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und anderseits nahm man zum Ausgangspunkt der Lesung den ersten Tag der Ostervorbereitung; je nachdem diese in den verschiedenen Jahrhunderten von Quinq., Sex., Septuagesima begonnen wurde, fing man die Lesung von einem dieser Tage an. Fassen wir die Grundbestimmungen der Horenlesung kurz zusammen, so vertheilte man die übrigen Theile der Schrift so über das ganze Jahr, dafs man Ostern durch prophetische Stellen einleitete, die hohe Festzeit zwischen Ostern und Pfingsten durch diejenigen Neutestamentlichen Schriften, welche die Hoheit Christi und die Wirksamkeit der Apostel besonders hervortreten Jassen die Apokalypse, die Apostelgeschichte und den ersten Theil der apostolischen Briefe, die katholischen, bezeichnete, nach Pfingsten die abgebrochene Lesung des A. T. wieder aufnahm, und die grofsen Feste Weihnachten und Epiphanias durch die Lesung der prophetischen Bücher vorbereitete; nach einigen Verzeichnissen endlich wiewohl nicht gerade nach den ältesten den Theil der apostolischen Schriften folgen liefs, der in der Pfingstzeit nicht berücksichtigt worden war: die Paulinischen Briefe1).

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Hiebei gedenke ich mit wenigen Worten eines höchst merkwürdigen, so zu sagen dramatischen Gebrauchs, den man von den in den Horen gleichfalls vorkommenden Mefspericopen machte. Vorzüglich bekannte Stellen derselben hob man den übrigen heraus und machte sie zu Antiphonen: wie folgendes Beispiel, die Zerfällung des Ev. am 4. Epiphaniassonntag lehrt: Antiph.: Abeunte Jesu in navicula, ecce motus magnus

factus in mari. Et suscitaverunt eum discipuli ejus, dicentes: Domine, salva nos; perimus.

Antiph.: Domine, salva nos; perimus. Impera et fac, Deus, tranquillitatem.

Antiph.: Domine, salva nos; perimus: Impera et fac, Deus, tranquillitatem. Porro homines cum vidissent quod fecerat signum dicebant: qualis est hic, quia et ventis imperat et obediunt ei?

Antiph.: Modicae fidei, quare dubitasti? Quia ego tecum sum, dicit Dominus.

Antiph.: Surgens Jesus imperavit ventis et mari et facta est tranquillitas magna: et mirati sunt universi.

1) In den vier zuletzt besprochenen Verzeichnissen Gerberts werden sie theils gar nicht berührt, theils wird nur von ihnen gesagt, dafs sie omni tempore in posterioribus lectionibus in die dominica d. i. als epistolische Mefspericopen vorkommen.

Antiph.: Illi autem homines videntes signa, quae faciebat Jesus, mirabantur et dicebant ad invicem: Quis est hic? ventis et mari imperat, et obediunt ei1).

Man sieht, die Leser werden, nach einem natürlichen Gesetze der andächtigen Betrachtung, angewiesen, bei wichtigen Stellen zu verweilen oder sic gar durch umschreibende Zusätze sich nahe zu bringen; eine Art von Lesung, deren Vorkommen in alter Zeit durch handschriftliche Exemplare des liber Responsalis sive Antiphonarius erwiesen wird.

Wir fragen nun nach der Entstehungszeit dieser Horenlectionsordnung.

SO

Was zuvörderst die das Lesen der Schrift begleitenden Antiphonen und die antiphonarische Eintheilung der Mefspericopen, kurz den Inhalt des ebengenannten Buchs betrifft, so wird dasselbe Papst Gregor d. Gr. zugeschrieben, und zwar in der Art, dafs dieser den schon vor ihm vorhandenen Stoff in eine gewisse Ordnung gebracht habe. Pro indubio haberi debet, sagt Cardinal Tommasi, aliquam olim fuisse ante S. Gregorii tempora Antiphonarum et Responsionum collectionem, quae usui esset Ecclesiae cantoribus: ut enim antiquior est S. Gregorio Antiphonarum et Responsoriorum usus in Ecclesia Rom., ita par est credere, ante illum libros exstitisse Responsoriales et Antiphonarios2). Hat sich nun Gregor damit beschäftigt, besitzt man doch das Buch nicht mehr in der Gestalt, in der es aus seinen Händen hervorgegangen sein mag: die beiden Ausgaben, in denen es vorliegt, tragen den Charakter einer viel spätern Zeit an sich. Die erste, von Tommasi stammende 3), beruht auf einem Manuscript des 10. oder 11. Jahrh., von dem der Herausgeber selbst sagt, dafs es nonnullis postea accretionibus ac demptionibus aliquantulum immutatum ad ritumque Monasticum ex parte accommodatum fuit. Die zweite, in der Benedictiner Ausgabe der Werke Gregors d. Gr. befind lich), gründet sich auf einen Codex zu Compiegne, von dem gewifs ist, dafs er der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. angehört. Scriptura sane, berichten die Herausgeber über ihn, novo convenit saeculo: ex prosa vero (quadam de beata Maria) eadem

1) Aus dem liber responsalis in Gregors Werken ed. Bened. III, p. 754. 2) Opp. ed. Vezz. IV, p. XXXIX, angeführt von Zaccaria, bibl. ritual. I, p. 29.

