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gebrachten Ordnungssinn, der zu der bekannten Umarbeitung der v. MA in der -Klasse verleitete1). Auch die in ausgangs der v. PN stehenden Worte sind nicht etwa eine Wiederholung von v. PN 9, 3 und 4, wie Ballou zu glauben scheint, sondern auch in diesem Fall ist ganz analog dem eben besprochenen der Passus an eine Stelle versetzt, an der er dem „Redaktor" von besser gefiel. So unberechtigt diese gewaltsamen Eingriffe sind, psychologisch sind sie durchaus entschuldbar. Nun da man weiß, daß es schon im Jahr 1439 möglich war, eine -Handschrift zu kopieren, wird man sich nicht mehr verwundern, Coluccio Salutati bereits geraume Zeit vor diesem Datum als Benutzer der -Klasse kennen zu lernen.

Schon dem Herausgeber seiner Briefe2), Francesco Novati, fiel es auf3), daß die Verse der v. H 25,9 von Coluccio unter dem 9. September 1400 in einer ungewöhnlichen Fassung zitiert werden: an Stelle von quae nunc abibis in loca (so P), schreibt Coluccio: quo nunc abibis in loco: ausgerechnet so liest aber . Daß die andere Lesart, die vom P und seinen Abkommen vertreten wird, glatt und scheinbar richtig4) ist, liegt auf der Hand. Um so schwerer wiegt das Zeugnis für die Kenntnis von durch Coluccio. Die weiteren Beispiele vervollständigen das Bild: Coluccio reproduziert durchweg die Tradition und nicht die des P. Selbst die korrupte, aber für bezeichnende Namensform Voposcus") statt Vopiscus, wie P richtig gibt, kehrt in den Briefen wieder. Die von Ballou selbst freilich zu einem anderen Zweck gegebenen Proben verscheuchen den letzten Zweifel, wenn man noch einen hegen wollte: uetareturque statt uocareturque des P1 schreibt v. AP 10, 5 und eben diese Variante wird durch die Formulierung des Coluccio vorausgesetzt. Nach Ballous Ansicht hätte im P Coluccio eigenhändig, als P1, die Korrektur des ursprünglichen "ocaretur in uetaretur vorgenommen, natürlich ihrer Auffassung gemäß, ohne jede handschriftliche Stütze; Coluccio hätte demnach eine sehr überflüssige, um nicht zu sagen 1) Vgl. Klio a. a. O. S. 394.

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2) Ballou a. a. O. S. 30, Anm. 3 zitiert drei Bände des Epistolario di Coluccio Salutati; doch ist Bd. IV, 1 schon 1905, Bd. IV, 2 1911 erschienen. (Letzterer Teil enthält die Indizes für das ganze Werk; die Einleitung, die zuletzt kommen soll, bekam ich noch nicht zu Gesicht.

3) S. Bd. III (1896) S. 428.

4) Es ist zu erwägen, ob es nicht quos nunc abibis in locos heißen muß, mit Rücksicht auf den Reim mit iocos. Freilich gäbe auch loca und ioca ein Reimpaar. -quo in locos im Sinn von quo locorum (vgl. ubi terrarum) dürfte wohl zu gewagt sein, drängt sich aber zunächst auf.

5) Für Voposcus vgl. Epistolario Bd. II (1893) S. 299, Apparat zu Z. 8; S. 297 im Apparat zu Z. 4 kommt sogar die Korruptel Posco vor; vgl. dazu Laurentianus 20 sin. 6 im Index und das aus übernommene Inhaltsverzeichnis des Vaticanus 1899, wo beidemal Poscho sich findet (s. Klio a. a. O. S. 276).

törichte Konjektur verbrochen. In Wirklichkeit liegen die Dinge so, daß der sogenannte P4, dessen Identität mit Coluccio ich bestreite, die falsche -Variante im P zur Geltung brachte, wie ja auch sonst zahlreiche Lesarten aus im P sich verzeichnet finden.

