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auch blutige Opfer, namentlich Schafe (seltener Rinder) schwarzer Farbe, die, den Seelen zum alleinigen Genuss, ganz verbrannt werden mussten, wie das bei allen Opfern für unterirdische Geister geschah1.

Dieser ganze Cult, sinnlich wie er war, beruht auf der Voraussetzung, die auch bisweilen laut wird, dass die Seele des Todten sinnlichen Genusses der dargebrachten Gaben fähig und bedürftig sei2. Sie ist auch sinnlicher Wahrnehmung nicht beraubt. Aus dem Grabe hervor hat sie noch Empfindung von den Vorgängen in dessen Nähe3, es ist nicht gut, ihre Aufmerksamkeit zu erregen, besser thut man, schweigend

Stengel, Philolog. 39, 378 ff., Jahrb. f. Philol. 1887 p. 653). Das Ritual bei der Darbringung eines àzóppa, eigentlich eines kathartischen Spendeopfers, das aber auch εἰς τιμήν τοῖς νεκροῖς dargebracht wird, beschreibt (unvollständig ausgezogen) Kleidemos v to 'Ertz Ath. 9, 409 E f. (Auffallend ähnlich Vornahme und Spruch beim indischen Todtenopfer: Oldenberg, Rel. d. Veda 550. Hier mag Uraltes sich erhalten haben.) Dasselbe sind wohl die χθόνια λουτρὰ τοῖς νεκροῖς ἐπιφερόμενα (Zenob. 6, 45 u. a.). Mit den Topoçópia (wie man gemeint hat) haben diese nichts gemein.

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1 Das gewöhnlich bei èvarispata für Todte als Opfer dienende Thier ist ein Schaf; andere Thiere werden seltener verwendet. Schwarze Farbe ist Regel. Das Opfer wird ganz verbrannt. Vgl. die Zusammenstellungen von Stengel, Ztschr. f. Gymnas. W. 1880 p. 743 f., Jahrb. f. Philol. 1882 p. 322 f., 1883 p. 375. Phot. καυστόν· καρπωτόν ὃ ἐναγί Cetus toig tetekentynós (vgl. Hesych. zató). Speise der Todten doch ζεται τετελευτηκόσιν καυτόν). wohl, an den pita und sonstigen Todtenmahlzeiten, und nicht der Lebenden beim spidstvov war das skvov (Todtenpflanze: s. oben p. 220, 2), daher es zu Mahlzeiten Lebender nicht verwendet werden durfte: Plin. n. h. 20, 113 nach Chrysipp und Dionysius. (In den Kabirmysterien hatten die vaxtototskistat, noch einen eigenen Grund, aus dem sie verboten, Eppich αυτόριζον ἐπὶ τραπέζης τιθέναι. Clem. Al. protr. 12 C.)

2 Die Opfergaben das Mahl des Todten: Aeschyl. Choëph. 483 ff. (vgl. Lucian de luctu 9; Charon 22). Der Todte angerufen zu kommen, um die Spende zu trinken (dè d' ás mígs —-): Eurip. Hec. 535 ff. Die gewöhnliche Meinung war, dass 6 vexpòg misto von den Trankspenden (Anth. Palat. 11, 8. Kaibel, epigr. 646, 12), ai yàp xoul napafoxý us eloeφέρετο τοῖς εἰδώλοις τῶν τετελευτηκότων κτλ. Lyd. de mens. p. 182 R.

3 Sie empfindet es, wenn Freunde oder Feinde ihrem Grabe nahen. S. Isaeus 9, 4. 19.

an Gräbern vorüber zu gehen1. Um die Gräber, die Stätte ihres Cultus, dachte sich das Volk, nach einem bekannten Worte des Platon, die Seelen der Verstorbenen flattern und schweben 2; die Bilder der attischen Salbgefässe illustriren diesen Glauben, indem sie die Seelen der Todten um das Grabmal fliegend darstellen, durch das winzige Maass dieser Flügelgestalten aber zugleich deren etwas widerspruchsvolle unkörperliche Körperlichkeit und ihre Unsichtbarkeit für irdische Augen andeuten3. Bisweilen werden auch die Seelen sichtbar, am liebsten, gleich den unterirdischen Göttern und den Heroen, in Schlangengestalt. Sie sind auch nicht unbedingt an die Umgebung des Grabes gefesselt. Bisweilen kehren sie in ihre

