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Zur Verfassung und Verwaltung der amorginischen Städte.

Von Walter Ruppel.

Den Stoff für eine Darstellung der staatlichen Verhältnisse auf Amorgos bieten nur die Inschriften. Trotz ihrer großen Anzahl ist dieses Material nicht so lückenlos, daß sich darauf die wünschenswerte zusammenhängende Verfassungsgeschichte aufbauen ließe, ohne der Hypothese allzuviel Raum zu geben. Zwar könnte an vielen Stellen der Vergleich mit den Einrichtungen anderer Staaten helfen; aber auch da gibt es, solange nicht die Staatsurkunden der aegaeischen Inselwelt monographisch bearbeitet sind, zu geringe Sicherheit. So könnten z. B. die Demiurgen in Minoa von der Mutterstadt Samos oder vom einflußreichen Rhodos hergeleitet werden, die Eisagogeis von Arkesine der athenischen oder samischen (Laum, Ath. Mitt. 1914, 38) Behörde nachgebildet sein. Deshalb verzichtet dieser Versuch lieber grundsätzlich einige Ausnahmen kommen vor auf den Nachweis solcher Zusammenhänge und Analogien in der griechischen Umwelt, um nur in einem systematischen Überblick über die Staatsform der drei Städte die Grundlage für weitere Untersuchungen zu geben. Die Zeitangaben unterliegen einem gewissen Vorbehalt: nur wenige Urkunden, und zwar der Kaiserzeit, enthalten ein für uns erkennbares bestimmtes Datum, eine noch geringere Anzahl kann nach dem Inhalt datiert werden, bei der großen Masse aber müssen die epigraphischen Formen zur Bestimmung genügen, meist für den Zeitraum eines Jahrhunderts.

Geschichte der Insel,

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Der griechische Stadtstaat beruht auf der Bürgerschaft. Von besonderer Bedeutung ist diese in Amorgos mit seinen drei Städten, da sie dort aus Griechen verschiedener Herkunft besteht1). Was sich über sie und die wichtigsten Tatsachen der politischen Geschichte der Insel aus Literatur und Inschriften ergibt, sei hier zusammengestellt. Die älteste Bevölkerung war vorgriechisch2). Die ersten griechischen Kolonisten kamen vom

1) Diese Darstellung lehnt sich an die Einleitung zu IG XII 7 an. Dort sind auch die Schriftstellerzeugnisse ausgeschrieben.

2) Ueber die altaegaeischen Ueberreste vgl. Pöhlmann Grundriß1 18. An kretische Besiedlung denkt Lambros Νομίσματα τῆς νήσου Αμοργού (Athen 1870).

benachbarten Naxos und besiedelten oder gründeten die Städte Arkesine und Aigiale1). Später, im 7. Jahrhundert, ließen sich Samier in Minoa nieder, der Überlieferung nach unter Führung des Jambographen Semonides, doch auch in den anderen Ortschaften2). Von Samos blieb die Insel bis zum Jahre 439 abhängig3); zwei Jahre später (436) erscheinen die Auógytor unter den лóε αὐταὶ φόρον ταχσάμεναι in den attischen Tributlisten); auch dem zweiten Seebund gehören sie an3). Nach dieser Zeit sind die einzelnen Städte laut Ausweis der Denkmäler selbständig; vielleicht waren sie es schon vorher) und nur nach außen zu einer Art Koinon verbunden, wie es die Münzen und Amphoren aus dem Ende des 4. Jahrhunderts erkennen lassen). Erst um 300 beginnen die einzelnen Städte eigene Münzen zu schlagen). Schon um die Mitte des 4. Jahrhunderts nehmen sie eine gemeinschaftliche Anleihe auf, doch wird dabei jede Gemeinde für sich vertreten3). Auch dem κοινὸν τῶν Νησιωτῶν gehören die Αμόργιοι als Einheit an (noch im Jahre 280)1o). Aber es gibt auch aus späterer Zeit deutliche Beweise für die gegenseitige Unabhängigkeit der drei Städte: bereits im letzten Drittel des 3. Jahrhunderts, nach dem Tode des Antigonos Doson, finden wir Σάμιοι οἱ ἐμ Μινώται, und im Anhang zu dem Dekret der Parier vom Jahre 207,6

