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directe Eingänge zur Unterwelt hatte man an manchen Stellen 1, Psychopompeia, Felsschluchten, durch welche die Seelen herauf

1 Aornon und νεκυομαντείον (ψυχοπομπείον Phot. s. Θεοὶ Μολοττικοί; vgl. Append. prov. 3, 18. Eustath. Od. x. 514) zu Ephyre am Fl. Acheron in Thesprotien, aus Herodots Erzählung von Periander bekannt (Her. 5, 92). Dort war die Einfahrt des Orpheus in die Unterwelt localisirt. Paus. 9, 30, 6 (vgl. auch Hygin. fab. 88, p. 84, 19. 20 Schm.) Eingang zum Hades am Taenaron, durch den Herakles den Kerberos heraufgeschleppt hatte (Schol. Dion. Per. 791 etc.), mit oyoμavtsiov: vgl. Plut. ser. num. vind. 17 p. 560 E (sonst Stat. Theb. 2, 32 ff., 48 f. u. s. w.). Aehnlicher Hadeseingang zu Hermione: s. unten; xataßástov ãòov bei Aigialos (= Sikyon): Callimach. fr. 110. Bei Phigalia in Arkadien ein Joyouavisiov, befragt vom König Pausanias: Paus. 3, 17, 9. - Berühmter ist das oyouavtstov bei Heraklea Pont.: s. Rhein. Mus. 36, 556 (auch hier war Kerberos zu Tage gekommen: Pomp. Mela I § 103). Dorthin wendete sich Pausanias nach Plutarch ser. num. vind. 10; Cimon. 6. Altberühmt (wohl schon von Sophokles [fr. 682] erwähnt) das Пlovτóvtov und doyouavistov bei Cumae in Italien: vgl. Rhein. Mus. 36, 555 (ein italischer Grieche wendet sich an t goyouavistov. Plut. Consol. Apoll. 14 p. 109 C.) Dann die asiatischen Πλουτώνια und Χαρώνεια: bei Acharaka in Karien (Strabo 14 p. 649. 650), bei Magnesia am Mäander (opvov σπήλαιον ἱερόν, Χαρώνιον λεγόμενον Strabo 14, 636), bei Myus (Strabo 12, 579. Dies wird τὸ ἐν Λάτμῳ ὄρυγμα sein, dessen unter anderen Χαρώνια gedenkt Antig. Caryst. mirab. 123; der daneben genannte Kiußpos xalovμevos ó repi Þрuyiav ßóðuvos mag wohl, wie Keller z. Antig. vermuthet, der von Alkman bei Strabo 12, 580 erwähnte βόθυνος Κερβήσιος ἔχων ὀλεθρίους ἀποφοράς in Phrygien sein. Vielleicht ist dieser nach den Korybanten genannt? s. Bergk zu Alkman fr. 82 nicht verschieden

von der Höhle in Hierapolis); vor Allem die Orakelhöhle im Ilovτónov zu Hierapolis in Phrygien (in die, ohne von den ausströmenden Dünsten getödtet zu werden, sich nur die Galli der Grossen Mutter, der Matris Magnae sacerdos, wagen konnten: Strabo 13, 629. 630. Plin. n. h. 2, § 208). Sie befand sich unter einem Tempel des Apollo, ein richtiges zataßástov ov, gläubigen tetekesμévot allenfalls zugänglich: s. den sehr merkwürdigen Bericht des Damascius, V. Isid. p. 344 35—345a, 27 Bk. (In Hierapolis Cult der Echidna: s. Gutschmid, Rhein. Mus. 19, 398 ff. Auch dies ist ein chthonischer Cult: véptapos "Eyova Eurip. Phoen. 1023; Echidna unter den Schrecken des Hades: Aristoph. Ran. 473.) Dies sind die mortifera in Asia Plutonia, quae vidimus: Cic. de divin. 1, § 79 (vgl. Galen. 3, 540; 17, 1, 10). - Hadeseingänge hatte man aber auch überall da, wo man die Höhle zeigte, durch die Aïdoneus, als er die Kore raubte, herauffuhr oder hinabfuhr. So bei Eleusis (ródi nep mókai sis' 'Atduo h. Orph. 18, 15): Paus. 1, 38, 5; bei Kolonos (Schol. Soph. O. C. 1590. 1593), bei Lerna (Paus. 2, 36, 7), bei Pheneos