Als besonders beweiskräftig für ihre Identifikation von P4 mit Coluccio bringt Ballou einen Brief des Humanisten vom Jahr 1381 vor. Die entscheidenden Worte der sehr umfangreichen Epistel lauten: . . . et per duos quidem menses hec venditio celebrata est. ac, ne provincialibus esset molestus, preter vestes et vasa aurea adhuc et signa cum tabulis magnorum artificum vendidit. demum vero ex preda belli marcomannici tantum auri retulit, quod potestatem emptoribus fecit, ut si quis vellet empta reddere atque aurum recipere, sciret licere u. s. f. In seinem Kommentar bemerkt dazu Novati, daß hier zwei Stücke aus v. MA 17 und 21 zusammengeschweißt seien. Nun ist aber gerade diese Zusammenschweißung charakteristisch für und nur ein Glied in der Kette der längst bekannten Umarbeitung der so wenig organisch aufgebauten v. MA, zu der sich der „Redaktor" der Familie gedrungen fühlte. Allerdings sind auch im P, was Ballou so wenig entgangen ist, wie mir selbst bei meiner Prüfung dieser Handschrift, auf dem Rande zu v. MA 17, 5 die Worte ac ne provincialibus esset molestus u. s. w. bis magistrorum artificum vendidit von einer späteren Hand hinzugeschrieben, und zwar als nach celebrata est einzuschaltender Passus; natürlich muß hierfür wieder Coluccio in eigener Person herhalten und Ballou denkt sich also die Sache so, daß Coluccio den Zusatz im Hinblick auf die spätere Stelle des P. v. MA 21, 9, gemacht habe. Daß aber unsere Randnote gar nicht aus dem P stammt, sondern unmittelbar von bezogen ist, hätte meiner Widersacherin allein der Wortlaut, der zwar zu, aber nicht zum P stimmt, verraten können, wenn sie sich mit etwas näher befreundet hätte. Während nämlich im fortlaufenden Text des P in dem späteren Kapitel (v. MA 21, 9) praeter vestes et pocula et vasa aurea etiam signa cum tabulis magnorum artificum vendidit steht, fehlt in betreffende Stück in v. MA 21 und ist nach v. MA 17 hinter celebrata est versetzt, wo es lautet ac ne u. s. w. bis adhuc et signa cum tabulis magistrorum artificum vendidit. Schon allein die Varianten adhuc et statt etiam und magistrorum statt magnorum1) beweisen, daß die Randnote im P nur unmittelbar aus stammen kann und nicht erst im P

das

1) magrorum (als Abbreviatur für magistrorum) steht z. B. im Vaticanus 1897 und im Laurentianus 66, 32. In der Randglosse des P ist magistrorum. ausgeschrieben; das übernimmt Poggio in den Riccardianus 551, korrigiert aber dann magnorum. Nach Novati schreibt Coluccio in seinem Brief magnorum; vermutlich las er in zwar magistrorum, besaß aber doch wohl, wie Poggio, Scharfsinn genug, magnorum herzustellen.

selbst nach v. MA 21, 9 konzipiert ist. Ballou hat hier demnach die Tatsachen einfach auf den Kopf gestellt1). Nicht nach dem P, in den er laut Ballous Versicherung erst selbst die Zusatznote eingetragen haben soll, zitiert Coluccio, sondern direkt nach und das bereits im Jahr 1381. Auf den P weist in dem Briefwechsel des Coluccio keine einzige Spur hin; dagegen paẞt alles zu . Da nun die Behauptung Ballous, daß Coluccio den P besessen und mit allen möglichen Noten versehen habe, vorzugsweise auf dem vermeintlichen Zeugnis seiner Korrespondenz ruht, dieses Zeugnis aber soeben völlig entkräftet werden mußte, so brauche ich über die Identifikation von P4 mit Coluccio kein weiteres Wort zu verlieren). An sich wäre mir die Vorstellung, daß Coluccio den P, etwa als Nachfolger Petrarcas 3), in seiner Bibliothek gehabt habe, ganz sympathisch.

1) Und dabei erklärt Ballou S. 68, daß der eben so ganz anders gedeutete Fall allein schon genüge, um die Abhängigkeit der Y-Klasse vom P und ihre späte Zeit zu beweisen. Ihre Mißachtung dieser Klasse rächt sich eben auf Schritt und Tritt. Hätte sie wirklich kennen gelernt, etwa wie ich, indem sie zwei Handschriften (Admontensis und Paris. 5807) ganz durchkollationierte, so wäre ihre Veröffentlichung wohl überhaupt unterblieben. Ich will übrigens nicht verschweigen, daß die betreffende Randnote des P wohl in den Vaticanus 1899, aber nicht in den Paris. 5816 Petrarcas Eingang fand. Einen chronologischen Schluß daraus zu ziehen, empfiehlt sich nicht. Denn ich stimme Ballou zu, daß ein Kopist des P nicht alles herübernehmen mußte (S. 56). Dies habe ja nicht einmal der Schreiber Petrarcas getan. Im übrigen lehne ich es ausdrücklich ab, auf ihre völlig ungenügenden Bemerkungen. über einzugehen. Ich verweise vielmehr auf meinen früheren Aufsatz. Was sie (S. 66) über das Verhältnis verschiedener Z-Handschriften zueinander vorbringt, ist falsch. So hat der Laurentianus 20, sin. 6 Dinge ausgelassen, die im Vaticanus 1897 stehen; ebenso ist Paris. 5807 von einem Ausfall im Vaticanus 1897 verschont geblieben. Der Mut, mit dem Ballou apodiktisch erklärt, Vaticanus 1897 sei eine direkte Kopie des Laurentianus usf., ist mir unverständlich. Denn ihre oberflächliche Kenntnis der Klasse verrät sich fortgesetzt. Sie hat eben ihre ganze Kraft an den P und seine Sippe gesetzt. Der von Ballou den erhaltenen -Handschriften vorgezogene Laur. ist gerade besonders verwahrlost.

