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sagt: „Links von Orestes sieht man Pylades um den soeben ermordeten Aigisthos beschäftigt. Er hat den Thron, auf dem sitzend Aigisthos die Todeswunde erhalten, umgestoßen und entblößt den herabgleitenden Leichnam, indem er den Königsmantel von ihm abzieht." Amelung sieht also nicht nur in der Bewegung das Ziehen, sondern mißt auch dem Mantel die für uns wichtige Bedeutung als Königsmantel bei. Es ist nur ein Schritt weiter, wenn wir in der Person des Handelnden nicht Pylades, sondern Orestes erkennen. Eine besondere Stütze würde die eben geäußerte Ansicht finden, wenn sich die in Frage kommende Szene nicht nur als Gruppe unter den Szenen des Orestessarkophages, sondern auch selbständig dargestellt fände.

Eine solche Darstellung ist bisher weder bei Robert noch soviel ich sehe, anderwärts bemerkt worden. Es war mir eine besondere Freude, bei Gelegenheit der 55. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner zu Erlangen in der kleinen „Erlanger Kunstsammlung" eine solche Einzeldarstellung unserer Szene vor mir zu sehen (s. die Abbildung auf Tafel I unten)').

Hier findet sich als Inventar 472 bezeichnet ein Bruchstück gerade mit diesem Ausschnitt einer Orestesdarstellung. Der Stein ist 28 cm hoch, 41 cm breit, 11 cm dick. Er ist an der linken Seite in der Weise beschädigt, daß die linke Skulptur gelitten hat; die rechte Seite trifft mit ihrer Beschädigung keine Figur; die oberen und unteren Kanten sind erhalten. Während bei der Art der Beschädigung eine Fortsetzung der Szenen etwa über die linke Eckfigur hinaus nicht unmöglich erscheint, ist eine solche nach rechts deshalb höchst unwahrscheinlich, weil über der liegenden rechten Figur sich keinerlei Anzeichen dieser Fortsetzung nach rechts finden.

Dargestellt sind an Personen die sogenannte Abwehrende, der Jüngling mit dem Schwert, der den Mantel des Gestürzten abreißt und der vom Thron Gestürzte selber. Als Besonderheit fällt zuerst in die Augen, daß die drei Personen nicht wie bei den mehrgliederigen Orestesdarstellungen vor und hintereinander dargestellt sind; im Gegenteil ist die Szene stark auseinandergezogen. Während sonst der vom Thron Gestürzte mit seinem Körper vor dem Jüngling mit dem Schwert und der Abwehrenden zu liegen kommt. befinden sich hier die drei Figuren nebeneinander. Sie machen daher durchaus den Eindruck einer selbständigen Szene.

An Einzelheiten sei folgendes bemerkt: Der Kopf der Abwehrenden ist zwar zerstört; aber dadurch, daß die Figur sogar mit einem kleinen Zwischenraum neben dem Jüngling mit dem Schwert steht, tritt die Haltung in selbständiger und sehr charakteristischer Weise hervor. Das über den linken Arm gelegte Gewand, das gegen

1) Ueber die Erlanger Antikensammlung vgl. jetzt Georg Lippold, Aus der Erlanger Antikensammlung in der Festgabe der Philos. Fakultät der Univ. Erlangen zur 55. Vers. deutscher Phil. und Schulmänner Erlangen 1925, Seite 33 ff.; das hier behandelte Stück ist noch nicht veröffentlicht, die Aufnahme hat Prof. Lippold freundlichst zur Verfügung gestellt.

den Jüngling bin in heftiger Bewegung flattert und der ebenfalls stark bewegte linke Arm mit den charakteristisch ausgespreizten Fingern läßt deutlich eine starke Bewegung erkennen, die dadurch noch schärfer hervortritt, daß die ganze Figur gegenüber anderen Darstellungen senkrechter gestellt ist und durch die Falten des Gewandes statuarischer wirkt.

