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sich dem nachrückenden Feind entgegenzuwerfen, bis die Legionen zum Kampf aufgestellt waren, was nach Stoffel etwa 2 Stunden (für eine sehr umständliche Art des Aufmarsches berechnet s. S. 382) in Anspruch nahm, so bleiben doch von Sonnenaufgang, dem üblichen Zeitpunkt des Aufbruches an gerechnet, 5 Stunden übrig, in denen ein römisches Heer nach Vegetius (I, 9) 20 bis 24 Meilen muß machen können. Wenn Vegetius dazu bemerkt, es handle sich um Sommerstunden, so würde das hier zutreffen, da die Schlacht nach gewöhnlicher Berechnung Ende Juni stattfand. Doch brauchen wir auf die Zahl des Vegetius gar keinen Wert zu legen, da sie uns schon über Bibrakte hinausführen würde. und wahrscheinlich für gebirgiges Gelände und vorrömische Straßen auch nicht zutrifft. Wenn wir annehmen, daß Cäsar die Entfernung nach Bibrakte für einen Tagemarsch angeschlagen hat1), so dürfen wir als Marschleistung in diesen 7 (5) Stunden mindestens 15 km ansetzen.

Die Entfernung zwischen Toulon-sur-Arroux und dem Hügel von Armécy, auf dem Stoffel Reste eines römischen Lagers durch Ausgrabung festgestellt hat, beträgt aber nur wenig mehr als 3 km. Wir müssen also die Gründe prüfen, die von Stoffel und Bircher für die Ansetzung an diesem Ort beigebracht worden sind. Sie sind verschiedener Art. Da ist einmal der Name des Dorfes Montmort gleich mons mortis, ein Flurname am Auzonbach champ de massacre, der Name einer Bodensenkung, die von Montmort nach Osten gegen den Arroux zieht, combe à l'ossuet (= Knochengraben). Gewiß legen besonders diese zwei Bezeichnungen den Gedanken an eine Schlacht nahe, aber merkwürdig bleibt doch, daß sie in Talsenkungen sich befinden, während die Brennpunkte des Kampfes zwei Hügelstellungen sind. Dazu kommt, daß der Knochengraben so weit nach Nordosten verschoben ist, daß weder Stoffels noch Birchers Darstellung vom Verlauf des Kampfes diese Mulde in die Kampfhandlungen einbezieht; der champ de massacre liegt sogar näher an Toulon als der Hügel, den die Römer besetzt haben, so daß die von Westen anstürmenden Helvetier, die doch von den Römern auf einen 11⁄2 km entfernten Hügel zurückgedrängt wurden, nach Südosten zurückgewichen wären. Bircher, der diese Bezeichnungen von einem eingeborenen Führer gehört hat, meint, beide Totenfelder liegen an den Flügeln der römischen Stellung. Allein zu dieser Annahme gibt Cäsars Schilderung durchaus keinen Anlaß, und weiter ist nicht abzusehen, warum Cäsar2) die Toten, die westlich

1) Das möchte ich tun, auch wenn Stolle, das Lager und Heer der Römer, Straßburg 1912, recht behalten sollte mit seiner Meinung, daß der Tagemarsch des römischen Soldaten in Feindesland nur 12-15 km betragen habe, zustimmend Delbrück, Gesch. der Kriegskunst I 452.

2) Der drei Tage auf die Aufsuchung und Pflege der Verwundeten und Bestattung der Gefallenen verwandte.

