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auf welche besondere Veranlassung ist es bei diesem Volke eingeführt worden und allgemein in Gebrauch gekommen?

Man kann, anlangend die erstere Frage, die Meinung als die bei den deutschen Geschichtsforschern vorherrschende betrachten, nach welcher sich das Lehnswesen aus dem bei den Deutschen seit den ältesten Zeiten gebräuchlichen Gefolge (Comites) entwickelt hat 1). Die Könige und Fürsten der Nation hatten schon damals eine größere oder geringere Anzahl kriegsluftiger und kriegsmuthiger Jünglinge und Männer in ihrem Solde. Diese umgaben ihren Herrn sowohl in den Kriegen, welche in einer Volksversammlung beschlossen worden waren, als in seinen Privatfehden. Sie erhielten Anfangs noch nicht, statt des Soldes, Grundstücke zur Benugung. Doch das änderte sich, als die Deutschen das weströmische Reich erobert hatten. Nun hatten die Könige und Fürften der Nation der Grundstücke genug, mit welchen sie ihren Getreuen die von ihnen zu leistenden Dienste belohnen konnten. Nun verwandelten sich also jene Getreuen sehr bald und bei mehreren deutschen Völkerschaften ohngefähr gleichzeitig in Lehnsleute, ihre Besoldungen in Lehne, in beneficia 2).

So sehr auch diese Meinung den natürlichen Lauf der Dinge für sich zu haben scheint, so stehn doch mehrere Gründe derselben entschieden entgegen. So naturgemäß auch dieser Hergang der Sache bei der Entstehung der Lehne zu seyn scheint, so verschwindet doch dieser Schein, wenn man erwägt, daß bei so manchen Völkern (z. B. bei den Jberern und noch in ungleich neueren Zeiten bei den Polen) eine dem Gefolge der deutschen Könige und Fürften ähnliche Kriegsmannschaft vorkommt, welche gleichwohl ohne Lehne war und blieb. Eine geschichtliche Grundlage hat diese Meinung nur in so ferne, als in den Urkunden und bei den Schriftftellern einiger germanischer Völker schon sehr bald nach der s. g.

1) Von den beiden neuesten deutschen Schriftstellern über den Ursprung der Lehne hat der eine, Peters, sie aus dem Zustande der deutschen Nation nach der s. g. großen Völkerwanderung überhaupt (Ueber den Ursprung des Lehusverbandes, Berl. 1831), der andere, Vignolle (de feudorum origine, Berl. 1833), sie aus dem Gefolge abgeleitet.

2) La maison militaire du roi, stand in Frankreich mit diesem Gefolge in einem geschichtlichen Zusammenhange.

großen Völkerwanderung das Wort: Beneficia, zur Bezeichnung von Gütern (doch nur sehr sparsam) vorkommt, welche einem Krieger oder einem andern verdienten Manne von dem Könige verliehen wurden, ein Wort, welches in schon weit späteren Zeiten (im Sten Jahrhunderte) allerdings von den Lehnen gebraucht wurde. Man nimmt also an, daß diese neueren Beneficien oder die Lehne, sowohl dem Namen als der Sache nach, dieselben Güter gewesen wären, welche man schon früher beneficia genannt hätte. Allein abgesehn davon, daß das Wort Beneficium nur selten in den älteren Urkunden und bei den älteren Schriftstellern jener Völker vorkommt, so hat auch dieses Wort zwei von einander wesentlich verschiedene hier in Betrachtung zu ziehende Bedeutungen. Es bedeutet einmal Güter, die zur Belohnung für schon geleistete Dienste, so= dann aber Güter, die unter der Bedingung noch zu leistender Dienste Einem verliehen wurden. Da nun die Urkunden und die Schriftsteller sich nirgends darüber bestimmt erklären, in welchem Sinne sie das Wort Beneficia in der früheren Zeit, d. i. vor dem Sten Jahrhunderte, nahmen, so folgt aus der Identität des Namens noch keinesweges, daß es auch schon in früheren Zeiten beneficia im Sinne der späteren Zeit, d. i. Lehne, gab. Jedoch der Hauptgrund gegen diese Meinung von dem Ursprung der Lehne ist der: Es läßt sich geschichtlich erweisen, daß es Lehne nur im Frankenreiche so wie in denjenigen Staaten gegeben hat, welche einst Bestandtheile des Frankenreiches waren oder zu welchem sie als eine Nachahmung der fränkischen Lehne gekommen sind. So gab es Lehne außer in dem heutigen Frankreich, in Deutschland, einem ehemaligen Bestandtheile des Frankenreiches, so aus demselben Grunde und nachdem das französische Fürstenhaus ein neues Reich im südlichen Italien gestiftet hatte, auch in Italien. So wurde die Lehnsverfassung in England von Wilhelm dem Eroberer (oder dem Erringer), Herzoge von der Normandie und Vasallen des Königs von Frankreich und ebenso in dem Königreiche Jerusalem von den Kreuzfahrern nach dem Muster der französischen Lehnsverfassung eingeführt. Dagegen hat sich in Spanien und in Portugal so wie in den skandinavischen Reichen, nie eine Lehensverfassung gebildet 3). 3) Ju Spanien traten an die Stelle der Lehne die Majorate. Unter den skandinavischen Reichen ist es allein Dänemark, welches einige