Auch die Figur des Jünglings mit dem Schwert ist am Kopf beschädigt, jedoch tritt trotz dieser Beschädigung der halb nach oben rechts gerichtete Blick, das Triumphierende der Haltung und die starke Bewegung beim Herausreißen des Gewandes deutlich hervor. Das Schwert in der Hand des Jünglings deutet in dieser Szene von drei Personen mit evidenter Sicherheit an, daß durch ihn der Gestürzte getötet ist, dessen Mantel er mit energischer Bewegung an sich zieht.

Der Gestürzte selbst ist, wie gesagt, hier weit nach rechts gerückt und liegt nicht vor, sondern neben dem Jüngling mit dem Schwert; er zeigt die auch bei anderen Darstellungen vorhandenen Verrenkungen des Körpers. Er ist im Moment des Stürzens dargestellt wie die schiefstehenden Teile des Thronsessels anzeigen, die unter dem Falten wurf des Mantels sichtbar sind.

Selbst wenn man der Ansicht sein wollte, daß unser Fragment keine Einzeldarstellung, sondern der Teil der Seite eines Reliefs ist, selbst dann müßte man zugeben, daß hier die Gestalt des Jünglings, der den Mantel an sich reißt, so im Vordergrunde steht, daß er als Nebenperson nicht in Betracht kommen darf. Er ist ohne Zweifel der Töter des Gestürzten.

Also ist es Orestes und nicht Pylades.
Nowawes.

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noch

Die Entstehung des Dekumatlandes.

Von Friedrich Hertlein.

Eine Verteidigung meiner Erklärung der Decumates agri als unvermessenen Grenzlandes (Germania 1925 S. 17 ff.) geht wohl am besten aus von der Darlegung der Entstehung des Dekumatlandes. Vielleicht kann es dabei scheinen, als ob ich mein Ziel gelegentlich aus den Augen verliere; allein es liegt mir daran, ohne Rücksicht darauf, ob die Geschichte meine Erklärung von vornherein stützt oder nicht, diese darzustellen; ich glaube dann jene meine Erklärung um so objektiver vergleichend zusammenhalten zu können mit dieser Geschichte und dem, was wir aus Tacitus über das Dekumatland wissen 1).

Nach Caesar b. g. 1, 2 ist der Rhein die Grenze zwischen dem helvetischen Gebiet und den Germanen zu der Zeit, da die Helvetier sich anschicken aus ihrem Land auszuwandern. Nachdem dieser Versuch mißglückt ist, werden sie von Cäsar ausdrücklich in ihr altes Gebiet zurück beordert (b. g. 1, 28). Dabei

Zu

Ein paar Vorbemerkungen gegenüber Hesselmeyers Ausführungen in Klio XX 344 ff. mögen meine zusammenhängende Darlegung entlasten. S. 345: Hier wird gesagt, es seien Gallier, die sprach verwandt gewesen seien mit den Helvetiern, in dem fraglichen Gebiet eingewandert 10-20 Jahre nach dem Jahr 75 v. Chr.; die Hauptsache wäre zu sagen, ob vor oder nach dem helvetischen Auswanderungsversuch. Sind etwa Tulinger und Latoviker gemeint? Auf welcher apokryphen Quelle beruht die Angabe? Der keltische Name Decumo ist nicht gesichert, sondern nur von Espérandieu vermutet; die Inschrift bietet Decu.. nis filius). Aber auch wenn der Name gesichert wäre, so ist es von da bis zu einer wahrscheinlichen Ableitung des Wortes decumas noch recht weit. Daß ich irgendwo sage: „Decumates agri ist identisch mit agri decumani", trifft nicht zu. Eher scheint Hesselmeyer diese Gleichung in Betracht zu ziehen, wenn er S. 346 f. sagt, Tacitus würde das, was ich unter Dekumatland verstehe, ganz einfach mit decumanus zum Ausdruck gebracht haben. Ich halte das für gänzlich unmöglich, da decumanus eine Richtung, also eine Linie bedeutet, Ackerland aber auch in die Breite geht (s. jetzt unten S. 26). - Zu S. 349: ,,In der ganzen Germania ist überhaupt nur von nichtrömischem Gebiet die Rede“; und Anm. 2: „Nicht einmal ein Klientelstaat wie der der Bataver, Ubier und Mattiaker war das Land". Also die Ubii quamquam Romana colonia esse meruerint ac libentius Agrippinenses conditoris sui nomine vocentur (Tac. Germ. 28) ein Klientelstaat? Merkwürdig. — „Auch das Dekumatland lag vor der Zeit der Herausgabe der Germania (98) als trans Rhenum Danuviumque gelegen außerhalb des römischen Machtgebiets". Auch die jenseits der Donau gelegenen Kastellorte Rottweil, Waldmössingen, Sulz? oder woher weiß man, daß diese nicht zum Dekumatland gehörten? S. 352 fragt er: Was sind Synonyme, die sich nicht zu decken brauchen?" Sollte ich wirklich dem Philologen sagen müssen, daß sich Synonyme nicht zu decken brauchen?

