Magazin für jüdische Geschichte und Literatur, herausg. von A. Berliner. [Continued as] Magazin für die Wissenschaft des Judenthums, àÅèÁ·Õè 7-8

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˹éÒ 130 - Geschichte der Juden am Bodensee und Umgebung. Nach gedruckten und ungedruckten Quellen dargestellt von Dr.
˹éÒ 11 - dieses Buch gab mir Gott, es Euch zu bringen"; so verdient er Glauben.
˹éÒ 34 - Hinn) nimmt dies Alles nach dem einfachen Wortverstande und meint, das Paradies sei im Himmel, ein Ort von Bäumen und Pflanzen, von Geruch, Geschmack und Lieblicher) Gestalt, von Flüssen, die Honig und Milch führen, und allen Arten von Wollust; sie zweifeln auch ganz und gar nicht an allem Diesem! für die geistige Annehmlichkeit findet sich aber keinerlei Andeutung in ihrer Lehre. Allein alles Dieses ist „gestohlen bei ihm
˹éÒ 233 - Bundesbuches und lässt den Mose die Gesetze und Rechte, die er auf dem Horeb empfangen hat, nicht 40 Jahre mit sich herumtragen, sondern sie sogleich dem Volke publicieren.
˹éÒ 94 - I. anzugehören scheint, findet sich im B. r. nicht. Aber nur wenn nachgewiesen ist, daß B. r. das der Redaktion des I. Eigenthümliche entlehnt, erst dann kann die Annahme , daß B. rd I. gekannt, eine gesicherte genannt werden. Es läßt sich jedoch eher das Gegentheil beweisen, daß gerade das, was der Schlußredaktion des I. angehört zu haben scheint, die Auffassung der amoräischen Aussprüche, die Verbindung und Anordnung der mannigfach ihm vorliegenden Quellen dem B. r. völlig unbekannt...
˹éÒ 9 - Wesen, welches lebt und stirbt, desiniren, zum Unterschiede von den Engeln, welche denkende Wesen sind, die leben und nicht sterben. — Sie hingegen behaupten, daß die Engel sterben, und fragen daher, wer den Todesengel tödten werde. Zu den Grundlehren ihres Glaubens gehört es, daß die Dschinnen (ll'^V) Gott dienen, wie der Mensch, und auch ihnen ihre Religionslehre gegeben sei.
˹éÒ 31 - Bevor wir aber diese Beweise näher in's Auge fassen, muß vorausgeschickt werden, daß nicht bloß Ieruschalmi, wie bereits R. Chajim Bacharach in den Response« Chavoth Iair No. 23 mit allgemein anerkanntem Recht behauptet hat, auf uns in mangelhafter Fassung gekommen ist, sondern auch B. r. nicht so, wie es uns vorliegt, aus der Hand des Redaktors hervorgegangen. Der Unterschied besteht nur darin, daß während I. durch seltener^) Gebrauch weit eher defect geblieben, B. r. gerade durch ein häufigeres...

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