Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche RechtswissenschaftAugust Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe O. Wigand, 1842 |
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... mehrheit beschlossen und beliebt wird , ist in Zukunft als Beschluß und Belieben der Bauerschaft anzusehen . Auch sind die bauerschaft- lichen Communalbeamten künftig von dieser Bauerschaftsversamm- 17 ) Dithm . Zeitung von 1852 , Nr ...
... mehrheit beschlossen und beliebt wird , ist in Zukunft als Beschluß und Belieben der Bauerschaft anzusehen . Auch sind die bauerschaft- lichen Communalbeamten künftig von dieser Bauerschaftsversamm- 17 ) Dithm . Zeitung von 1852 , Nr ...
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... Mehrheit der Stimmen gefaßt , jedoch in der Art , daß in der erstern die absolute , in legterer aber nur eine auf zwei Drittheilen der Abstimmung beruhende Mehrheit ent- scheidet . " Und Art . 11 der Schlußakte 1 ) : In Beiträge zur ...
... Mehrheit der Stimmen gefaßt , jedoch in der Art , daß in der erstern die absolute , in legterer aber nur eine auf zwei Drittheilen der Abstimmung beruhende Mehrheit ent- scheidet . " Und Art . 11 der Schlußakte 1 ) : In Beiträge zur ...
˹éÒ 245
... Mehrheit der Stimmen gefaßt , und falls eine Gleichheit der Stimmen eintreten sollte , stehet dem Vorsigen- den die Entscheidung zu . " In der siebenten Sigung ( 2. Juni ) 9 ) trug der königlich fächsische Gesandte darauf an , daß im ...
... Mehrheit der Stimmen gefaßt , und falls eine Gleichheit der Stimmen eintreten sollte , stehet dem Vorsigen- den die Entscheidung zu . " In der siebenten Sigung ( 2. Juni ) 9 ) trug der königlich fächsische Gesandte darauf an , daß im ...
˹éÒ 246
... Mehrheit der Stimmen gefaßt , jedoch mit der nähern Bestimmung , daß in der erstern die absolute , in der leztern aber nur eine auf drei Vierteln der Abstimmung be- ruhende Mehrheit entscheidet . “ In der achten Sigung ( 3. Juni ) wurde ...
... Mehrheit der Stimmen gefaßt , jedoch mit der nähern Bestimmung , daß in der erstern die absolute , in der leztern aber nur eine auf drei Vierteln der Abstimmung be- ruhende Mehrheit entscheidet . “ In der achten Sigung ( 3. Juni ) wurde ...
˹éÒ 247
... Mehrheit , wurde der Ausdruck` „ absolute Stimmenmehrheit " für die im engern Rath entscheidende Majorität genannt ... Mehrheit der Stimmen im Ganzen , wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmen für eine Meinung einverstanden erklärt ...
... Mehrheit , wurde der Ausdruck` „ absolute Stimmenmehrheit " für die im engern Rath entscheidende Majorität genannt ... Mehrheit der Stimmen im Ganzen , wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmen für eine Meinung einverstanden erklärt ...
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˹éÒ 389 - Mein Freund, die Zeiten der Vergangenheit Sind uns ein Buch mit sieben Siegeln. Was ihr den Geist der Zeiten heißt, Das ist im Grund der Herren eigner Geist, In dem die Zeiten sich bespiegeln.
˹éÒ 300 - Was insbesondere die organischen Einrichtungen betrifft, so muß nicht nur über die Vorfrage, ob solche unter den obwaltenden Umständen nothwendig sind, sondern auch über Entwurf und Anlage derselben in ihren allgemeinen Umrissen und wesentlichen Bestimmungen im Plenum und durch Stimmen-Einhelligkeit entschieden werden.
˹éÒ 287 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
˹éÒ 281 - Das erste Geschäft der Bundesversammlung nach ihrer Eröffnung wird die Abfassung der Grundgesetze des Bundes und dessen organische Einrichtung in Rücksicht auf seine auswärtigen, militärischen und inneren Verhältnisse sein.
˹éÒ 78 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
˹éÒ 300 - In der Regel faßt die Bundesversammlung die zur Besorgung der gemeinsamen Angelegenheiten des Bundes erforderlichen Beschlüsse im engern Rathe, nach absoluter Stimmenmehrheit. Diese Form der Schlußfassung findet in allen Fällen Statt, wo bereits feststehende allgemeine Grundsätze in Anwendung, oder beschlossene Gesetze und Einrichtungen zur Ausführung zu bringen sind, überhaupt aber bei allen Berathungs-Gegenständen, welche die Bundesacte oder spätere Beschlüsse nicht bestimmt davon ausgenommen...
˹éÒ 295 - Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner Wirksamkeit vorgezeichnet hat, sind in der Bundesakte bestimmt, die der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ist. Indem dieselbe die Zwecke des Bundes ausspricht, bedingt und begrenzt sie zugleich dessen Befugnisse und Verpflichtungen.
˹éÒ 304 - Da die Bundesversammlung schon nach dem Art. 17 der Schlußacte berufen ist, zur Aufrechthaltung des wahren Sinnes der Bundesacte und der darin enthaltenen Bestimmungen, wenn über deren Auslegung Zweifel entstehen sollte , dem Bundeszwecke gemäß zu erklären, so versteht es sich von selbst, daß zu einer Auslegung der Bundes- und der Schlußacte mit rechtlicher Wirkung, auch nur allein und ausschließend der deutsche Bund berechtigt ist.
˹éÒ 191 - Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut wohl denen, die euch hassen, bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen ; Auf daß ihr Rinder seid eures Vaters im Himmel.
˹éÒ 244 - Angriffs wirklich vorhanden ist, in Berathung nehmen und darüber in der kürzest möglichen Zeit einen Ausspruch thun. Wird die Gefahr anerkannt, so muß, gleichzeitig mit diesem Ausspruche, wegen der in solchem Falle unverzüglich in Wirksamkeit zu setzenden Vertheidigungsmaaßregeln ein Beschluß gefaßt werden. Beides, jener Ausspruch und dieser Beschluß, ergeht von der engern Versammlung, die dabei nach der in ihr geltenden absoluten Stimmenmehrheit verfährt.