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als Norm für eine derartige Vergünstigung gegolten zu haben scheint1). Die Kohorte, nicht vor dem Jahre 14 v. Chr., allem Anschein nach in eben diesem Jahr oder unmittelbar anschließend, errichtet, kann Mannschaften mit 30 Dienstjahren nicht vor dem Jahre 16 n. Chr. in ihren Reihen gehabt haben. Gehören die fünf in Virunum bestatteten Soldaten zu der bei Unterwerfung der Bergbewohner im südlichen Teil der Alpes maritimae weggeführten iuventus, wie das im Hinblick auf das Fehlen einer regelmäßigen Mannschaftsergänzung in der frühesten Kaiserzeit, namentlich bei den Auxilien, im höchsten Grade wahrscheinlich ist2), so lassen sich die betreffenden Denkmäler fast auf das Jahr genau datieren: C. III 4846 ist dann im Jahre 16 n. Chr., 4847, in dessen Inschrift 36 stipendia gezählt worden, im Jahre 22 n. Chr., 4844 und 11554 mit je 40 stipendia im Jahre 26 n. Chr. errichtet, während der vor der Bürgerrechtsverleihung mit 25 stipendia verstorbene Marius Ructicni f(ilius) (CIL III 4849) etwa im Jahre 11 n. Chr. beigesetzt ist. Die Urkunde, durch welche diese Auxiliare mit der civitas beschenkt wurden, hat Tiberius aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahre 14 oder bald darauf, vielleicht veranlaßt durch die Unruhen der pannonischen Legionen beim Regierungswechsel (?), vollzogen). Dabei wird es

1) Das inschriftliche Material vollständig vorzulegen, muß einem anderen Zusammenhang vorbehalten bleiben. Ti. Julii mit weniger als 30 stipendia sind bisher nicht bezeugt, obgleich die civitas z. B. an die coh. I Montanor vielleicht schon nach 28 Dienstjahren verliehen worden ist (s. oben S. 88). Ein Ti. Claudius, Reiter der ala Pannoniorum in Afrika, erscheint bereits mit 27 Dienstjahren (C. VIJI 6309 = 19296). Aber die überwiegende Mehrzahl der mit dem Bürgerrecht beschenkten Auxiliaren in vorflavischer Zeit nennt 30 und mehr stipendia auf ihren Grabsteinen. Andererseits sind Auxiliare, die auch nach längerer Dienstzeit des Privilegs der civitas noch entbehren, gar nicht selten: z. B. nach XXVIII stip. (C. III 14579 der cob. I. Thrac. Syriaca), nach XXIX (C. III 9760 der coh. Aquitan.), nach XXXI (C. X 7881 einer coh. Lusitanor.), nach XXXV (C. III 14934 der coh. Cyrrhestinor) XXXVI (der ala Hisp(anorum) I CIL III 10574). Nicht ohne Grund heißt es in den Urkunden noch der Zeit, in welcher XXV stipendia als Norm für die Dienstzeit festgesetzt waren: qui quina et vicena plurave stipendia meruerunt.

2) Auf den Mangel regelmäßiger Ergänzung der durch natürlichen Abgang entstandenen Lücken wird zum Teil zurückzuführen sein das Verschwinden so vieler aus der allerfrühesten Zeit stammenden Auxilien; daneben hat natürlich auch Vernichtung durch den Feind oder Auflösung wegen militärischer Verfehlungen eine Rolle gespielt. Aber die Annahme Mommsens, daß die Mehrzahl der Truppenteile, die nicht durch einen Kaisernamen der nachangusteischen Zeit als Schöpfungen der betreffenden Imperatoren ausdrücklich gekennzeichnet sind, noch bis auf Augustus ihren Ursprung zurückführen würden, ist durchaus irreführend. Seine Nachfolger auf dem Thron haben zu dem Bestande an Auxilien, wie er hauptsächlich aus den sogenannten Militärdiplomen uns bekannt ist, weit mehr beigesteuert, als sich aus den Kaiserbeinamen der Truppenteile unmittelbar entnehmen läßt.

