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daß ein fast anderes Werk daraus entstand, dem aber noch immer die Torgauer Artikel zu Grunde lagen. Ueber jeden fertigen Theil holte Mes lanchthon die Urtheile ***) der anwesenden Theologen ein, schrieb auch noch am 22. Mai an Lu

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*),,Gemeldte Unterricht, so viel die Glaubensartikel belangt, ist in der Substanz fast dem gemäß, wie wir es E. W. vor zugeschickt, allein, daß es noch in etlichen Stücken gebessert, und allenthalb aufs Glimpflichst gemacht, doch dennoch unsers Verstands die Nothdurft darin nit unterlassen ist. Darum wir uns auch solches Alles von E. W. wegen gefallen lassen, und anstatt E. W. darin den Fürsten sammt den von Reutlingen anhangen." Bericht der Nürnb. Ges. vom 25. Jun. Reichstags Acta. Bl. 90 u. 91. **) Cf. Camerarii vita Melanchthonis ed. Strobel p. 120. ,,Der sächsisch Vorschlag ist von Doctor Luther wieder kommen. Doctor Brück, der alte Kanzler, hat aber noch hinten und vornen daran zu formen.' So schrieben die Nürnbergischen Gesandten am 24. Mai. Reichstags-Acta. Bl. 11. Da das lateinische Exemplar zuerst fertig wurde, so ließen sie den Confessionsentwurf mit Vorrede, aber ohne die leßten Artikel und Beschluß, von Erasmus Ebner abschreiben, und übersandten ihn dem Rathe am 3. Jun. Reichstags-Acta. Bl. 24. Die Nürnberger Theologen und Juristen sollten sich darüber berathen, wiewohl der Churfürst Geheimhaltung des Entwurfs verlangte. Das deutsche Exemplar, ohne Vorrede und Beschluß, nicht von Melanchthon verdeutscht, übersenden sie am 15. Jun. wo es heißt:,,So ist der sächsisch Begrif in des Glaubens Sach deutsch gefertigt, den wir E. W. hiemit übersenden. Doch ist die Vorrede und Beschluß nicht dabei. Und wie sich Philippus Melanchthon vernehmen lassen, hat er darum daran nichts verdeutschen wollen, daß er sich versehe, es möchte dieselb Vorrede und Beschluß vielleicht nit allein in des Churfürsten, sondern im gemein in aller vereinigten lutherischen Fürsten und Stände Namen gestellt werden. Als er auch in den verdeutschten Artikeln, wie E. W. sehen werden, albereit Aenderung ge=

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ther, um dessen etwaige Bemerkungen zu vernehs men. Dieser sah aber die vollendete Arbeit nicht eher, als bis sie bereits dem Kaiser übergeben war. Aber gleich den Tag darauf sandte ihm Melanch thon eine Abschrift, über die sich Luther in einem Briefe an Cordatus vom 6. Julius also äußerte: „Es freut mich sehr, in der Zeit zu leben, wo Christus durch seine so theuern Bekenner vor einer so ansehnlichen Versammlung durch diese überaus herrliche Confession öffentlich verherrlicht worden. So ist das Wort erfüllt: Ich redete von deinen Zeugnissen im Angesicht der Könige, es wird aber auch erfüllt werden:,, ich wurde nicht zu Schanden." Denn wer mich bekennt vor den Menschen (so spricht der, welcher nicht lügt), den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater. *) Derselbe hatte um diese Zeit eine

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`than hat. Námlich wo im Lateinischen geseßt ist, daß im
Churfürstenthum Sachsen dieß oder das gepredigt und ge-
halten werde, hat er hie im deutschen das Churfürstenthum
Sachsen ausgelassen und ein gemein Wort, das sich auf alle
Stände ziehen mag, an die Statt genommen." In die,
sem deutschen Exemplare stand der Artikel vom Glauben
und den Werken, der dem lateinischen, welches die Gesandten
am 3. Jun. überseadet hatten, fehlte. Er war auch am
15. Jun.,,in Latein noch gar nit gemacht." Daraus
geht hervor, daß das deutsche Exemplar keine Ueber,
sehung des lateinischen, sondern ein von den andern
Theologen und Juristen verfertigtes und von Melanch-
thon überarbeitetes Original ist. Reichstags - Acta.
Bl. 43 f.

