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praktischen Handgebrauch.

Die heilige Schrift

Alten und Neuen Testaments

in übersichtlicher Nebeneinanderstellung des Urtertes, der Septuaginta,
Vulgata und Luther-Ueberseßung, so wie der wichtigsten Varianten
der vornehmsten deutschen Ueberseßungen

bearbeitet von

Dr. R. Stier und Dr. K. G. W. Theile
Superintend. u. Oberpfarrer in Schkeudiß. ord Prof. der Theol. in Leipzig.

Dritten Bandes zweite Abtheilung.
Vermischte Schriften
des Alten Testaments.

Bielefeld,

Verlag von Velhagen und Klasing.

1855.

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Vermischte Schriften

des Alten Testaments.

In übersichtlicher Nebeneinanderstellung des Urtertes, der Septuaginta, Vulgata und Luther-Ueberseßung, so wie der wichtigsten Varianten der vornehmsten deutschen Ueberseßungen

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Vorrede.

Auch für Ausgabe dieser zweiten Abtheilung des dritten Bandes der Polyglotten

Bibel wäre wohl mit dem schon die erste Abtheilung begleitenden Vorworte des Vorredens genug gewesen, wenn nicht ein besondrer Umstand nunmehr den zum Schluß allein Unterzeichneten bewegen müßte, noch einmal das Wort zu nehmen.

Der eine Mitarbeiter, Herr Professor Dr. Theile, sollte nach Gottes Rathschluß die Vollendung des Werkes nicht erleben. Er ist nach schon längere Zeit hindurch vorbereitetem, zulezt noch schwerem Leiden am 8. Oktober vorigen Jahres in die Ewigkeit abgerufen worden. Doch war zum Glück bereits Alles so geordnet und eingerichtet, daß durch diesen Todesfall keine Unterbrechung entstand, vielmehr unter des früher genannten Herrn Dr. Landschreiber Hand, was auf des Verstorbenen Antheil fiel, hinausgeführt werden konnte. Ueber seine sehr dankenswerthe Mithülfe an der Poly-= glottenbibel spricht Herr Dr. Landschreiber sich selbst noch dahin aus:

,,Auch der eben Bezeichnete könnte es bei dem in der Vorrede zu den Propheten Bemerkten bewenden lassen, wenn er nicht bei dem Rückblick auf den ihm bei dem Polyglottenwerke zugewiesen gewesenen Antheil noch eine Frage zu besprechen wünschte, die für die Beurtheilung dieses Antheils nicht ohne wesentlichen Einfluß ist, wenn ihn auch, der Aufgabe nach, die ihm vorgezeichnet war, weniger das Gefühl der Verantwortlichkeit dazu veranlaßt, als es vielmehr das Interesse ist, das er an der Sache selbst nimmt. Es ist dieß die Frage, wie sich der in der Polyglottenbibel dargebotene griechische Tert zu den Forderungen der Kritik stellen möge, welche man gegenwärtig zu machen und zu befolgen gewohnt ist. Gewissermaßen würde diese Frage schon zu den Propheten beantwortet sein, wo bemerkt ist, daß der Beschaffenheit der Umstände nach eben keine neue Recension dieses Tertes gegeben werden sollte, sondern daß es sich nur darum gehandelt habe, unter den vorhandenen Terten eine passende Auswahl zu treffen, und daß die Wahl auf den Alexandrinischen, nicht auf den Vaticanischen Tert, näher, dem ins Auge zu nehmenden besonderen Zwecke der Polyglotte gemäß, auf den Tert der fog. Alexandrinischen Ausgabe gefallen sei. Allein ist dieß nun auch in obigem Sinne wohlgethan, ist es den Anforderungen der Kritik entsprechend gewesen? Annähernd doch. Wenn es bei Herausgabe alter Schriften Aufgabe der Kritik ist, diese Schriften in einer Weise wiederzugeben, wie sie, dasjenige abgerechnet, was im Laufe der Zeit zur bequemeren und leichteren Handhabung und zum besseren Verständniß derselben hat hinzukommen müssen, muthmaßlich aus der Hand ihrer Verfasser hervorgegangen find und