3) Aus dieser Verleihung der civitas an die altgedienten Leute der in Virunum lagernden Truppe durch Tiberius erklärt sich die große Zahl der Personen und Familien der städtischen Bevölkerung des späteren Municipium,

sich um eine Belohnung der ganzen Kohorte handeln, deren Mannschaftsbestand zu jenem Zeitpunkt stark zusammengeschmolzen sein und sich vorwiegend, wenn nicht ausschließlich, auf Leute mit einer hohen Zahl von Dienstjahren beschränkt haben dürfte (vgl. Mommsen, Gesammelte Werke V 406, Anm. 1). Daß diese mit dem Bürgerrecht beschenkte Kohorte in den Inschriften aus Virunum nicht den Beinamen civium) r(omanorum) führt, darf nicht auffallen: alle derartige, auszeichnende Beinamen erscheinen inschriftlich erst gegen Ende des 1. Jahrhunderts, in den offiziellen Urkunden (Militärdiplomen) erst seit Trajan').

Von den weiteren Schicksalen der zur Zeit des Tiberius in Virunum stehenden coh. I Montanorum, sowie einer zweiten gleichnamigen sind nur einige wenige Daten bekannt, die im folgenden zusammengestellt werden mögen 2).

a) coh. I Montanorum c(ivium) r(omanorum) erscheint mit dieser Bezeichnung zunächst in der Urkunde Trajans vom 20. Februar des J. 98 unter Truppenteilen des pannonischen Heeres (CIL III p. 862). Danach ist die Kohorte, deren Identität mit der von Tiberius mit der civitas beschenkten außer Zweifel stehen dürfte, im Laufe des 1. Jahrhunderts aus Virunum entfernt und dein Heeresverband Pannoniens, dem in der frühesten Kaiserzeit die Besatzungen in Noricum entnommen worden waren, wieder eingegliedert worden. Dieselbe Truppe ist notwendig zu erkennen in einer der zwei coh. I Montanorum, welche im Jahre 85 in Pannonia standen (CIL III p. 855). Dagegen ist sie zu scheiden sicher von der gleichnamigen Truppe, die in dem pannonischen Diplom rom Jahre 80 (CIL III p. 854), und vielleicht auch von der, die im Jahre (CIL III p. 1963) genannt sind. Aus Pannonien ist die I. Montanorum c. r. nach Ober-Mösien verlegt worden, wo zur Vorbereitung für Trajans Dakerkrieg größere Truppenzusammenziehungen bereis im Jahre 100 stattfanden (Diplom bei Dessau 9054). Ueber ihren Verbleib nach den Dakerkriegen ist zunächst

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die den Geschlechtsnamen Ti. Julius tragen (z. B. C. III 4895; 4924; 4924a: 4925; 4926 11517; 4928-4931; 4933; vgl. auch C. XIII 6963; 8289 (?)): sie alle werden abstammen von jenen mit dem Bürgerrecht beschenkten Veteranen oder sie sind Freigelassene von deren Nachkommen.

1) Die ältesten Urkunden mit solchen Beinamen sind die für das pannonische Heer (CIL III p. 862) und die für das britannische (III p. 1969) ausgestellten vom 20. Februar bzw. an einem unbekannten Tage des Jahres 98. Denn der Beiname milliaria, der bereits unter Domitian (z. B. im Jahre 85, 90 und 93) erscheint, ist anders zu beurteilen; auf privaten Inschriften führt dagegen die ala Brittanica die von Domitian verliehenen ehrenden Beinamen Flavia Domitiana c. r. (CIL III 15197). In den Urkunden trajanischer Zeit werden die Truppenteile stets mit ihren vollen Beinamen bezeichnet, so daß aus dem Fehlen solcher Auszeichnung in einem Militärdiplom Trajans geschlossen werden darf, daß die betreffende Truppe einen Beinamen zu jenem Zeitpunkt nicht geführt hat. Die einzige Ausnahme cob. I fida Vardullorum c. r. im Diplom vom Jahre 98 erscheint ohne letzteren Beinamen im Jahre 105 CIL III p. 866 wird auf eine Nachlässigkeit des Konzipienten oder des Graveurs zurückgeführt werden dürfen.