an's Licht gelangen konnten. Inmitten der Stadt Athen galt die Schlucht am Areopag als Sitz der Unterirdischen 1. Am deutlichsten war die, in den homerischen Gedichten vorausgesetzte Trennung der Lebenden von den Unterirdischen aufgehoben in Hermione. Dort lag hinter dem Tempel der Chthonia ein heiliger Bezirk des Pluton, des Klymenos mit einer Schlucht, durch die einst Herakles den Kerberos heraufgeholt hatte, und ein „Acherusischer See" 2. So nahe schien das Reich der Seelen, dass ihren Todten die Hermionenser den üblichen Fährgroschen für Charon, den Fergen der Unterwelt, nicht mitgaben: für sie, denen der Acheron im eigenen Lande lag, gab es kein trennendes Gewässer zwischen der Heimath der Lebenden und der Abgeschiedenen.

(ein yáspa èv Koλý: Conon narrat. 15), wohl auch auf Kreta (vgl. Bacchyl. bei Schol. Hes. Theog. 914); bei Enna auf Sicilien (ein áspa zatátov: Diodor 5, 3, 3; Cic. Verr. 4, § 107), bei Syracus an der Quelle Kyane (Diod. 5, 4, 2); bei Kyzikos (Propert. 4, 22, 4).

1 Die Σεμνα! wohnen dort in dem χάσμα χθονός (Eurip. Εl. 1266f.) am Ostabhang des Hügels.

2 Paus. 2, 35, 10. Der Tempelbezirk war ein Asylon. Phot. lex. s. Eputó; Bekk. anecd. 256, 15. Zenob. prov. 2, 22 (Aristoph. Baẞoλ.). Den Kerberos bringt Herakles zu Hermione an's Licht: Eurip. Herc. fur. 615. Einen Acheron, auch wohl eine 'Ayepovcias λiμvn, hatte man auch in Thesprotien, Triphylien, bei Heraklea am Pontos, bei Cumae, bei Cosentia in Bruttium. Alles Stätten alten Hadescultes und grosser Nähe der Unterwelt.

3 Strabo 8, 373 (das Gleiche berichtet Kallimachos fr. 110 von den Linwohnern von Αιγιαλός [wohl Sikyon; dort Demetercult: Paus. 2, 11, 2. 3; vgl. 2. 5, 8. Hesych. ἐπωπίς· Δημήτηρ παρὰ Σικυωνίοις], wo ebenfalls ein καταβάσιον ᾅδου war). - „Hermione" scheint eine Art von appellativer Bedeutung gewonnen zu haben. In den Orphischen Argonautica wird in den fabelhaften Nordwesten Europas, in die Nähe des goldenströmenden Acheron eine Stadt Hermioneia verlegt, in der (wie stets an den Rändern der οἰκουμένη) wohnen γένη δικαιοτάτων ἀνθρώπων, οἷσιν ἀποφθιμένοις ἄνεσις ναύλοιο τέτυκται u. s. w. (1135-1147). Hier liegt also Hermione unmittelbar an dem Lande der Seelen und der Seligkeit, das den alten Einwohnern der peloponnesischen Stadt vielmehr im Bereich ihrer eigenen Heimath zu liegen schien. Seltsam Hesych. 'Epμιόνης καὶ ἡ Δημήτηρ καὶ ἡ Κόρη ἐν Συρακούσαις. Gab es auch dort einen Ort Hermione? s. Lobeck, Paralip. 299.

Wichtiger als diese Näherrückung des dunklen Reiches (dessen örtliche Fixirung doch zumeist der Phantasie überlassen geblieben sein wird) ist, dass die Unterirdischen der Empfindung wieder näher traten. Die Gedanken wenden, an so vielen Festen und Gedenktagen, sich häufiger in's Jenseits hinüber; die Götter, die dort herrschen, verlangen und lohnen die Verehrung des Einzelnen wie der Stadt. Und im Gefolge der chthonischen Götter, stets nahe mit ihnen verbunden, finden die Seelen der Todten einen Cult, der in Vielem über die Sitte der homerischen Zeit hinausgeht.

II.

Pflege und Verehrung der Todten.

