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Was nun aber den Inhalt dieses vorgelesenen Glaubensbekenntnisses anbetrifft, und wodurch sich nun nicht mehr, wie früher Luther zu Worms, blos ein Einzelner von der herrschenden Kirche trennte, sondern eine bedeutende Anzahl mächtiger und angesehener Fürsten und Herren ihr Mißvergnügen durch den Austritt aus ihr zu erkennen gaben: so enthält dasselbe drei Theile, nåmlich:

1) die Vorrede an Kaiser Karl V., 2) die 28. Artikel von denen 21 die protestantische Lehre überhaupt, 7 aber einige Mißbräuche der katholischen Kirche betreffen — und

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ster, von Freisingen, von Regensburg, von Mek, von Camin; der Aebte von Fulda, von Hirschfeld; der Abt von der Reichenau, von Weingarten, von St. Gallen persönlich; endlich der Gesandte mehrerer Gras fen und Herren und der des Grafen zu Henneberg.

Außerdem noch 27 Grafen und Herren, welz che für sich selbst auf dem Reichstage erschienen was ren, so wie die Abgeordneten aus 45 Städten (als; von Coln, Straßburg, Nürnberg, Worms, Speier, Reutlingen, Nördlingen 26.)

Denkt man sich nun zu diesem zahlreichen Personale auch noch die Dienerschaft hinzu: so wird man nicht zweifeln, daß der Reichstag zu Augsburg mit Recht den Namen eines sehr glänzenden verdient. Der Churfürst von Sachsen hatte 160, der Landgraf von Heffen 120, der Churfürst von Cöln 100, von Mainz 130, der Markgraf von Brandenburg 160, der Bischoff von Würzburg 90 berittene Leute bei sich, deren weitere Beschreibung ausführlich in Luthers Schriften ed. Walch. Th. 16. (S. 862 sqq.) zu lesen ift.

3) ben Beschluß, worin man zwar verspricht, über alles Gesagte sich weiter zu vertheidigen, doch auch versichert, daß es noch weit mehr ftreitige Artikel, als die angeführten, gåbe. Das Ganze haben folgende deutsche Fürsten und die Gesandten zweier Städte unterschrieben: der Churfürst Johann der Beständige von Sachsen, der Markgraf Georg von Brandenburg, der Her jog Ernst von Lüneburg, der Landgraf Philipp von Hessen, der Fürst Wolfgang von Anhalt, die Stadt Nürnberg und die Stadt Reutlingen 19).

Nach diesem Allen war man nun auf den Entschluß des Kaisers begierig dieser berathschlagte fich am 26. Juni mit den römisch-katholischen Stånden, welche denn sehr verschiedener Meinung waren. Ein Theil derselben nämlich wollte den Kaiser zur strengen Ausübung des Wormser Edicts vom 26. Mai 1521 bewegen, — diese, wollten die neue Lehre mit Gewalt unterdrückt wiffen; ein an berer Theil wünschte, die Confession folle einigen rechtlichen, ~unparteiischen Männern zur Prüfung vorgelegt werden, und noch ein anderer endlich: man möge die ganze Sache dem Kaiser zur allein. igen Entscheidung überlassen.

Die lettere Meinung trug den Sieg davon, indem man zugleich den 20 bei dem Reichstage an wesenden römisch-katholischen Theologen, unter de nen Dr. Johann Eck, Johann Faber, Dr. Conrab

1) Reutlingen ist die zte gute Stadt des jeßigen Königreiches Würtemberg. :

Haan's gesch. Darstells.

Vimpina, Dr. Johann Cochläus und Dr. Johann Dietenberger die vornehmsten waren, aufgab, eine Widerlegung der Augsburgischen Con, fession zu fertigen. Ehe jedoch diese Widerlegung zu Stande fam, erschienen zu Augsburg mehrere Schriften katholischer Gelehrten gegen die vorgelé. fenen Artikel, meist voll Haß und Spott, den schon ihre Titel deutlich genug bezeichneten 20). Luther aber, Melanchthon, Jonas und Spalatin*) wech. felten unterbeffen viele Briefe, gegenseitig Trost einsprachen;

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worinnen fie fich der Churfürst von