1) Busolt Griech. Gesch.2 I 301. Schrift und Dialekt der ältesten Inschriften weisen auf Naxos und Samos, s. Bechtel GDI III S. 548. Larfeld Epigr. 296. Zur Lage der Städte: R. Weil Athen. Mitt. I 328. Umfang der Insel 135 qkm (Beloch Griech. Gesch.2 I 210). 2) Busolt a. a. O. Neben den Dialektinschriften (GDI III n.5353=Nr. 106) beweisen die Heraia in Minoa und Arkesine die alte Verbindung mit Samos. Auch die ältesten Idole zeigen klein asiatischen Einfluß (Dümmler Athen. Mitt. XI 15ff). Nach Bechtel (a. a. O. S. 548) lassen sich die Bevölkerungselemente nach den Inschriften nur für die älteste Zeit abgrenzen. Zu den vor 500 aufgezeichneten Inschriften vgl. Kirchhoff Stud. Gesch. Alphab. 31 ff.

3) Busolt Gr. Gesch. III 1, 552. Beloch Griech. Gesch.2 I 1, 211.

4) IG 1243-Michel Rec. 559 Z. 75 (i. J. 436). Steuerquote von 100 Drachmen. 5) IG II 17= Syll.3 147b 124 (v. J. 378/7).

* Androtion wird als ἄρξας τῆς πόλεως von den Arkesineern in der Zeit des Bundesgenossenkrieges geehrt (Nr. 5 Syll. 193, vgl. Nachmanson Hist. Griech. Inschr. 38 und Busolt Staatskunde 1376). Daraus geht zwar nicht hervor, daß jede der drei Städte unter einem besonderen Kommandanten stand, wohl aber, daß sie eben лókɛs waren, nicht eine einzige nós. Auch Ps.-Skylax (§ 58) sagt um 356 'Αμοργός αὕτη τρίπολις. Und ein negativer Beweis: es kommen keine Wendungen wie πόλις (πολιτεία, κοινὸν) Αμοργίων του.

7) AMO auf den Münzen: Head H. N.2 481, auf Vasen: BCH VIII (1884) 120 und XVII (1893) 203 n. 9.

8) Head 481. Nach Nr. 69, 22 gelten Alexander- und Demetriosmünzen sowie attisches Geld.

9) Nr. 68 Anfang (4. Jhdt.).

10) Nr. 506 b, Syll, 390 mit a. 1. Dazu Swoboda Staatsaltert. 418, Dikaiomata 159f., König Bund der Nesioten 49. Niese Gesch. d. griech. St. II 169 vermutet, Amorgos habe sich zwischen 228 und 225 dem Antigonos Doson angeschlossen; aber die Inschriften, auf die er sich beruft (BCH VIII 440). Ath. Mitt. I 337 Nr. 221-223), beziehen sich nur auf Minoa, vgl. auch Becker Numism. Zeitschr. II (1870) 354.

werden die Städte einzeln genannt1). Ob unter jener Benennung eine neue samische Kolonistengruppe zu verstehen ist, oder ob nur die Erinnerung an die Abstammung der Bewohner aufgefrischt wurde, ist zweifelhaft; jedenfalls wird die damalige ptolemäische Herrschaft über Samos dabei von Einfluß gewesen sein). Wenn neue Kolonisten gekommen waren, so kann man fragen, ob sie eine besondere Gemeinde, eine zaτoxía bildeten, neben der die alte minoëtische Gemeinde weiter bestanden hätte. Diese wäre dann neben den Katöken bedeutungslos geworden und mit der Zeit in ihnen aufgegangen3). Als im Jahre 189 der Inselbund unter rhodischem Protektorat wieder ins Leben gerufen wurde, traten ihm die Amorgier bei1), offenbar wieder als Gesamtheit und Einheit). Doch blieben sie auch damals im Innern voneinander unabhängig. Zweifellos sind sie es etwas später, noch in der ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts), und bleiben es fortan"). In jener Zeit nennt sich die Bürgerschaft von Minoa ὁ δῆμος ὁ Ἀμοργίων τῶν κατοικούντων Μινώαν, was vielleicht mit dem Wandel der politischen Lage zusammenhängt). Dann kommen die Römer und erscheinen in den Inschriften von Minoa und Aigiale unter den dort verkehrenden Fremden. Im 2. Jahrhundert n. Chr. begegnen in den Urkunden Mooi oi Αμοργὸν Αἰγιάλην κατοικοῦντες") und stellen uns vor ähnliche