2) Vgl. Cichorius, Pauly-Wissowa IV Sp. 3167, von dessen Darstellung mehrfach abgewichen werden muß. Das verdienstvolle Buch von Cheesman, The auxilia of the roman imperial army 1914 ist mir leider nicht zugänglich gewesen

nichts bekannt. Daß sie eine Zeitlang dem Heere Dakiens angehörte, ist nicht zu erweisen: der angeblich ihren Namen enthaltende Ziegelstempel CIL III 8074, 21 wird anders zu lesen sein (vielleicht der [coh. II C]om[m.] rückläufig), und in der die Besatzungstruppen des limes Miciensis bietenden Inschrift C III 1343 (dazu vgl. Bonn Jahrb. 107 S. 128) kann die Kohorte in den von Cichorius so gedeuteten Buchstabenresten keinesfalls genannt gewesen sein. Dagegen ist die Kohorte, wohl im Zusammenhang mit Trajans Partherkriegen (oder mit dem Judenkrieg Hadrians?) nach dem Orient versetzt worden, wo sie in der I. Montanorum, die im J. 139 in Syria-Palaestina stand (Diplom CIL III p. 23287), wiederzuerkennen ist. Das Fehlen des Zusatzes c(ivium) r(omanorum) spricht nicht gegen die Identität: solche auszeichnende Beinamen begegnen in dem Diplom, wie in den meisten übrigen dieser Zeit, auch sonst nicht 1).

b) coh. I Montanorum, von der vorigen verschieden, erscheint sicher neben jener in der zwei gleichnamige Kohorten aufzählenden Urkunde vom Jahre 85 (CIL III p. 855) als Bestandteil des pannonischen Heeres. Ebenda ist sie im Jahre 80 (C. III p. 854) nachweisbar, möglicherweise auch im Jahre 84 (C. III p. 1963). Aber die Heimatsangabe in dem ersteren für einen Angehörigen der Kohorte ausgefertigen Exemplar als Bessus macht wahrscheinlich, daß die Truppe, ehe sie nach Pannonien kam, dem mösischen Heere angehört hatte und zwar, da der betreffende spätestens im Jahre 55 eingetreten war, bereits in frühneronischer oder claudischer Zeit. Ihre einstige Anwesenheit in Mösien bestätigt die in Ravna (Timacum) gefundene Inschrift für einen ihrer Präfekten, Ti. Claudius Mercurialis praefecto) c[oh(ortis)] I. Mont(anorum) . . (Oesterr. arch. Jahresh. VI Beibl. Sp. 41 No. 50) 2). Möglicherweise ist dem Aufenthalt der Kohorte in Mösien noch ein solcher in Dalmatien vorhergegangen. falls die Truppe der Inschrift aus Burnum (CIL III 15003 Remmo Saeconis f(ilius) mil coh. Mont(anorum) ... mit der mösisch-pannonischen I Montanorum identifiziert werden darf 3). Die in den Jahren 80 (81?) und 85 in Pannonien

1) Denn die Bezeichnung c(ivium) r(omanorum) bildet bei der coh. I Flavia) und der V gem(ella) einen integrierenden Bestandteil des Namens der Kohorte, ähnlich wie miliaria. Dasselbe gilt meist von den Zusätzen auf späteren Diplomen des Pius oder Marcus; bisweilen dient der Zusatz nur zur klaren Unterscheidung zweier im selben Heeresverband stehenden Truppenkörper (z. B. der coh. III Thracum und der III Thracum c. r. in Rätien).

2) Die Möglichkeit, daß die I. Mont. c. r. (oben a) gemeint ist, kann nicht kurzerhand abgelehnt werden. Die Inschrift würde dann aus der Zeit Trajans stammen. Wenn dagegen der Herausgeber an Gleichzeitigkeit mit dem am gleichen Platze gefundenen Denkmal des Vecilius Modestus praef. coh. I Thracum Syriacae, das vordomitianisch ist, mit Recht denkt, so kommt nur die zweite I Montanorum (b) in Betracht, die dann etwa zur Zeit Vespasians in Mösien gestanden hätte. Das spätere municipium Montanensium in Mösien (C. III 7451; 12376; 12384) wird man mit dem anscheinend nicht lange währenden Aufenthalt der Kohorte an der unteren Donau nicht in Verbindung bringen wollen.