1 Schol. Ar. Av. 1490 (mit Berufung auf die Travónaves des Myrtilos, Dichters der alten Komödie). Phot. lex. s. xpsitroves (Hesych. s. xpeittovas)* οἱ ἥρωες· δοκοῦσι δὲ κακωτικοὶ εἶναι· δι' ὃ καὶ οἱ τὰ ἡρῷα παριόντες σιωπῶσιν. (poes, pa hier nach dem, in später Zeit allgemein üblichen Sprachgebrauch einfach = τετελευτηκότες und μνήματα gewöhnlicher Art). — Da auch der Heros höherer Art im Grabe wohnt, so geht man auch z. B. an dem Grabmal des Narkissos, pws hós, schweigend vorbei: Strabo 9, 404 (wie an Hain und Schlucht zu Kolonos, wo die Erinyen hausen: Soph. O. C. 130 ff.). Die zu Grunde liegende Empfindung ist begreiflich und daher die Sitte weit verbreitet: z. B. bei Negern in Westafrika: Réville, relig. des peuples non civil. 1, 73. Deutscher Aberglaube (Grimm, D. Myth.* 3, 463, No. 830): „man soll dem Todten keinen Namen zurufen; sonst wird er aufgeschrieen".

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2 Plato Phaed. 81 C. D. Die ox ὥσπερ λέγεται, περὶ τὰ μνή ματά τε καὶ τοὺς τάφους κυλινδομένη· περὶ ἃ δὴ καὶ ὤφθη ἄττα ψυχῶν σκιοειδή φαντάσματα, κτλ.

3 S. O. Jahn, Archäol. Beitr. 128 ff. Benndorf, Griech. u. sicil. Vasenb. p. 33 f., p. 65 (zu Taf. 14. 32); auch Pottier, Les lécythes blancs p. 65, 2 (der, p. 76 ff., eine bedenkliche Theorie von einem angeblichen Éros funèbre anknüpft).

In Schlangengestalt sieht man den Bewohner eines Grabes nicht selten auf Vasenbildern dargestellt, am Fusse seines Grabhügels u. s. w. z. B. auf der Prothesisvase, Monum. d. Inst. VIII 4. 5 u. ö: s. Luckenbach, Jahrb. f. Philol. Suppl. 11, 500. Schlangen als Verkörperungen von zóvio: aller Art, Göttern der Erdtiefe, Heroen und einfachen Todten sind uns schon mehrfach begegnet und werden uns noch öfter vorkommen. Hier sei nur hingewiesen auf Photius lex. s. ἥρως ποικίλος· — διὰ τὸ τοὺς ὄψεις ποικίλους ὄντας ἥρωας καλεῖσθαι.

alten Wohnstätten, unter die Lebenden zurück, auch ausser jenen Seelentagen im Anthesterion. Auch die Griechen kannten den Brauch, zu Boden Gefallenes nicht aufzuheben, sondern es den im Hause umirrenden Seelen zum Raub zu überlassen 1. Ist sie unsichtbar den Lebenden nahe, so vernimmt die Seele auch, was etwa Jemand Uebles von ihr redet; sei es um ihrer Machtlosigkeit zu Hilfe zu kommen, oder umgekehrt um vor der Rache der unsichtbar Mächtigen zu warnen, verbot ein Solonisches Gesetz das Schmähen eines Todten. Das ist der wahre und im Volksglauben begründete Sinn des: de mortuis nil nisi bene. Den Verleumder eines Todten haben dessen Nachkommen gerichtlich zu verfolgen. Auch dies gehört zu ihren religiösen Pflichten gegen die Seele des Todten.