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der römischen Stellung gelegen haben müssen, nach rückwärts, nach Nordosten, in diesen Knochengraben hat schaffen lassen. Aus Stoffels Zeichnung könnte man schließen, daß er das Totenfeld am Knochengraben auf den Flankenangriff der Boier und Tulinger zurückführt. Aber hier liegt gerade der wunde Punkt in Stoffels Ausführungen, den Bircher verlassen will. Es kann bei keinem Kenner der römischen Heeressprache ein Zweifel bestehen darüber, daß dieser Angriff, der a latere aperto erfolgte, die Römer in die rechte Flanke traf') und nicht in die zufällig nicht an eine natürliche Deckung angelehnte, also nach Stoffels Plan linke Flanke. Damit ist Stoffels Plan an sich schon entwertet, und es bedarf nicht noch eines Hinweises auf die eigenartige Schwenkung, die die Helvetier nach ihrer Zurückdrängung durch die Römer am Hang des von den Römern besetzten Berges vollziehen2). Das kommt in Birchers Darstellung entschieden glücklicher zum Ausdruck. Er nimmt, wie übrigens schon Göler I2, 29 an, daß die Helvetier von den Römern über ein breites Tal hinweg auf einen gegenüberliegenden Berg zurückgedrängt wurden, kommt aber, da er diesen Berg, an dessen Fuß die Römer in der rechten. Flanke angegriffen wurden, auf dem Südufer des Auzonbaches sucht, damit auf eine Entfernung von rund 3 km vom Knochengraben. Angesichts dieser Fülle von Widersprüchen muß man sich ernstlich fragen, ob diese Flurnamen eine Stütze abgeben können für die Erkenntnis von Ort und Verlauf der Helvetierschlacht. Wenn man bedenkt, wie unwahrscheinlich es ist, daß Flurnamen die Erinnerung an so alte Zeiten bewahren sollten. und sich vor Augen hält, daß über diese Gegenden seither schon mancher Kriegssturm hinweggebraust ist (Bircher selbst erwähnt Seite 13 die in dieser Gegend besonders verderblichen Folgen der Hugenottenkriege), so wird man gerade auf diese Begründung, die die oben gezeigten Schwierigkeiten schafft, keinen Wert legen.

Wichtiger sind die Funde, die gelegentlich oder bei planmäßigen Ausgrabungen zutage getreten sind. Nach dem Erscheinen des Stoffelschen Werkes hat der Maire von Montmort, Carion, in einer 1892 zu Mâcon erschienenen Notice sur l'emplacement de la bataille etc.3) berichtet, daß auf dem Hügel von Armécy zahlreiche Stellen mit Asche, Kohlen und verbrannten Knochenstücken gefunden worden sind. Nach Bircher 23 fand sich in drei Begräbnisstellen je eine Vase, in dreien umgebogene Schwerter von einem Meter Klingenlänge, eine Lanzenspitze, Schnallen von Schwertgurt und Helmstücke. Dieser Fundbericht paßt durch

1) Darüber zuletzt ausführlich Holmes, Conquest2 621 ff.

2) Daß übrigens das von Stoffel für die Aufstellung der Legionen in Anspruch genommene Gelände zu den von den Römern sonst beachteten Grundsätzen nicht paßt, hat Bircher a. a. O. aus eigener Kenntnis des Geländes nachgewiesen und daher in seinem Plan eine entsprechende Aenderung angebracht. 3) Mir nicht zugänglich; erwähnt auch von Bulliot a. a. 0. 305, 1, und Fröhlich a. a. O. 31.

aus nicht zu dem Massenbegräbnis, das wir für die drei Tage nach der Schlacht ansetzen müssen, wobei es noch sehr fraglich ist, ob Cäsar seine Sorge auch auf die Bestattung der Feinde ausgedehnt hat1). Die umgebogenen Schwerter und die Vase als Beigabe sprechen nicht für ein nach der Schlacht in aller Hast durchgeführtes Begräbnis, es sind nicht einmal Zeichen dafür, daß hier eine Schlacht stattfand2).

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Aufrisse der von Oberst Stoffel 1886 auf dem
Hügel von Armécy gefundenen Schanzgräben.

In der Nähe dieser Gräber liegen die Schanzgräben, die Oberst Stoffel 1886 aufgedeckt hat. Sie sind teils einfach, teils doppelt, überhaupt von wechselnder Tiefe und Gestalt, was Stoffel auf die große Hast der Herstellung zurückführt. Das würde ganz gut passen, aber weder die von ihm auf Tafel 23 gegebene Einzeichnung3), noch die von mir obenstehend wiederholten Aufrisse können

1) Fröhlich ebenda fordert römische Gräber und römische Waffen. 2) Wie Fröhlich 30 und Bircher 23 meinen.

