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der falschen Lehre trennen; und davor wollen wir uns wohl hüten. Salomo sagt (Spr. 22, 8): Treib nicht zurück die vorigen Grenzen, die deine Väter gemacht haben. Die Kirche ist die Gemeinschaft der Gläubigen, und das Gemeinsame in ihr ist ihr Bekenntniß. Eine Gemeinde aber ohne etwas Gemeinsames ist ein Unding. Namentlich in dieser unsrer Zeit, in diesen greulichen kirchlichen Wirren, in die wir hineingerathen sind, und aus denen kein Menschenauge vorläufig einen Ausgang absehen kann (Gott sieht ihn), thut es wahrlich Noth, an der Augsburgschen Confession festzuhalten, als dem Panier unsrer Einheit, als dem Fundament, das unseren Füßen einen sichern Boden gewährt. Denn unsere evangelische Kirche wird bekanntlich nicht durch eine äußere Verfassung, nicht durch gleichmäßige Ceremonien und Gebräuche zusammengeschlossen, sondern durch Einheit ihres Glaubens und ihres Bekenntnißes. So lange es evangelisches Christenthum in der Welt geben wird, so lange wird auch die Augsburgsche Confession im Gegegensaß zu den Irrthümern und Verderbnissen der römischen Kirche wahr bleiben; denn sie ruht auf dem unantastbaren Grunde der heiligen Schrift. Und wie sie uns eine nothwendige Schuzwehr ist gegen Rom, so ist sie es auch gegen den überhandnehmenden Unglauben und gegen die wachsende Neigung zur Sektirerei. Hier Schwert des Herrn und Gideon! Wohl wissen wir, daß sie kein Glaubensgesez ist, das ist Gottes Wort allein. Wir glauben auch nicht an sie, aber wir glauben mit ihr. Es ist Niemand gezwungen ste anzunehmen. Aber wer wirklich ein evangelischer Chrift ist, der sieht sie als die Gründungsurkunde seiner Kirche an, und wer in dieser Kirche ein Lehramt übernimmt, der übernimmt eben damit die Verpflichtung, nach dieser Urkunde zu lehren. Und so ist sie eine Schußwehr der Gemeinde gegen willkürliche, unevangelische Lehre, gegen menschliche Träumereien und Irrthümer. So lasset uns denn halten an dem Bekenntniß! Wir nennen uns eben darum evangelisch-lutherische Christen, weil wir die lutherische Lehre für den reinsten menschlichen Ausdruck der göttlichen Offenbarung halten. Davon wollen wir nicht lässen noch weichen.

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Confeffion,

oder Bekenntniß des Glaubens etlicher Fürsten und Stände überantwortet Kaiserlicher Majestät zu Augsburg Anno 1530.

Vorrede.

Allerdurchlauchtigster,

Großmächtigster, Unüberwindlichster Kaiser! Allergnädigster Herr!

Als Ew. Kaiserl. Majestät kurz verschiedener Zeit einen gemeinen Reichstag allhier gen Augsburg gnädiglich ausgeschrieben, mit Anzeig und ernstem Begehr, von Sachen, unsern und des christlichen Namens Erbfeind, den Türken betreffend, und wie demselben mit beharrlicher Hülfe stattlich widerstanden, auch wie der Zwiespalten halben in dem heiligen Glauben und der christlichen Religion gehandelt möge werden, zu rathschlagen, und Fleiß anzukehren, alle, eines Jeglichen Gutdünken, Opinion und Meinung zwischen uns selbst in Lieb und Gütigkeit zu hören, zu ersehen und zu erwägen, und dieselben zu einer einigen christlichen Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, Alles, so zu beiden Theilen nicht recht ausgelegt oder gehandelt wäre, abzuthun, und durch uns alle eine einige und wahre Religion anzunehmen und zu halten, und wie wir Alle unter einem

Christo sind und streiten, also auch Alle in Einer Gemeinschaft, Kirchen und Einigkeit zu leben, und wir, die unten benannten Churfürsten und Fürsten, sammt unsern Verwandten, gleich andern Churfürsten, Fürsten und Ständen darzu erfordert, so haben wir uns darauf dermaßen erhoben, daß wir, sonder Ruhm, mit dem ersten hierher gekommen.

