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schöne aus dem Tempel hervortrat, jauchzte die Menge so ungestüm ihm zu und begrüßte ihn mit solch unbändigem Jubelruf, daß Herodes sich gezwungen meinte, den selbsterwählten Hohenpriester und Bruder seines Weibes aus dem Weg zu räumen, damit es nicht bei künftigen Festen zu weiter gehenden Unruhen komme.1 Das war auch der Grund, weßhalb die Römer die hohenpriesterlichen Gewänder in der Burg Antonia unter strengem Verschluß hielten als einen Talisman, der seinem Träger einen mächtigen Zauber und gefährlichen Einfluß auf die Gemüther verlich und den sie nur zum Gebrauch bei den Festen jeweils herausgaben, um ihn dann sofort wieder in Verwahrung zu nehmen.

In Betreff der Ernennung zum Hohenpriester erfahren wir durch Josephus, daß das Amt Vorrecht weniger Geschlechter war, unter denen es nach gewissen Regeln wechselte. Zwischen den Jahren 37 vor und 67 nach Christus gehörten 3 Hohepriester der Familie Phabi, 6 der Familie Boëthos, 8 der Familie Hannas, 3 der Familie Kamith an. Da die sonst vorkommenden Namen meist unter besondern Umständen oktroyirt worden sind, waren es im Grunde nur vier Geschlechter, die der Regel nach in Betracht kamen. Die Söhne dieser Familien und ebenso die abge= sezten Hohenpriester bildeten auch sonst die obere Aristokratie, waren Mitglieder des Synedriums und werden auch von Josephus gelegentlich als die Hohenpriester bezeichnet. Seit das königliche Hohenpriesterthum der Makkabäer gefallen war, waren diese Familien die legitime Repräsentation der Hoffnungen und der Ehre Israels. Da aber der König oder Procurator der That nach das höchste Amt der Theokratie vergab, war gerade der Glanz desselben zu einem Mittel geworden, den Tempeladel zu corrumpiren und die ersten Familien der Theokratie durch Aussicht auf höhere Würden in Abhängigkeit zu erhalten. Darum hatte die nationale Idee nirgends so kühle Anhänger als gerade in den obersten Priesterklassen, die sie vor Allem repräsentiren sollten. Daß zwei Hohepriester und acht Hohepriesterföhne zu den Römern übergegangen, ist eine der lezten Nachrichten, die wir über die Tempelaristokratie erhalten. So war es mit ihrem Patriotismus be

1 Ant. XV; 3, 3.

3 Vgl. Schürer, a. a. D. 420 f.

2 Bell. IV; 3, 6. 4 Act. 4, 6, 5 Bell. VI; 2, 2. 6 Bell. VI; 2,

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stellt schon seit der Zeit, als Herodes den Boëthusen Simon, dessen schöne Tochter er zum Weibe begehrte, zum Hohenpriester ernannte1 und in dessen Sippe einen Neuadel schuf, der sich neben den alten Priestergeschlechtern, durch seine Verwandtschaft mit dem königlichen Hause, im Besitz der obersten Stellen erhielt. Ein be= fonders unwürdiger Zweig deffelben waren die Söhne des Simon Kanthera, die in den lezten Jahren des Staats sich mit der ebenso verhaßten Familie des Hannas um die Hohenpriesterwürde stritten. Herodianer oder nicht waren sie doch alle Hohenpriester durch der Procuratoren oder der Herodäer Gnade. Fünf Hohepriester hatte Herodes ein- und abgesezt, drei Archelaus, Valerius Gratus vier und so ging das fort, gewiß nicht zum Vortheil des hohen Amtes. Auch war die Einigkeit nicht die beste, da die abgesezten Priester bestimmte Competenzen behielten und gegebenen Falls an Stelle des wirklichen Hohenpriesters zu fungiren hatten. Selten hat eine Aristokratie eine dauernde Fremdherrschaft ertragen, ohne Schaden zu nehmen an ihrem Patriotismus und ihrem sittlichen Adel, so kam es denn auch hier, daß das Volk oft eben die Person haßte, die es doch wieder als Repräsentanten des Heiligthums und der Nation gern verehrt hätte, und während man noch zur Zeit des Herodes die Absetzung des nach dem Geseze lebenslänglichen Hohenpriesters als ein Attentat auf den Tempel empfand,3 war jezt das Volk nicht selten in der Lage, die heidnischen Herrn um Entfernung volksverhaßter Träger des hohen Amts selbst zu ersuchen. Mit bitterem Tadel nennt auch der Talmud die Namen der Hohenpriester dieser letten Periode, und es ist durch ihn ein Wehruf über die hohenpriesterlichen Geschlechter erhalten, dessen Echo bei Josephus nachklingt.5 „Wehe mir, ruft ein Jerusalemite der jüngsten Tage, wehe mir um das Geschlecht des Boëthus, wehe mir ob ihres Spießes! Wehe mir um das Geschlecht des Kantharos, wehe mir ob ihrer Feder! Wehe mir um das Geschlecht des Hannas, wehe mir ob ihres Schlangengezisches! Wehe mir um das Geschlecht des Ismael ben Phabi, wehe mir ob ihrer Faust! Sie sind Hohepriester, ihre Söhne Schahmeister, ihre Eidame Tempelaufseher und ihre Knechte

