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aber erst nach seiner Rückkehr aus der babylonischen Gefangenschaft verschloß sich in Juda ein jedes Tor für fremden Einfluß. So ist es bis heute nicht erwiesen, daß die Hebräer ihren Sabbat, ihr Priestertum, ihre Opfer, ihr Geseh, ihre heiligen Geschichten von der Schöpfung, pom Sündenfall, von der Sintflut, ihre Vorstellungen vom Paradies,. von Engeln und Teufeln aus Babel überkommen haben, wenn auch H. Zimmern hierüber kein Wort mehr verlieren will, als wäre jede Vermutung und jede Annahme gleich einer bewiesenen Tatsache. Wo nur eine Aehnlichkeit oder Uebereinstimmung auf seiten beider Völker entdeckt worden ist, läßt sich fast in jedem einzelnen Falle die berechtigte Frage aufwerfen, ob nicht die sämtlichen Einwanderer dies oder jenes nach Babel mitgebracht, also ebenso lange als die Babylonier selbst gehabt haben? Jedenfalls aber haben sie die Vorstellung vom Paradies nicht aus Babel, wo sie überhaupt weder früher noch später gefunden wird. Vielmehr nannten die Perser also die königlichen Gärten, die in dem weiten persischen Reiche, später auch in Palästina, angelegt wurden. Die Vorstellung vom Paradies im biblischen Sinn ist ebenso alt, wie die von den himmlischen Geistern. Sie geht bis an den Anfang der Menschheit zurück.

Hat nun E. Schrader mit seiner Behauptung recht, der Sabbat sei weder eine hebräische Einrichtung noch eine aramäische Sitte, so haben Abraham und seine Leute auch den Sabbat nicht aus Südbabylonien mitgebracht; denn dort war er nicht bekannt. Aber Sayce meint 1), fieben sei eine heilige Jahl, deren magische Tugenden die Semiten von ihren akkadischen Vorfahren übernahmen. Er sagt: Als der chaldäische Noah aus der Sintflut errettet wurde, da war das erste, das er tat, daß er einen Altar baute und je sieben Gefäße, von denen jedes den dritten Teil eines Epha enthielt, über eine Schicht von Schilf, Fichtenholz und Dornen sette." Aber abgesehn von der Erfindung der akkadischen Vorfahren der Semiten, was geht das Opfer des chaldäischen Noah den Sabbat an?

Das göttliche Gebot selbst ) weist einen unbefangenen Hörer auf die Tatsache hin, daß wir in dem Sabbat weder etwas babylonisches noch etwas hebräisches noch etwas aramäisches erkennen dürfen. Das Gebot selbst stellt den Sabbat als eine schöpfungsmäßige, alle Menschen angehende Ordnung hin, die so alt wie das Menschengeschlecht selbst ist, wenn sie auch nicht bei allen Völkern gefunden wird, weil sie mit dem lebendigen Gott auch seine Ordnungen verloren hatten.

Wenn dann bei Wiederholung des Gesetzes ) das Sabbatgebot mit der Errettung des Volkes Israel aus Aegypten in Verbindung gebracht wird, so begründet sich diese Aenderung in mehrfacher Weise. Einmal 1) Urquhart I, S. 155.

2) Er. 20. 8-11. Gen. 2, 3. Jerem. A. T. O. S. 86.

3) Deut. 5, 15.

wirkt das Erfordernis, daß dem neuen, in vierzigjähriger Wüstenwanderung_herangewachsenen Volk Sabbat für Sabbat die große Gottestat seiner Errettung aus der schweren ägyptischen Dienstbarkeit in das Gedächtnis eingeprägt werden mußte, weil Jfrael hierdurch ein freies Volk und ein Volk Gottes geworden war 1), während seine Väter, die den Auszug aus Aegypten erlebt hatten, eines solchen Hinweises nicht bedurften. Zum andern entspricht es ganz der Sachlage, wenn vom Sinai herab das Gebot über alle Länder und Völker ergeht; aber in der täg lichen Anwendung auf das nationale Israel insonderheit gerichtet wird.

