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Α

Inv. - Nr. 3272 = Bull. 25, 344.

[Στραταγέο]ντος Πανταλέωνος τὸ πέμπτον, ἐν δὲ Μελιτεί
[αι ἀρχόντων Μενεδάμου τοῦ Θρασυδάμου, Πολεμίτα

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. . .

[τοῦ . ο]υ, Φείδωνος τοῦ Εὐκράτεος, ἐν δὲ Ξενίαις Δα[μο[στράτου? τοῦ Συμμάχου, Νικία τοῦ Αριστίωνος, Φιλλίδα [το]υ 5 [. . . . . . . .]ος, ἔκριναν οἱ δικαστ[αὶ οἱ αἱρεθέν]τ[ε]ς ὑπὸ τῶν [Αἰτωλ]ῶν, τῶν πόλεων ἐξ ὁμολόγων ἐπιχωρησάντ[ων, ὁ δει][να . ]α Γ. «[5], Κ[αλλείδης . . . ωνο]ς Πελλανεύς], Το δεῖνα ]εος Πελλανεύς?, Φιλώτας Θεοδότου ̓Α[πέ[ραντος. Ὅρια εἶμε]ν Ξυνια[ίοι]ς καὶ Μελιταιεῦσι τῆς χώρας, 10 [ἂν ἡμὲ περιαγή]σαντο οἱ Μελιταιεῖς, ἀπὸ τοῦ ἱεροῦ τοῦ [Βορρᾶ ἐν τ]ὰν νάπαν ἐν τὰμ παγὰν τοῦ Χαράδρου καὶ [ἐκ [τᾶς παγᾶς ἐν τὸ νέμος τὸ ποτὶ τᾶι Στροβείαι· ἄν(ω) τοῦ νέ[με [ος ἐν τὴν ὁδὸ]ν τὴν ἁμαξιτόν· ἐκ τῆς ὁδοῦ ἐν τὰ(ν) ὄρη [τὰ [Ἰόνεια ἐξ ὀ]ρέων τῶν Ἰονείων ἐν τὸ νέμος τὸ Αἰννα[τον 15 [ἐκ τοῦ νέμελος τοῦ Αἰνναίου ἐν τὸμ ποταμὸν τὸν Χάρ[α[δρον ἐκ τοῦ] Χαράδρου ἐν τὸ χῶμα· ἐκ τοῦ χώματος ἐν [τὰν παγαν] Ξνταρίδα καλουμέναν. Μάρτυρες Λυκίσ [κος Λύκου], Λυκίσκος Σκορπίωνος, Ανδρόνικος Βίττου, Δά[μων. Ελλανίκου, Δίκων Πολυχάρμου, Δικαίαρχος Κρινο20 [λάου, ὁ δεῖνα] Λαμίου, Νικόμαχος Μάχωνος Θέρμιοι· Εὐ[ρύ [δαμος, Δά?]μων, Ξενίας, Α[υ]κίσκος Εἰδαῖοι Λοχαγός ΚαλλιΒ [πολίτας. - Μελιταιέοις καὶ Πηρέοις ἔκριναν οἱ ὑπὸ τῶν Αἰτω[λῶν [αἱρεθέντες δικασταὶ Δωρίμαχος, Πολεμαῖος, Ἀργεῖος Κα]

[λυδώνιοι, α]ὐτῶν ἐπιχωρησάντων ἐξ ὁμολόγων. Ὅρια μεν 25 [είμεν τᾶς χώρ]ας Μελιταιέοις καὶ Πηρέοις, ὡς ὁ Ἀκμεὺς ἐμ[βάλλει] [ἐν τὸν Εὐρ]ωπόν· καὶ ἀπὸ τοῦ ἀκμῆος ἐν τὰν παγὰν [του] Γαλαίου· καὶ ἀπὸ] τοῦ Γαλαίου ἐν τὴν Κολώναν ἀπὸ τᾶς [Κο[λώνας ἐπὶ τὸ Ἑρμ]αῖον ἐ[πὶ τὰ Εὐρύνια] κτλ.

B.

Der fehlende Hauptteil steht Syll,2 425 = IG IX 2, n. 205.

22-28 Hier hat Laur. den größeren Teil der Buchstaben eingeklammert ergänzt, während die meisten auf dem Stein erhalten sind. Ich bemerke nur, daß 'Ακμπος (Ζ. 26) sicher ist ('Ακμέος Jong.) und daß das hinter Κολώναν (Ζ. 27) von Laur. ergänzte zai auf dem Stein fehlt.