3) Es ist ein doppelter Halbkreis gegen Westen mit einem Halbmesser von etwas über 250 m, dessen nördliches Ende um 20 m höher liegt als das südliche, und jedenfalls zu klein, um die römischen impedimenta aufzunehmen (die übrigens im Text ihre Erwähnung nur einer offenbar unberechtigten Vermutung von Klotz für interea verdanken).

den Gedanken an ein römisches Lager1), und sei es noch so eilig errichtet, irgendwie einleuchtend machen. Wenn die Gräben im Boden gut erhalten waren, und das geht aus Stoffels Text hervor, dann fällt neben dem Doppelgraben an sich2) (bei einem in Hast errichteten Lager!) einmal die Breite des zwischen den beiden Gräben stehen gebliebenen Stückes Boden, dann die ungewöhnliche Sohlenbreite des Grabens auf. Gerade für die letzte bietet auch die größte Hast keine beifallswürdige Erklärung. Die Spuren von Kohle, die die Grabensohle bedecken, können leider keinen Hinweis auf die Zeit der Entstehung geben und der mitgefundene Nagel und die keramischen Reste auch nicht, aber andererseits darf man in diesen Spuren doch nur dann Cäsars Lager wiedererkennen, wenn alles andere dafür spricht; das ist aber durchaus nicht der Fall3). Zwischen Armécy und Montmort, wo Stoffel die Hauptschlacht einzeichnet, fehlen alle Spuren der Schlacht. Dagegen hat Stoffel bei den Bauernhöfen la Franche und la Bretache den Boden besät gefunden mit Resten grober gallischer Keramik auf einer 25 m über der Talsohle liegenden Fläche von 25 ha Ausdehnung und demnach hier die Wagenburg der Helvetier angesetzt. Zwar beschränken sich die Funde auf ,,un clou assez bien conservé, des débris sans forme précise et un fragment que nous regardons comme ayant appartenu à une esse d'essieu (Stoffel 443), aber diese Dürftigkeit der Funde wird auf den Anbau seit über 1900 Jahre zurückgeführt. Trotz dieser gewiß zutreffenden Bemerkung wird doch niemand in diesen Trümmern die Bestätigung für den Ansatz des Schlachtfeldes finden, wenn sich auf der anderen Seite solche Schwierigkeiten auftürmen.

Nur anhangsweise möchte ich auf die Art hinweisen, wie Stoffel eine mit seiner Annahme verknüpfte Schwierigkeit zu erklären gesucht hat. Wenn nämlich die Länge von Cäsars Heereszug 10 km betrug, und die Schlacht sich in einer Entfernung von

1) Das sagt auch Holmes 626. Wegen der Kohlenreste in allen Gräben denkt Fröhlich eher an eine Massenleichenverbrennungsstätte als an Schanzgräben. Freilich darf man aus Cäsars Worten nicht schließen, daß ein Lager geschlagen worden wäre, es heißt bloß: „er ließ den Platz in Verteidigungszustand setzen" und damit ist über den Verlauf der Befestigung nichts gesagt; immerhin muß darauf hingewiesen werden, daß der von Stoffel eingezeichnete regelmäßige Halbkreis den Geländelinien nicht entspricht.

2) Siehe auch Fröhlichs Bemerkungen_a. a. O.

3) Auch Fröhlich, a. a. O. meint, das Lager passe nicht zu Cäsars Darstellung und erwartet einen vollen Ring als Befestigung. Wenn Holmes2 626 demgegenüber meint, die zweite Hälfte sei nicht in Angriff genommen worden, weil inzwischen die Schlacht sich günstig für die Römer entwickelte, so kann man die Frage dem entgegenhalten, warum an einzelnen Stellen ein Doppelgraben in Angriff genommen wurde, noch ehe um den ganzen Platz der einfache fertiggestellt war. Man darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß gegenüber Napoléons und Stoffels Plänen weitgehende Zurückhaltung geboten ist, wie gelegentliche Nachuntersuchungen am Aisne-Lager (II 5 ff.) während des Stellungskrieges gezeigt haben (s. darüber Ebert in den Bayr. Gymn. Bl. 54, 1918, 30 ff.).

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