Sachfen aber erfuhr den Zorn des Kaisers von dieser Zeit an sehr deutlich, indem er ihm mit ver ächtlicher Hårte begegnete, und ihm die Belehnung feiner Lande unter dem Vorwande abschlug: der Churfürft habe sich im Glauben von ihm getrennt und verdächtige Bündnisse geschlossen. Endlich war 'nun zwar die Widerlegungsschrift fertig, allein fie war so weitläufig und beleidigend abgefaßt, daß felbst der Kaiser und die katholischen Theologen eine Umarbeitung nöthig fanden, welche darauf: Confutation (b. i. Widerlegung) des Augsburgi. schen Glaubensbekenntnisses genannt, namentlich von Dr. Faber verfaßt war. (M. f. Luthers Schr. Walchs Ausg. XVI. 1219-1267.) Am 3. Au

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20) Melanchthon führt in Luthers Schriften 10 folcher Schmåbschriften an, von denen eine den Titel führt: ,,die greuliche, verderbliche und allerverdammteste Früchte des Lutherischen Evangelii."

*) Spalatin, war Hofprediger des Churfürsten v. Sachsen.

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guft 1530 wurde sie dem Kaiser in der gesammten Reichsversammlung vorgelesen, worauf berselbe den evangelischen Ständen andeuten ließ fie möchten sich, weil diese Widerlegung ihrer Confession ; ,,chriftlich, und so gestellt wäre, daß sie nicht möge widerlegt werden," von nun an mit ihren Predigern darnach richten. Sie antworteten dagegen: es sey nöthig, daß sie eine solche Widerlegungsschrift ihres Glaubensbekenntnisses, nach der sie fich fünf tig fogar richten follten, in die Hände bekämen; baten daher um eine Abschrift. Zwar bergönnte man ihnen dieß, jedoch mit dem Verbote: irgend etwas dagegen zu schreiben, weil es des Kaisers fester Wille sey, daß es bei seiner ersten Erklärung fein Bewenden haben solle. Man fonnte vaher natürlich diese gegebene Erlaubniß nicht annehmen. Im Laufe der folgenden Monate, nachdem am 6. August der Landgraf Philipp von Heffen in der Stille, und ohne Vorwissen des Kaisers, ben Reichstag verlassen hatte, machte man von Seiten der römisch-katholischen Stänee Versuche, die Evangelischen wieder mit sich zu vereinigen; es wurden mehrere Gespräche gehalten (z. B. am 16 bis 21. August, am 24. bis 31 .Augúst), den Evangelischen mit des Kaisers Ungnade, Krieg und Unglück gedrohet; — allein es schien eben so ünmöglich, sich zu vereinigen, als die Evangelischen durch zeitliche Versprechungen zu gewinnen. Während dieser Zeit hatte Melanchthon, nach dem, was einige Theolo gen beim Vorlesen der Confutation nachgeschrieben hatten, eine Vertheidigung (Apologie) des am

25. Juni 1530, übergebenen Glaubensbekenntnisses verfertigt, welche er spåter, als er die Confutation felbst zu Händen bekam, durchfah und verbesserte. Sie ist lateinisch und sehr gelehrt geschrieben, von Dr. Justus Jonas aber ins Deutsche übersetzt worden.

Lange schon hatte der Churfürst von Sachsen ben Kaiser um die Erlaubniß gebeten, den Reichstag verlassen zu dürfen, aber immer war sie ihm verweigert worden; nachdem nun aber am 22. Sept. 1530, Donnerstags nach Mauritii, der erste Reichstags Abschied (die Religions-Angelegenheit betreffend) den versammelten Fürsten war bekannt gemacht, und den Protestanten darin, aus besonberer Gnade, bis zum 15. April 1531 Bedenkzeit gestattet, bis dahin aber ihnen verboten worden war, Neuerungen in Glaubenssachen in ihrem Gebiete vorzunehmen: - so reiste endlich der Churfürst von Sachsen am 23. Sept. Nachmittags um 3 Uhr von Augsburg ab. Den Reichstags-Abschied jes doch nahmen die Evangelischen nicht an, erklärten dieß auch dem Kaiser durch den Canzler Dr. Brück, welcher seine Glaubensgenossen zugleich gegen die im Abschiede ihnen gemachten falschen Beschuldigungen vertheidigte und den Kaifer bat, die Ver. theidigungsschrift ihrer Confeffion (die Apologie) gnädigst anzunehmen und zu prüfen.

Schon hatte Karl V. dieselbe angenommen, als ber König Ferdinand ihm etwas ins Ohr sagte worauf der Kaifer felbige wieder zurück gab. Wiewohl man nun von Neuem anfing, die Evangelis

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