2) Das von Ballou (S. 32, Anm. 1) behandelte Zeichen, mit dem einzelne Varianten des P versehen sind, & oder c, ist eine Sigle, entweder für corrige oder für corrigas und beweist für Coluccio nicht das Geringste. Die von Schmidt gegebene Deutung eines, wie es heißt ähnlichen Zeichens in dem berühmten Mediceus von Ciceros Briefen als Monogramm des Coluccio Salutati lehnt Ballou ausdrücklich ab, begibt sich aber damit des Rechts, die Sigle im P weiter für die Identifikation mit Coluccio auszuspielen. Daß dieser seine Bemerkungen zu irgendwelchen Handschriften mit einer Abbreviatur von corrige oder corrigas einführen konnte, bestreite ich selbstverständlich nicht, aber ebensowenig darf man irgendeinem Unbekannten dieses Recht bestreiten.

3) Ich habe früher im Anschluß an de Nolhac angenommen, daß der P sich wirklich in Petrarcas Bibliothek befand. Aber die Zweifel Sabbadinis (Le scoperte dei codici latini e greci, Florenz 1905) geben doch sehr zu denken. Der P befand sich zu Beginn des 14. Jahrhunderts so gut wie sicher in Verona, wo

Aber bewiesen hat es bis jetzt niemand und keine einzige greifbare Tatsache empfiehlt die vage Vermutung. Da Coluccio schon im Jahr 1381 nach zitiert, so war die Klasse im 14. Jahrhundert bereits vorhanden, wie ich das von Anfang an vertreten habe.

Ich hegte die stille Hoffnung wenigstens in Betreff der Hand des Manetti, die Ballou als P einführt. mich ihrer Auffassung anschließen zu können. Nun sind wir zwar darüber einig, daß von Manetti die Folienzählung stammt. Daß aber deshalb auch diejenige Schicht der Umstellungsangaben, die sich der Einfachheit halber für ihre Verweisungen dieser praktischen Neuerung im P bedient, ebenfalls von Manetti herrühren müsse1), kann ich mit dem besten Willen nicht zugeben. Die Schrift ist jedenfalls von der Manettis grundverschieden, und kann, wegen der verwerteten Paginierung, nur später sein. Ballou, die ja aus P ableiten will, muß freilich annehmen, daß auch jene Angaben, die den P erst wieder ganz einrenkten, um das Jahr 1470 schon gemacht waren: sonst kann sie eben nicht erklären, wie es kommt, daß die richtige Reihen