3) Responsorialia et Antiphonaria Rom, eccl. Romae 1686: besprochen von Zaccar. bibl. rit. I, p. 101.

4) Tom. III, p. 730 seq.

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manu scripta liquet tunc Normannos per Galliam grassatos esse; quae Caroli Calvi Imp., Compendiensis Monasterii fundatoris, tempora designant1). Diefs ist in sofern von Bedeu- bis tung, als sich die Reihe von Mefspericopen, welche in ihm be- 877 rührt wird, hiedurch als die in der angegebenen Zeit giltige zu erkennen giebt.

In ein höheres Alterthum werden wir geführt, wenn wir zweitens das Alter des Horenleseplans selbst zu erfor

schen suchen.

Schon durch die Handschriften, von denen eine, wenn Gerbert richtig gesehen hat, dem S. Jahrh. augehört; weiter noch durch Betrachtung ihres Inhalts.

Auf jene Worte des Chrysostomus, die eine sehr frühe Tradition in Bezug auf die Lesung der Apostelgeschichte beurkunden, dürfen wir allerdings kein Gewicht legen. Denn erstens beziehen sie sich nicht auf das Boreninstitut, sondern auf den öffentlichen Gemeindegottesdienst; und gehören zweitens der griech. Kirche an, von der die Römische diesen Gebrauch vielleicht erst in spätern Zeiten entlehnt haben könnte.

Indefs geht das Alter der Leseordnung aus dem Verhältnifs der Verzeichnisse zu einander hervor. Denn während die meisten unter ihnen eine Septuagesima kennen, wissen andre noch nicht einmal von einer Sexagesima, und beweisen hiedurch, dafs die Leseordnung über die Entstehungszeit der erstern wie der letztern hinausreicht. Nun ist diese Zeit freilich nicht ganz genau auszumitteln, indefs läfst sich doch so viel wahrscheinlich machen, dafs um die Mitte des 6. Jahrh. eine Septuagesima noch gar nicht, eine Sexagesima nur hin und wieder gefeiert ward.

Erstlich werden diese Tage von den Vätern des fünften Jahrhunderts, welche gleichwohl von der vorösterlichen Fastenzeit, der Quadragesima, häufig reden, nicht erwähnt. Selbst die Regel Benedicts (530) kennt noch keine Septuagesima, sondern nur eine Sexagesima 2); und eine dem Maximus Taurinensis († 466) zugeschriebene Homilie de Septuag. et Sexag. wird um dieses ihres Inhalts willen von Mabillon für ein Werk späterer Zeiten erklärt 3). Sodann nimmt diejenige Deutung desselben, welche unter allen auf uns gekommenen als die einfachste und wahrschein

1) ibid. p. 650.

2) Liturg. Gallic. Mabillon: p. 173.

3) Museum Ital. I, 6. p. 8: item Sermones XXII et XXIII de Sept. et Sexag. quae vocabula Maximi, nedum Ambrosii († 397) temporc ignota

erant.

