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des praktischen Verhaltens führen, welches nothwendig zuerst das egoistische Princip der eigenen Glückseligkeit sein musste. Das sittliche Bewusstsein als solches kann demnach erst dort beginnen, wo die unbewusste Einheit des Individual willens mit dem Gesammtwillen durch die Reflexion zerbrochen wird, und das Individuum von den Autoritäten, in denen der unbewusste Gesammtwille sich vergegenständlicht, zunächst abstrahirt, um sich bei weiterer Ausbildung der Consequenzen seines egoistischen Princips oppositionell und negirend gegen dieselben zu verhalten, wie wir diess vorher (namentlich auf der Stufe des Cynismus) gesehen haben.

Hat nun der Bankerott des Egoismus diesen zuerst verfolgten Leitstern als ein Irrlicht erwiesen, so steht der Mensch jenen Autoritäten ganz anders gegenüber als früher in seiner ursprünglichen Naivität. Unfähig, zu der unbewussten Einheit mit der Volkssitte zurückzukehren, und überführt von der Unfruchtbarkeit seiner Opposition, findet er in ihnen den auf dem bisherigen Wege vergeblich gesuchten Halt, und kehrt nunmehr in bewusster Unterwerfung zu ihren Geboten zurück. Nicht als ob er von sich aus den Inhalt dieser Gebote billigte und in ihm das Heil erkennte darum handelt es sich hier noch gar nicht - sondern er ordnet nur formell seinen Willen dem der Autorität unter, und lässt ihn durch letzteren bestimmen, weil er froh ist, in Ermangelung eines inneren regulativen Princips ein solches in dem. Willen einer äusserlichen Autorität vorzufinden, die ihm aus äusseren Gründen imponirt. Wird nun die Unterwerfung des Eigenwillens unter das autoritative Gebot eines fremden Willens zum Princip der Ethik erhoben, wird mit andern Worten behauptet, dass das Wesen des Sittlichen darin und nur darin zu suchen sei, dass der Mensch seinen Willen irgend welchen von aussen an ihn herantretenden Vorschriften oder Gesetzen unterwirft, so ist diese principielle Auffassung des Sittlichen als das Moral princip der Heteronomie*) zu bezeichnen, wobei vorläufig die Frage noch völlig offen bleibt, welcher Art die Autorität sei, der der Wille sich unterwirft.

*) Kant braucht das Wort,,Heteronomie" in einem weiteren Sinne als ich, indem er auch diejenigen Impulse darunter befasst, welche aus dem individualeudamonistischen Princip abfliessen. Diess ist aber in doppelter Hinsicht unrathsam, da solche Impulse weder in Form des Gebots (rós) auftreten, noch von einem Andern (rego.) als dem handelnden Menschen selbst herrühren.

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Wir haben schon anerkannt, dass der Mensch die Autorität deshalb als solche ansieht, weil er ihr eine gewisse Ueberlegenheit über sich zuschreibt, weil er namentlich in der Bestimmtheit und Sicherheit ihrer Gebote gegenüber seiner eigenen Unsicherheit einen festen Halt zu finden glaubt. J. H. v. Kirchmann, welcher in seiner Schrift: ..Die Grundbegriffe des Rechts und der Moral" (Berlin, L. Heimann 1869) dem heteronom-autoritativen Moralprincip den schärfsten Ausdruck gegeben hat, behauptet irrthümlicher Weise, dass diese Ueberlegenheit dem Menschen unermesslich oder unendlich erscheinen müsse, um Moralität begründen zu können, und tadelt (S. 57) Haller, weil derselbe in seiner Restauration der Staatswissenschaften" jeden Grad von Ueberlegenheit (z. B. des Gutsherrn über die Pächter, des Fabrikanten über die Arbeiter) als ausreichend zur Begründung eines moralischen Einflusses erachtet. In der That aber sieht auch Kirchmann sich genöthigt, einzuräumen, dass zwischen den verschiedenen Autoritäten und ihren Geboten eine Rangordnung bestehe, welche doch nur auf einer Verschiedenheit des Maasses ihrer Ueberlegenheit beruhen kann (S. 70-71), wogegen eine unendliche Ueberlegenheit aller Autoritäten über den Menschen jede Unterscheidung des Gewichts ihrer Gebote für den Menschen unmöglich machen würde. Nimmt man hingegen einmal eine Abstufung der Autoritäten an, so ist es ganz consequent unter derjenigen Gottes, des Staats, der Sitte, der Familie u. s. w. auch noch einzelne sociale Autoritäten wie Gutsherren und Fabrikanten als möglich einzuräumen. Es kommt ja dabei immer nur darauf an, ob das betreffende Individuum diese Autoritäten hinlänglich als solche anerkennt, um ihren Geboten eine Verbindlichkeit für seinen Willen zuzuschreiben; wenn Kirchmann aber Haller's Theorie in diesem Punkte verletzend" findet, so zeigt das nur, dass seit Haller das Volksbewusstsein sich ziemlich schnell im demokratischen Sinne geändert hat, beweist jedoch nichts gegen die Richtigkeit der Haller'schen Consequenzen.

