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Zur

Judenfrage in Deutschland.

Vom Standpunkte

des

Rechts und der Gewissensfreiheit.

Im Verein mit mehrern Gelehrten

herausgegeben

von

Dr. Wilhelm Freund.

Nebst einer kolorirten Karte des preußischen Staates nach den Grenzen
feiner 18 Judenbezirke.

Berlin,

Verlag von Veit und Comp.

1843.
WD.

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Vorwort.

Seit länger als zwanzig Jahren folgen wir den Wendungen und Windungen der jüdischen Verhältnisse in Deutschland `mit ununterbrochener Aufmerksamkeit und lebendigem Interesse. Wir haben uns früh gewöhnt, unsere Beobachtungen nicht von einem einseitigen, religiösen oder philanthropischen oder gar nationalökonomischen Standpunkte aus anzustellen, sondern überall den für die jüdischen Verhältnisse in Deutschland einzig zulässigen Standpunkt des positiven, deutschen Staatsrechts festzuhalten. Unsere ersten Beobachtungen fielen in die Zeit, da die Grundsäge des heiligen Bundes und der Corporationsgeist einiger deutschen Handelsstädte die Rechte der jüdischen Deutschen verkümmerten und verkürzten; da selbst im preußischen Vaterlande das ruhmgekrönte Emanzipationsgesetz vom 11. März 1812 zu einem färglichen JudenSchuß- Privilegium zusammenschmolz. Aber wie wir in unserer

Kindheit zugleich mit der Fibel das Edikt des 11. März in die Hände bekommen, und den Inhalt beider gleich tief uns eingeprägt hatten, so hatten wir aus unserm ersten geographischen und historischen Unterricht die Kenntniß des deutschen Vaterlandes, als eines einigen deutschen Bundesstaates, und die Kenntniß der deutschen Bundesakte, als der Grundverfassung dieses einigen. deutschen Bundesstaates, ins Leben mit herübergenommen; und wir haben den Hinblick auf Beides nicht aufgeben mögen, selbst in jener traurigen Zeit, da dieser Hinblick von der einen Seite als Verbrechen geächtet, von der andern als Thorheit verspottet wurde. Gottlob, und Dank dem edlen Fürsten auf Preußens Throne, wir haben diese lange traurige Zeit endlich überwunden. Wir dürfen den Hinblick auf das Emanzipationsrecht der Juden wie auf die deutsche Bundesakte überhaupt nicht mehr verheimlichen, und, was die Bürgschaft einer beffern Zukunft in sich trägt, wir dürfen auch die Betrachtungen, zu denen dieser Hinblick führt, nicht mehr in uns verschließen, sondern können sie, ohne Hehl und ohne Furcht, der Deffentlichkeit übergeben.

Die Judenfrage ist in Deutschland mit der Verfassungsund mit der Preßfrage eng verbunden: denn alle drei haben Einen geschichtlichen Ausgangspunkt und Einen gemeinsamen Rechtsboden. Nichts offenbart die Selbstsucht und die politische Unreise mancher deutschen Liberalen, in den Kammern und auf den Kathedern, unter den Publicisten und unter den Poeten, mehr, als daß sie klagen und drängen, wenn von Verfassung und Preffe die Rede ist, aber still zusehen oder gar opponiren, wenn die Judenfrage verhandelt wird. Bruno Bauers Schrift,,die Judenfrage" war nicht bloß unreif, sondern auch undeutsch.

Wir klagen nicht und wir drängen nicht. Wir wünschen, daß das Recht erfüllt und geübt werde, überall, nach allen Paragraphen und auf allen Gebieten des deutschen Staatslebens. Aber wir führen die jüdischen Verhältnisse in Deutschland, wie sie sind und wie sie sein sollten, nur berichtend und beurtheilend vor, und stellen die Erfüllung des Rechts dem Gerechtigkeitsfinne Derer anheim, in deren Hände diese Erfüllung gelegt ist. Kein deutscher Fürst, kein deutscher Volksvertreter will das Recht auch nur Eines Unterthanen, auch nur Eines Volksgliedes beugen: und die Zahl der jüdischen Deutschen beträgt gegenwärtig weit über viermalhunderttausend, mehr als der deutsche Bundesstaat Dessau, mehr als der deutsche Bundesstaat Sachsen-Weimar, ungefähr so viel als der deutsche Bundesstaat MeklenburgSchwerin Einwohner hat. Ob eine halbe Million Deutsche auf 230 Quadratmeilen so groß ist Meklenburg-Schwerin oder auf 11600 Quadratmeilen so groß ist Deutschland ihren Wohnsig hat: das kann in der Rechtsfrage keine Aenderung machen: die Judenfrage aber ist für Deutschland lediglich eine Frage des Rechts, des positiven Staatsrechts.

In diesem Sinne, von diesem Standpunkte aus wollen wir in den nachfolgenden Blättern die Judenfrage behandeln. Wir kennen und anerkennen keinen Zunft-, keinen Handels-, keinen Religionsstaat in Deutschland, wie wir darin auch keine jüdische Nation und keinen jüdischen National-Charakter aufzufinden im Stande sind. Wir kennen nur Deutschland und Deutsche, und möchten die Bestimmungen der deutschen Grundverfassung vollständig, auch hinsichtlich der jüdischen Deutschen, anerkannt und ins Leben gerufen sehen.

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