für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft. In Verbindung mit vielen Gelehrten herausgegeben von A. L. Reyscher und W. E. Wilda. Siebenter Band. Leipzig, 1842. Inhalt des siebenten Bandes. I. Ueber die erfrühete Erbfolge, von Dr. Chr. Ludw. Runde, denburg V. Von der bauerschaftlichen Meent - Verfassung in Dithmarschen eyscher VII. Für und wider das deutsche Recht, von Reyscher 89 121 157 173 222 X. Die Hauptstufen in der Entwicklung des deutschen Rechts, von Zachariä v. Lingenthal, Geh.Rath und Prof. in Heidelberg XI. Beiträge zur Lehre von der Organisation der Bundesregierung, XII. Zur Lehre von der Erbfolgefähigkeit der vorehelichen Kinder in Lehen und Stammgüter. Zwei Rechtsfälle, mitgetheilt von Göriz in Ulm. Nebst einem Zusaße der Redaction XIII. Praktische Bemerkungen zu dem Entwurf eines bürgerlichen Gez I. Ueber die erfrühete Erbfolge (successio mortis causa anticipata) Von Dr. Chr. Ludw. Runde, Oberappellationsgerichts: Pråsidenten und Geheimenrathe in Oldenburg. Die Jurisprudenz bedarf, wie jede Wissenschaft, zu ihren Systemen technischer Ausdrücke, und wo ihr die geseglichen fehlen, da schafft sie sich selbst solche. In den neueren Lehrbüchern des römischen Rechts hat man diese, zur Unterscheidung von den geseß= lichen, mit einem Stern bezeichnet, und es möchte gut, wenn auch nicht so leicht sein, diese Sitte auch in den Lehrbüchern des deutschen Rechts nachzuahmen. Denn der Unterschied ist sehr wichtig. Nicht immer sind sie richtig, bedeutend und begrenzend gewählt; oft erinnern sie an den Ausspruch des Dichters: Wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zu rechter Zeit sich ein. Und wenn man dieses Wort denn wieder zu einer Rechtsquelle macht, so erhält man leicht trübes Wasser, was namentlich im Gebiete des deutschen Privatrechts aus solcher Quelle recht oft hervorgegangen ist. Jener Vorwurf ist auch dem Worte gemacht 1), mit welchem dieser Aufsag überschrieben ist; und da ich zu dessen Gebrauche in der deutschen Rechtswissenschaft durch meine Rechtslehre von der Leibzucht oder vom Altentheile auf deutschen Bauergütern (Olden 1) Von W. H. Puchta über die rechtliche Natur der bäuerlichen Gutsabtretung überhaupt und mit Altentheilsbestellung besonders. Gießen 1837. Zeitschrift f. deutsches Recht. 7. Bd. H. 1. 1 |