1) Nr. 269 (Ehrung eines Arkesineers durch die Samier in Minoa). I. v. Magnesia 50= Syll. 562 (i. J. 207/6).

2) Syll. 562 a. 16: antiquissimum hoc est (praeter IG XII 7, 269 [3. Jhdt.]) testimonium de Samiorum in illo oppido colonia, quam non sine Ptolemaeorum favore deductam esse conicias. S. auch Syll. 889 a. 5 (Samii exeunte saeculo III a. Chr. rursus aderant) und Syll. 1047 a. 10. S. 316 Anm. 1. Es bestand noch in der Kaiserzeit ein engeres Verhältnis der drei Städte, wie der Ausdruck πρωτεύουσα τῆς τριπόλεος (scil. νήσου) εὐγενι συγγενείᾳ beweist (Nr. 395, 10 etwa 200 n. Chr.).

3) Es sei dafür an die Verhältnisse in Magnesia a. S. erinnert, OGI 229 und Philologus 82 (1927) 295 ff. Für Minoa wird eine solche Erklärung von Delamarre Rev. arch. 29 (1896) 80 abgelehnt, vielleicht mit Recht. Vgl. unten S. 316 Anm. 1.

4) Swoboda Staatsalt. 421, 9. 423. Für rege Beziehungen sprechen mehrere Ehrenbeschlüsse für Rhodier, verzeichnet bei Wilhelm Beitr. Inschr. 168. 5) Das läßt die Bezeichnung ὁ δῆμος ὁ ̓Αμουργίων τῶν κατοικούντων Miválav vermuten, Nr. 228, 9. Städtische Proxenie von Arkesine aus dieser Zeit enthält Nr. 31.

6) Nr. 388: ein Aigialeer wird zum Proxenos von Minoa ernannt.

7) Vgl. die aus dem 2. und 1. Jhdt stammenden Ehrendekrete und Proxenoi-Listen von Astypalaia IG XII 3, 168, Thera ebd. 1300 und Tenos Michel Rec. 393 für Angehörige der einzelnen Städte.

$) Nr. 228, 9. 15 Proxenie für einen Rhodier, vgl. oben Anm. 5. Man könnte sich freilich die Bezeichnung im Gegensatz zu etwa zugewanderten Zautoi usw. denken.

9) Nr. 395-410 (um 200 n. Chr.), s. S. 316 Anm. 1. Dazu Syll. 866 a. 1: Milesii quando Aegialen condiderint coloniam, parum constat; sed neque ante secundum sive primum a Chr. saeculum nec post Augusti aevum deduxisse videntur. Kuhn Städt. u. bürgerl. Verfass. I 23 A. 98 betrachtet die Milesier als in einer fremden Stadt angesiedelte Kleruchen. Freilich paßt das von ihm gewählte Beispiel Nr. 337 (τοῦ δ. Μειλησίου τοῦ καὶ ̓Αμοργείνου Μεινοητού) nicht, da der Betreffende ofenbar νόμῳ πολίτης του M. war. Francotte La Polis grecque

