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Der centenarius ist nachzuweisen bei den scholae1), der sonstigen Kavallerie2), der Infanterie3), den fabricenses1) und als Kommandeur eines burgus bei den limitanei. Lydus nennt ihn öfters 5). 6 centenarii (Bezüge: 212 annonae, 1 capitum) und 4 ducenarii (Bezüge: 32 annonae, 112 capitum) befinden sich in den officia der duces in Afrika und Sardinien). Über ihre Funktionen erfahren wir nichts 7); sie werden die niederen Verwaltungsgeschäfte bearbeitet haben, genau wie die zahllosen Unteroffiziere verschiedener Rangstufen, die auf den Bureaus unserer Militärbehörden tätig sind.

Die centenarii sind frühestens im 4. Jahrhundert nachzuweisen 8), ihre Fortdauer bis zum Ende unserer Periode ist abgesehen von ihrem Vorkommen bei den späteren Byzantinern dadurch bewiesen, daß der Usurpator Phokas vor seiner Thronbesteigung (602) Ezatórtagzos9) oder κένταρχος 10) war.

ducenarius.

Auch bei dem ducenarius dürfen wir nicht an eine bloße Gehaltsoder Rangklasse denken, er kommandierte nach dem Zeugnis des Vegetius 11) 200 Mann. Wir haben es hierbei nicht etwa mit der regelmäßigen Zusammenfassung zweier Centurien zu einem Manipel 12) zu tun, sondern in den damaligen numeri - vorausgesetzt, daß sie selbst stärker waren - gab es eben Unterabteilungen von 100 und solche von 200 Mann; wir dürfen bei ihnen nicht mehr an die gleichmäßig organisierten Legionen

1) Nov. Theodos. 21 2) CIL. III, 14406 a: catafractarios Pictavensis.

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...

Cod. Just. XII, 29, 1 (I, 31, 3) vom Jahre 441. Aurelius Saxa (?) centenarius militari inter equites CIL. V, 8758: Flavius) Roveos centenarius de equitum comitis seniores) sagit(tarii) (Concordia). In einem arsinoitischen Papyrus (Wien. Stud. XXIV S. 131, 133, 136): κεντηναρίῳ ἀριθμοῦ τῶν γενναιοτάτων Λεώ(1)ων zkẞavagiov. Not. degli scavi 1890 S. 343: centenarius de numerum equit(um) catafractariorum.

3) CIL. V, 8740: Flavio Andiae centenario numeri Brachiatorum (Concordia); CIL. V, 8745: Flavius) Diocles centenarius n(umeri) Eborum ausilium P(a)l(atinum) (Concordia). Die Ebores sind unbekannt.

4) Not. degli scavi 1890 S. 172: centenarius) ex fabrica) sagittariorum).

5) Lyd. de mag. I, 48; III, 2; III, 7; III, 21.

6) Cod. Just. I, 27, 2.

7) Doch vgl. S. 142 unter commentariensis.

8) Die Inschriften von Concordia stammen aus der Zeit um 400.

9) Theoph. Simok. VIII, 7, 7; Zonar. XIV, 13.

10) Theoph. chron. a. 6094 (S. 443 Bonn).

11) Veg. II, 8: Item primus hastatus duas centurias, id est CC homines, ducebat

in acie secunda, quem nunc ducenarium vocant.

12) Amm. XVII, 13, 25; XXI, 13, 9; XXIII, 5, 15; XXVI, 2, 3; XXVII, 10, 10; XXIX, 5, 39; XXXI, 7, 10 erwähnt die Manipel; Veget. II, 13 identifiziert sie mit den contubernia; vielleicht ist auch bei Amm. nichts anderes gemeint.

der älteren Zeit denken. Höchste Ungleichmäßigkeit der Truppenkörper ist bei den Byzantinern taktischer Grundsatz1).

Der ducenarius findet sich bei den scholae), bei der sonstigen Kavallerie3), bei der Infanterie1), unter den Officialen"). Mehrmals erwähnt ihn. Lydus), im allgemeinen ist seine Bezeugung spärlich, vor der Wende des 4. und 5. Jahrhunderts (Inschriften von Concordia) findet er sich nicht.

senator.

