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lassen werden, und dennoch, weil vonnöthen ges wesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, auf daß das Volk wüßte, wenn es zusammen kommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag das zu verordnet, und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallen und Willen gehabt, damit die Leute ein Erempel hätten der christlichen Freiheit, daß man wüßte, daß weder die Haltung des Sabbaths, noch eines andern Tages vonnöthen sei.

Es sind viele unrichtige Disputationes von der Verwandlung des Gesezes, von den Ceremonieen des Neuen Testamentes, von der Veränderung des Sabbaths, welche alle entsprungen sind aus fal scher und irriger Meinung, als müßte man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen Gottesdienst gemäß wäre, und als sollte Christus den Aposteln und Bischöffen befohlen haben, neue Ceremonieen zu ers denken, die zur Seligkeit nöthig wären. Dieselben Irrthümer haben sich in die Christenheit einges flochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehret und geprediget hat. Etliche disputiren also vom Sonntage, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus göttlichen Rech ten, stellen Form und Maß, wie fern man am Feiertage arbeiten mag. Was sind aber solche Dis putationes anders, denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Auffäße zu lindern und epiiciren, so kann man doch keine éxiɛixecav oder Linderung treffen, so lange

die Meinung stehet und bleibet, als sollten sie vonnöthen seyn. Nun muß dieselbige Meis nung bleiben, wenn man nichts weiß von der Ges rechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit. Die Apostel haben geheißen, man soll sich enthalten des Bluts und Erstickten. Wer hält's aber jezo? Aber dennoch thun die keine Sünde, die es nicht halten; denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern haben's um Aergerniß willen eine Zeitlang verboten. Denn man muß Achtung haben in dieser Sagung auf das Hauptstück christlicher Lehre, das durch dieses Decret nicht aufges hoben wird.

Man hält schier keine alten Canones, wie sie lauten; es fallen auch derselben Sagungen täglich viele weg, auch bei denen, die solche Auffäße allers fleißigst halten. Da kann man dem Gewissen nicht rathen noch helfen, wo diese Linderung nicht gehals ten wird, daß wir wissen, solche Auffäße also zu halten, daß man's nicht dafür halte, daß sie nöthig seien, daß auch den Gewissen unschädlich sei, obs gleich solche Auffäße fallen. Es würden aber die Bischöffe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf dringen, diejenigen Sagungen zu hals ten, so doch ohne Sünde nicht mögen gehalten wer den. Jego aber thun sie ein Ding und verbieten beide Gestalten des heiligen Sacraments; item den Geistlichen den Ehestand; nehmen Niemand auf, ehe denn er zuvor einen Eio gethan habe, er

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wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem heilig gen Evangelio gemäß ist, nicht predigen,ung

Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bie schöffe mit Nachtheil ihrer Ehre und Würden wies derum Friede und Einigkeit machen, wiewohl, sole ches den Bischöffen in der Roth auch zu thun ges bühret; allein bitten sie darum, daß die Bischöffe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vor Zeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind, wider den Gebrauch der christs lichen, gemeinen Kirche, welche vielleicht im Anhes ben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, daß etliche Satzungen aus Unverstand sangenome men sind. Darum follten die Bischöffe der Gütig, keit seyn, dieselben Satzungen zu mildern, sintez mal eine solche Aenderung nicht schadet, die Einigs keit christlicher Kirchen zu erhalten; denn viele Sagungen, von den Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen, und nicht nöthig zu halten, wie die päbstlichen Rechte selbst zeugen. Kann's aber je nicht seyn, es auch bei ihnen nicht zu erhalten, daß man solche menschliche Sagungen mäßige und abthue, welche man ohne Sünde, nicht halten kann, so müssen wir der Apostel Regel fole gen, die uns gebietet wir sollen Gott mehr gehorsam seyn, denn den Menschen.

St.Peter verbietet den Bischöffen, die Herrs schaft, als hätten sie Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen. Jezt gehet man nicht

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damit um, wie man den Bischöffen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehret, sie woll ten die Gewissen nicht zu Sünden zwingen. Wenn sie aber solches nicht thun werden und diese Bitte verachten, so möchten sie gedenken, wie sie werden deßhalben Gott Antwort geben müssen, dieweil sie mit solcher ihrer Härtigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch billig sollen vers hüten helfen.

Beschluß.

Dieß sind die vornehmsten Artikel, die für streitig geachtet werden. Denn wiewohl man viel mehrere Mißbräuche und Unrichtigkeit hätte anzie hen können, so haben wir doch, die Weitläufigkeit und Länge zu verhüten, allein die vornehmsten verz meldet, daraus die andern leichtlich zu ermessen. Denn man hat in Vorzeiten sehr geklaget über den Ablaß, über Wallfahrten, über Mißbrauch des Bannes. Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezänke mit den Mönchen von wegen des Beicht hörens, des Begräbnisses, der Leichenpredigten, und unzähliger anderer Stücke mehr. Solches Alles haben wir im besten und um Glimpfs willen über: gangen, damit man die vornehmsten Stücke in dies ser Sache desto besser vermerken möchte. Dafür soll es auch nicht gehalten werden, daß in dem Jemand irgends zu Haß, zuwider oder Unglimpf geredet oder angezogen sei; sondern wir haben allein die Stücke erzählet, die wir für nöthig anzu

ziehen und zu vermelden geachtet haben, damit man daraus desto besser zu vernehmen habe, daß bei uns nichts, weder mit Lehre noch mit Ceremonieen, angenommen ist, das entweder der heiligen Schrift, oder gemeiner, christlicher Kirche entgegen wäre; denn es ist je am Tage und öffentlich, daß wir mit mit Gottes Hülfe (ohne Ruhm zu reden) verhütet haben, damit je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte, einreiße und überhand nehme.

allem &

Die obgemeldeten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach übergeben wollen, zu einer Anzei gung unserer Bekenntniß und der Unsern Lehre. Und ob Jemand befunden würde, der daran Mans

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gel hätte, dem ist man ferner Bericht, mit Grunde göttlicher, heiliger Schrift, zu thun erbötig.

Eurer kaiserlichen Majestät
Unterthänigste

Johannes, Herzog zu Sachsen, Churfürst.
Georg, Markgraf zu Brandenburg.

Ernst, Herzog zu Lüneburg.

Philipp, Landgraf zu Hessen.

Wolfgang, Fürst zu Anhalt.
Die Stadt Nürnberg.
Die Stadt Reutlingen.

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