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dritten Jahre dieses Königes in tiefer Trauer über sein Volk finden (10, 1–3.), so sehen wir daraus, wie wenig die durch das Edikt des ersten Jahres bewirkte Restauration Israels auch nur denjenigen Hoffnungen entsprach, welche durch die Offenbarung des 9. Kap. für die Zeit nach dem Exil noch übrig gelassen waren. Aber auch die Worte des Engels selbst enthalten in dieser Beziehung nicht zu übersehende Andeutungen. Wäre, wie auch E. Nägelsbach (in Reutt. Repert. a. a. D. 188 ff.) u. 2. (im theol. Lit.-Blatt zur Darmst. K.-3tg. 1854., S. 1214.) wollen, das Jahr 536 als Ausgangspunkt gemeint, so brauchte Gabriel nicht zu sagen: „Vom Ausgang des Worts Jerusalem wiederherzustellen und zu bauen," sondern es würde dann einfach heißen, wie Nägelsbach selbst S. 192. unwillkürlich supponirt: „Nach den siebenzig Jahren mußt du noch siebenzig Jahrwochen warten." Auf einen weitern Punkt macht Hengstenberg (S. 63.) aufmerksam. „Bei der Ankündigung der Zerstörung wird neben der Stadt V. 26. der Tempel genannt. Daß er hier bei der Ankündigung der Erbauung nicht genannt wird, sezt, da nicht wahrscheinlich, daß der Engel gerade das Wichtigste, dasjenige, warum Daniel am meisten getrauert, am angelegentlichsten gebeten hatte (V. 17. 20.), ausgelassen haben sollte, das Heiligthum als beim Beginn des Baues, von dem es sich hier handelt, bereits gebaut voraus." Hieran schließt sich die merkwürdige Stelle Esr. 6, 14., wo in der Weise des Buches Esra, mit Unterbrechung des chronologischen Fadens zusammenfassende Ueberblick zu geben, berichtet ist: „Und sie (die Aeltesten der Juden) bauten und vollendeten nach dem Befehle des Gottes Israels und nach dem Befehle Kores, Darius und Arthasasthas, des Königs von Persien." Es werden hier die beiden Hauptepochen des Baus mit einander verbunden, wobei dann sogleich V. 15. hinzugefügt ist, daß unter Darius nur der Tempel vollendet wurde, das Uebrige also bis auf Artarerres ausgefeßt blieb. Lediglich auf den Tempelbau beziehen sich die Edikte des Cyrus und des Darius (vgl. Esr. 5, 13 ff.

6, 3 ff. 6 ff., 15 ff.) '); und obwohl Jerusalem erwähnt wird (Eør. 1, 2 ff. 6, 3. 5. 9. 12. u. ö.), und sich der Natur der Sache nach schon um des Tempelbaus willen auch Häuser daselbst befinden mußten (vgl. Hagg. 1, 4.), so begegnet uns doch von einer königlichen Erlaubniß zur Wiederherstellung des Volks und Wiedererbauung der Stadt keine Spur. Vielmehr wird diese noch von demselben Artaxerxes Langhand, der später die Erlaubniß dazu ertheilte, in Folge der Verläumdungen der Samaritaner ausdrücklich verboten (Esr. 4, 7-23.); denn nicht Smerdis, sondern Artaxerxes haben wir wohl auch hier, wie überall in den Büchern Esra und Nehemia, unter Arthasastha zu verstehen 2). Bedenken wir, welche feste Stadt Jerusalem

1) Womit auch Jef. 44, 28. 45, 13. nicht in Widerspruch steht; denn dieß sind zusammenfassende, dem Kores verherrlichende Stellen, in welchen es darauf ankam zu zeigen, daß er den Grund zur ganzen nächstbevorstehenden Wiederherstellung der Gottesgemeinde legen werde. Auch hier hat sich dann später wieder auseinandergezogen, was die frühere Weiffagung noch zusammenschaute. Sonst wären diefe Stellen auch mit Neh. 1, 3. 2, 3. 5. 17. 7, 4. u. a. in Widerspruch.