Nach einem Gesetz vom Jahre 3907) erhielten die ducenarii der agentes in rebus, die als Vorsteher (principes) in die mittleren und höchsten kaiserlichen officia kommandiert wurden, Senatorrang 8). Wenn uns auch keine darauf bezügliche Bestimmung erhalten ist, so muß doch dieses Privileg vom 4. Jahrhundert an hier und da auch Unteroffizieren der anderen Truppenteile verliehen worden sein, denn seit dieser Zeit erscheint der senator in der Armee, den Hieronymus a. a. O. als die Charge über dem ducenarius bezeichnet.

Er ist bezeugt bei den scholae 9), den fabricenses 10) und der Infanterie 11). Seine Fortdauer bis zum Ende unserer Epoche ist wahrscheinlich, da noch bei Constant. Porphyr. 12) orátogɛs bei dem Garderegiment der Exkubiten

1) Z. B. Maurikios I, 4 S. 32; II, 19 S. 76; III, 2 S. 78.

2) Nov. Theod. 21 = Cod. Just. XII, 29, 1 (I, 31, 3). Die comites scholarum haben danach nicht das Recht, ducenarii und senatores ihrer Truppe züchtigen zu lassen und sie zu degradieren. Not. degli scavi 1890, S. 343 (Concordia): ducenario ex numero armaturarum. Die armaturae seniores finden sich unter den scholae des West-, die iuniores unter denen des Ostreiches (Not. Dign. Occ. IX, 6; Or. XI, 9). 3) CIL. III, 14704: ducenarius) ex vixill(atione) equi(tum).

4) CIL. V, 8759: Flavius Savinus ducenarius de numero Batavorum sen(iorum) (Concordia). Ohne Bezeichnung des Truppenteils CIL. V, 1721 Z. 10: hie ducenae dignitate inter lectos meruerat viros. Vgl. auch CIL. III, 6193. Die mehrfach vorkommenden protectores ducenarii und die duc. ohne Zusatz gehören nicht hierhin. Auf falscher Lesart beruht der britannische mensor ex ducenario CIL. VII, 420, vgl. Hirschfeld a. a. O. S. 432 635 Anm. 3.

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7) Theodos. VI, 27, 6: Qui ex agente in rebus princeps fuerit... sit senator. 8) Hirschfeld a. a. O. S. 432/3

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636.

9) Nov. Theod. 21 = Cod. Just. XII, 29, 1 (I, 31. 3). CIL. VI, 32948: tinus scutare(us) (scola) prima senat(or). Dessau 8883: Zteqárov oirátovos ozokis águetoigo. 10) CIL. III, 14188: Mažųuiros szovrágios sivárog (an der fabrica scutaria

et armorum in Nikomedia, Not. Dign. Or. XI, 27).

11) CIL. VIII, 17414: Am(a)bilis senator de numeru bis elect(or)um (Hippo). Dieser numerus ist noch einmal bezeugt. Pap. byz. Caire 67057 col. I, 1. 6. Dessau 2796: senator de numero Herulurum seniorum (Concordia). Dessau 2804 CIL. V, 8760: Evingus semtor (= senator?). Arsinoit. Papyrus vom J. 359 (BGU. n. 316): σivátovos νουμέρου αἰσιλιαρίων) Κωνσταντιακῶν.

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12) De cerem. 11, 18.

9*

erwähnt werden. Sein seltenes Vorkommen erklärt sich dadurch, daß eine solche Würde Unteroffizieren doch wohl nur selten verliehen worden ist.

domesticus, primicerius, princeps.

Der domesticus war ein Officiale1) und müßte daher unter dieser militärischen Kategorie abgehandelt werden. Ich schiebe ihn aber hier ein, da er einen ausgesprochen soldatischen Charakter trägt und von Hieronymus a. a. O. unter dem Namen primicerius als festes Glied der Rangordnung angeführt wird, da ferner die große Mehrzahl der domestici Offizieren angehört, bei denen kaum von einem Officium die Rede sein kann 2). Er war der oberste Subalterne eines Offiziers oder höheren Beamten. Es wäre ganz falsch, seine Bedeutung nur nach seiner rechtlichen Stellung zu bewerten. Sie beruhte vielmehr allein auf dem persönlichen Verhältnis zu seinem Vorgesetzten, so daß dieses Amt lebhaft an unsere Adjutantur erinnert. Genau wie bei dieser richtete sich der Rang des domesticus nach dem seines Vorgesetzten.

Einen Adjutanten hatte zunächst der tribunus bzw. praepositus3). Um einen solchen handelt es sich, wenn der domesticus eines Truppenteils genannt wird 4). Über seine Tätigkeit erfahren wir nur, daß er Geschäfte der Intendantur zu versehen hatte").