Uebrigens sind die Babylonier selbst ganz verschiedener Meinung über Wert und Bedeutung des Sabbats. Dem einen ist er ein jum nukh libbi, „ein Tag der Ruhe des Herzens in Gott", wie Lok schön übersett hat. Fr. Delitzsch 2) aber denkt an das unruhige Herz der Götter, das der Besänftigung am Sabbat bedarf. Sayce übersetzt: „ein Tag der Ruhe für das Herz“, auch nicht übel. Andern Babyloniern aber ist der Sabbat ein Unglückstag, eine Auffassung, die Sayce in die akkadische Zeit weist. Er liest udu khilgal, „ein ungiltiger Tag", Fr. Delitsch aber ud chul gal, „ein böser Tag". Wieder andern Auslegern gilt der Sabbat als ein Tag der Vollendung, wozu Gen. 2, 2 verglichen werden kann. Nach Pinches endlich, der ein Keilschriftfragment mit der sumero-akkadischen Bezeichnung der Tage und daneben die assyrische Uebersetzung veröffentlicht hat, gibt es für die Babylonier einen Tag der Reinigung, einen Tag der Waschung und mehrere andere Festtage im Monat. Der 15. Tag wird in der assyrischen Uebersetzung sabattu genannt. Es war aber dieser Tag nach Pinches kein Tag der Ruhe im gemeinen Sinn, sondern der Tag des Vollmonds, indem der erste eines jeden Monats Neumond war, ein Tag der Ruhe nur als der „Tag der Beschwichtigung der erzürnten Götter", also ein Tag besonderer Öpfer und Gebete, womit Pinches die Ansicht von Delitzsch und Bezold näher bestimmt, während die assyrischen Hemerologien wieder den Sabbat umu lemnu„einen bösen Tag" nennen. Auch die Redeweise „6 Tage und 7 Nächte“, die im Gilgamis-Epos mehrere Male vorkommt, kann auf den Sabbat gedeutet werden.

Diese Darlegung zu schließen, müssen wir sagen: Die SumeroAkkadier hatten zur Zeit, da die Semiten bei ihnen einwanderten, die Herkunft und die ursprüngliche Bedeutung des Sabbats bereits vergeffen; die zugewanderten Semiten aber waren fast ebenso arm, weil der überhandnehmende Götterdienst den Ruhe- und Festtag des lebendigen Gottes schon durch die vielen Festtage der sichtbaren Götter mehr und mehr verdrängt hatte, wie das in der Natur der Sache liegt. Deshalb aber können wir gar nicht, wie fr. Delißsch „die in unsrer Sabbats- bez.

1) Exod. 19, 4—6.

2) I. Vortrag S. 62. So auch K. Bezold N. u. B. S. 108.

Sonntagsruhe beschlossene Segensfülle den alten Kulturvölkern am Euphrat und Tigris" verdanken; denn was sie selbst nicht hatten, konnten sie auch andern nicht geben.

Daneben aber steht es fest, daß der afsyrische König, der „Hirte der großen Völker“, am 7., 14., 21. und 28. Tag des Monats kein gebratenes Fleisch und kein gesalzenes Brot essen durfte; denn als Oberpriester mußte er den hemerologien oder Kulturgesehen der Priester gehorsam sein. Auch durfte er an diesen Tagen seinen Leibrock nicht wechseln noch weiße Gewänder anlegen, keinen Wagen besteigen, kein Opfer bringen, keine Entscheidung fällen. Beachtet man dieses Verbot, so kann in Assyrien sicher der Sabbat nicht als ein Tag zur Beschwichtigung der großen Götter aufgefaßt worden sein; denn auch der Magier durfte an ver borgenen Orten nicht wahrsagen, der Arzt die Kranken nicht besuchen noch Arzneien verordnen. Eine Verfluchung am Sabbat vorzunehmen, wurde nicht passend gefunden; denn es war ja ein böser Tag. Nur Zahlung zu leisten war nicht verboten 1). Mit allen diesen Bestimmungen gelangen wir nicht zu einem Tag religiöser Freude und geistlichen Segens, wie der Sabbat in Israel tatsächlich auftritt, vielmehr entsprechen namentlich die assyrischen Bestimmungen der Auffassung des Sabbats als eines bösen Tages, wo jeder sich hüten muß, den Zorn der Götter noch mehr zu reizen statt ihn zu beschwichtigen. Solchen Bestim mungen sieht der Talmud viel ähnlicher als die Bibel; sie machen aus dem Sabbat einen Fasten-, Buß- und Trauertag, während das Volk Ifrael an diesem Tage der großen Taten seines Gottes fröhlich gedachte, sodaß dieser Tag ein ewiges Bundeszeichen zwischen Gott und seinem Volk sein sollte und geworden ist 2). So wird es dabei bleiben, daß dieursprüngliche Bedeutung des Sabbats nur bei den Hebräern erhalten blieb und, soweit nötig, später wieder hergestellt wurde, während die Sumero-Akkadier und die bei ihnen wohnenden Semiten den Segen und die Freude des Sabbats durch Einwirkung ihres Gößendienstes vollständig verloren hatten.