1 Ant. XV; 9, 3. 2 Ant. XIX; 6, 2. 4. 8, 1. 3 Ant. XV; 3, 1. 4 Ant. XVIII; 2, 1. XX; 9, 1. 5 Namentlich Ant. XX; 10.

schlagen das Volk mit Stöcken!" Besser war dagegen das Verhältniß zu den unteren Priesterklassen, die mit dem Volke noch immer in Lebendigem Verkehr standen. Die Söhne Aarons nahmen noch wie in den Zeiten des alten Tempels die Gaben des gemeinen Manns in Empfang und theilten mit ihm das Opfer. Sie be= theiligten sich an den häuslichen Festen, reinigten am Altar junge Mütter und halfen eifersüchtigen Ehemännern die Vergehen ihrer untreuen Eheweiber mit barbarischen Mitteln an's Tageslicht zu ziehen und wenn sie nicht mehr ganz dieselbe Rolle spielen wie die Leviten des alten Israel, so ist daran nur die größere Bedeutung schuld, die die freie Schriftgelehrsamkeit für das mehr auf das Gesetz als auf den Tempel gerichtete Volksleben ge= wonnen hat.

2. Synedrialwesen.

Der hohe Rath zu Jerusalem, der, wie es scheint, als Nachbildung der mosaischen Aeltestenversammlung unter den Makkabäern, vielleicht auch schon unter den judenfreundlichen Ptolemäern, eingesetzt worden war, blieb unter Herodes mit engeren, unter den Procuratoren mit weiteren Befugnissen in Geltung. Seit der römischen Zeit trägt er den Namen „Synedrium“ und steht als nationale Behörde neben den römischen oder herodäischen Gewalten.

In den Schriften des Josephus und denen des neuen Testaments erscheint der Hohepriester als Vorsitzender und Haupt des Synedriums.2 Dasselbe besteht bei ihnen aus den Hohenpriestern, Aeltesten und Schriftgelehrten, und wie Hyrkanus II. und Ananus II. bei Josephus, so werden im neuen Testamente Kaiaphas und Ananias Nebedai als Präsidenten der Behörde vorgeführt. Der Kern derselben ist mithin die hohe priesterliche Aristokratie, aber auch die Schriftgelehrten find der Bedeutung gemäß, die das Rabbinenthum in dieser Zeit erlangt hat, in dem obersten Rathe der Nation vertreten. Mit diesen Zeugnissen der Zeitgenossen im

1 Thosseftha Menachoth Ende; b. Pessachim 57a. 21 Mr. 14, 55. Act. 22, 30. Ant. XIV; 9, 3-5. XX; 9, 1. Vita 12. Bell. II; 15, 2. 17, 3.

Widerspruch stellt der Mischnatractat Sanhedrin den Hohenpriester neben das Synedrium, das ihm wesentlich eine geistliche Behörde, mit einem Nasi als Präsidenten und dem Ab-beth-din als Stellvertreter, ist. Aber dieses Bild ist gezeichnet nach dem Vorbild der späteren Rabbinenschule von Tiberias, und wir haben kein Recht so nahestehende Zeugen wie Josephus mit einem viel späteren Buche zu widerlegen. Ist aber jener Tractat in einer so wesentlichen Frage unzuverlässig, dann hat auch das, was er sonst über die Einrichtung des Synedriums mittheilt, nur eine bedingte Glaubwürdigkeit. Auch hier werden die Erinnerungen an Jeru= salem vielfach nach den Einrichtungen der Schule zu Tiberias gestaltet sein, doch müssen wir uns an die secundäre Quelle halten, wo nähere nicht vorliegen.

