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liche Priesterthum, das heilige Volk — aber darum, weil fie die Tugenden Christi verkündigen, also ein geheiligtes Leben führen sollen. Auch Luther schreibt an den christlichen Abel deutscher Nation: Alle Christen sind wahrhaft geistlichen Standes und ist unter ihnen kein Unterschied denn des Amts halben allein." Dieser Zusat weist aber ein etwaiges übermüthiges Gebahren sogleich in die rechten Schranken zurück. Sind alle Christen Könige und Priester, so könnte man daraus schließen, sie seien alle einander gleich, folglich keiner dem andern über- oder untergeordnet. Wo aber Ueber- und Unterordnung aufgehoben wird, da hört auch alle Ordnung auf, und das ist nicht die Meinung der Schrift, auch nicht die Meinung unserer Reformatoren. Es hat nur ein besonderes bevorzugtes Priesterthum nach evangelischer Vorstellung keine Geltung, also z. B. kein Papstthum, das sich über die Kaiser und Könige sezt und deren Unterthanen zum Ungehorsam gegen die Staatsgeseße aufwiegelt, keine Priester, die allein würdig sind, aus dem gesegneten Kelch zu trinken, die sich für Mittler zwischen Gott und der Gemeinde ausgeben. Denn wir haben nur Einen Mittler, Jesus Christus. Jeder Gläubige kann im Gebet an der Hand Jesu in Verkehr mit Gott treten, steht also vor Gott als Priester da. Und Paulus sagt von den Gläubigen auch: Alles ist euer, ihr aber seid Christi." Es ist also Alles uns unterthan, wir sind also Könige, aber nur in Gottes Augen, und soweit wir selbst uns dem Herrn Christus unterordnen. Wenn also Einzelne in heutiger Zeit jenen alten, hochkirchlichen Amtsbegriff auch in die evangelische Kirche allmählich wieder einführen wollen, so ist das nicht richtig; es liegt darin eine gewisse Untreue gegen den großen Segen, der in der Reformation uns errungen worden ist, und Untreue schlägt bekanntlich immer ihren eigenen Herrn. Ich fürchte, daß durch die Thür, die diesem einen Irrthum sich öffnet, sich leicht noch andere mit einschleichen werden. Sogar Luther, dieses auserwählte Rüftzeug des Herrn, war fern von aller unevangelischen Selbsterhöhung. Er schreibt: „Ich kenne den Luther nicht, will ihn auch nicht kennen, ich predige auch nicht von ihm, sondern von Christo; der Teufel mag ihn holen er kann." Aber das konnte der Teufel nicht, sondern

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mußte es wohl bleiben lassen; denn Luther war ein Mann Gottes. Allein um des Amts halben, wiederholen wir, ist ein Unterschied unter Christen und Christen und hat Gott Etliche zu Hirten und Lehrern gesezt, damit der Leib Christi erbauet werde (Ephes. 4, 11. 12). Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung sondern des Friedens in allen Gemeinden der Heiligen, sagt Paulus (1 Kor. 14, 33), und darum giebt er auch uns den Rath: Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen. Soll nicht Unordnung einreißen, so muß Ordnung walten, so muß es auch in der Kirche ein Regiment geben, eine geordnete Leitung des kirchlichen Wesens, wie denn auch die Apostel nicht nur die Gemeinden ermahnten, daß sie im Glauben blieben, sondern ihnen auch hin und her Aelteste ordneten und sie dem Herrn befahlen, an den sie gläubig geworden waren (Apostelg. 14, 22. 23). Dahin gehört zu unsrer Zeit z. B. daß bei Einführung der Gemeindeordnung der Hirt und Lehrer der Gemeinde den Vorsiz im Kirchenrath führt.

