ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

IX. Alle Waaren, die nur zur Wiederausfuhr eine geführt werden, sollten zollfrey eingehen.

Ein sehr großer Zweig der britischen Handlung besteht in der Wiederausfuhr, hauptsächlich von Waaren, die aus ihren eignen Colonien eingeführt werden: diese sollten, aus leicht einzusehenden Ursachen, mit unferer einheimischen Ausfuhr auf einem gleichen Fuß stehen. Aber die gegenwärtige Art der Behandlung die. ses Geschäftes am Zollhause ist langweilig, verworren und kostbar, auch den Handlungsgrundsäßen in Ansehung der Colonifirung zuwider. Doch davon an seinem Ort.

[ocr errors]

Waaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, müssen bey der Einfuhr in Großbritannien Zölle erlegen; und wenn sie wieder ausgehen, so wird, zu Folge verschiedener Parlamentsacten, alles oder ein Theil der Zölle erstattet: durch eine Operation, welche der Abzug (drawback) genannt wird, durch Rück standsnoten (debentures) oder eidliche Certificate. Diese Verfahrungsart ist mit vielen verdrießlichen Umständen verknüpft; die Regierung kann auf mancherley Art hintergangen und betrogen werden; und in Ansehung des Unterthans ist sie ein schreckliches Hinderniß dieses Han delszweiges, und eine Beschwerde der ersten Größe.

In Ansehung der Regierung würde ein Drittheil der gegenwärtigen Bedienten, und folglich auch der Kosten zureichen, allem Betruge vorzubeugen, wenn die Waa ren frey gelandet, und bis zur Wiederausfuhr in öffentlichen Lagerhäusern, die zu dem Zollhause gehörten, verwahrt würden.

Für die Kaufleute ist es eine sehr große Beschwerde, daß sie gezwungen sind, eine beträchtliche Summe baa ren Geldes für Waaren, die zur Wiederversendung be stimmt sind, niederzusetzen; vielleicht nöthigt sie dieses

oft,

oft, sich zu einer unvortheilhaften übereilten Wiederausfuhr zu entschließen, um nur den Abzug wieder zu erhalten.

Ein kleiner Transitozoll zum Dienst der königlichen Lagerhäuser, Bedienten u. s. w. wåre alles, was die zur Wiederausfuhr bestimmten Waaren bey der Einfuhr zahlen müßten.

In den österreichischen Niederlanden ist er ein halbes Procent; und der Hafen von Ostende, der beynahe alle seine Handlung verloren hatte, ist nun nach dieser neuen Einrichtung, die während meines Aufenthalts daselbst 1766 gemacht wurde, ein Nebenbuhler von Hamburg.

Nachdem ich die allgemeinen Grundsäge der Einund Ausfuhr, welche das Leben der Handlung find, dargestellet habe, so werde ich nunmehr eine Materie vornehmen und völlig aus einander seßen müssen, worüber unsere Handlungsschriftsteller sehr uneins, und die ein fichtsvollsten Kaufleute in ihrer Meynung getrennet sind.

Ich habe schon erwähnt, daß incorporirte Handelsgesellschaften, die mit Freybriefen versehen sind (welche ihnen gewisse Rechte und Freyheiten mit Ausschluß andrer Unterthanen eines Staats, die feine Glieder dieser Handelsgesellschaften sind, versprechen), auf wahre Handlungsgrundfäße errichtete Stiftungen sind, und :ich versprach, dieses Argument,wider alle Einwürfe, die dawider gemacht werden könnten, zu vertheidigen. Ich will mich jest dieser Verbindlichkeit mit Ehren zu entledigen suchen.

[blocks in formation]

Un

Don öffentlichen Handelsgesellschaften tersuchung der Frage: ob sie der Handlung nüglich oder schädlich sind.

Die große Frage, welche zur reiflichen Ueberlegung und endlichen Entscheidung aufgeworfen wird, ist: Ob für die unmittelbare Glückseligkeit und die künftige Sis cherheit der allgemeinen Handlung am besten gesorgt wird durch die Errichtung öffentlicher Gesellschaften, die den Schuß der Regierung und besondre Vortheile genießen, zugleich aber politischen Einschränkungen un terworfen sind; oder wenn jedem Bürger eines Staats, der sich nach den Handlungsgesehen und Gebräuchen richtet, eine freye und unbedingte Handlungsfreyheit zus gestanden wird?

Ich habe diese Frage mit aller möglichen Genauig keit aus einander zu sehen gesucht, und hoffe, fie so klar und ausführlich vorgetragen zu haben, daß man mich nicht wird beschuldigen können, etwas vergessen zu Haben.