Nach derselben bestand das Synedrium aus 71 Mitgliedern, was sich dadurch bestätigt, daß auch Jofephus als Statthalter in Galiläa einen Rath von 70 Aeltesten einsett.2 Als Ort der Sizungen nennt die Mischna die Quaderhalle. Doch eristirt auch die Tradition, daß vierzig Jahre vor der Zerstörung Jerusalems das Synedrium in „die Hallen“ übergesiedelt sei.3 Bei Josephus liegt das Povlevriquor zwischen dem Xystus und der westlichen Halle des Tempels, also außerhalb des Tempelraums, die Quaderhalle dagegen lag innerhalb des Tempels. Haben beide Traditionen Recht, so wäre möglich, daß in den dreißiger Jahren, bei zunehmender Gesetzlichkeit, weltliche Streitsachen in ein Local außerhalb des Tempels verwiesen wurden, während die Quaderhalle oder Tempelsynagoge geistlichen Berathungen vorbehalten blieb. Ueber die Praris des hohen Rathes macht der Tractat Sanhedrin die genauesten Angaben. Die Sizungen wurden täglich nach dem Morgenopfer abgehalten, ausgenommen natürlich die Feiertage. Waren 23 Mitglieder beisammen, so galt die Versammlung für beschlußfähig und die Verhandlungen begannen. Man faß dabei im Halbkreis, der Präsident in der Mitte. Gegenüber waren drei Reihen Size für die Schüler der Sanhedriften, welche auf diese

1 Vgl. Kuenen, Over de Samenstelling van het Sanhedrin in den Verslagen en Mededeelingen der Koninglyke Akademie van Wetenschapeu. Afd. Letterkunde X. 1866. S. 131-168. 2 Bell. II; 20, 5. 3 Derenbourg, Pal. apr. les Thalm. 465 f. 4 Bell V; 4, 2. VI; 6, 3.

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Weise sich mit den Gesetzen bekannt machen sollten. Rechts und links saßen die Protokollführer, derer auch Josephus gedenkt.1 leber die Competenz des Synedriums sind wir nicht ganz klar unterrichtet. Nachweisbar war es die legitime Behörde für Cultusverfügungen, für authentische Interpretation controverfer Schriftstellen, für Bestimmung der Feste, der Neumonde und ähnlicher theokratischer Angelegenheiten. Schwierige Fragen aus dem Eherecht und Erbrecht, Feststellung von theokratisch richtigen Formularen bei Verträgen, Schenkungen, Eheschließung und Ehescheidung, bildeten den Gegenstand seiner Verhandlungen. Zunächst ist somit das Synedrium eine theologische Behörde gewesen, zu deren Cognition Verstöße gegen die theokratischen Grundlagen des Staats gehörten. Für die gewöhnlichen Civilsachen sind die aus 7 Mitgliedern bestehenden Synedrien der einzelnen Städte da. Allein bei der Art, wie das ganze bürgerliche Leben in die theokratischen Formen hinein gegossen war, konnte die Behörde, sobald sie wollte, ziemlich Alles zu ihrer Competenz rechnen. Josephus läßt gelegentlich das Synedrium den Grundsatz aufstellen, daß ohne seine Zustimmung kein Verbrecher dürfe hingerichtet werden, und den jungen Herodes zur Rechenschaft ziehen wegen Uebertretung dieses Grundsages. Jesus wird wegen Anmaßung der messianischen Würde vorgeladen, Petrus und Johannes stehen vor dem hohen Rath wegen Verbreitung von Häresie, Stephanus wegen Gotteslästerung, Paulus wegen Uebertretung der Tempelordnung." In diesen religiösen Dingen galt dann die Autorität der Behörde, wie aus Pauli Reise nach Damaskus erhellt, auch im Ausland. Die bürgerliche Gewalt der Behörde dagegen wollen die Einen auf die von den Römern abgegrenzten 11 Toparchien Judäas, die Andern sogar auf das Weichbild der Stadt selbst beschränken. Einen ziemlich lebhaften Verkehr mußte die Behörde mit den Landsynagogen wegen der Festsehung der Feste unterhalten. Die astronomische Berechnung der Feste konnte nämlich nicht überall an= gestellt werden, sondern es wurden diese von Jerusalem ausgeschrieben, wo das Synedrium die Berechnung der Mondphasen

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