Doch die Schwärmer für Babylon gehen weiter und meinen, nicht nur der Sabbat, sondern das ganze Gesetz Israels sei von den Babyloniern entlehnt, denn kaum waren die Geseze Hammurabis bekannt geworden, so wurde das sog. Bundesbuch ) mit diesen neu entdeckten Gesehen verglichen. Unmittelbar vor dem Bundesbuch stehen aber die heiligen zehn Gebote, die Fr. Delitzsch) als „des heiligen Gottes ureigenste Offenbarung“ anerkennt. Sie sind gewiß die Grundlage aller menschlichen Gesetze, der Richter aller Sittlichkeit und Religion. So hebt denn das Bundesbuch im Anschluß an das erste Gebot mit dem

1) K. B. IV, S. 271.

2) Er. 31, 17.

3) Er. 20, 22-23, 33.
4) II. Dortrag, S. 18.

Verbot jedes Gößendienstes an und fährt fort mit Bestimmungen über den Bau der Altäre des unsichtbaren Gottes. Dann wird das Recht der Sklaven und Sklavinnen verkündet, während die folgenden Bestim mungen als Ausführung des sechsten Gebotes 1) Leib und Leben des Menschen schützen. Sodann wird das achte Gebot bestätigt und das Eigentum gegen Diebstahl, Raub und Veruntreuung gesichert. Betr. des siebenten Gebotes wird die Ehre der Jungfrau geschützt und die widernatürliche Unzucht mit Strafe bedroht. Dann wird die Strafe für die Zauberinnen und für alle Götzendiener festgesetzt. Es folgen Gesetze zu gunsten der fremdlinge, der Witwen, Waisen und Armen, Verordnungen über Behandlung falscher Anklagen, über Verhütung von Sachbeschädigung, Sorge für gerechtes Urteil, Schuß der Fremdlinge, Jahresfabbath, Passahfeier und doppeltes Erntefest. Endlich wird dem Volk Israel Sieg über die Kanaaniter verheißen und wiederholt vor dem Götzendienst gewarnt.

Wenn diese Gesehe, die das Volk Israel durch Moseh erhielt, sich in einzelnen Stücken mit den Gesehen Hammurabis nicht nur berühren, sondern hier und da fast wörtlich übereinstimmen; und wenn man daraufhin eilfertig die Behauptung aufstellt, die Hebräer hätten ihre Gefete aus Babel erhalten, so ist mit solcher Behauptung die wirkliche Sachlage nicht erhellt, die Frage nach dem beiderseitigen Verhältnis nicht gelöst und abgetan. Davon abgesehn, daß dem Gesetzeskoder Hammurabis fumero-akkadische Gesetze 2) vorausgehen und zugrunde liegen, müssen wir daran festhalten, daß viele Gesehe Israels, vor allen die heiligen zehn Gebote, viel älter sind als Mosch und Hammurabi, so alt wie die Menschheit selbst 3). Aber wie der König Hammurabi die Gesetze, die in seinem Volke galten, zu ihrer Sicherung auf eine Felsensäule schreiben ließ, so wurden dem Volke Israel Gottes Gebote, auf steinerne Tafeln geschrieben, neu und unverfälscht übergeben. Ob nun Moseh sich, wie H. Winckler und A. Jeremias ) annahmen, dabei der babylonischen Keilschrift bedient hat, oder ob, wie mir wahrscheinlicher dünkt, die Gesehe Israels in der hieratischen Schrift der Aegypter, in deren Weisheit Moseh unterrichtet war ), geschrieben wurden; darauf kommt hier nichts an. Die Zeit, in der die Gesetze Hammurabis aufgezeichnet wurden, wird damals ihren Anfang genommen haben, als der Nordsemite Tharah mit seinem Hirtenstamme Babylonien bereits wieder verlaffen hatte; denn diese Gesetze sind fast ohne Ausnahme aus einem seßhaften und acerbautreibenden Volke hervorgegangen und für ein seßhaftes Volk bestimmt. Jene Auswanderer aber verschlossen sich wie

1) Nach biblischer Zählung.