2) Vgl. Schulz in den Stud. und Crit. 1853, III, S. 686-698. Auch Vaihinger hat jezt die früher (Herzogs Realenc. I, 189) von ihm und den Meisten (vgl. ebendas. S. 553), auch noch von Ewald (Gesch. Isr. III, 2, 119), Bertheau (zur Gesch. d. Israeliten S. 397) u. E. Någelsbach (Herzogs Enc. IV, 169) festgehaltene Ansicht, daß Ahasveros Eør. 4, 6. Kambyses und Arthasastha V. 7. Pseudosmerdis sei, aufgegeben u. Stud. u. Crit. 1857, 1, 87. ff. über Esr. 4, 6–23. im Allgemeinen das Richtige gesagt, daß nämlich Esra hier mit Unterbrechung des chronologischen Fadens (wie 6, 14) ein Stück eingefügt habe, um den ganzen Verlauf der feindseligen Störungen des Baus zusammenschauen zu lassen. Auch seine frühere Hypothese von einer Erbauung der Mauern Jerufalems durch Mardochai und einer Zerstörung derselben durch Megalyzus (Stud. u. Crit. 1854, I, 125 ff.) hat er zurückgenommen. Gleichwohl können wir ihm in dem, was er jest über die Erbauung der Mauern Jerufalems vor Nehemia fagt, auch nicht beistimmen. Er combinirt nämlich Esr. 4, 8-23 mit Neh. 1, 3. 4. in der Weise, daß er annimmt, der Esr. 4, 12 erwähnte Versuch der Juden, Jerus falem und seine Mauern wieder aufzubauen, und der Gegenbefehl des Artarerres falle erst in das 15–20. Regierungsjahr dieses Königs, dem Nehemia werde 1, 3 berichtet, die schon gebaut gewesenen Mauern und Thore seien in Folge des königlichen Gegenbefehls wieder zerstört worden, und darüber sei er nun (1, 4 ff.) so betrübt. Allein es ist undenkbar, daß, nachdem

durch seine Lage war, sobald einmal der Bau ernstlich in die Hand genommen wurde, welche Anstrengungen z. B. die Belagerung Jerusalems Nebukadnezar und später wieder Titus kostete: so begreift sich eine Politik, wie wir sie in dem angeführten Edikt des Artaxerxes finden; es begreift sich, daß die persischen Könige zögerten, den Juden, die im Geruch des „Abfalls und der Meuterèi" standen, einen so festen Stüßpunkt zu gewähren. Und darum finden wir denn die Stadt auch noch zu Esras und Nehemias Zeiten ungebaut (Esr. 9, 8. 10, 13. Neh. 1, 3.

Artaxerxes im 7. Jahr seiner Regierung dem Esra so ausgedehnte Vollmachten zu Gunsten Jerusalems gegeben hatte, wie wir unten noch genauer sehen werden, einige Jahre nachher die persischen Beamten in Palästina gegen Unternehmungen, die doch ganz im Einklang mit diesen Vollmachten standen, sollten protestirt haben. Und wenigstens uuwahrscheinlich ist, daß dem Nehemia, der sich für sein Volk so lebhaft interesfirte und der als königlicher Mundschenk Gelegenheit hatte, Alles zu erfahren, was in Bezug`auf dasselbe vom Hofe ausgieng, jenes ungünstige Edikt des Artaxerres sollte unbekannt geblieben sein, wie Vaihinger vermuthen muß, um die tiefe Trauer begreiflich zu ́finden, in welche Nehemia versinkt, da er von den Wirkungen des Edikts hört. Endlich stimmt es auch schlecht zu der Unwiderruflichkeit (Dan. 6, 9.) der persischen Königsedikte, daß Artaxerres zuerst ein für Jerusalem günstiges, dann ein ungünstiges, dann wieder ein günstiges Edikt soll erlassen haben, während, wenn das Edikt an Nehum und Simsai (Esra 4, 17 ff.) dem an Esra vorangeht, die einmalige Umstimmung des Artarerres jener Unwiderruflichkeit nicht widerstreitet, weil in dem ersten Edifte selbst eine mögliche Abänderung vorgesehen ist (V. 21.). Die Worte Neh. 1, 3 nöthigen nicht, an ein erst neuerdings vorgekommenes Niederreißen der Mauern und Verbrennen der Thore Jerusalems zu denken, sondern sie können ganz wohl auch in dem Sinn verstanden werden: die Mauer Jerufalems ist noch immer zerrissen und seine Thore mit Feuer verbrannt; ja das part. ny ist dieser Auffassung günstiger, indem es einen dauernden Zustand bezeichnet, und der Uebergang in's Verb. fin. erklärt sich nach Gesenius Gr. §. 131. Amn. 2. Vgl. auch Hengstb. S. 146 f. Der Schmerz Nehemias ist vollkommen begreiflich, wenn troß der Vollmachten Esras noch so wenig geschehen war. In seinem Gebete (V. 5 ff.) deutet er auch mit keiner Sylbe ein neu eingetretenes Unglück an, sondern er spricht gerade davon, daß das allgemeine Unglück des Erils noch fortdaure. (V.8.). Man wird daher die Esra 4,8-23 berichteten Thatsachen in die Zeit vor Esras Reise nach Jerusalem, in die ersten Regierungsjahre des Artarerres verlegen müssen.

2, 3. 5. 3, 34. 4, 1. 7, 4.). Man wollte den Juden wohl eine religiöse, aber noch keine politische Restauration gestatten.

