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es weder im Gefühle, noch in der Unmittelbarkeit des Triebes (der Naturform der Freiheit), anders sich findet, denn als ein durchaus begrenztes, endliches, in unbegreiflichen Schranken befangenes. Dennoch vermag es nicht anders sich zu finden; dies fordert die nothwendig verendlichende Form des Bewusstseyns überhaupt.

Die Unmittelbarkeit des Ich (der Iche) führt zugleich daher bei sich ihre Unangemessenheit gegen die eigene Idee: sie haben sich zu dieser erst in eigener Entwickelung, durch eigentliche Freiheit, zu erheben: der Mensch ist nicht, er besteht nur durch stätige, ununterbrochene Freiheitsthat; einer der folgenreichsten Sätze für praktische Philosophie, wie für alle Einsicht in das Wesen geistiger Dinge. In dieser einfachen Schärfe und umfassenden Geltung hat ihn zuerst, unseres Wissens, dieses System ausgesprochen, wiewohl er im innersten Geiste jedes Idealismus und namentlich auch der Kantschen Philosophie liegt. Bei Fichte ist er der eigentliche Quellpunct seiner ganzen Philosophie, Urtheils- und Denkweise geblieben, wenn auch im allgemeinen Interesse der Wissenschaft zu erinnern ist, dass der theoretische Grund, woraus er jenen Satz herleitet, die absolute Form des Bewusstseyns, nicht als der richtige, wenigstens nicht der ausreichende, erscheinen könne. Er selbst besass und erkannte ihn in ursprünglicher Evidenz, denn er war Ausdruck seines Charakters und geistigen Lebens, wie jeder von den Ideen wahrhaft Ergriffene ihn in seinem Selbstbewusstseyn bezeugt und bestätigt findet. Zu seiner umfassenden wissenschaftlichen Begründung dagegen bedarf er einer metaphysisch ausgebildeten Ideenlehre und darauf gegründeten erschöpfenden Psychologie; und hier wird der Kundige und Unbefangene gestehen müssen, dass auch keines der nach

her herrschend gewordenen Systeme bis jetzt einer solchen Aufgabe genügt hat.

Hiermit ist nun überhaupt das Gebiet der praktischen Philosophie eröffnet, in dem erst das wahre Ich gefunden wird. Schon in der Rechtslehre hat sich gezeigt: nur das praktische Ich ist das reale; nur der Wille ist der ursprüngliche Ausdruck der Vernunft, dasjenige, wodurch das unendliche Ich sich darstellt im endlichen.

Wie nun die Iche, in der unmittelbar factischen Theilung ihres Principes, als freie Individuen und mit gleichgeltender individueller Freiheit, neben einander bestehen können, wie ein rechtliches Gemeinwesen dadurch gefordert sey, hat die Rechtslehre gezeigt. Aber darin ist die Freiheit das Trennende vielmehr, als das Verbindende; unmittelbar wirken die Freien gegeneinander; das Recht soll sie auseinanderhalten.

Daher hat erst die Sittenlehre jenen Begriff zu seiner Wahrheit zu führen: die durch rechtliche Freiheit getrennten Individuen wieder zum Bewusstseyn ihrer Einheit und Gemeinschaft in der Freiheit zurückzuleiten, das „, reine Ich," welches anfangs als allgemeines Princip und Grund der Iche gezeigt wurde, jetzt auch in seiner Selbstrealisation durch die Individuen nachzuweisen. Hier kann daher auch die transscendentale Theorie des Bewusstseyns erst vollendet werden; die Sittenlehre ist der Schluss und das Ziel derselben, indem in ihr die Entstehung des empirischen Ich aus dem reinen vollständig gezeigt, aber auch jenes in dieses völlig zurückgeführt wird. (Vgl. Sittenlehre S. 254, 55.) Das Ineinsfallen des reinen und des empirischen Ich, wiewohl nur unter der Gestalt einer unendlichen Annäherung, ist allein nemlich in der Sittlichkeit möglich. (Wie die Religion

in dieser Auffassung sich verhalte, und was noch weiter bei jenem Begriffe zu bedenken sey, wird sich im Nachfolgenden ergeben.)

Diese Aeusserung und Darstellung des reinen im individuellen Ich ist nun das Sittengesetz. Im Inhalte seiner unmittelbaren Selbstanschauung nemlich, als jener Einheit individuellen Gefühles und Triebes, erhebt sich das Ich nirgends über seine natürlichen Antriebe und Regungen; auch der Trieb daher, die Naturform der Freiheit, kann in seiner Unmittelbarkeit nur auf das Individuum zurücklaufen, dies zu seinem Zwecke setzend. Deshalb vermag die Sittlichkeit, der allgemeine Wille, dieser unmittelbaren Selbstanschauung gegenüber, nur als Gebot, Gesetz, zu erscheinen; er kann nur in der Forderung einer unbedingten Unterwerfung des Triebes unter sich bestehen: - der kategorische Imperativ Kants, dessen Form hierdurch abgeleitet worden. (Vergl. Sittenl. S. 233, 34. 254, 55.)