An Einzelheiten ist zu erwähnen: 7 die oben ergänzte Vierzahl der Richter befremdet, gewöhnlich wird eine ungerade Zahl bestellt. Desgleichen ist der Πελλανεύς auffallend. Weder das achäische, noch das lakonische, noch das thrakische Pellana können in Betracht kommen; daher muß man wohl das nur selten erwähnte phthiotische Pella erkennen1). Da Steph. Βyz. unter den 4 homonymen Pella-Städten auch das Ethnikon Πελληναῖος (neben Πελλαίος) bezeugt, wird daneben noch die Form

1) Steph. Βyz. Πέλλα πόλις Μακεδονίας, Θεσσαλίας, Αχαΐας, Συρίας. Clem. Alex. Protr. 3: Μόνιμος δ' ἱστορεῖ ἐν τῇ τῶν Θαυμασίων συναγωγῇ, ἐν Πέλλῃ τῆς Θετταλίας ̓Αχαιὸν ἄνθρωπον Πηλεῖ καὶ Χείρωνι καταθέεσθαι.

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Πελλανεύς existiert haben können. 8 Der Vater Θεόδοτος Απέραντος war Hieromnemon c. 216/08 (otqat. Aattáμov, Bull. 26, 274) und vielleicht schon 255/1 v. Chr. (Praochos). Vgl. den in der Aperantia gefundenen Grabstein des Theodotos und Philotas IG IX, 1 n. 432 usw. 10f. In dem Grenzstreit zwischen den Melitaeern-Chalaiern und Peumatiern Bull. 25, 338 12 (IG IX, 2 p. XI) findet sich als einer der ersten Grenzpunkte tò Boo[gã isg]ór, das ich darum auch oben ergänzt habe. 12 Der OTOOßEs ist ein Werkzeug des Walkers (zvageve); darf man darum OTOOẞeia als Walkmühle verstehen, die an fließendem Wasser oder Quellen zu liegen pflegten? 16 Die Herausgeber schreiben to Xoua, es ist aber kein Eigenname, sondern der Damm des Gebirgsflusses Charadros. 17 Zu der Quelle (3) Ξνταρίδα vergleicht F. Stahlin τὸν Κυρσιλίδα τόπον IG IX, 2 p. XI nr. II 11 (briefl.). || Vgl. Aúzos Avziózov 'Aqõtoɛv≤ 1G IX, 1, 4174. || Der Vater von Avziozos Exogлiovos war gewiß der Hieromnemon Skorpion . Ag[zέ2a] um 217 v. Chr. (s. Bd. XIV S. 308). Ein später Nachkomme der Familie ist wohl Σκορπίων ̓Αγήσωνος Φιστός IG IX, 1 n. 418. || Nizavdoos Bittov Torzoreve, Stratege a. 190, 184, 177, ist wohl der Bruder unseres Zeugen, falls im Anfang von Z. 19 oder 20 ein Ethnikon verloren wäre. 20 Aitoler, die Autos hießen, kennen wir schon fast 1/2 Dutzend (Hieromnemonen aus Latyia a. 216, Lysimacheia a. 213, Oichalia a. 203, Apollonia a. 202). 21 Das Ethnikon Eldato ist sicher und auch bei dem Hieromnemon Polemarchos (a. 213 unter Polykleitos) herzustellen, wo man bisher Elzatos las (Bull. 20, 622). Die Stadt oder besser zoun ist unbekannt und bei Swoboda, Staatsalt. 332 Anm. hinzuzufügen; sie hat weder mit dem Kastell "Elaos, noch mit 'Elaia etwas zu tun (vgl. dagegen Syll.2 924, not. 4). || Der letzte Zeuge ist der spätere Stratege Λοχαγός 'Αγήτα Καλλιπολίτας vom J. 179 v. Chr.

Die Inschrift enthält zwei verschiedene Texte, die als éine Urkunde zusammengefaßt sind. Denn B beginnt in der Schlußzeile 22 von A sogleich nach dessen letztem Wort1). Bekanntlich ist B, der Grenz- und Sympolitievertrag zwischen Meliteia und Perea, vollständig auf einer Marmorbasis in Meliteia selbst erhalten (IG IX, 2 n. 205 Syll. 2 425), während an unserem Exemplar unten fast 6/7 des Textes fehlen. Dafür ist aber A auf dem Meliteiastein nicht vorhanden und gibt die Datierung nach Pantaleons 5. Strategie auch für B. Dieses Datum ist für uns das Wichtigste an Text A und verlangt eine kurze Besprechung.