1 Das auf die Erde Gefallene gehört den puss (= Seelen Verstorbener): Aristoph. "Ήρωες, fr. 291 Dind. τοῖς τετελευτηκόσι τῶν φίλων ἀπένεμον τὰ πίπτοντα τῆς τροφῆς ἀπὸ τῶν τραπεζών (worauf Euripides im Bellerophontes anspiele): Athen. 10, 427 E. Daher Pythagoreisches cópβολον (wie meist, auf alten Seelenglauben begründet): τὰ πεσόντα ἀπὸ τρα Réns un ávarpsinda. (Laert. Diog. 8, 34. Suid. s. Пodayópa cà cópßola). Auf diesen Aberglauben bezieht sich auch der angeblich in Kroton giltige νόμος, τὸ πεσὸν ἐπὶ τὴν γῆν κωλύων αναιρείσθαι: Iamblich. V. Pyth. 126. Aehnlicher Glaube und Brauch in Rom: Plin. n. h. 28, § 27. Bei den alten Preussen galt die Regel, beim Mahl auf die Erde gefallene Bissen nicht aufzuheben, sondern für arme Seelen, die keine Blutsverwandte und Freunde, die für sie sorgen müssten, auf der Welt haben, liegen zu lassen. S. Chr. Hartknoch, Alt und Neues Preussen p. 188. Aehnlich anderwärts: s. Spencer, Princ. d. Sociol. (Uebers.) I p. 318.

Solonisches Gesetz: Demosth. 20, 104; 40, 49. Plut. Sol. 21: Σόλωνος ὁ κωλύων νόμος τὸν τεθνηκότα κακῶς ἀγορεύειν. καὶ γὰρ ὅσιον, τοὺς μεθεστηκότας ἱερούς νομίζειν. Dies erinnert an die Worte aus dem Εὔδημος des Aristoteles bei Plut. cons. ad Apoll. 27: tò fsósasdaí ui xatà tôv τετελευτηκότων καὶ τὸ βλασφημεῖν οὐχ ὅσιον ὡς κατὰ βελτιόνων καὶ κρειττό νων ἤδη γεγονότων. (Chilon Stob. flor. 125, 15: τὸν τετελευτηκότα μὴ κακολóyst, àìlà μaxápt(s). Ein ganz besonders schlimmer Frevel ist es, sóσασθαι κατὰ τοῦ τελευτήσαντος: Isaeus 9, 6. 23. 26. (Der κακολόγος pflegt u. a. xuxà simeïv repi tov teteksutqzótov: Theophr. char. 28.) Der Erbe des Verstorbenen hat, wie ihm der Seelencult für jenen überhaupt Pflicht ist, den Verleumder desselben gerichtlich zu verfolgen (s. Meier und Schömann, Att. Process2 p. 630).

3.

Wie aller Cult hat es der Seelencult mehr zu thun mit dem Verhältniss des Dämons zu den Lebenden als mit dessen Natur und Wesen, wie sie etwa an und für sich betrachtet sich darstellen mögen. Eine dogmatische Bestimmung dieses Wesens fordert er nicht und bietet er nicht. Doch liegt eine allgemeine Vorstellung von der Natur der abgeschiedenen Seele, die sich nur genauer Formulirung entzieht, dem Cult zu Grunde. Man bringt den Seelen Opfer, wie den Göttern1 und Heroen auch, weil man in ihnen unsichtbar Mächtige sieht, eine besondere Art der „Seligen", wie man schon im 5. Jahrhundert die Verstorbenen nannte. Man will sie gnädig stimmen, oder auch ihren leicht gereizten Zorn abwenden. Man hofft auf ihre Hilfe in aller Noth; ganz besonders aber, glaubt man,

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1 Von den Todten sagt Aristoph. Tagenist. fr. 1, 12 Bgk: zal dúoμέν γ' αὐτοῖσι τοῖς ἐναγίσμασιν, ὥσπερ θεοίσι κτλ.

2 xpsitrovec: Hesych. Phot. s. v. Aristoteles bei Plut. cons. ad Apoll. 27.

* ἵλεως ἔχειν (τοὺς τελευτήσαντας): Plato Rep. 4, 427 Β.