3) Daß diese in Dalmatien garnisonierende Truppe von den beiden I Montan, zu unterscheiden sei, ist wenig wahrscheinlich, obgleich die Identität mit der pannonischen I Montan(a) der Urkunde vom Jahre 84 durch die Heimatsbezeichnung eines Angehörigen dieser Kohorte als Dalmata keineswegs bewiesen

bezeugte Truppe ist auch später nachweislich in der Provinz verblieben; sie wurde bei Teilung des Gebietes in P. superior und inferior der letzteren zugewiesen, wie die Urkunde Trajans vom Jahre 114 (CIL III p. 1975) lehrt. Denn daß mit der hier an zweiter Stelle der Kohortenliste genannten I Montanorum die Truppe b dieses Namens, nicht die I Montanor. c. r. gemeint ist, ergibt sich mit Sicherheit aus dem Fehlen des Beinamens, da solche in trajanischer Zeit stets gewissenhaft hinzugefügt wurden (vgl. oben S. 89 Anm. 1). Dem Heere von Pannonia inferior hat die Kohorte anscheinend dauernd angehört uud wird noch im Jahre 167 unter den Truppenteilen dieser Provinz aufgeführt (CIL III p. 8881). Trotz des langen Aufenthaltes in Pannonien sind Inschriften mit ihrem Namen bisher nicht zutage gekommen, so daß der Punkt der Grenzwehr, an welchem sie ihr Standlager hatte, unbekannt bleibt.

Außer diesen zwei coh. I Montanorum sind weitere nicht mit Sicherheit nachzuweisen; den Beinamen p(ia) c(onstans) in dem cursus honorum eines Offiziers, wohl noch aus dem 2. Jahrhundert (CIL IX 5430), kann eine der sonst bekannten coh. I Montanorum a) oder b) zeitweilig geführt haben.

Wiesbaden.

,,Odium humani generis".

(Zu Tac. ann. XV 44.)

Von Wilhelm Nestle.

In seinem großen Werke über „Ursprung und Anfänge des Christentums" (1923) paraphrasiert Eduard Meyer diese Worte in der bekannten Stelle des Tacitus über die Christen so: „Ihre Vertilgung als ,Abscheu des Menschengeschlechts' (odium humani generis) liegt, im Interesse des Staates' (utilitate publica)" (III S. 506). Und nachher (S. 507) gibt er die Uebersetzung des Satzes indem er das überlieferte „coniuncti" an Stelle der sonst allgemein aufgenommenen Aenderung Hahns in „convicti" festhält, folgendermaßen: „Darauf wurde auf ihre Anzeige hin eine ungeheure Menge nicht so sehr wegen des Verbrechens der Brandstiftung als durch den Haß des Menschengeschlechts hinzugefügt". Meyer stellt sich mit beidem, mit der Rückkehr zu der überlieferten Lesart „coniuncti“, wie mit der Deutung der Worte „Odium humani generis" in Gegensatz zu Eduard Zeller, der in einer kleinen, aber klassischen Abhandlung 2) die Konjektur „convicti" angenommen und „odium generis humani" als Нав

wird. Aber gerade aus Dalmatien sind im ersten Jahrhundert, zum Teil schon in vorflavischer Zeit, Auxilien nach Pannonien verlegt worden, z. B. ala Frontoniana, Pannoniorum, coh. I Lucensium. Andererseits werden auch der leg. VII Claudia, die im Jahre 57-58 nach Mösien zog, Auxilien gefolgt sein, z. B. die coh. Aquitanorum veteran., ebenso wie der IV. Flavia zur Zeit Domitians (vielleicht coh. I Fl. Hispanorum ∞ ?)

1) Auch in der von Antoninus Pius zwischen den Jahren 151 und 159 ausgestellten Urkunde, die anscheinend in zwei unvollständig erhaltenen Exemplaren (CIL III p. 884/85 S. p. 1990) vorliegt, wird der Name der coh. I Montanorum, vielleicht an sechster Stelle der Kohortenliste, zu ergänzen sein. 2) Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie 34 (1891) S. 359 ff.: Das odium generis humani der Christen.

gegen das Menschengeschlecht" erklärt hat. Ich glaube, die Frage, in der die beiden berühmten Gelehrten verschiedener Meinung sind, ist heute spruchreif und muß zu Zellers Gunsten entschieden werden.