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Was für eine Aufgabe hat nun das kirchliche Amt? Es soll erstlich in der Kirche öffentlich lehren oder predigen" und zweitens Sakramente reichen." Es ist also zunächst ein Lehramt. Luther sagt: „Der Bischöfe Regieren ist nichts Anderes denn Gottes Wort treiben." Das ist die Hauptsache. Weidet die Heerde Christi, nicht als die über das Volk herrschen, sondern werdet Vorbilder der Heerde (1 Petri 5, 2. 3). So habet nun Acht auf euch selbst und auf die ganze Heerde, unter welche euch der heilige Geist gesezt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes (Apostelg. 20, 28). Denn Gott hat das Amt gegeben, das die Versöhnung predigt; so sind wir nun Botschafter an Christi statt, denn Gott vermahnet durch uns; so bitten wir nun an Christi statt: laffet euch versöhnen mit Gott (2 Kor. 5, 18. 20). Darum predige das Wort, strafe, drohe, vermahne mit aller Geduld und Lehre, thue das Werk eines evangelischen Predigers, richte dein Amt redlich aus (2 Tim. 4, 2. 5). Haben wir aber das reine Wort Gottes zu lehren, so liegt darin zugleich die Befugniß und die Pflicht, über falsche Lehre zu richten, die Gemeinde vor Irrlehre zu schüßen. Mit dem Lehramt ist das Gnadenmittelamt verbunden, der Auftrag, „Sakramente zu reichen." Denn wenn der Herr seine Jünger

ermahnt: Taufet sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch geboten habe, so will er das Taufen und das Lehren in Einer Hand vereinigt wissen; er weiset beides denselben Personen zu.

Wer soll das Amt verwalten? wer in der Kirche öffentlich lehren oder predigen? wer Sakramente reichen? Unser lutherisches Bekenntniß sagt: Niemand

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ohne ordentlichen Beruf." Es ist dies gegen all die Seftirer gerichtet, in deren gottesdienstlichen Versammlungen Jeder, der sich vom Geist getrieben fühlt, lehren und predigen darf. Jakobus erinnert: Liebe Brüder, unterwinde sich nicht Jedermann, Lehrer zu sein." Es liegt allerdings in jedem Irrthum immer auch ein Fünklein Wahrheit. Hat Jemand Neigung und Geschick vor Andern zu beten, zu lehren, zu mahnen, so bleibt ihm das in der Hausgemeinde unbenommen. So versah Hiob sein Hauspriesterthum gar würdig und redlich, indem er nach jedem Tage des Wohllebens seine Söhne heiligte und früh Morgens für sie opferte, weil ihm bange war, seine Söhne möchten gesündigt haben. Der christliche Hausvater soll die Hausandacht leiten. Auch in außerordentlichen Versammlungen der Gläubigen mag Jeder, dem Gott ein frommes Herz und ein freudiges Aufthun des Mundes gegeben, beten, lehren und mahnen, z. B. in Gebets- und Missionsversammlungen. Unser Artikel redet aber von dem öffentlichen Lehren und Predigen in der Kirche, und da fordert unsere lutherische Kirchenordnung, daß alles ehrlich und ordentlich zugehe, daß also nur der zur Gemeinde rede, der einen ordentlichen Beruf dazu empfangen hat. Dieser Beruf ist theils ein innerer, der von Gott ausgeht, theils ein äußerer, der unter menschlicher Handauflegung und Fürbitte geschieht. Paulus sagt zu Timotheus: Die Hände lege Niemand bald auf (1 Tim. 5, 22). Das Amt bedarf also tüchtiger Vorbereitung. In unserer Zeit ist dazu ein mehrjähriges theologisches Studium erforderlich. Denn zum Lehramt gehört Kenntniß, und nur Uebung macht den Meister. Ein Bischof, verlangt Paulus, foll lehrhaftig sein. Und so schreibt denn auch Luther: Ent weder beweiset den Beruf und Befehl zu predigen, oder kurzum stillgeschwiegen und das Predigen verboten, denn

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es heißt ein Amt, ja ein Predigtamt. Ein Amt aber kann Niemand haben außer und ohne Befehl und Beruf. Auch die Arbeiter gingen nicht in den Weinberg, bis sie der Hausherr dingete und hieß sie gehen." Theologisches Studium wird aber schwerlich für ein unbedingtes Erfor derniß des christlichen Amts erklärt werden können. Wo in Folge ungünstiger Umstände einmal ein Theologenmangel eintreten sollte, da würde die Kirche sich genöthigt sehen und darum auch berechtigt sein, fromme und lehrhafte Laien zum Amt zu berufen, damit die Gemeinde nicht verschmachte, wie die Schafe, die keinen Hirten haben.