Wie ließen sich nun alle diese Thatsachen nach der Hypothese erklären, daß es nach der Zerstörung des weströmischen Reiches Sitte gewesen sey, dem Gefolge der deutschen Könige und Fürsten Güter zu verleihn, welche anfangs beneficia und dann feuda genannt *), mit der Verbindlichkeit, Kriegsdienste zu leisten, verbunden waren. Alles deutet vielmehr darauf hin, daß die Lehne nur im Frankenreiche ihren Ursprung und Anfang hatten.

Hiermit ist jedoch noch nicht die zweite der obigen Fragen beantwortet. Die Frage, wann und auf welche Veranlassung sind die Lehne vorzugsweise bei den Franken entstanden? Jedoch auch über diese Frage giebt uns die Geschichte des Frankenreiches Auskunft 5).

Im achten Jahrhunderte ereignete sich nämlich im Frankenreiche die große Revolution, durch welche das alte fränkische Herrschergeschlecht, die Merovinger, von einer neuen Dynastie, von der der Karolinger, vom Throne verdrängt wurde. — Der eigentliche Stifter der Größe und Macht des Hauses der Karolinger war Karl Martel (Karl der Hammer), der Besieger der Saracenen. Pipin vollendete das von diesem Herzoge der Franken begonnene Werk. Er wurde von dem Papste zum Könige der Franken gekrönt.

Es dauerte lange, bis daß diese Revolution durch die Krönung Piping beendigt wurde. So groß auch die Verdienste waren, welche fich Karl Martell und Pipin um die Nation erworben hatten, so gering auch der Widerstand war, welchen ihnen die alten Könige

(größere) Lehne hat. Aber diese Lehne waren erweislich nur eine Nachbildung der deutschen Lehnsverfassung. Auch in Deutschland und Italien läßt sich's erweisen, daß die Lehne überall nur fränkischen Ursprungs waren. In Friesland z. B. kannte man die Lehne nicht. Ueberhaupt hat man die Lehus- und die Grundherrlichkeits-Verfassung nur zu oft mit einander verwechselt. 4) Auch der allgemein übliche Name dieser Güter - fiefs ist in Frankreich entstanden.

5) Was hier folgt, stimmt in der Hauptsache mit der Meinung überein, welche zuerst der Abbé Mably über den Ursprung der Lehne bei den Franken geäußert hat. Brgl. Merlin Répertoire de jurisprudence. M. Fief. (Die deutschen Schriftsteller scheinen mir in dieser Lehre die Nachforschungen der französischen Schriftsteller nicht genugsam beachtet zu haben.)

aus dem Geschlechte der Merovinger, von dem Volke abgeschlossen, entgegenstellen konnten, so hatte doch dieses Königsgeschlecht an der Sitte und an der Denkart der Nation zwei mächtige Stügen. Denn es hatte nicht nur ein vieljähriges Herkommen, also ein Recht für fich, deffen Heiligkeit den Deutschen von jeher über Alles galt; sondern ihm stand auch das Eigenthum am Stammgute zur Seite, welches, für so unverleglich es auch von den Franken gehalten wurde, gleichwohl mit der höchsten Gewalt zugleich verloren gieng. So wie also eine jede neue Dynastie, welche durch eine Usurpation zur höchsten Gewalt gelangt ist, auf Mittel Bedacht nehmen muß, ihren noch schwankenden Thron zu befestigen, so mußte die Dynastie der Karolinger auch aus den angegebenen beiden besonderen Gründen diese Politik beobachten. Die Frage war nur die, wie konnte sie den Zweck dieser Politik unter den damaligen Umständen am leichtesten und besten erreichen?