Nach der Schrift würde man unsere Platte frühestens um 200 v. Chr. ansetzen und könnte bis 170 herabgehn. Der Meliteiastein aber müßte - nach delphischer Steinmetztechnik taxiert erst gegen die Mitte des II. Jhdts. gesetzt werden und könnte keinesfalls vor 200 gehören (vgl. die Faksimileprobe IG IX, 2 p. 53). Ich habe daher immer wieder versucht, diese 5. Strategie Pantaleons in die Jahre 173-169 zu setzen,

1) Genau ebenso sind in der vorangehenden Inschrift Bull. 25, 338 zwei Grenzfestsetzungen, die zwischen den Melitaiern-Chalaiern und den Peumatiern (Z. 1-16) und die der Melitaeer für die Pereer und Phylladonier gegen die Peumatier (Z. 16-37), als ein Text zusammenfaßt.

also hinter die 3. Strategie von Pantaleon II (a. 174), bin aber durch die historischen Angaben des Textes und durch prosopographische Gründe daran verhindert worden. Denn Z. 20 und 26 von B beweisen die Zugehörigkeit der Phthiotis zum aitolischen Bund, die nur bis 196 gedauert hat1). Über den Zeitpunkt ihres Eintritts - der für unsern Text den terminus post quem bedeutet ist viel gestritten (s. zuletzt Swoboda, Staatsalt. 345), aber daß mein alter Ansatz um 230 richtig war, zeigt auch der Umstand, daß noch im J. 233/2 (Damosthenes) ein Bewohner von Larisa Kremaste als '4yarós bezeichnet wird, nicht als Aitológ z Aapioas; vgl. die Proxenenliste von Histiaia Syll.2 49436 und dazu die dort von Dittenberger übersehenen Ausführungen Neue Jahrbb. 1897, 835. Über Pantaleon selbst ist zu bemerken, daß die zwei homonymen Strategen wahrscheinlich aus ganz verschiedenen Familien und Städten stammen. Polyb. IV 57, 7 erzählt, daß 'Aozidauos Пavrakiovtos, der mit Alexandros und Dorimachos 219 v. Chr. den Überfall auf Aegira unternahm, zusammen mit ersterem dabei den Tod fand. Seine Nennung bei Polyb. zeigt, daß er aus sehr bekannten Hause stammte, und seine Teilnahme an der äußerst schwierigen und verwegenen Expedition läßt erkennen, daß er relativ jung war, 20-30 Jahre alt. Sein Vater Pantaleon selbst hatte kurz vorher zum vierten Mal die Strategie bekleidet. Denn, wie schon S. 8 betont war, hatte der unerträgliche Übermut der Aitoler und der Mißbrauch ihrer Vorherrschaft in der Amphiktyonie 2) in der Mitte der 20er Jahre allmählich dazu geführt, daß sich Inseln und Staaten gegen die aitolischen Piraterien durch Verträge mit dem aitol. Bunde zu sichern suchten. Erhalten sind uns aus dieser Zeit von solchen Dekreten: zwei aus Keos, zwei aus Mytilene, und unser Text Nr. 35/6 aus Athen3). Für Keos habe ich schon zu IG XII, 5 n. 526, add. p. 319 u. p. XXX auf Pantaleon I hingewiesen, und es ergibt sich, daß wenn die Zeilen dort nur einigermaßen gleich lang waren, in der Lücke von c. 12-13 Buchstaben (so viele fehlten in der vorangehenden Z. 7) nur der zwölfstellige Name: στραταγέοντος [Πανταλέοντος] τὸ τέταρτον gestanden haben kann,

1) Die Zugehörigkeit zu Aitolien wird bewiesen durch Syll. 425, 20 zai ἐμφερόντω (sc. Πηρεῖς) τὰ ἐν τοὺς Αἰτωλοὺς γενόμενα κατὰ τὸν βουλευτάν, über diese sogood in Kriegszeiten s. Syll. 425, not. 16. Ebda. Z. 26 sollen die Melitaier weiter bezahlen καὶ εἰς τὴν θυσίαν τῶν Σωτηρίων στατήρας πέντε, was von Dittenberger mit Recht auf die delph. Soterien bezogen wird, mit denen gleichzeitig auch in den Bundesstädten kleinere Opfer stattfanden. Der Austritt der Phthiotis erfolgte 196 v. Chr.; vgl. Swoboda, Staatsalt. 348 (wo das Jahr 169 ein Druckfehler für 196 ist).

