nicht von den Fürsten hervorgerufen, auch nicht von ihnen in den protes stantischen Ländern eingeführt wurde. So wie das Evangelium und die auf dasselbe gebaute Kirchenverfassung durch den geistlichen Stand entstellt worden war, so mußte auch von ihm die Reinigung und Verbesserung der Kirche ausgehen.

Was aber fromme und erleuchtete Theologen erforscht, als wahr und gut aus der ewigen Quelle der Wahrheit entwickelt, mit Rede und Schrift als nothwendig zur ächten Gottesverehrung und zur Hoffnung ewiger Seligkeit dargethan hatten, dieß wurde vom unbefangenen, durch die gährende Zeit aufgeregten, nach einer kirchlichen Verbesserung sehnsüchtigen Volke verstanden und willkom men geheißen. Die Bürger in den Städten, der Adel auf dem Lande, selbst die Landlcute von alter

Sitte und Redlichkeit, wurden mannichfach durch den lebhaften Austausch neuer und großer Ideen bewegt; der Untersuchungsgeist wurde angeregt und belebt; das Heer kirchlicher Mißbräuche, wie schon seit einem Jahrhundert in Deutschland, von mehr und mehr erwachenden Männern angegriffen; Luz ther's und seiner Gehülfen Briefe, Bedenken, Uns tersuchungen und Predigten wurden fast verschluns gen, und zu dem Allen wurde seit dem Jahre 1522. durch die unübertreffliche Uebersehung des neuen Testaments dem Durste nach Wahrheit die unverz fiegbare, reinste Quelle geöffnet. Diesen Geist der Zeit konnten nur die härtesten Maßregeln hemmen, und selbst dieß nur scheinbar, und auf Kosten der Sittlichkeit und Menschlichkeit. Wo aber dem Geiste seine Freiheit gelassen und die fürstliche Sorgfalt nur darauf bedacht war, wilde Ausbrüche oder Mißbräuche evangelischer Freiheit zu hindern: da wurden vom Volke Aenderungen im Gottesdienste verlangt, wohl auch unternommen, kirchliche Mifz bräuche abgestellt, und die Fürsten sowohl, als die Magistrate in den Städten duldeten anfangs, theils aus guter und frommer Gesinnung, theils aus Staatsflugheit, dann aber gestatteten sie diese

*) Darum steht in der Confession unter dem 21. Artikel:

"

daß wir durch Gottes Gebot, welches billig höher zu achten, denn alle Gewohnheit, gedrungen sind, solche Aenderung zu gestatten." Daß dieß buchstäblich zu verstehen sei, lehren alle Einführungen der Reformation in Deutschland, mögen auch immer neuère protestantischè Schriftsteller entweder aus Unkenntniß der Geschichte, oder

Bewegungen, und endlich,, überzeugt, daß die Zeit nicht aufgehalten, noch in die lähmenden Fef= feln des eilften Jahrhunderts geschlagen werden könnte, warfen sie selbst das veraltete Gebäude menschlicher Willkür über den Haufen, und scheuten sich nicht, vor aller Welt zu bekennen, daß sie Gott mehr als den Menschen gehorchen müßten.

Hierin liegt ein Hauptgrund, warum die Fürs sten und Gesandten der Städte die Augsburgische Confession dem Kaiser vorlegten, und Melanchthon's Rath nicht billigten, daß das Be kenntniß von den Theologen übergeben würde. Melanchthon war nämlich der Meinung, die Ablegung des Bekenntnisses zieme mehr den Theologen, und die evangelischen Fürsten behielten dann noch volle Macht, da sie nicht als Partei auftraten, in der Reichsversammlung des evangelischen Glaubens sich anzunehmen. Allein die verbesserte Religion war längst schon Sache der Fürsten und Städte geworden; sie hatten als evangelische Stände (1526) sich verbündet, waren auf dem Reichstage in Speier (1529) als solche aufgetreten, und hatten die Kirchenverbesserung in ihren Gebieten geschüßt und erweitert, so daß fie als Partei angesehen werden mußten. Auch bewies die ganze Geschichte des Reichstags, daß weder der Kaiser noch irgend ein katholischer Fürst anders von ihnen dachte.

aus Unklarheit des Gegenstandes abweichende Meinungen äußern.

Nun aber kam hinzu, daß die evangelischen Stände das Bekenntniß selbst durch ihre Unterschrift vers herrlichen *), daß sie öffentlich als Bekenner der Wahrheit auftreten, und durch ihr Auftreten vor dem Kaiser und ihren mächtigen, erbitterten Gegnern den Entschluß offenbaren wollten, für die Ehre und Reinheit des Evangeliums Alles zu was gen. Sie waren bereit, mit den Geringsten im Volke die Schmach, die ihnen als Kezern und Secs tirern widerfahren sollte, zu theilen. Es vers schwand vor ihren Augen aller Unterschied des Stans. des und Glanzes; es vereinigte sie mit ihren Unterthanen Ein Glaube, Eine Liebe und Hoffnung vor Gott und der Welt; nur die Stimme Gottes und des Gewissens waren ihre einzigen, aber auch starken Waffen, mit denen sie in den heißen Streit zogen.

Aber sie maßten sich deßhalb nichts von dem an, was der Kirche zustand; sie betrachteten das Bekenntniß nicht als ihr Werk, wie es dasselbe auch nicht war, sondern sie bezeichneten ihr Verhältniß sehr richtig und genau in dem Schlusse der Anrede an den Kaiser:,,hierum und Ew. kais. Maj. zu unterthänigstem Gehorsam überreichen und überge

*) Cf. Camerarii vita Melanchth, ed. Strobel pag, 120; ,,Nam et magis decere istos talia disserere, et auctoritatem illam potentiae quasi liberam reservari, utilius esse judicabat. Sed obtinere id non potuit, quod actionem illam splendidiorem fore subscriptis istis nominibus existimaretur, et aliis quoque de causis, ut học fieret, videretur melius,"

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