Erst im siebenten Jahre des Artaxerxes Langhand (Eør. 7, 1. 7.) nahm die Sache Israels eine günstigere Wendung und einen bedeutenderen Aufschwung. Von da an zeigt sich Artaxerxes dem Bundesvolke ganz besonders freundlich und gestattet ihm weit mehr als selbst ein Cyrus und Darius. Er läßt in seinem siebenten Jahre den Esra mit sehr ausgedehnten Vollmachten (Esr. 7, 11-26., namentlich V. 18, 25 f.), in seinem zwanzigsten Jahre den Nehemia mit der ausdrücklichen Erlaubniß zum Wiederaufbau der Stadt (Neh. 2.) nach Jerusalem ziehen. Es kann sich also nur noch darum handeln, welches von diesen beiden Jahren, ob die Ankunft Esras oder die Ankunft Nehemias zu Jerusalem als Anfangstermin der siebenzig Wochen zu betrachten sei. Für das zwanzigste Jahr des Artaxerres haben sich in neuerer Zeit nach dem Vorgang einiger Kirchenväter Hengstenberg und Hävernick entschieden, und ihre Ansicht ist von Seiten der Offenbarungsgläubigen ziemlich allgemein angenommen worden, auch in mehrere populäre Schriftauslegungen übergegangen. Vgl. Sack, Apologetik, 2. Ausg., S. 335; Heim und Wilh. Hoffmann, die großen Propheten, S. 864 ff.; Handbuch der Bibelerklärung, herausgegeben von dem Calwer Verlagsverein, 1. Bd., S. 891; das Alte Test. von D. von Gerlach, fortgesezt von Schmieder, VI, 2, . 66. Das siebente Jahr des Artaxerxes dagegen nehmen als Ausgangspunkt für die Zählung der siebenzig Wochen Calov, Newton, Geier, Buddeus, Prideaux, Sostmann, Deyling, Preiswerk (Morgenl. 1838, S. 257 ff.), Gauffen (III, S. 340.) u. A. Nach unserer ganzen bisherigen Entwicklung können wir diese legtere Ansicht allein für die richtige halten.

Wir haben uns überzeugt, daß die Zeit des Esra und Nehemia Eine zusammengehörige Periodé des Segens für Israel bildet, und es wäre an sich schon auffallend, wenn nicht der grundlegende Anfang dieser Periode gemeint wäre, sondern ein

zweiter Termin, von welchem nichts wesentlich Neues, sondern nur eine weitere Entwicklung des schon von Esra begonnenen Werkes datirt. Diese secundäre Bedeutung des auf Nehemia bezüglichen Edikts deutet auch die heilige Erzählung selber dadurch an, daß sie dasselbe gar nicht mittheilt (Neh. 2, 7. 8.), während Esras Vollmacht Esr. 7 ausführlich zu lesen ist. Dazu kommt, daß wenn wir auf die Weltmacht sehen, von der die Vollstreckung des göttlichen Rathschlusses ihren irdisch-geschichtlichen Ausgang nehmen mußte, derselbe König Artaxerxes es ist, der den Esra, wie den Nehemia entläßt. Sein Herz ist also schon in seinem siebenten Jahre für Israel günstig gestimmt worden; damals schon muß das Wort zur Wiederherstellung und Erbauung Jerusalems von Gott ausgegangen sein, damals gewann jener gute Geist durch einen neuen Sieg über den Engel des persischen Reiches die Oberhand bei dem Weltherrscher. Das Bewußtsein hievon spricht Esra selber deutlich aus, wenn er nach Anführung des königlichen Ediktes 7, 27. 28. fortfährt: Gepriesen sei Jehova, der Gott unserer Väter, der also dem Könige in's Herz gegeben, zu verherrlichen das Haus Jehovas zu Jerusalem, und der mir Gnade zugewandt vor dem Könige, seinen Rathgebern und allen mächtigen Fürsten des Königs! Die göttliche Umstimmung der Weltmacht zu Gunsten des Gottesreiches ist hier klar und bestimmt ausgesagt. Esra und Nchemia handeln auch ganz gleichermaßen in dem Bewußtsein, daß sie als Vollstrecker eines göttlichen Rathschlusses unter Gottes besonderer Leitung und Obhut stehen; daher die schöne, in den Tagebüchern beider öfters wiederkehrende Redeweise: vermöge der gütigen, über mir waltenden Hand Jehovas, meines Gottes (Eør. 7, 6. 9. 28. 8, 18. 22. Neh. 2, 8. 18.).

Doch alle diese Gründe würden natürlich ihr Gewicht ver

lieren, wenn uns die Worte des Engels Dan. 9, 24. 25. nöthig= ten, als Ausgangspunkt der Berechnung die ausdrückliche Erlaubniß zum Wiederaufbau der Stadt, wie sie dem Nehemia gegeben wurde, anzunehmen. Das ist aber nicht der Fall. Weder nöthigen die Worte, blos an den äußerlichen Stadtbau

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