Ferner die comites und duces in den Provinzen 6), sowie die comites scholarum7). Nach dem ed. Anast.8) nahm der domesticus in dem officium des dux Libyae Pentapoleos die erste Stelle ein und bezog ein Gehalt von 126 solidi. So hatte auch der des comes scholae den ersten Rang in der schola palatina).

1) Cod. Just. I, 51, 6.

2) Doch vgl. von Domaszewski, Die Rangordnung des römischen Heeres. S. 5 unten.

3) Cod. Just. I, 42, 2.

4) CIL. V, 8743 (Concordia): Flavius) Carpilio domesti(cus) de num(ero) Bat(avorum) sen(iorum). Pap. byz. Caire (ed. Maspero) 67040,5: 'O xadosiμéros toißovros δι' ἐμοῦ Βίκτορος δομεστικοῦ. Ferner die von Mommsen Eph. epigr. V S. 648 zitierten papyri Ravennates saeculi sexti septimique (Marini): n. XCII Johannes dom(esti)c(us) num(eri) Dac(orum?); n. CIX Sergius domestic(us) num(eri) Armeniorum; n. CX ... tinus v. c. domesticus) num(eri) felicium) Let(orum?); n. CXI Apolenaris v. c. dom(esti)c(us) num(eri) inv(ictorum). Hierhin gehört wohl auch Veg. III, 10: der dur soll wissen, was jeder comes, tribunus, domesticus leistet.

5) Cod. Just. XII, 37, 19 Anfang und § 4.

6) Amm. XXVIII, 6, 21: comes per Africam; Theodos. VIII, 1, 16

I, 51, 6: dux Libyae; Theodos. IX, 27, 3: dux Sardiniae.

7) Nov. Theod. 21.

8) A. a. O. S. 142.

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Am höchsten stand der domesticus des magister militum. Er erscheint oft als der nächste Vertraute seines Herrn1), übernimmt wichtige Kommandos 2) und leitet anscheinend auch die Intendantur3).

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Mit dem domesticus identisch ist der militärische primicerius, den Hieronymus a. a. O. nennt und der lange ein ungelöstes Rätsel bildete. Der Gotenkönig Theodahadus verlieh dem Patrizier Maximus den primiceriatus, qui et domesticatus nominatur). Mommsen hat erkannt, daß hier Theodahadus als magister militum einen Römer zu seinem Bureauchef ernannt hat. „Der oberste Subalternbeamte eines jeden Offiziers, der princeps nach der älteren Nomenclatur, führt späterhin die Benennung primicerius oder gewöhnlicher domesticus" 5). Der dux Sardiniae hat nach einer Bestimmung vom Jahre 382 einen domesticus, nach einer anderen vom Jahre 534 einen primicerius). Bezeichnend ist auch, daß das ed. Anast. a. a. O. in dem officium des dux an erster Stelle den domesticus nennt, dafür aber den primicerius ausläßt, daß anderseits niemals in den militärischen officia ein domesticus neben dem princeps oder primicerius vorkommt. Der militärische primicerius findet sich unter diesem Namen bei den duces von Afrika und Sardinien), den scholae 8), den candidati 9), den numeri 10), endlich mit zweijähriger Amtsdauer an den Waffenfabriken als Adjutant des tribunus oder praepositus fabricae 11 11). princeps heißt der Bureauchef in sämtlichen militärischen officia der Notitia Dignitatum 12). Zweimal wird außerdem der principatus in dem

1) Z. B. Prok. BV. I, 4, 7; Olymp. 17 (HGM. 1, 457); Oros. adv. pag. VII,42, 11. 2) Prok. BV. I, 11, 5.

3) Ebd.: Σολόμων, ὃς τὴν Βελισαρίου ἐπετρόπευε στρατηγίαν. Malch. 16 (HGM. I, 405) ist nicht gesagt, welche d. gemeint sind. Diehl, L'Afrique byzantine S. 124 identifiziert den domesticus mit dem gegen Ende unserer Periode häufig vorkommenden iлooτgárηyos (vgl. S. 157). Dagegen spricht, daß sich Theoph. Simok. VIII, 5, 12 Petros den Guduis als Unterfeldherrn wählt, VIII, 13, 2 aber ausdrücklich erwähnt wird Πραισεντῖνος ὁ τὰς τοῦ Πέτρον πεπιστευμένος φροντίδας, ὃν δομέστικον ειώθασιν οἱ Ῥωμαῖοι ἀποκαλεῖν. Daß beide Ämter nicht zufallig einmal zusammengefallen sein mögen, soll nicht abgestritten werden.