Fragen wie die Samier in Minoa, die im 1. Jahrhundert besonders hervortreten1). Ebenso verhält es sich mit den Násio Apogyòv (Αρκεσίναν) οἰκοῦντες, von denen Volksbeschlüsse der Kaiserzeit Kunde geben). Diese und ähnliche Bezeichnungen lassen. kein sicheres Urteil darüber zu, ob es sich um eine neue Kolonisation handelt, oder ob eine gewisse Romantik die alten Beziehungen wieder deutlich zum Ausdruck bringen wollte. Der Terminus zatozooνTES legt es ja nahe, an eine Kolonie, eine Sondergemeinde zu denken, aber das eben angeführte Beispiel von Minoa macht hier eine Abweichung vom üblichen Sprachgebrauch glaubhaft. Von den Römern wurde Amorgos der Provinz Asia zugeteilt. Schon im Anfang der Kaiserzeit scheint es wieder Autonomie erhalten zu haben. Diese wurde offenbar von Antoninus Pius bestätigt3) und geht aus den unter Elagabal geprägten Münzen von Minoa klar hervor1).

Arkesine.

Bevölkerung. Zur Einwohnerschaft von Arkesine gehörten neben den Bürgern, deren Ursprung wir schon kennen lernten, Beisassen mit nicht sicher feststellbarer Bezeichnung. Jedenfalls hießen sie κατοικοῦντες), während zu den οἰκοῦντες ἐν Ἀ. außer ihnen wohl auch die Freigelassenen und diejenigen Fremden zu rechnen sind, die noch kein Metökenrecht besaßen: also alle

A.

200 hält sie für Milésiens résidant à Amorgos et y formant une communauté. Münzen mit dem nach links gerichteten milesischen Löwen gibt es hier schon im 3. Jhdt., Brit. Mus, Crete 84 n. 5-6, Head 481, Busolt Griech. Gesch.2 I 300, 3, Becker Numism. Zeitschr. II 372.

1) Nr. 237, 38. Dazu Syll, 1047 a. 10. Ziehen zu LGrS II 98 = Nr. 237. Wilamowitz Sappho und Sim. 273 meint, die Záμioi èv Miróig der späteren Zeit hingen nicht mit den alten Kolonisten zusammen; von dieser Kolonisation könne nur die samische Chronik berichtet haben, und die „halbgebildeten Krähwinkler, die im 2. und 3. Jhdt. ihren Honoratioren offiziell so condolierten“, könnten schwerlich etwas davon gewußt haben. Das geht doch wohl etwas zu weit; die Tradition braucht nicht ganz verloren gegangen zu sein.

2) Nr. 50 (wohl 1. Jhdt. n. Chr.) und 51 (3. Jhdt. n. Chr.). J. v. Magnesia 50, dazu Syll. 562 a. 16. Wenn Dittenberger (oder Hiller v. Gaertringen) Syll 866a, 1 meint: a Milesiis receperunt Saliorum (μολπῶν) institutum et στεφανηφόρου magistratus nomen, so ist zu bemerken, daß beides damals in Kleinasien verbreitet war, vgl. Poland Vereinswesen 46 und OGI index VIII s. v. otegavrgóços. Für Ross' Annahme (Inscr. gr. ined. II n. 120), die eigentlichen Aigialeer hätten im Innern, die Milesier als Seefahrer und Kaufleute an der Küste gewohnt, finde ich keine Stütze. Ueber die Zusammenhänge im Kultus besonders

Becker a a. O. nach den Münzen.

3) Nr. 242.

4) Lambros 17. Becker 382. Head 481. Amorgos muß in der Kaiserzeit einen unerfreulichen Aufenthalt geboten haben; davon zeugt außer dem Mangel eines frischen kommunalen Lebens auch die Tatsache, daß es als Verbannungsort diente (Tacit. Ann. IV. 13. 30).

5) Nr. 69, 29 xaт[oxovvτwv μεT]oixor (um 300). Cardinali (R.-C. Della R. Ac. dei Lincei s. V vol. XVII 1 (1908) 189: quei casi nei quali il xatoıxovvtES ne indica di per sè la classe dei meteci, ma è aggiunto come attribuzione all' epiteto di meteco.

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