Und alsdann auch Ew. K. Maj. zu unterthänigster Folgthuung, berührtes Ew. K. Maj. Ausschreibens, und demselben gemäß, dieser Sachen halben, den Glauben berührend, an Churfürsten, Fürsten und Stände insgemein, gnädiglich, auch mit höchstem Fleiß und ernstlich begehrt, daß ein Jeglicher, vermöge vorgemeldetés Ew. K. M. Ausschreibens, sein Gutbedünken, Opinion und Meinung derselbigen Irrungen, Zwiespalten und Miß brauch halben u. f. w. zu Teutsch und Latein in Schrift stellen und überantworten sollte. Darauf denn nach angenommenen Bedacht und gehaltenen Rath Ew. K. Maj. an vergangener Mittwochen ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Theil das Unsere, vermöge Ew. K. Maj. Vortrags, in Teutsch und Latein, auf heut Freitag übergeben. Hierum und Ew. K. Maj. zu unterthänigstem Gehorsam, überreichen und übergeben wir unserer Pfarrherren, Prediger und ihrer Lehrer, auch unsers Glaubens Bekenntniß, was und welcher Gestalt sie aus Grund göttlicher heiliger Schrift, in unsern Landen, Fürstenthumen, Herrschaften, Städten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterricht_thun. Und sind gegen Ew. K. Maj., unsern allergnädigsten Herrn, wir in aller Unterthänigkeit erbötig, so die andern Churfürsten, Fürsten und Stände dergleichen gezwiefachte schriftliche Untergebung ihrer Meinung oder Opinion in Latein. und Teutsch jezt auch thun werden, daß wir uns mit ihren Liebden und ihnen gern von bequemen, gleichmäßigen Wegen unterreden und dieselben, so viel der Gleichheit nach immer möglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseits, als Varten, schriftlich Vorbringen und Gebrechen zwischen uns selbst in Lieb und Gütigkeit gehandelt, und dieselben Zwiespalten zu einer einigen wahren Religion, wie wir Alle unter Einem Christo sind und streiten und

Christum bekennen sollen, Alles nach laut oft gemeldetes Ew. K. Maj. Ausschreibens und nach göttlicher Wahrheit geführet mögen werden: als wir denn auch Gott den Almächtigen mit höchster Demuth anrufen und bitten wollen, seine göttliche Gnade dazu zu verleihen. Amen.

Wo aber bei unsern Herren, Freunden, und besonders den Churfürsten, Fürsten und Ständen des andern Theils die Handlung dermaßen, wie Ew. K. Maj. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Lieb und Gütigkeit bequeme Handlungen nicht verfahen (gedeihen) noch ersprießlich sein wollte, als doch an uns in feinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann und mag, erwinden (ermangeln) soll, wie Ew. Kais. Maj. auch gemeldte unsre Freunde, die Churfürsten, Fürsten und Stände und jeder Liebhaber christlicher Religion, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unser und der Unsern Bekenntnissen, gnädiglich, freundlich und genugsam werden zu vernehmen haben.

Nachdem denn Ew. Kais. Maj. vormals Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs, gnädiglich zu verstehen gegeben, und sonderlich durch eine öffentliche verlesene Instruktion, auf dem Reichstag, so im Jahr der mindern Zahl 26 zu Speier gehalten, daß Ew. Kais. Majestät in Sachen, unsern heiligen Glauben belangend, beschließen zu laffen, aus Ursachen, so darbei gemeldet, nicht gemeinet, sondern bei dem Papst um ein Concilium fleißigen und Anhaltung thun wollten, und vor einem Jahre, auf dem legten Reichstag zu Speier, vermöge einer schriftlichen Instruktion, Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs durch Ew. Kais. Maj. Statthalter im Reich, Königl. Würden zu Hungarn und Böhmen u. s. w. sammt Ew. K. Maj. Oratoren und verordneten Commissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, daß Ew. Kais. Maj. derselbigen Statthalter, Amtsverwalter und Räthen des Kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Churfürsten, Fürsten und Ständen Botschaften, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg versammelt gewesen, Gutbedünken, das Generalconcilium be langend, nachgedacht, und Solches anzusehen auch für fruchtbar erkannt. Und weil sich aber diese Sachen zwischen. Ew. Kais. Maj. und dem Papst zu gutem christlichen,

Verstande schicken, daß Ew. Kais. Maj. gewiß wäre, daß durch den Papst solch Generalconcilium neben Ew. K. Maj. zum ersten auszuschreiben bewilligen, und daran kein Mangel erscheinen sollte: so erbieten gegen Ew. K. Maj. wir uns hiemit in aller Unterthänigkeit, und zum Ueberfluß in berührtem Fall, ferner auf ein solch gemein, frei, christlich Concilium, darauf auf allen Reichstagen, so Ew. K. Maj. bei ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Churfürsten, Fürsten und. Stände, aus hohen und tapfern Bewegungen geschlossen, an welches auch zusammt Ew. K. Maj. wir uns von wegen dieser großwichtigsten Sachen in rechtlicher Weise und Form verschiedener Zeit berufen und apellirt haben, der wir hiemit nochmals anhängig bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden denn diese zwiespältige Sachen endlich in Liebe und Gütigkeit laut Ew. K. Maj. Ausschreibens, gehöret, erwogen, beigeleget und zu einer christlichen Einigkeit vergleichet), nicht zu begeben wiffen; davon wir hiemit öffentlich bezeugen und protestiren. Und find das unsere und der Unsern Bekenntniß, wie unterschiedlich von Artikeln zu Artikeln hernach folget.

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