Kirchmann drückt das heteronom - autoritative Moralprincip so aus: Das Sittliche ist für den Menschen das Unbedingte, was nicht gilt, weil das Gebot einen guten Grund hat, sondern weil es von der Autorität geboten ist. Das Gebot ist der alleinige und zugleich letzte Grund des Moralischen wie des Rechts" (S. 137). Das Princip ist demnach ein rein formelles; ein sachliches Princip für das Sittliche besteht überhaupt gar nicht (S. 175), da vielmehr der Stoff

des Sittlichen aus zufälligen unzusammenhängenden, zerstückelten, oft dunklen Geboten verschiedener Autoritäten sich bildet" (178). Der Wechsel im Inhalt des Sittlichen wird ,,von Thatsachen bestimmt, welche mit dem Sittlichen nichts gemein haben" (194); streitet man de lege ferenda, so verlässt man das sittliche Gebiet“ (167), denn es giebt kein ,,höheres Sittliche, das über dem daseienden Sittlichen stände und den Maassstab für dessen Beurtheilung und Fortbildung abgeben könnte" (175). Jedes Volk muss sein Sittliches für ein Unbedingtes und Unveränderliches halten (195), obwohl es thatsächlich sich beständig ändert; von einem Unterschiede des Wahren und Falschen, des Höheren und Niederen kann aber bei dem zeitlich verschiedenen Inhalt des Sittlichen nicht die Rede sein (194); dieser Inhalt kann überhaupt gar nicht unter die Kategorie der Wahrheit fallen (62, 199), da das Sittliche immer nur auf der formellen Unterwerfung unter das Gebot der Autorität beruht, d. h. da nur der Gehorsam um des Gehorsams willen sittlich, nur der Ungehorsam unsittlich ist.

Es ist schon hier klar, dass das Moralprincip der Heteronomie nur so lange eine Bedeutung haben kann, als die Kritik und das Denken sich dem blinden Respect vor der äusseren Autorität gefangen giebt, was freilich auch bei einem Philosophen, der sich für möglichst vorurtheilslos hält, noch in erstaunlichem Grade der Fall sein kann. Nur dadurch wenigstens ist es erklärlich, dass z. B. Kirchmann einen Kant, Fichte, Schleiermacher, Hegel tadeln zu dürfen glaubt, weil sie sich nicht gescheut, das Recht und die Moral grosser Völker, das Werk der Weisheit und Erfahrung unzähliger Geschlechter, gleich der Arbeit eines Schulknaben zu kritisiren und zu corrigiren" (174) - als ob nicht die Philosophie erst da anfinge, wo der Respect aufhört. Wenn selbst das Verkehrteste zur Pflicht erhoben werden kann (127) und der Inhalt des Gebots für die Sittlichkeit gleichgültig ist, wie kann man dann noch behaupten, dass das sittliche Gebot das Höchste für den Menschen sei, und alle andern Ziele (auch Kunst und Wissenschaft) sich ihm unterordnen müssen" (145)? Auf dem Glauben an die Unendlichkeit der Ueberlegenheit der Autorität soll die Unbedingtheit der Verbindlichkeit ihres Gebots beruhen (103); muss aber nicht dieser Glaube und mit ihm die Sittlichkeit erlöschen, wenn das erwachende oder wiedererwachende Denken sich überzeugt, dass die Autoritäten nur als unermesslich grosse Mächte gelten, ohne es

zu sein (76), oder dass die von menschlichen Autoritäten ausgegangenen Gebote fälschlich einer göttlichen Autorität untergeschoben worden sind? Wenn das Beharrungsvermögen die Wirksamkeit der Gebote noch einige Zeit nach dem Erlöschen der Autorität aufrecht erhält, so kann doch diese Nachwirkung immer nur eine sehr begrenzte sein (66), und das Endresultat kann nur das sein, dass das aus dem Moralprincip der Heteronomie herstammende Sittliche bei fortschreitender Bildung in Folge der kritischen Zerstörung des Glaubens an die Autoritäten verschwindet, wo dann, wenn man ein aus anderer Quelle fliessendes Sittliche leugnet, der Rückfall in die individual-eudämonistische Surrogat-Moral der Klugheit unvermeidlich ist (201). Hiernach hebt der Versuch Kirchmann's, eine Sittlichkeit auf Grund des Moralprincips der Heteronomie zu erbauen, sich selbst auf; was bei diesem Versuch zu Stande kommt, ist nichts, was vor dem Denken bestehen kann, also keine wahre Ethik, die auch den Philosophen befriedigen soll, sondern bloss,,eine Vorstufe, welche nur so lange nöthig ist, als der Macht der Triebe durch die Klugheit allein nicht die genügende Mässigung auferlegt werden kann. Das Sittliche ist dann nur ein Erziehungsmittel der Menschheit, was nach vollendeter Erziehung zurückzutreten hat" (201).