2) Vgl. die stereotype Phrase καὶ μηθένα ἄγειν Αἰτωλῶν μηδὲ τῶν ἐν Αιτωλία πολιτευόντων τοὺς Κείους (bzw. Μυτιληναίους) μηθαμόθεν ορμώμενον μήτε κατὰ θάλατταν μήτε ποτ' ̓Αμφικτυονικὸν μήτε ποτ' ἄλλο ἔγκλημα μηθέν. So wörtlich in verschiedenen Dekreten von Keos (IG XII, 5 n. 526 u. 539) und Mytilene (IG XII, 2, 15). Nach dem Bundesgenossenkriege fällt diese Formel mit dem Αμφικτυονικὸν ἔγκλημα fort, obwohl die ubrigen Worte dieselben bleiben; vgl. die Dekrete für Magnesia a M. vom Jahre 207 (Syll.2 923), für Teos a. 203 (Syll.2 280, 10).

3) Keos IG XII, 5 n. 526 u. 539 (vgl. Syll.2 247); Mytilene IG XII, 2 n. 15 u. 16.

da man in diesen entfernten Gegenden das Demotikon des Strategen nicht hinzuzusetzen pflegt. Von den zwei anderen 4. Strategien des III. Jhdts., die wir kennen, ist Avzorov mit 7 Zeichen viel zu kurz, und Xagızivov (9 Zeichen), das auch schlecht passen würde, scheidet ganz aus, da Charixenos I gemeint ist, dessen 4. Strategie um 268/7 gehört1).

Dieselbe 4. Strategie des Pantaleon I wird auch in Mytilene gemeint sein, wo sie nicht als Datum präskribiert ist, sondern es im Text (IG XII, 2 n. 1522) nur heißt: ἐπαίνησαι τὸ κοῖνον τῶν Αἰτωλων καὶ τοὶς προέδροις καὶ Πανταλέοντα τὸν στρόταγον, — ebenso wie in den Soterienstiftungen stets nur von Χαρίξενος ὁ στρατηγός die Rede war, obwohl dieser damals (276) zum 2. oder 3. mal dies Amt bekleidete. Daß wir uns im Mytilenedekret in der Tat kurz vor dem Bundesgenossenkrieg befinden, geht auch aus dem dort folgenden Text (IG XII 2 n. 16) hervor, wo sich die Bewohner später bei dem aitolischen Strategen Lykos und bei Agelaos zu beschweren haben. Ersterer ist der Staatsschreiber Auzos 'Eovdpatos in unserem Text B (Syll.2 n. 4255) — seine Strategie setze ich auf 216ff. -, letzterer der bekannte Stratege vom J. 217.

Wenn man aus diesen Gründen Pantaleon 4 auf die Jahre 224-222, am besten auf 222 setzt, so bleiben für unsere Texte A und B aus der 5. Strategie nur die Jahre c. 213, 209, 206-204 übrig. Wenn Pantaleon zur Zeit des Todes seines Sohnes Archidamos (a. 219, s. oben) etwa 50 Jahre alt war, so kann er sehr gut am Ende des III. Jhdts. zum 5. Mal Stratege geworden sein, während die ersten 3 Male sich auf die Zeit von c. 235-225 verteilen werden. [Er hieß Ilarraktor Néoros 'Apoorve, s. Seite 41.] Πανταλέων Νέωνος Verschieden von dieser Familie ist Πανταλέων Πετάλου Πλευρώνιος, der als Privatzeuge am Schluß von Text B genannt wird (Syll.2 42535), später in Delphi eine Statue erhält (Delphica II, 53 Berl. ph. W. 1909, 287), bei dem Mordanfall der Perseus-Schergen auf König Eumenes in Delphi als princeps Aetoliae zugegen ist (a. 172), und dreimal Stratege war: in den Jahren 186, 180, 174. Die beiden Umstände, daß er als einfacher Zeuge in B auftritt und daß hier am Schluß gerade der gleichnamige Stratege unter den übrigen aitolischen Magistraten ausgelassen

1) Charixenos I war zum 1. Mal Strateg ca. 290 v. Chr. (IG II2 652), später wiederum 277 (Soterienstiftung, s. oben S. 272, 8), endlich das 4. Mal (bezeugt) um 268/7 in dem Schiedsrichtertext der Thyrreier (Ephem. 1905, 55 ff.), der gewiß vor den chremonid. Krieg gehört. Darnach wird man seine 3. Strategie zwischen 290-277, also um 284 anzusetzen haben. Das Genauere hierüber, sowie über die Datierung des Bündnisvertrages der Aitoler und Akarnanen, den ich mit Swoboda auf 272/1 ansetze, endlich über die Strategie des Charixenos II (239-225), die in Proxeniedekreten aus Thermon bezeugt wird, und über Charixenos III (Kvdoiwvos), der in den Anfang des II. Jhdts. gehört, wird an anderm Orte ausgeführt werden. Auch die neue 4. Strategie des Dorimachos in unedierten Dekreten aus Thermon, deren Kenntnis ich der Güte v. Hillers und Weinreichs verdanke, kommt oben für Keos nicht in Betracht, obwohl ich sie einst vermutete (Jahrbb. Phil. 1894, 834. Anm. 7); denn auch dieser Name wäre zu kurz. Im übrigen gehört sie in die Jahre 210-202, da Dorimachos im J. 219 zweifellos zum erstenmal Stratege war, weil er nach Polyb. IV, 3, 5 um 221 noch in jugendlichem Alter stand (vgl. IV, 5, 1).