Wir müssen nothwendig sehr behutsam seyn, wenn wir die Seite einer Frage zu vertheidigen haben, wels che dem Volke nicht gefällt, und wenn wir wider Vors urtheile und Leidenschaften der Menschen streiten, bes sonders wenn diese Vorurtheile und Leidenschaften von eis nigen großen Schriftstellern unterstüßt und bestärkt werden. So verhält es sich mit diesem Falle. Verschiedene Schriftsteller von Ansehen widersprechen mei= nen Gedanken, und ihre Schriften sind die Grundlage der Meynungen speculativer Theoristen unserer Zeit. Viele derselben sind Parlamentsglieder und ehrwürdige Kaufleute; und wir erinnern uns vielleicht aller der Re den voller Beredtsamkeit, welche im Unterhause wider mit Freybriefen versehene Gesellschaften gehalten wur

ben,

[ocr errors]

ben, als die Angelegenheiten der ostindischen Ges sellschaft in den Jahren 1767 und 1768 diesem Hause vorgelegt wurden. Ich will das Wesentliche der Einwürfe wider folche Einschränkungen der Handlung vorlegen, und schmeichle mir, sie zu aller Zufriedenheit zu beantworten.

Eine Handlungsgesellschaft ist eine Zusammentre tung verschiedener Kaufleute und anderer, welche sich zu einem gemeinschaftlichen Interesse vereinigen, und durch ihr Capital, ihren Rath und ihre Bemühung zu der Errichtung oder Unterstüßung eines einträglichen Etablissements beytragen. Es giebt noch eine andere Art kaufmännischer Vereinbarungen, die gleichfalls Ge sellschaften genennet werden, welche nicht mit einem zusammengeschoßnen Capital handeln, sondern nur einen gesetzmäßigen Vertrag machen, unter gewissen Vor. schriften besondere Handlungszweige zu betreiben.

Die Handlung von Großbritannien wird zum Theil von Gesellschaften beyder jeßtbenannten Gattun gen, zum Theil von Privatkaufleuten geführt.

Ehemals rechneten wir neun öffentliche Handlungsgesellschaften in England, als: die Hamburger, Rusische, Levantische, Türkische, Ostindis sche, Rönigliche, Africanische, Ranarische, Hudsonsbay und Südseegesellschaften. Ich nenne sie nach der Ordnung ihrer Stiftung.

Von allen diesen Gesellschaften sind nur noch drey von Belang übrig, welche ihre Handlung mit einem zufammengeschossenen Capital treiben, und ausschließende Privilegien unter Freybriefen, die durch Parlamentsacten bestätigt sind, genießen, nåmlich die Hudsons: bays, die ostindische und Südseegesellschaft. Von einigen der übrigen ist der Handel allen Unterthanen von Großbritannien geöffnet, und von den übrigen kann M 4

jeder

jeder ein Mitglied werden, wenn er einen sehr kleinen Einschuß zahlt und sich verbindlich macht, ihren Nea. bengesehen oder Einrichtungen sich zu unterwerfen. Ich darf mir daher die Freyheit nehmen, die Frage in ei nen engern Umfang zusammenzuziehen, und die allge meinen Einwürfe, welche wider alle ausschließende Rechte und Freyheiten gemacht werden, auf die zwey Hauptgesellschaften anwenden, welche jetzt solche Rechte und Freyheiten in Großbritannien wirklich genießen.

Der früheste, und in der That der achtungswür digste Advocat der uneingeschränkten Handlung im Gegensaß der Gesellschaften ist Sir Josua Child, des sen Gründe ich mit seinen eignen Worten vortragen will.

»Alle Handlungseinschränkungen sind nichts werth, »und folglich kann keine Gesellschaft, sie mag mit ei„nem zusammengeschoßnen Capital oder unter gewissen ,,Vorschriften handeln, gut für das Publikum seyn, »außer wenn es allen oder einigen Unterthanen Seiner „Majestät leicht gemacht wird, um einen sehr unbedeu»tenden Einschuß in alle, oder einige besagter Gesell»schaften einzutreten; und wenn der Einschuß über »jwanzig Pfund ist, so ist er schon zu viel, ́und zwar »aus folgenden Gründen:

Weil die Holländer, welche bey dem Handel »am besten emporkommen, und die sichersen Regeln ,,haben empor zu kommen, nicht nur jedem von ihrem ,,Volke, sondern auch sogar Juden und allen Fremden ,,die Freyheit verstatten, in einige ihrer Gesellschaften „von Kaufleuten oder von zünftigen Städten ́zu

»treten.

»Nichts in der Welt kann uns in den Stand sea „ßen, es mit unsern Nebenbuhlern, den Holläne „dern,"

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »