| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825 - 1120 หน้า
...und derselben Verfassung verbundenes Ganzes, Art. 4. Der Großherzog ist das Oberhaupt des Slaa/ tes, vereinigt in Sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen in dieser Vcrfas, ßmH.'urtunde festgesetzten Bestimmungen, aus. E«n« Person ist... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 720 หน้า
...Kapitel. Von dem Könige, der Thronfolge und der Reichs« Verwesung. Der König ist das Haupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestim» mungen aus.«— Seine Person ist heilig und unve>> iehlich.... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1826 - 424 หน้า
...Verfassungsurkunde «)M Stsnde kam. In derselben hieß es , wie in der bay^ rischen und badenschen: „Der Großherzog vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von ihm gegebenen, in dieser Verfassung festgesetzten , Bestimmungen aus. " Die Stände zerfallen in... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 หน้า
...ein. Von dem Könige, der Thronfolge und der Reichs« verwcsung. Der König ist das Haupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. — Seine Person ist heilig und unverletzlich.... | |
| 1830 - 986 หน้า
...Regenten auf das Staatsleben. Nun sagt §. , des N. Tit. „Der König ist das Oberhaupt „des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, „und übt sie unter den von Ihm gegebenen, in der gegeu„wärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. „Seine... | |
| Karl Heinrich L. Pölitz - 1846 - 590 หน้า
...Verfassungsurknnde seines Vaterlandes. Hier heißt es ll 8. 1 : „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen, -Inder gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus." Ihr' gegenüber... | |
| Georg Wilhelm Justin Wagner - 1831 - 416 หน้า
...derselben Verfassung verbundenes Ganzes. ' . Art. 4. Der Großherzeg ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen, in dieser Verfassungsurkunb« vestgesetzten Bestimmungen, aus. Seine Person ist... | |
| Baden (Germany) - 1832 - 332 หน้า
...Urkunde aufgenommen betrachtet werden soll. §. 5. Der Großherzvg vereinigt in Sich alle Rechte 4 der Staatsgewalt, und übt sie unter den in dieser...Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. §. 6. Das Großherzogthum hat eine ständische Verfassung.... | |
| 1835 - 788 หน้า
...badische Gesandte mit einstimmen muß, damit sie Gültigkeit erlangen? „Der Großherzog (tH. 6 u. 6) vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und...Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. Da« Großherzogthum hat eine ständische Verfassung." —... | |
| 1840 - 674 หน้า
...landstindische Verfassung. l. 4. 2) Vom Könige. Her König ist das souveraine Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. §.... | |
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