sich Petrarca im Jahr 1345 aufhielt. Sollte er nicht bei diesem Anlaß den P zuerst gesehen, gelesen und mit Glossen, deren Charakter ja eben die 'première lecture', wie de Nolhac sagt, bezeugt, versehen haben. Der Kodex wäre dann in Verona geblieben, möglicherweise von anderer Hand noch weiter bearbeitet worden, und erst 1356 wird abermals in Verona die Kopie für Petrarca genommen, der sich damals selbst in Mailand befindet. Im Jahr 1356 muß also die Handschrift in Verona gewesen sein, sonst hätte man sie nicht dort kopieren können. Petrarcas eigene Schrift im P hat auch Sabbadini bei einer Einsicht in den Kodex nicht verkannt. Wenn die Handschrift überhaupt nie im Besitz, sondern nur im vorübergehenden Gebrauch Petrarcas war, dann erklärt es sich auch, warum er sein Studium nach 1356 allein im Paris. fortsetzt. Er besaß eben nur diese letztere Handschrift zu eigen. Wer freilich, wie Ballou, nicht weniger als vier Schriftgruppen der Glossen des P auf Petrarca zurückführt, der muß wohl oder übel annehmen, daß die Handschrift ihm jahrelang gehörte. Auch Ballou vermutet (S. 39, Anm. 4), daß der P nach 1356 von Petrarca in andere Hand überging. Da ist es doch wahrscheinlicher, daß Petrarca ihn nie besaß, denn freiwillig hätte er ihn wohl nicht hergegeben. Aus dem Nachlaß Petrarcas konnte sich also Coluccio nicht einmal bei Ballous Auffassung den P erwerben. Nach Ballou geht die eine falsche Umstellungsnote auf Petrarca zurück; die Torheit wird nach ihr von P1, also Coluccio, mit den kräftigen Worten Ignoras quid dicas usw. abgetan (s. S. 46; vgl. Klio a. a. O. S. 270). Da die törichte Angabe, laut Ballou, in der „Kursive“ Petrarcas gemacht ist, Coluccio aber mit diesen Schriftzügen aus seiner Korrespondenz vertraut sein mußte, so hätte der sonst so ehrerbietige Jünger den verehrten Meister doch in einem recht kräftigen Ton angelassen. Übrigens steht in der Note auf f. 115 natürlich nicht penes, wie Ballou zweifelnd gibt, sondern das allein sinnvolle ponas, wovon sich der Leser Ballous auf der Tafel II, Nr. 2 überzeugen kann. Daß das alles mit Coluccio nichts zu tun hat, da er den P höchst wahrscheinlich niemals sah, wissen wir ja jetzt.

1) Ballou a. a. O. S. 47 ff.

folge aufweist. Denn auch hier werden die Tatsachen von Ballou einfach umgedreht nicht ist mit Hilfe der letzten, endlich richtigen Noten im P in die korrekte Reihenfolge gebracht, sondern allein mit der Unterstützung von ist nach manchen Mißgriffen schließlich auch im P die Wiederherstellung der Ordnung geglückt. Was Manetti betrifft, so kann ich nur wiederholen, daß er sich philologisch mit dem Text überhaupt nicht befaßte1).

Ich habe bisher so viel Einwände gegen die Versuche Ballous. bestimmte Humanistenhände im P wiederzufinden, erheben müssen, daß ich ihr gerne wenigstens in éinem Punkt entgegenkommen möchte. So will ich ihr immerhin das im Vergleich zu ihren sonstigen Aufstellungen gewiß harmlose Vergnügen nicht stören, auch noch Bernardo Bembos Schriftzüge im P entdeckt zu haben. Es kommt ja für die Textgeschichte wirklich nichts darauf an, ob dieser Einfall richtig ist oder nicht. Wichtiger ist wohl meine früher geäußerte Vermutung, daß der anonyme Venezianer Herausgeber vom Jahr 1489 sich ebenfalls unseres P bedient zu haben scheint 2). Daß dann im 16. Jahrhundert Ulrich Fugger die Handschrift nach Deutschland brachte, von wo sie im 17. nach Italien zurückkehrte, habe ich auch schon erzählt.

Im Verlauf der bisherigen Widerlegung Ballous habe ich den Vaticanus 1899 ganz ausgeschaltet und es war mir um so lieber das tun zu können, als Ballou meine Datierung dieser Handschrift in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts anficht: nach ihr kann der Kodex nicht vor dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts entstanden sein"). Mit dieser ihrer späten Datierung glaubt nämlich Ballou meinen terminus ante quem für die Klasse aus der Welt geschafft zu haben; denn ich hatte allerdings früher nachgewiesen, daß der Vaticanus nach dem P kopiert wurde zu einer Zeit, als in die letztere Handschrift bereits typische -Varianten eingetragen waren, und im Anschluß an Dessau Fälle besprochen, in denen der gedankenlose Schreiber des Vaticanus seltsamerweise beide Lesarten, durch vel oder al verbunden, in den fortlaufenden Text aufgenommen hatte. An den zwei auch schon von Dessau besprochenen Stellen steht heute im P nur noch die -Variante im Text auf einer Rasur und in einer Schrift, die sich dem karolingischen Minuskelduktus anzubequemen sucht. Über diesen Korrekturen aber befinden sich weitere Rasurflächen. Aus diesem Tatbestand habe ich geschlossen, daß damals, als Vaticanus 1899 aus dem P abgeleitet wurde, in der letzteren Handschrift über den beiden originalen Worten je die -Lesart notiert war

1) S. Klio a. a. O. S. 286, Anm. 3.

2) Klio a. a. O. S. 415 ff.

3) Ballou a. a. O. S. 51 ff.

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