Hiernach ist auch der allgemeine Inhalt des Sittengesetzes zu bestimmen. Das Object, der absolute Zweck desselben, kann überhaupt an sich nichts Individuelles seyn, sondern die Vernunft schlechthin. Aber empirisch anschaubar vom individuellen Standpuncte eines jeden Ich ist diese nur in der Gesammtheit aller übrigen Iche; ebenso, wenn ich die Vernunft zum höchsten Objecte meines Handelns machen soll, kann ich sie nur ausser mir setzen, d. h. die anderen Iche zum Zwecke meines Handelns machen, niemals mich selbst. Für mich, von meinem empirischen Standpuncte, ist das reine Ich, die Vernunft, nur in den übrigen Ichen vorhanden, die praktische Darstellung desselben nur im Handeln für diese Iche möglich.

Hierdurch wird die Form und der Inhalt des Sitten

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gesetzes auch im Besonderen bestimmt. Das sittliche Ich, jedes in seiner eigenen Selbstanschauung, kann sich nur als Mittel, schlechthin niemals als letzten Zweck seines Handelns erblicken: dies ist die ausschliessende Form, das allgemeine Kriterium des sittlichen Selbstbewusstseyns. Dem Inhalte nach kann der sittliche Wille nur darin bestehen, die Vernunft zu realisiren, zunächst in sich, damit wir Werkzeug derselben werden (nur insofern, nur mittelbar, ist jeder Mensch sich selbst Zweck); sodann in Anderen, indem wir ihre Sittlichkeit fördern. Dies also ist die letzte wahre Bestimmung des sittlichen Ich auf empirischem Standpuncte, sich als Mittel für die Sittlichkeit aller Anderen zu wissen. Indem es aber solchergestalt nirgends und in keinerlei Weise sich zum Zwecke seines Handelns macht, sondern die Anderen, indem es jeden auf sich selbst gerichteten Willen aufgiebt, wird es, wenn auch nicht der Macht, doch dem Vorsatze nach, gleich dem reinen Ich; denn nur dies ist, zufolge der absoluten Form des Bewusstseyns, die Weise, wie es in factischer Selbstanschauung jenem sich gleichma

chen kann.

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So ist einestheils theoretisch ,, durch mich, als Intelligenz," das reine Ich, oder die Vernunft,,, ausser mich gesetzt:" ich schaue es an in der gesammten Gemeine vernünftiger Wesen. Anderentheils - praktisch suche ich im Willen und dessen Selbstentäusserung Eins zu werden mit ihm.,,Jeder wird gerade dadurch, dass seine ganze Individualität verschwindet und vernichtet wird, reine Darstellung des Sittengesetzes in der Sinnenwelt; eigentliches reines Ich, durch freie Wahl und Selbstbestimmung" (S. 256.). Eine sehr ausgeführte Pflichtenlehre (§§ 20-33.) ist weitere Analyse dieses Begriffes.

Diese Vergessenheit seiner selbst kann nemlich nur in rüstigem Handeln stattfinden: „diejenigen irren sich, welche die Vollkommenheit in fromme Betrachtungen, in ein andächtiges Brüten über sich selbst setzen und von daher die Vernichtung ihrer Individualität und ihr Zusammenfliessen mit der Gottheit erwarten. Sie wollen nur sich vollkommen machen. Die wahre Tugend besteht aber im Handeln, im Handeln für die Gemeine, wobei man sich selbst gänzlich vergesse." (Sittenl. S. 256. Vgl. S. 150, 51.)

Jenes,, reine Ich" nemlich ist die Gottheit, - nicht etwa nur: es tritt dem Systeme an die Stelle der Gottheit; denn es kann behauptet werden, dass überhaupt keine reinere und tiefere Grundlage für die Idee Gottes zu finden sey, denn die, wo er als Princip aller sittlichen Freiheit und praktischen Begeisterung gedacht wird, sofern nemlich dieser zunächst noch unbestimmte Begriff nach seinen weiteren Bedingungen erschöpft und metaphysisch ausgebildet wird, - was von dem Systeme auch späterhin freilich nicht ausreichend geschehen ist. Immerhin ist in ihm jedoch einer der wichtigsten und belehrendsten Ausgangspuncte gegeben, für eine erschöpfende Ausführung der Idee Gottes von hier aus.

Auch dies dürfte für diese Auffassung nicht irren, Gott als die „absolute Vernunftform" (S. 151.) bezeichnet zu sehen, indem damit eben die in allem endlichen Ich sich verwirklichende (personificirende) reine Vernunft, Form der Subject-Objectivität bezeichnet werden soll, welche zugleich daher alle Fülle geistiger Realität und Begabung in sich schliesst. In demselben Begriffe findet auch der Ausdruck seine Deutung: Jeder, der seinen Willen an das Sittengesetz entäussert habe,,, werde Gott, so weit er es seyn darf, d. h. mit

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