2) Veröffentlicht von H. Winckler, G. H. 4. Aufl.

3) Vergl. das zum 4. Gebot Gesagte.

4) U. T. O. S. 263.

5) Ex. 2. 10. 24, 4. 34, 28. Deut. 31, 9. Apostelg. 7, 22.

gegen den Ackerbau und gegen die Schreibekunft der alten Sumero-Altadier, so auch gegen die Sitten oder Unsitten dieses Volkes, teilweise auch gegen seinen Gößendienst. Demnach muß die Uebereinstimmung einzelner Gesetze bei Hammurabi und Moseh auf eine Zeit zurückgeführt werden, wo die Semiten noch nicht in Babylonien eingedrungen waren. So auch Grimme und ähnlich J. Jeremias am Schluß seines trefflichen Büchleins 1), wo er Arabien als Vermittler zwischen hebräischem und babylonischem Recht annimmt.

Vergleicht man aber das Bundesbuch Israels mit den Gesehen Hammurabis nicht nur auf den Wortlaut, sondern auf den inneren Gehalt, so läßt sich mit 2. Jeremias behaupten, daß in Hammurabis Gesehen nicht ein einziger religiöser Gedanke zu finden ist, daß sie alle rein weltlicher Art nach Ursprung und Absicht sind, während sich das Gesetz Ifraels vor allem auf den Dienst des Einen unsichtbaren Gottes bezieht, der in den Gesetzen Hammurabis nur wie ein Märchen aus alten Zeiten auftritt. Von Gott ist mehrere Male darin die Rede, aber niemals von seiner Verehrung. Gott ist ein Wort ohne Inhalt geworden. Aber auch von dem Dienst der Göhen ist dort selten die Rede. Abgesehn von der Einleitung und dem Schluß wird nur im Sat 182 eines Göhen namentlich gedacht. Wo bleibt da der von Hommel erfundene Monotheismus der Hammurabidynastie 2)?

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An andere Mängel erinnert A. Jeremias 3), durch die Hammurabis Geseze weit hinter die Geseze Israels zu stehn kommen, nämlich daß nirgends die böse Begierde bekämpft, nirgends die Selbstfucht durch Altruismus lautet auf deutsch tausendmal schöner: Liebe deinen Nächsten als dich selbst eingeschränkt wird; daß nirgends das religiöse Motiv sich findet, wodurch die Sünde als der Leute Verderben erkannt wird, weil sie der Furcht Gottes widerspricht. Dazu kommt noch manches andre Gebrechen. Beide Gesetzsammlungen enthalten Strafbestimmungen für allerlei Vergehen, aber Israels Gesetz ist in Abmessung der Strafen viel gelinder, viel menschenfreundlicher als die Gesehe Hammurabis. Ferner ist das siebente Gebot in Babel so gut wie vergessen. Nur die allerschwersten Uebertretungen desselben werden noch mit Strafen bedroht. Während in Israels Gesetz die Ehre der Jungfrau beschützt wird, beschäftigt sich bereits 800 Jahre vorher Hammurabi mit den Rechtsverhältnissen der Tempeldirnen!

Daß die Sitten der semitischen Babylonier und der Hebräer vielfachy übereinstimmen, ist nach den oben angeführten Gründen ganz selbstver ständlich; denn beide sind ursprünglich ein Volk. Hier wie dort nahm ein Mann, dem seine Frau keinen Erben geboren, eine Nebenfrau, meist die Dienerin der Hauptfrau, wie die hl. Schrift von Abraham und Jakob

1) M. u. H. S. 35 u. 62.

2) Die altifr. Ueberlieferung S. 117.
3) U. C. Ö. S. 266.

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