Der fünfzehnte Artikel.

Von Kirchenordnungen.

„Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehret man diejenigen halten, so ohne Sünde mögen gehalten werden und zu Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse Feier, Feste und dergleichen. Woch geschicht Unterricht dabei, daß man die Gewissen damit nicht beschweren foll, als sei solch Ding nöthig zur Seligkeit.

Darüber wird gelehret, daß alle Sazungen und Tradition, von Menschen dazu gemacht, daß man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Chrißlum entgegen find. Derhalben find Klostergelübde und andere Tradition, von Unterschied der Speisen, Tage u. f. w., dadurch man vermeinet Gnade zu verdienen und für Sünde genug zu thun, untüchtig und wider das Evangelium."

Dieser Artikel hat in der deutschen Ausgabe die Ueberschrift: von Kirchenordnungen, in der lateinischen wohl noch passender: von kirchlichen Gebräuchen; in der Apologie ist er überschrieben: von menschlichen Sazungen. Es wird darüber ein Zwiefaches gelehrt, daß es nämlich kirchliche Ordnungen, Gebräuche und Sazungen giebt, die man ohne Sünde beibehalten kann, daß aber auch etliche eingeführt worden sind, die dem Glauben an

Christum widerstreiten. Die Widersacher sind in beiden Fällen nicht namhaft gemacht; es sind aber im ersten Fall jene Dränger und Stürmer gemeint, die alle bisherigen Ordnungen, auch die nüglichen, gewaltsam abschaffen wollten, weil in der Schrift nichts davon geschrieben stehe; im andern Fall wird wider die päpstliche Kirche protestirt, die mit bedenklichen Menschensazungen überwuchert ist und solche sogar dem Worte Gottes gleichstellt. Der Maßstab, womit die lutherische Kirche hier wie überall mißt, ist die Grund- und Hauptlehre des Evangeliums, die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben. Was damit sich verträgt, mag stehen bleiben; was diesem Kernpunkt widerspricht, muß fallen. Denn die menschliche Kirchenordnung darf nie mit der göttlichen Heilsordnung in Widerspruch treten.

Wenn unsere Reformatoren zunächst von den Gebräuchen und Ordnungen reden, die man ohne Sünde halten kann, so thun sie das, um abermals zu beweisen, daß die Reformation feine Revolution sei, um das Mißtrauen zu entkräften, womit Rom dieselbe ansah. Sie erklären sich also gegen das Treiben derer, welche mit der ganzen christlichen Geschichte brachen, und alles, was in der Schrift nicht ausdrücklich geboten ist, mit der Wurzel ausrissen. Die lutherische Kirche glaubt, daß der heilige Geist die ganze Christenheit auf Erden berufet, sammelt, erleuchtet, heiliget und bei Jesu Christo erhält im rechten, einigen Glauben; und darum nimmt sie auch von späteren kirchlichen Einrichtungen diejenigen willig an, die zu Frieden und guter Ordnung dienen und nicht wider die Schrift sind. Jene dagegen, wenn sie alle nachapostolischen Anordnungen umstoßen, scheinen das fortdauernde Walten des heiligen Geistes in der Kirche zu leugnen. Nun ist aber auch die gründliche Ausbildung der christlichen Lehre, wozu die heilige Schrift zwar das Material geliefert, die weitere Bearbeitung desselben aber der Kirche überlassen hat, ein Werk der späteren, nachapostolischen Zeit; und damit diese Schäße der christlichen Wahrheit, die in jenen alten Bekenntnissen niedergelegt sind, uns nicht verloren gehen, erklärt die lutherische Kirche die ersten vier Jahrhunderte für maßgebend. Die Anderen dagegen ließen allein die apostolische Zeit gelten und erklärten alle späteren

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