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gehen wenigstens die Latoviker (zu den Tulingern vgl. E. Norden, German. Urgesch. bei Tac. S. 472) für uns spurlos auf in den Helvetiern. Daß die Helvetier in früheren Zeiten auch oder nur zwischen Rhein und Main, also nördlich von ihrem späteren Gebiet gewohnt haben (Tac. Germ. 28), wird bestätigt durch die šonuos Tov 'Elovnτtíav bei Ptolemäus 2, 11, 6, mit welcher nach der zugehörigen Karte der der Schwäbischen Alb nördlich vorgelagerte Keuperwald gemeint sein muß (Ptolemäusausgabe Rom 1478 und 1490 und Handschriften geben als Signatur einen Tannenwald, vgl. Korrespondenzbl. d. Gesamtvereins 1923 S. 17); ob Ptolemäus dabei einer voragrippanischen Quelle folgt, oder ob der Name wenigstens in augusteischer Zeit noch lebendig war, läßt sich nicht sagen. Ob nun wirklich der Rhein im Jahr 58 v. Chr. die Grenze bildete, von welcher nördlich wir nach germanischem Gebrauch eine Grenzeinöde denken müßten, oder ob wir auch hier wie sonst das Flußtal trotz der geringen Zahl von Furten als eine Siedlungseinheit ansehen müssen und das ist immer das Wahrscheinlichere ist für unsere Frage gleichgültig; jedenfalls finden wir in augusteischer Zeit bei Strabo 7 p. 292 neben Rätern und Vindelikern auch Helvetier als Anwohner des Bodensees, während er 4 p. 193 nur Räter und Vindeliker am Bodensee wohnen läßt, vielleicht in anderem Sinu (s. unten). Sodann benutzt Tiberius im Jahre 15 v. Chr. eine Insel im Bodensee als óountnotov, Ausgangs- und Stützpunkt, bei seinem Kampf gegen die Bodenseevindeliker nach Strabo 7 p. 292; es kann nur die Mainau gemeint sein, denn die andere Bodenseeinsel, Lindau, liegt hart am feindlichen Ufer, und die Reichenau des Untersees kommt deswegen nicht in Betracht, weil er diesen als Sumpfsee, 2n, vom Bodensee unterscheidet. Gerade in diesem Zusammenhang nennt aber Strabo die Helvetier als Anwohner des Bodensees; sie müssen ihm die raschen Vorbereitungen zu dem Seekampf ermöglicht haben, sofern der ganze Feldzug ja in einem Sommer durchgeführt wurde. Sie haben also in der Umgebung der Mainau gewohnt, also auch nördlich des Rheins. Ich führe nicht an, daß nach Ptolemäus 2, 12, 5 Tasgaetium Eschenz, am Ausfluß des Rheins aus dem Untersee gelegen, noch zu Rätien gehört, also die Helvetier nur auf der Nordseite des Sees gewohnt haben könnten, weil es wahrscheinlich ist, daß diese Provinzgrenze erst später festgesetzt wurde. Von Pfyn im Thurgau, dem Ad Fines der Peutingerkarte, führt nämlich eine Römerstraße nach Eschenz (Keller und Reinerth, Urgeschichte des Thurgaues, 1925, S. 104 f. mit T. IV.); sie hat ihre Fortsetzung über Singen nach Laiz (Karte 2 zu Fundstätten Badens I und Nägele, Alblimes S. 15 ff.), und ebenso wie jenes Thurgauer Straßenstück, das über einen eben darnach benannten Grenzort führt, muß wohl diese Strecke als Grenzschutzstraße für Rätien aufgefaßt werden; denn es schließt an sie an so wohl die Donaustraße, die die klaudischen, in vespasianischer Zeit erneuerten Grenzkastelle an der Donau verbindet, als die spätere, der Zeit um 85 (Bersu, Germania 1917, 118) angehörige rätische