Hinsichtlich der Lesart verweise ich auf die eingehende Behandlung der Stelle bei Kurt Linck 1) und begnüge mich mit der Bemerkung, daß die Uebersetzung Meyers den Eindruck größter Künstlichkeit macht: in c. Abl, in der Bedeutung „wegen" dürfte kaum nachweisbar sein und ebenso coniungere in der Bedeutung „hinzufügen“, zumal wenn, wie hier, das Beziehungswort erst noch ergänzt werden muß. Dagegen liegt alles glatt, wenn man die leichte Aenderung „convicti" annimmt, sei es, daß man dann das „in“ vor crimine auch auf „odio“ bezieht oder dieses als reinen von „convicti“ abhängigen Ablativ auffaßt. Beides ist dem Sprachgebrauch des Tacitus geläufig.

Wichtiger aber ist, daß Meyer den Genetivus „humani generis“ als subjektiven, nicht als objektiven Genetiv faßt: als Haß des Menschengeschlechts gegen die Christen. Denn darüber läßt die angeführte Paraphrase auf S. 506 keinen Zweifel. Nun hat schon Zeller für seine entgegengesetzte Deutung als Haß der Christen gegen das Menschengeschlecht im Sinn eigensinniger Exklusivität (utoav&ownia in der Art des „Menschenfeindes" Timon von Athen) auf die schlagende Parallele bei Cicero Tusc. IV 10, 23 ff. verwiesen, wo genau derselbe Ausdruck „odium in hominum universum genus" (25) und nachher (27) „odium generis humani" begegnet und als „inhospitalitas" erklärt wird. Zeller verweist. ferner in einer Anmerkung der genannten Abhandlung (S. 366, 1) auf das berühmte, wahrscheinlich auf Poseidonios zurückgehende Kapitel Diodors (XXXIV 1) über die Juden, wo deren Misanthropie ebenfalls aus ihrer Abschließung gegen die vŋ bewiesen wird. Diodor erzählt hier von einem Ministerrat des syrischen Königs Antiochos VII. Sidetes (139-129 v. Chr.) während seiner Belagerung Jerusalems, in dem ihm nahegelegt wird, das Juden volk mit Stumpf und Stil auszurotten 3). Warum? Antwort: μόνους γὰρ ἁπάντων ἐθνῶν ἀκοινωνήτους εἶναι τῆς πρὸς ἄλλο ἔθνος ἐπιμιξίας καὶ πολεμίους ὑπολαμβάνειν πάντας. Ες werden ihnen μισόξενα νόμιμα, μισανθρωπία πάντων ἐθνῶν zugeschrieben und gesagt, daß sie schon gleich nach ihrer Vertreibung aus Aegypten und der Einnahme von Jerusalem und Umgebung συστησαμένους τὸ τῶν Ἰουδαίων ἔθνος παραδόσιμον ποιῆσαι τὸ μίσος τὸ πρὸς τοὺς ἀνθρώπους. Es springt, denke ich, doch förmlich in die Augen, daß wir hier die hellenistischen Schlagwörter vor uns haben, die Cicero und Tacitus ins Lateinische übertrugen: μoóževos zu pinhospitalis und τὸ μίσος τὸ πρὸς τοὺς ἀνθρώπους zu podium. generis humani. Dazu kommt nun noch, daß Tacitus selbst Hist. V 5 in seiner der Diodors auffallend ähnlichen Schilderung der Juden eine Variante seiner Uebersetzung des griechischen Schlagworts gibt mit den Worten „adversus omnes alios hostile odium". So lebrt uns der römische Historiker selbst, daß der Genetiv in „odium humani generis" als objektiver zu verstehen ist; denn offenbar muß doch hier eins durch das andere erklärt werden. Ich füge noch hinzu, daß auch der von

1) De antiquissimis veterum, quae ad Jesum Nazarenum spectant testimoniis (Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten, herausg. von R. Wünsch und L. Deubner XIV s. 1913) S. 88 f.

2) Vgl. Felix Stähelin, Der Antisemitismus des Altertums in seiner Ent. stehung und Entwicklung (1905) 8. 24.

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