wird, weil er eben schon am Kopf von A stand, beweisen sowohl die Verschiedenheit von Pantaleon I und II als auch die Identität des Datums von A und B, für die auch die nur bei A präskribierten, beiden Texten geltenden Meliteia-Archonten sprechen. Da Pantaleon II noch 169 v. Chr. am Leben war (Gillischewski, De Aetolorum praetoribus 58), werden wir auch darum mit Text A und B so tief wie möglich herabgehen, d. h. auf 212--204.

38. Delphisches Dekret für die Asylie des Apolloheiligtums zu Chalkedon c. 213-203 v. Chr.

Inv.-Nr. 1906.

IONEHIENAIA I [8ε8]ó79 tăi 7621 Tor Arigo[r], [δεδ]όχθαι τᾶι πόλι των [τ]ὸ ἱερὸν τοῦ ̓Απόλλωνος το [5] Πυθαίου τὸ ἐν τῶι Καλχαδονίαι άσυλον φύκτιμον 5 ríai äoczor zaì giztor [i]μεν ἀπὸ πάντων, δι ταὶ στᾶ λαι ὁρίζοντι, κατὰ τὴν τοῦ θεοῦ μαντείαν ἀγγράψαι δὲ τὸ ψάφισμα τόδε ἐστάλων λ[ε]10 θίναν καὶ ἀνθέμεν ἐν τὸ ἱε ρὸν τοῦ ̓Απόλλωνος.

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Inv.-Nr. 1906. Marmorstele, gefunden im Sept. 1894 nördlich oberhalb des Opisthodoms nahe der Theatertreppe. Die obere Halfte fehlt; rechts, links, unten glatt; Höhe Rückseite grob gekrönelt.

27 (max), Br. 20, Dicke 81 cm. Liegt im Museumskeller. Buchstaben 6-7 mm (o etc. etwas kleiner). Am Schluß des Textes ist eine Zeile frei, dann folgt in engeren, kleineren Zeichen die schlechter, aber von derselben Hand geschrie

Ῥοδοκλῆς Ἡροδώρου) Βοιώτιος bene Unterschrift.

ἐπεμελήθη,

(vacat 10 cm).

Das Apollo-Hieron bei Chalkedon (Kandovía: die Landschaft) ist verhältnismäßig selten bezeugt, noch seltener die in ihm befindliche, angeblich ebenso berühmte Orakelstätte; letztere wird m. W. nur von Dionys. Byzant. de Bospor. Thrac. p. 22 erwähnt (s. Müller, Dorier I 231, 2), ist aber auch aus den Münzen und aus Lukian, Alexand. 10 zu erschließen. Auch der лoo¶τas in CIG 3794, 3 und die лoоtig ebenda 3796 weisen auf sie hin. Die Namensform eines Apollo ПIvdatos erscheint hier zum erstenmal als sicher, sie war von PrellerRobert und Wernicke (RE s. v. Apollon) ausgelassen, weil nur ПIvars oder av richtig sei. Dieser Gott kam aus Megara, der Mutterstadt Kalchedons (s. RE II Sp. 65f.), auch sind die Spiele IIa in Kalchedon bezeugt (Sp. 66). Die Vermutung Boeckhs (CIG 3794), der kalchedonische Apollo heiße gleichfalls Пlv9ques, wird durch unsere Inschrift bestätigt. Ihr Textinhalt lehrt mancherlei Neues. Wenn das chalkedon. Heiligtum erst jetzt für ❝ov2ov zaì qizτuor erklärt wird und zwar auf göttliches άσυλον φύκτιμον Geheiß, dem hier der Kirchenstaat Delphi ebenso beipflichtet, wie es damals die meisten anderen Staaten getan haben werden und wenn andererseits bei keinem der älteren1) Autoren, so oft sie Kalchedon erwähnen, sich von dem dortigen Apollohieron eine Spur findet, so wird

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Xenoph. Anab. VI, 6, 38;

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