*) In der Sammlung von de Wette steht das latein.
Original. Th. 4. S. 71:,, mihi vehementer placet, vi-

Schrift verfertigt,,,Vermahnung an die ganze Geistlichkeit, versammelt auf dem Reichstag zu Augsburg 1530.“ Der Zweck dieser gründlichen, aber auch heftigen Arbeit war, zu zeigen, daß seine Lehre in der heiligen Schrift gegründet und unta: delhaft wäre, und daß seine Gegner von Verfolgun gen und Gewaltthätigkeiten ablassen sollten. Bis schof Stadion von Augsburg hat sie in der Reichsversammlung selbst abgelesen, und damit die Gebrechen der Kirche öffentlich eingestanden. *)

Der Churfürst von Sachsen hatte Anfangs im Sinne, das Glaubensbekenntniß in seinem Namen allein zu stellen. Daher hieß es die sächs sische Verzeichniß in den Berichten der Nürns berger Gesandten. Diese fragten aber beim Rathe am 8. Jun. an, ob Nürnberg ein besons deres Bekenntniß dem Kaiser vorlegen, oder in Verbindung mit dem Markgrafen Georg dem sächs sischen beitreten wollte, so daß das Bekenntniß als ein gemeinsames gestellt würde. Das Lehtere wünschte der Markgraf. **) Auch geschah es.

xisse in hanc horam, qua Christus per suos tantos confessores in tanto consessu publice est praedicatus confessione plane pulcherrima. Et impletur illud: loquebar de testimoniis tuis in conspectu regum, implebitur et non confundebar. Quia, qui me confessus fuerit (sic dicit, qui non mentitur) coram hominibus, confitebor et ego eum coram patre meo, qui est in coelis."

*) Er soll dabei gesagt haben: es sind reine Wahrheiten; wir können es nicht leugnen.

**) Reichstags - Acta. Bl. 34 u. 43.

S. 6.

Kurze Lebensnotizen der Nürnbergischen Gesandten.

Noch müssen wir der Nürnbergischen Ges sandten erwähnen, da sie Männer von Einsicht und evangelischem Sinne, vertraute Freunde Melanchthons und Theilnehmer an frühern und späs tern Berathungen waren.

Diese Abgeordneten waren die Senatoren Christoph Kreß und Clemens Volkamer, denen noch Christoph Coler, Bernhard Baumgärtner und Hieronymus Baums gärtner nachgesendet wurden. Sie waren nicht die ganze Zeit hindurch am Reichstage gegenwärtig, sondern reisten öfters ab und zu. In den Berich ten sind oft nur zwei, oft aber drei und vier Sez natoren unterschrieben. Sie hatten den Auftrag, den Katholiken in nichts nachzugeben, was der evangelischen Lehre nachtheilig wäre, sich aber in Allem nach dem Benehmen des Churfürsten von Sachsen und des Markgrafen Georg von Brans denburg zu richten, und weitern Bericht an den Rath zu erstatten. Daher antworteten sie dem mißtrauischen Landgrafen, der sich nach ihrer Instruction erkundigte, gleich nach ihrer Ankunft (am 16. Mai), daß sie noch keinen endlichen Befehl hätten." Doch sollten sie sich nicht lutherisch nenz nen, noch sich auf eines Menschen Lehre, denn allein auf Gottes Wort berufen *).

*) Vgl. Müllner's Nürnbergische Reform. Geschichte. S. 91.

Außerdem waren noch dabei Erasmus Eb ner, Dr. Christoph Scheurl, Dr. Joh. Ep: stein, Nürnbergische Consulenten. Die Theo logen Andreas Osiander, Joachim Ca: merarius und Eobanus Hessus folgten später.

Da diese Geschichte des Augsburgischen Reichstags in besonderer Beziehung auf Nürnberg geschrieben wird, meine Mitbürger aber an ihren berühmten Vorfahren um so größeres Interesse nehmen, als dieselben ausgezeichnete Werkzeuge in Gottes Hand waren, um die Kirchenverbesserung nicht blos hier, sondern in ganz Deutschland durchzuführen, so wird es keiner besondern Entschuldigung bedürfen, wenn ich einige merkwürdige Notis zen über sie beifüge.

Ueber Christoph Kreß († 1535) hat Strobel (in seinen Miscell. lit. Inh. 2. Samml. S. 14.) folgende Nachricht aufbewahrt:,,Er war des Naths der ältern Herren Siegelherr, Bundesrath, Kriegs und oberster Hauptmann, wurde in trefflichen Sachen gemeiner Stadt auf Reichs- und Bundestage zum Kaiser, Königen und Fürsten geschickt und gebraucht, bei denen er sowohl, als allen benachbarten Fürsten sondere Reputation, Gnad und Gunst vor andern überkommen. Ein geras der, hagerer, behender, fähiger, geschickter, vers nünftiger, überaus wohl beredter Mann, kostfrei, ein guter Hausvater, ein solcher Regent, dem wes nig Bürger des Reichs gleichten.“ Als ein

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