wie sie von denselben als ihr eignes Geistesproduct wieder erkannt werden müßten, so muß zunächst ein hohes und entscheidendes Gewicht auf das Alter der Zeugenschaft gelegt werden, welches die vorhandenen Terte eines Schriftstellers für sich haben. Dieses höhere Alter nimmt aber bei den LXX. neben andern für denselben sprechenden und bereits erwähnten Momenten, die bei der Polyglotte maßgebend sein mußten, wirklich der Alerandrinische Tert vor dem Vaticanischen in Anspruch, wenn auch der leztere seiner größeren Polirtheit und Gefälligkeit, vielleicht auch Correctheit wegen der gebrauchtere geworden ist; weßhalb auch fast zu erwarten steht, daß, wenn einmal von einem Meister in der Kunst unter Hinzuziehung der übrigen kritischen Hülfsmittel eine Verschmelzung der beiden Hauptterte zu einem einzigen versucht werden sollte, der Alexandrinische Tert zu Grunde gelegt werden wird. Dieß im Bezug auf den Tert des Alerandrinischen Ceder. Ein Anderes ist es freilich, ob auch der von Grabe oft blos auf Grund von Codicibus zweiter Auctorität nach dem hebräischen Terte berichtigten und ergänzten, von Holmes als Alexandrinische bezeichneten und schon von Reineccius in derselben Weise wie hier benußten Ausgabe in dieser Polyglotten-Bibel, was unter Modificationen wirklich geschehen ist, Nachahmung zu Theil werden durfte. Grabe hielt sein Verfahren schon bei Veranstaltung einer Separatausgabe der LXX. für zulässig, bei der Polyglotte war es aus früher ausgeführten Gründen geradezu nothwendig, wenn nicht das Buch außer andern Unzuträglichkeiten schon durch die bedeutenden Lücken der Zeugen erster Klasse zur Unform oder ein Ding der Unmöglichkeit werden sollte; und wer wollte behaupten, daß die Zeugen zweiter Klasse geradezu für nichts zu achten seien, obschon eine nähere Entscheidung über den eigentlichen und bestimmteren Werth dieser Zeugen von competenter Seite noch nicht so bald erfolgen wird. Hier möge nur noch eine ungefähre Classification der in den Noten angegebenen kritischen Hülfsmittel, wie der Bearbeiter dieselbe seiner allmählig gewonnenen Anschauung entnimmt, in den abnehmenden Werth bezeichnender Ordnung folgen: erste Klasse: A1, B (C, D?);

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Die übrigen Arbeiten bei dieser Abtheilung (Beizeichnung der Parallelstellen, Appendices) find geblieben wie bei den unmittelbar vorhergehenden Abtheilungen, nur daß von Seite 342 an, wo die Krankheit des Herrn Dr. Theile eintrat, auch noch die Abfaffung der Columnentitel auf Schreiber Dieses gefallen ist.“

Wenn das nun endlich, nach neun Jahren vollendet vorliegende Werk bisher in seiner Nußbarkeit anerkannt wurde, wie sich durch schon vor der Vollendung theilweise nöthige neue Auflagen erwies, und auch ferner mit seinem Dienst am Worte Gottes nachhaltigen Segen zu stiften verheißt: so gebührt wahrlich das Verdienst an erster Stelle, für den wichtigsten Antheil daran, demjenigen Mitarbeiter, der nur aus anderen Gründen seinen Namen als den zweiten seßte. Jeßt über seinem Grabe sei mir gestattet, wozu ich mich eben so berechtigt als verpflichtet fühle, das gebührende Zeugniß für seinen treuen Fleiß in der ihm gewordenen Aufgabe. Sonderlich mit Hinblick auf einen mir öfters gemachten Vorwurf wegen solcher Gemeinschaft der Arbeit bei verschiedener theologischer Stellung darf ich wohl getrost fragen: ob hier dem Worte Gottes von Seiten des allerdings, wie ja bekannt ist, mehr oder minder noch rationalistisch gesinnten Mitarbeiters irgend ein Abbruch oder Schade geschehen, der

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