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Auszug

aus der katholischen Widerlegung und aus Melanchthon's Apologie

nebst

den Grundzügen der jezt noch streitigen Lehren.

Der

I.

er erste Artikel wurde von den Gegnern für recht erklärt, weil er aus dem Nicänischen Symbolum entlehnt ist.

II.

Im zweiten Artikel von der Erbsünde fagten die Katholiken, nach protestantischer Lehre bestehe die Erbsünde darin, daß die Menschen ohne Gotz tesfurcht und Vertrauen auf ihn geboren werden. Dieß sei aber eher eine Thatsünde der Erwachsenen, als eine Schuld der Neugebornen. Melanch

thon erweist dagegen in der Apologie als Lehre der Schrift, der auch Ambrosius, Augustinus und Ans dere beistimmen, daß unter Erbsünde eine ́ ́angeborne, böse Neigung und ein Mangel der ursprünglichen Herzensreinigkeit zu verstehen sei, nicht eine Thatsünde, daß aber wegen der angebors nen, bösen Lust auch die unschuldigsten Kinder uns

tüchtig sind, von Herzen Gott zu ehren und zu lies ben, und ihm zu vertrauen. Die böse Neigung im Menschen hört erst auf, wenn der Mensch neus geboren wird durch den heiligen Geist. Irrig lehrt man, die Erbsünde sei nur ein Gebrechen und auf gelegte Bürde, die alle Adamsfinder wegen der Sünde Adams tragen müssen; eben so irrig ist, daß wir um der Erbsünde willen nicht verdammt werden. Irrig legt man der menschlichen Natur die volle Kraft bei,. Gott über Alles zu lieben. ,,Aus eigenen Kräften Gott über Alles lieben zu können, was heißt das anders, als die ursprüngliche Gerechtigkeit (das reine, göttliche Ebenbild) besitzen? Wenn die menschliche Natur so große Kraft hat, daß sie für sich Gott über Alles lieben kann, was wäre dann die Erbsünde? Wozu brauchte man die Gnade Christi, wenn wir gerecht werden könnten durch eigene Gerechtigkeit? Wozu bedürfte man des heiligen Geistes? Es ist aber die Erkennt niß der Erbsünde nothwendig. Denn man kann die Größe der Gnade in Christo nicht erkennen, bevor man seine Sünden erkannt hat. Die ganze Gerechtigkeit des Menschen ist nichts als Heuchelei vor Gott, wenn wir nicht anerkennen, daß das Herz von Natur der Liebe und Furcht vor Gott, und des Vertrauens auf ihn ermangelt. “

Weiter wird Luther's Lehre, daß die Erbsünde auch nach der Taufe bleibe, welche Pabst Leo X. schon verdammt hatte, vertheidigt. Zwar wird durch die Taufe die Schuld und Zurechnung als

die Wirkung der Erbsünde weggenommen, aber nicht ihr Wesentliches, nämlich die böse Neigung, welche Sünde ist und bleibt. Der heilige Geist, der durch die Taufe gegeben wird, fängt erst an, die böse Begierde zu ertöden und schafft eine neue Gesinnung. Die böse Gesinnung aber, wo sie bleibt und der Glaube an Christum nicht ergriffen wird, bringt den ewigen Tod.

Unterscheidungslehren,

Katholische.

Protestantische.

1. Die Erbsünde ist der 1. Die Erbsünde ist nicht Mangel der ursprünglichen Geblos ein Mangel der ursprüng rechtigkeit und Heiligkeit.

lichen Gerechtigkeit, sondern

auch eine angeborne, böse Neigung.

2. Der Mensch hat durch 2. Der Mensch hat seit der die Erbsünde den freien Willen Erbsünde keinen freien Willen nicht verloren; dieser ist nur ge- mehr in Beziehung auf das schwächt.

3. Die Erbsünde wird durch die Taufe getilgt.

göttliche Geses; der Wille ist in Knechtschaft der Sünde. Erst der Gläubige ist frei."

3. Die Erbsünde wird durch die Taufe nicht ausgerottet; nur die Schuld. derselben ist getilgt.

4. Im Menschen bleibt nach 4. Die böse Begierde im der Taufe noch eine böse Be Menschen ist Sünde.

gierlichkeit zurück, die aber

nicht Sünde ist, wiewohl fie aus ihr stammt und zu ihr hin Sie kann aber Nie

neigt.

manden schaden, der sich nicht von ihr einnehmen läßt.

III.

Der dritte Artikel wurde nicht angefochten, weil er im apostolischen Symbolum liegt.

IV. V und VI.

Die Katholiken verdammten die Lehre, daß der Mensch nicht um seiner Werke willen, sondern blos aus Gnaden und durch den Glauben an Christum Vergebung der Sünden erlange. Sie stim men zwar darin überein, daß die pelagianische Lehre, ohne die Gnade, blos durch eigene Kraft könne der Mensch selig werden, verdammenswerth sei. Aber sie behaupten, da die guten Werke der Menschen durch die Mitwirkung der göttlichen Gnade erfolgen, so sind sie auch verdienstlich und wirken das ewige Leben. An sich sind also die Werke ohne Verdienst; aber sie bewirken das ewige Leben durch Gottes Gnade. Der Glaube allein genüge nicht, sondern vor Allem sei die Liebe er forderlich. Die Rechtfertigung sei also Werk der Gnade Gottes und der Liebe der Menschen. Zwar genügen selbst die Werke nicht ganz, aber dann noch viel weniger der Glaube. Das Meiste, ja Alles thue daher Gottes Gnade.

Dagegen beweist Melanchthon in der Apologie, daß die verkehrten Vorstellungen der Gegner von den Begriffen: Sündenvergebung, Glauben, Gnade und Gerechtigkeit obige Lehrsäße erzeugt und zur falschen Erklärung der biblischen Stellen, so

wie zu pielen Mißbräuchen, Klostergelübden, Mes

sen 2c., verleitet haben.

Werk und Geschäft des Glaubens.

Die ganze Schrift wird eingetheilt in das Ges seß und die Verheißungen. Beides sind Of fenbarungen Gottes. Aber der Mensch, der nicht mehr im ursprünglichen Gnadenstande ist, erlangt die Seligkeit nicht auf dem Wege des Gesetzes. Das Gesez, d. h. die Gebote der Sittenlehre (die zehn Gebote) kann man zwar zum Theil ers füllen, ohne die Gnade, durch ein ehrbares Leben; soll es aber ganz und mit Freudigkeit erfüllt wer den, wie es Pflicht ist, wollen wir Gott wahrhaft und von ganzem Herzen fürchten, lieben, auf ihn allein unsern Trost sehen, von ihm allein Alles im Leben und im Tode nehmen und ihm uns ganz zu eigen hingeben, so ist dazu die menschliche Vers nunft zu schwach und bedarf des heiligen Geistes. Wer dennoch meint, auf diese Art, d. i. durch seine Vernunft fromm zu werden, ist in Selbsttäus schung oder ein Heuchler. Das Gesetz dient vielmehr dem Christen, in ihm Erkenntniß der Sünde und die Sehnsucht nach der Gnade zu bewirken. Wenn wir, sagt Melanchthon, durch unsere Werke Vergebung der Sünden verdienen, was hilft dann Christus? Wozu bedarf man dann der Wiederges burt? Die erschütterten Gewissen suchen etwas Ans deres, als die leeren Trostgründe der Vernunft, um sich zu beruhigen. Sie fühlen, daß sie nichts

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