Da mußte sich aber für diesen Zweck die Beneficial- oder Lehns-Verfassung gleichsam von selbst darbieten. Diese Verfassung war keine Neuerung, sie war schon längst bei den Franken im Gebrauche. Zwar nur als Belohnung schon geleisteter Dienste; aber die Ausdehnung der Lehnsverfassung auf noch zu leistende Kriegsdienste mittelst des eigentlichen Lehnsvertrages konnte um so weniger auffallen, da ja ohnehin ein jeder Franke zu Kriegsdiensten verpflichtet war und jene Ausdehnung nur eine Verstärkung dieser Pflicht zu sein schien. Sie empfahl sich überdieß noch durch einen andern dringenden Grund. Die Hauptschwierigkeit, welche den Karolingern bei der Durchführung des Planes entgegenstand, war die, daß es gegen alle Rechtsbegriffe der Franken verstieß, ein Geschlecht und noch dazu ihr altes Königsgeschlecht seines Stammgutes zu berauben. Kein anderes Mittel aber lag so nahe und war so geschickt, diese Schwierigkeit zu heben, als die Einführung der Lehnsverfassung. Denn nicht nur war es nun der unmittelbare Vortheil der ersten Männer der Nation, die neu emporgekommene Dynastie auf alle Art und Weise zu stügen und zu erhalten, sondern die neue Dynastie konnte noch überdieß insbesondere aus dem Grunde auf diese Männer rechnen, weil sie dieselben durch die Verleihung von Lehnen zu Theilnehmern an dem von ihr an dem Stammgute des entthronten Herrschergeschlechtes begangenen Naube gemacht hatte. Die Dynastie der Karolinger griff also für den Zweck der

Befestigung ihrer Macht zu dem Mittel, welches ihr die Zeitumstände, wo nicht ausschließlich, doch als das Hauptmittel, darboten, fie befolgte die Politik, welche ungefähr ein Jahrtausend später Napoleon zu demselben Zwecke (obwohl nicht mit demselben Erfolge) zu der seinigen machte, fie führte die Lehneverfassung ein.

Uebrigens erklärt es sich aus dieser Darstellung, welche hier von dem Ursprung der Lehne gegeben worden ist, zum Theil, wie und warum das Lehnwesen im Frankenreiche so schnell um sich griff. Wäre es nicht inter arcana dominationis gewesen, hätte es sich nur aus den beneficiis der Vorzeit entwickelt, so würde man sich kaum oder überall nicht von dem raschen Fortschreiten dieses Systems in Frankreich von der Macht, die es in die Hände der Vasallen legte, und wie es sehr bald eine Staatsverfassung nur dem Namen nach übrig ließ, Rechenschaft geben können. In der vorigen Periode, d. i. unter den Merovingern, kommt selbst das Wort: beneficia nur selten vor. Der Sinn des Wortes ist sogar zweifelhaft. Unter den Karolingern aber wird das Wort immer gebräuchlicher, tritt die Bedeutung des Wortes, daß es Lehne (feuda) bezeichnet, sofort bestimmt hervor. (Vielleicht war schon zu der Zeit, als die Karolinger nur erst Herzoge der Franken waren, der Grund zum Lehnswesen gelegt worden.) -- Eben so erklärt sich aus dem Obigen, wie nur bei den Franken und bei keinem andern Volke germanischer Abkunft Lehne ursprünglich entstanden. Bei keinem andern dieser Völker ereignete sich eine so planmäßig durchgeführte Revolution, als bei den Franken.

Noch ist ein besonderer Umstand nicht zu übersehen, welcher in die Entstehung der Lehne ebenfalls eingreifen dürfte. In den früheren Jahrhunderten war das Vermögen der Kirche in einer jeden Diöces von dem Bischofe verwaltet worden. Dieser hatte aus dem Einkommen der Kirche die Geistlichen der Diöcese zu unterhalten, die Armen zu unterstüßen, die Baukosten für die kirchlichen Gebäude zu bestreiten. Das änderte sich ohngefähr um dieselbe Zeit, da Lehne entstanden, und, wie es scheint, zuerst im fränkischen Reiche. Es wurde einem jeden einzelnen Geistlichen ein ständiges Einkommen (ein beneficium, eine Pfründe) angewiesen. Diese Neuerung ist auf jeden Fall, auch was die Entstehung der Lehne betrifft, in sofern merkwürdig, als sie auf den Plan hindeutet, Kirche und Staat nach denselben Grundsäßen einzurichten.

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