Die nächste Verpflichtung der Ueberlebenden gegen den Verstorbenen ist die, den Leib auf die übliche Weise zu bestatten. Diese Zeit nimmt es hiermit ernster als die homerische: während bei Homer es vorkommt, dass im Kriege gefallenen Feinden das Begräbniss versagt wird, gilt es jetzt als eine religiöse Pflicht, die selten verletzt wird, die Leichen der Feinde zur Bestattung auszuliefern. Vollends Angehörige der eigenen Stadt der Grabesehren zu berauben, ist äusserster Frevel; man weiss, wie furchtbar an den Feldherren in der Arginusenschlacht das aufgeregte Volk von Athen eine solche Vernachlässigung rächte. Nichts entbindet den Sohn von der Verpflichtung, den Vater zu bestatten und ihm die Grabesspenden zu widmen1. Entziehen sich dennoch die Angehörigen dieser Pfiicht, so gebietet in Athen dem Demarchen das Gesetz, für die Bestattung der Mitglieder seines Demos zu sorgen 2.

1 Der Sohn hat gegen den Vater, wenn dieser ihn zur Unzucht vermiethet, nicht mehr die Pflicht der Ernährung und Beherbergung im Leben: ἀποθατόντα δ ̓ αὐτὸν θαπτέτω καὶ τἆλλα ποιείτω τὰ νομιζόμενα. Solon. Gesetz bei Aeschines, Timarch 13.

2 Demosthenes 43, 57. 58.

Ueber das Gesetz hinaus reicht die religiöse Anforderung. Bei dem heiligen Ackerfeste der Demeter rief der Buzyges zu Athen einen Fluch aus über die, welche einen Leichnam unbestattet liegen liessen1. Was die chthonischen Götter so in ihren Schutz stellten, ist nicht eine Maassregel der Gesundheitspolizei; nicht dieser, sondern einzig den „ungeschriebenen Satzungen" der Religion genügt Antigone, wenn sie die Leiche des Bruders mit leichtem Staube bedeckt: schon die symbolische Bestattung wendet den „Greuel" (70s) àb. Regungen reiner Pietät mögen sich angeschlossen haben; aber die eigentlich bestimmende Vorstellung war jene schon in der Ilias begegnende2, dass die Seele des Unbestatteten im Jenseits keine Ruhe finde. Sie geht als Gespenst um, ihr Zorn trifft das Land, in dem sie widerwillig festgehalten ist, so dass die Verhinderung des Begräbnisses schlimmer wird für die Hindernden als für die des Begräbnisses nicht theilhaftig Gewordenen"3. Hingerichtete Verbrecher wirft der Staat wohl unbestattet in eine Grube, Vaterlands verräthern und Tempelräubern versagt er die Bestattung in der Heimatherde, und das ist eine furcht

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1 Schol. Soph. Antig. 255. Philo bei Euseb. pr. ev. 8, 358 D. 359 A. S. Bernays Berichte der Berl. Akad. 1876, p. 604, 606 f.

2 II. 23, 71 ff.

3 Isokrates 14, 55.

Das ẞápa pov in Athen, den Karádag in Sparta. Doch wurde oft die Leiche den Angehörigen ausgeliefert zur Bestattung, und überhaupt sollte die Versagung der Bestattung jedenfalls nur eine temporäre sein; es ist undenkbar, dass man die Leichen in freier Luft habe verfaulen lassen wollen.

5 Athenisches Gesetz: Xen. Hell. 1, 7, 22; allgemein griechisches Recht wenigstens in Bezug auf Tempelräuber: Diodor. 16, 25. Beispiele der Handhabung dieses Gesetzes aus dem 5. und 4. Jahrhundert bespricht W. Vischer, Rhein. Mus. 29, 446 ff. Selbstmördern wurden an einigen Orten die Grabesehren vorenthalten (in Theben, auf Cypern), auch in Athen bestand der Brauch, die Hand des Selbstmörders abzuhauen und für sich zu bestatten (Aesch. Ktes. 244. Dies Strafe der abτóуepeç. Erhungerung schien leidlicher und kam vielleicht darum so oft als Selbstmordart vor). S. Thalheim, Gr. Rechtsalt. p. 44 f. Vielleicht dass also doch die, von den Aufgeklärten späterer Zeit durchaus nicht getheilten

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