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Eure kaiserliche Majestät, unsern allergnädigsten Herrn, wir in aller Unterthänigkeit erbötig, so die andern Churfürsten, Fürsten und Stände ders gleichen gezwiefachte schriftliche Uebergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jezt auch thun werden, daß wir uns mit Ihren Liebden, und ihnen gerne von bequemen und gleichmäßis gen Wegen unterreden, und derselbigen, so viel der Gleichheit nach immer möglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseitiges, als Parteien, schriftliches Vorbringen und Gebrechen zwischen uns selbst in Liebe und Gütigkeit gehandelt, und dieselben Zwiespalten zu einer einigen, wahren Religion, wie wir Alle unter einem Christo sind und streiten, und Christum bekennen sollen, Alles nach laut oftgemeldten Eurer kaiserlichen Majestät Ausschreibens und nach göttlicher Wahrheit, geführt wer den mögen; als wir dann auch Gott den Allmächtigen mit höchster Demuth anrufen und bitten wollen, seine göttliche Gnade dazu zu verleihen. Amen.

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Wo aber bei unsern Herren, Freunden und Besonderen, den Churfürsten, Fürsten und Ständen des andern Theils, die Handlung dermassen, wie Eurer kaiserlichen Majestät Ausschreiben ver mag, unter uns selbst in Liebe und Gütigkeit bequeme Handlung nicht verfahen noch ersprießlich seyn wollte, als doch an uns in keinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienlich seyn kann oder mag, erwinden soll, wie Eure kaiz serliche Majestät auch gemeldte unsere Freunde,

die Churfürsten, Fürsten, Stände und ein jeder Liebhaber christlicher Religion, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen, gnädiglich, freundlich und genugsam werden zu vernehmen haben.

Nachdem dann Eure kaiserliche Majestät vormals Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs gnädiglich zu verstehen gegeben, und sonderlich durch eine öffentlich verlesene Instruction auf dem Reichstage, so im Jahr der mindern Zahl 26. zu Speier gehalten, daß Eurer kaiserlichen Majestät in Sachen, unsern heiligen Glauben bes langend, schließen zu lassen, aus Ursachen, so das bei gemeldet, nicht gemeinet, sondern bei dem Pabste um ein Concilium fleißigen und Anhaltung thun wollten, und vor einem Jahre auf dem legten Reichstage zu Speier vermöge einer schrifts lichen Instruction Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs, durch Eurer kaiserlichen Majestät Statthalter im Reich, königliche Würden zu Huns garn und Böhmen 2c. sammt Eurer kaiserlichen Majestät Oratoren und verordneten Commissarien, dieß unter Anderm haben vortragen und anzeigen lassen, daß Eure kaiserliche Majestät, derselben Statthalter, Amtsverwalter und Räthe des kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Churs fürsten, Fürsten und Stände Botschaften, so auf dem ausgeschriebenen Reichstage zu Regensburg versammlet gewesen, Gutdünken das Generalcon: cilium belangend, nachgedacht, und solches anzus

sehen auch für fruchtbar erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen Eurer kaiserlichen Mas jestät und dem Pabste zu gutem, christlichem Vers stande schicken, daß Eure kaiserliche Majestät gewiß wäre, daß durch den Pabst solches Generalconcilium neben Eurer kaiserlichen Majestät zum ersten auszuschreiben, bewilligen und daran kein Mangel erscheinen sollte: So erbieten gegen Eure kaiserliche Majestät wir uns hiemit in aller Unterthänigkeit, und zum Ueberfluß in berührtem Fall, ferner auf ein solch gemein, frey, christlis ches Concilium, darauf auf allen Reichstagen, so Eure kaiserliche Majestät bei ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Churfürsten, Fürsten und Stände, aus hohen und tapfern Bewegungen ges schlossen, an welches auch zusammt Eurer kaiser, lichen Majestät wir uns von wegen dieser großwichtigsten Sachen, in rechtlicher Weise und Form verschienener. Zeit berufen und appellirt haben, der wir hiemit nochmals anhängig bleiben, und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden dann diese zwiespaltigen Sachen endlich in Liebe und Gütigkeit, laut Eurer kaiserlichen Majestät Ausschreibeus, gehört, erwogen, beiges legt und zu einer christlichen Einigkeit verglichen, nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit öffent lich bezeugen und protestiren. Und sind das unsere und der Unsern Bekenntnisse, wie unterschied lich von Artikel zu Artikeln hernach folget.

Artikel des Glaubens und der Lehre.

Der 1. Artikel.

(Von Gott.)

Erstlich wird einträchtiglich gelehret und gehalten,

laut des Beschlusses Concilii Nicäni, daß ein einig, göttlich Wesen sei, welches genannt wird und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch drei Perso nen in demselbigen einigen, göttlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott heiliger Geist, alle drei ein göttlich Wesen, ewig, ohne Stück, ohne Ende, unermeßlicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und wird durch das Wort Person verstanden, nicht ein Stück, nicht eine Eigenschaft in einem andern, sondern das selbst bestehet, wie dann die Väter in dieser Sache dieses Wort gebraucht haben.

Derhalben werden verworfen alle Keßereien, so diesem Artikel zuwider sind, als Manichäi, die zwei Götter gesetzt haben, einen bösen und einen gus ten. Item Valentiniani, Ariani, Eunomiani, Mahometisten, und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue, so nur eine Person sehen und von

diesen zweien Wort und heilig Geist Sophisterei machen, und sagen, daß es nicht müssen unterschies dene Personen seyn, sondern Wort bedeute leibs lich Wort oder Stimme, und der heilige Geist sei erschaffene Regung in Creaturen.

Der 2. Artikel.

(Von der Erbsünde.)

Weiter wird bei uns gelehret, daß nach Adams Fall alle Menschen, so natürlich geboren werden, in Sünden empfangen und geboren werden, das ist, daß sie alle von Mutterleibe an, voller böser Lust und Neigung sind, und keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Nas tur haben können, daß auch dieselbige angeborne Seuche und Erbsünde wahrhaftiglich Sünde sei, und verdamme Alle die unter ewigen Gottes Zorn, so nicht durch die Taufe und heiligen Geist wiederum neu geboren werden.

Hieneben werden verworfen die Pelagianer und Andere, so die Erbsünde nicht für Sünde halten, damit sie die Natur fromm machen, durch natürliche Kräfte, zu Schmach dem Leiden und Vers dienst Christi.

Der 3. Artikel.

(Von dem Sohne Gottes.)

Item, es wird gelehret, daß Gott der Sohn sei Mensch worden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und daß die zwei Naturen göttliche und menschliche, in einer Person also unzer

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