Grenzschutzstraße, die von Nägele als Alblimes bezeichnet wird und sich im ganzen an die Wasserscheide der Alb hält. Man wird also annehmen müssen, daß bei der Provinzabgrenzung die östlich von dieser Straße gelegenen helvetischen Siedlungen nördlich vom Rhein zu Rätien geschlagen wurden, sei es schon im Jahre 15 v. Chr. sei es später; diese Abgrenzung konnte eben nicht einseitig die völkische Zusammengehörigkeit berücksichtigen, sondern mußte für eine Landwegverbindung des südrheinischen und nordrheinischen Teils der rätischen Provinz sorgen. Die spätere Grenzveränderung gilt daun ebenso für den südrheinischen Teil; denn Strabo 7 p. 292 läßt ausdrücklich keltisches Land auf der Südseite des Bodensees sein und weist den Rätern nur einen geringen Teil des Bodenseeufers zu. Wenn die Abgrenzung schon unter Augustus erfolgte, so ist es möglich, daß Strabo an jener andern Stelle 4 p. 193, wo er nur Räter und Vindeliker als Anwohner des Bodensees nennt, diese politische Abgrenzung im Auge hat; die Provinz hat ja noch lange keinen Namen, sondern wird eben als das Gebiet der Räter und Vindeliker bezeichnet (Pauly-Wissowa unter Raetia). Ich glaube auch nicht, daß man gegen diese Provinzabgrenzung die Ziegel der legio XI geltend machen darf, die z. B. bei Singen, also im Bereich jener Grenzstraße gefunden wurden; diese Legion gehört natürlich zum obergermanischen Militärbezirk und stand von 70 bis 102 in Windisch. Aber wir kennen ja auch Ziegel der Straßburger legio VIII am äußeren rätischen Limes in Aalen (Obergerm.-rät. Limes [ORL] 66 S. 19 und T. III), so daß sicher ist, daß gelegentlich auch Ziegel vom obergermanischen Heer nach Rätien geliefert wurden.

Das Wohnen der Helvetier am Bodensee in der Gegend der Mainau bleibt somit für die Zeit jenes Feldzuges des Tiberius gesichert, ob sie nun dieses Gebiet stets innebehalten hatten oder ob sie unter dem Schutz der römischen Macht sich hier wieder ausgebreitet hatten; sie saßen dann aber jedenfalls auch weiter westlich auf der Nordseite des Rheines. Und es ist nun kein Wunder, wenn wir hier bei Schleitheim an der Grenze des Kantons Schaffhausen eine römische Station Iulio magus finden, bekannt aus der Peutingerkarte, als zwischen Vindonissa, Windisch, und Brigobanne, Hüfingen, gelegen; ob der Name an Iulius Cäsar selber erinnern soll, oder ob es die Gründung eines gallischen Adeligen ist, der durch Cäsar das Bürgerrecht erhalten hat, jedenfalls gehören solche gallorömischen Mischbildungen nur den Zeiten des Anfanges des römischen Kaisertums an. Sodann hat man hier, im badischen Gebiet östlich der Wutach und im anschließenden Teil des Kantons Schaffhausen, Funde aus klaudisch-neronischer Zeit gemacht, besonders Ziegel der legio XXI und der cohors XXVI civium Romanorum, von denen jene etwa 45 bis 69/70 in Windisch selber, diese um dieselbe Zeit ebenda oder in der Nähe lag (Fabricius unter limes Pauly-Wissowa XIII 584). Es war also diese Gegend schon in das römische Herrschaftsgebiet einbezogen und sowohl von Galliern das zeigt der Name Iuliomagus-, und

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