Es ist selbstverständlich, dass jeder, der diese Auffassung des Sittlichen sich zu eigen gemacht hat, und dabei Selbstachtung und Selbstständigkeit genug besitzt, um sich nicht mehr für unmündig und erziehungsbedürftig zu halten, nothwendiger Weise das Sittliche als einen überwundenen Standpunkt wenigstens für seine Person betrachten muss, und diess ist wohl auch eigentlich Kirchmann's innerliche Meinung, die er nur Bedenken getragen hat, gerade herauszusagen. Was nur eine provisorische Gültigkeit für die Stufe der Unmündigkeit der Individuen und Völker hat, das kann auch nur als Durchgangspunkt der philosophischen Betrachtung ein Interesse gewähren, aber nimmermehr ihren Endpunkt bilden.

Für den mündig gewordenen Menschen ist das Moralprincip der Heteronomie unbrauchbar das hat Kirchmann richtig eingesehen; was bewog ihn nun aber dazu, für den Mündigen die Sittlichkeit lieber ganz zu eliminiren, anstatt sein Princip einer Revision zu unterziehen? Diess waren offenbar seine drei Grundirrthümer, erstens, dass die Sittlichkeit keine Beziehung zu Lust- und Unlustgefühlen haben dürfe, zweitens, dass die Achtungsgefühle wirklich solcher Beziehung ent

behrten, und daher allein und ausschliesslich zu subjectiven Trägern der Sittlichkeit geeignet und zulässig seien, und drittens, dass alle Achtung vor sittlichen Anforderungen nur auf der Autorität eines fremden Willens beruhen könne.

Die Unrichtigkeit der beiden ersten Annahmen ergiebt sich aus dem gemeinsamen Grunde, dass ganz allgemein keine Willensbethätigung möglich ist ohne Befriedigung oder Nichtbefriedigung, d. h. ohne Lustoder Unlust-Gefühle. Wenn das jeweilige Wollen die Resultante der jeweilig erregten Begehrungen ist, so heisst das: die jeweilig intensivsten Begehrungen sind es, welche dem Wollen seinen Stempel aufdrücken und zur realen Bethätigung gelangen, und ist es dabei ganz gleichgültig, ob diese jeweilig im Wollen dominirenden Begehrungen sittlicher oder unsittlicher Art sind, da das Resultat stets dasselbe sein muss, dass nämlich die Realisirung des resultirenden Wollens das jeweilig erreichbare Maximum von Lust gewährt, das Scheitern dieser Verwirklichung an äussern Hindernissen aber das jeweilig grösste Maass von Unlust bewirkt (unbeschadet der weiteren Frage, was für indirecte Folgen sich für das Gefühl aus den verschiedenen Arten zu handeln ergeben). Man sieht hieraus, dass es für diese Frage ganz gleichgültig sein muss, welche Arten des Wollens man als sittliche definirt, da auf jeden Fall dieses Wollen, wenn es zu Stande kommt, d. h. wenn die zu ihm führenden Triebfedern, Beweggründe und Begehrungen prävaliren, das bei dem momentanen Gemüthszustand erreichbare Maximum von Lust gewähren wird, grade so gut wie ein unsittlicher Wille, wenn ein solcher sich als Resultante ergäbe, es thun würde. Hierin kann es also auch keinen Unterschied machen, wenn man mit Kirchmann das Gebot einer fremden Autorität als Beweggrund und die Achtung vor dieser Autorität als die Triebfeder ansieht, aus welcher das sittliche Wollen entspringt. Kirchmann verkennt demnach das primitivste Grundgesetz der Psychologie des Willens, wenn er die Achtungsgefühle den Lustgefühlen schroff entgegensetzt (S. 5) und erstere für durchaus frei von jeder Lust- oder Unlust-Empfindung glaubt. Schon die Gefühle, die er als Besonderungen des Achtungsgefühls bezeichnet (Staunen, Bewunderung, Ehrfurcht, Andacht, Heiligung, Aufgehen in die Herrlichkeit und Majestät eines erhabenen Wesens S. 51; Gewissen -S. 61, 74) hätten ihm in Erinnerung rufen können, dass überall Lust- und Unlustgefühle auf das Engste mit den Achtungsgefühlen verknüpft sind und untrenn

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