lichste dasteht, wenigstens was die Septuagesima betrifft, ein Ereignifs für sich in Anspruch, welches diesseit des fünften Jahrh. liegt. Es ist dies die Deutung, welche in Karls d. Gr. Brief an Alcuin über diesen Gegenstand1), einem Kleinod der mittelalterlichen Liturgik, vorliegt. Alcuin hatte, in einem noch vorhandenen Schreiben seinen Herrn um den Sinn jener Sonntagsnamen befragt, und ihm vorläufig eine, allerdings sehr künstliche Erklärung derselben vorgelegt. Karl nimmt diese nicht an und giebt eine eigne. Die sechs Fastenwochen vor Ostern, sagt er etwa, sind, obwohl aus 42 Tagen bestehend, von den Vätern im Hinblick auf das vierzigtägige Fasten Christi Quadragesima genannt worden. Da nun an den Sonntagen und überdiefs von Einigen auch am Donnerstag und Samstag vor Ostern nicht gefastet werde, so sei für die, welche wirklich 40 Tage lang fasten wollten, die Nöthigung eingetreten, eine Woche länger, im Ganzen also 7 Wochen hindurch zu fasten. Dies ward, berichtet Karl, durch Papst Telesphorus, den neunten nach Petrus, förmlich eingeführt. Zählt man nun von Ostern an rückwärts, so stellt sich der Anfangstag dieser 7 Wochen als der 50ste vor Ostern dar; wie hätte man also diese Zeit, unter Rücksicht auf die folgende Quadragesima, besser benennen können, als Quinquagesima? Ferner wurde von Melchiades das Fasten am Donnerstag verboten, so dafs, wer noch die gehörige Zahl von Tagen fasten wollte, die Fastenzeit um eine neue Woche, bis zum Sonntag vor Quinquag. verlängern mufste. Dieser Tag war also um 8 Wochen, d. i. 56 Tage von Ostern entfernt, und hätte in Wahrheit Quinquagesima septima genannt werden müssen; da jedoch schon eine Quinquag. und Quadrag. vorhanden waren, so nannte man ihn in runder Zahl Sexagesima. Endlich wollte man auch den Sabbath ohne Fasten zubringen und dennoch eine genügende Anzahl von Tagen fasten: man veranlafste daher 9 Fastenwochen und nannte den Anfangssonntag, wie die ganze Zeit, statt Sexagesima quarta, dem begonnenen Namens - Fortschritt gemäfs Septuagesima. „Non ob numerum hebdomadarum vel dierum, sed tenorem nominis servantes haec omnia censuerunt."

Kann man dieser in dem späteren falschnamigen libellus Bedae presbyt. de officiis wiederholten Deutung geschichtliche Wahrscheinlichkeit im Allgemeinen nicht absprechen, so bedürfen

1) Alchwini Opp. ed. Querret. Par. 1617, p. 1147 de ratione Septuag. etc. Auch bei Azevedo, Vetus Miss. Rom., Romae 1754, p. 33.

doch die Angaben über die Quinq. und Sexag. in Bezug auf ihr Datum einer Verbesserung. Denn da Telesphorus im J. 129, wo schwerlich von einer Quadragesima eine Spur vorhanden war, Melchiades zur Zeit Constantins den Bischofssitz einnahmen, so würde eine in so früher Zeit vorgenommene Anordnung in spätern Zeiten nicht haben unerwähnt bleiben können. Für die Anordnung, dafs der Sabbath ohne Fasten zugebracht und daher den acht Fastenwochen eine neunte hinzugefügt werde, giebt der Bericht keine Zeitbestimmung an. Gerade aber dieser können wir selbst einigermafsen nachkommen. Denn das Sabbaths fasten ist erst durch Innocenz I. (410) gesetzmäfsig eingeführt worden 1): sein Abkommen, die Veranlassung der Septuag., kann daher nicht füglich vor Ende des 5ten, Anfang des 6ten Jahrh. eingetreten, die Septuagesima also erst von hier an begangen worden sein.

Drittens sind geschichtliche Notizen aus jener Zeit vorhanden, welche dies bestätigen. Das erste Concil von Orleans sagt 511 can. 24: Id a sacerdotibus omnibus decretum est, ut ante Paschae sollemnitatem non Quinquagesima, sed Quadragesima

teneatur.

Das vierte can. 2: Hoc etiam decernimus observan- 541 dum, ut Quadragesima ab omnibus ecclesiis aequaliter teneatur; neque Quinquagesimam aut Sexagesimam ante Pascha quilibet sacerdos praesumat indicere2). Wären die genannten Tage in der Röm. Kirche damals schon völlig eingeführt gewesen, so würde man sie in dem Sprengel von Orleans schwerlich verboten haben; anderseits erhellt, dafs man damals von irgend welcher Seite her den Versuch machte, sie einzuführen, und so bezeichnen jene Concilien die Zeit ihres Keimens. Man bemerke, dafs das erstere, vom J. 511, nur von der Einführung einer Quinquagesima, das letztere, 541, auch von der einer Sexagesima spricht, woraus man schliefsen kann, dafs die Anregung, über die versuchte Quinquagesima binaus zu einer Sexagesima fortzuschreiten, in der Zwischenzeit erfolgt sein mag. Dafs die Canones von einer Septuagesima Nichts andeuten, ist von Wichtigkeit; denn wäre sie damals in der Art wie jene beiden Tage angeregt gewesen, so würde sie das Concil ohne Zweifel ebenso, ja noch in höherem Grade verpönt haben, und es ist mithin zu schliefsen, dafs sie noch in keiner Weise vorhanden war.

Einigermafsen könnte uns hierin eine Bemerkung Menards über den angeführten Beschlufs des 4. Orleaner Concils, die sich in seiner Ausgabe des Gregorischen Sacramentars findet, irre machen.

1) Vgl. Neander K. G. II, 2, p. 430.

2) Bei Mabillon, Lit. Gall. p. 123.

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