4) Cassiod. Var. X, 11, 3. 12, 2.

5) Ostgoth. Studien, Neues Archiv XIV S. 508 Ges. Schrift. VI S. 449.
6) Theodos. IX, 27, 3; Cod. Just. I, 27, 2 § 32-34.

7) Cod. Just. I, 27, 2.

8) Cod. Just. XII, 29, 2 (i. J. 474) und 3 (474-491).

9) CIL. VI, 32953; Antiochos candidatus premeceri(us) (i. J. 450).

10) CIL. VI, 32970: Vitaliani primicerii et autenta (?) numeri felicum Theodosiac(orum) (6.Jahrh.). Pap. Marini XC: pr(i)m(icerii) numerii fel(icum) Theodosiac(orum). Dessau 2806 CIL. XI, 1693: Macrobis primicerius primi Thodosianorum (= Theodosianorum, aux. palat.) numeri.

11) Theodos. X, 22, 3
12) ed. Seeck S. 336.

Cod. Just. XI, 10, 2. Vgl. S. 147.

Bureau eines magister militum1), einmal ein princeps ducis2) erwähnt. Sämtliche Zeugnisse sind aus dem Anfang des 5. Jahrhunderts. Nach der Not. Dign. hat im Westreich das magisterium praesentale das Recht, den anderen Magisterien, den Comitiven und Ducaten den princeps zu senden, im Ostreich ist dies Sache des magister officiorum, der den einzelnen Generalen einen Bureauchef setzt entweder aus demselben officium oder aus den agentes in rebus oder einen solchen unbestimmter Herkunft. Erst im Jahre 492 durch ein Gesetz des Anastasius erhielten die magistri mil. praes. Anteil an der Stellung der principes 3). Nach Cod. Just. XII, 54, 4 (zwischen 425 und 450) bekleideten numerarii dieses Amt, verboten wurde dies für die n. des praefectus praetorio im Jahre 4334).

In der Gesetzgebung kommt der domesticus ziemlich schlecht weg"). Die Regierung fürchtete eben den unkontrollierbaren Einfluß dieses allmächtigen Subalternen und suchte ihn deshalb nach Möglichkeit einzuschränken. Sicherlich dienten die domestici manchmal als Werkzeuge zu unsauberen Geschäften), weshalb sie auch gefoltert wurden, wenn ihr Herr eines Verbrechens verdächtigt war 7), und sicherlich benutzten sie ihre Stellung öfters zu Erpressungen 8). Infolgedessen sollte der d. nach vollendeter Amtszeit) abdanken und nicht zum 2. Male gewählt werden 10). Die peinlichste Beschränkung war aber, daß die Generale sich ihren Bureauchef nicht selbst wählen durften. Ich möchte annehmen, daß diese Bestimmung vielfach umgangen wurde, da sie gar zu schlecht zu der bezeugten mächtigen Vertrauensstellung des domesticus paßt. Vielleicht wurde oft das militärische Vertrauensamt von dem des Bureauchefs getrennt 11).

Die erste Erwähnung des domesticus findet sich im Jahre 35512). In veränderter Form hat das Amt unsere Zeit weit überdauert.

1) Theodos. VIII, 1, 15 (i. J. 415); Cod. Just. XII, 54, 4 (425–450).

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4) Theodos. VIII, 1, 17. In zivilen officia scheint auch die Verbindung mit dem cancellarius üblich gewesen zu sein (Theodos. I, 34, 3).

5) Über den domesticus, vor allem den zivilen, vgl. Seeck bei Pauly-Wissowa V, 1 Sp. 1296 ff.

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9) Wohl 3 Jahre, vgl. Theodos. I, 34, 3.

10) Theodos. VIII, 1, 16 = Cod. Just. I, 51, 6.

11) Cod. Just. I, 51, 4 (i. J. 404) bestimmt, daß der domesticus des Statthalters sich von jeder amtlichen Tätigkeit fernzuhalten habe. Dann konnte er natürlich nicht Bureauchef sein. Vielleicht wollte man hier einen häufig vorkommenden Zustand sanktionieren.

12) Amm. XV, 6, 1.

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