4 Dass die ήρωες δυσόργητοι καὶ χαλεποὶ τοῖς ἐμπελάζουσι γίγνονται (Schol. Arist. Av. 1490) gilt, wie von den eigentlich so genannten „Heroen“ (s. oben p. 190 ff. die Legenden vom Heros Anagyros, dem Heros zu Temesa u. s. w.), auch von den in ungenauer, später allgemein üblich gewordener Bezeichnung „Heroen" genannten Seelen der Todten überhaupt — yakeπobs καὶ πλήκτας τοὺς ἥρωας νομίζουσι, καὶ μᾶλλον νύκτωρ ἢ μεθ' ἡμέραν: Chamaeleon bei Athen. 11, 461 C (daher die Vorkehrung gegen nächtlich begegnende Gespenster: Athen. 4, 149 C). Vgl. Zenob. 5, 60. Hesych. Phot. s. κρείττονες. Dass die pos nur Schlimmes thun und senden können, nichts Gutes (Schol. Ar. Av. 1490; Babrius fab. 63) ist später Glaube; weder für Heroen noch für gewöhnliche Todte gilt dies im Glauben älterer Zeiten. Die Vorstellung von der schadenfrohen, gewaltthätigen Natur der Unsichtbaren, ursprünglich auf „Götter" so gut bezüglich wie auf Heroen und Seelen, ist mehr und mehr auf die unteren Klassen der xpeittoves beschränkt worden, und haftet zuletzt an diesen so ausschliesslich, dass sie als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen ihnen und den Göttern gelten kann (was sie keineswegs von Anfang an war), dergestalt, dass Bosheit aus dem Wesen der Götter und umgekehrt Güte aus dem der Heroen und Seelen ausgeschlossen scheint.

können sie, ähnlich den chthonischen Göttern, in deren Reich sie eingegangen sind, dem Ackerbau Segen bringen1, und bei dem Eintritt einer neuen Seele in das Leben förderlich sein. Daher den Seelen der Vorfahren bei der Hochzeit Trankopfer dargebracht werden. Auch die Tritopatoren, zu denen man in Attika bei Gründung einer Ehe um Kindersegen flehte 3, sind nichts anderes als die Seelen der Ahnen4; wenn sie uns

καὶ χοάς γε χεόμενοι

1 Aristoph. Tagenist. 1, 13: zal yoάs ye yeóμavo: (den Todten) αὐτούμεθ ̓ αὐτοὺς τὰ καλὰ δεύρ' ἀνιέναι (angebl. παροιμία, nach einem Tragiker jedenfalls, Anrede an eine Todte: èxsĩ phénovca, deõp' àvist rapadá Schol. Arist. Ran. 1462; von dem Interpolator des Aristophanes an jener Stelle nachgeahmt). Dies „Heraufsenden des Guten“ ist zwar auch im weitesten Sinne verstehbar (vgl. Aesch. Pers. 222); aber man wird sich doch im Besonderen bei solcher Bitte um àviévat tàɣaðź erinnert fühlen an Demeter òópa (Paus. 1, 31, 4; Plut. Sympos. 9, 14, 4), an Γη ἀνησιδώρα, διὰ τὸ καρποὺς ἀνιέναι (Hesych.). Soph. Ο. C. 262: εὔχομαι θεοὺς μήτ' ἄροτον αὐτοῖς γῆς ἀνιέναι τινά -. Und dass man wirklich Forderung des Ackerbaues von den Todten, die in der Erde wohnen, erwarten konnte, mag namentlich eine sehr beachtenswerthe Bemerkung in der hippokrateischen Schrift nepi vonviov (II p. 14 Kühn; VI p. 658 Littré [*. dixitys 4, 92]) lehren. Sieht man im Traume àñodavóvtaş, weissgekleidet, etwas gebend, so ist das ein gutes Vorzeichen: àñò ráp tẩy ἀποθανόντων αἱ τροφαὶ καὶ αὐξήσιες καὶ σπέρματα γίνονται. In Athen bestand die Sitte, auf das frische Grab alle Arten von Samen zu streuen: Isigon. mirab. 67; Cicero de leg. 2, 63. Der (jedenfalls religiöse) Grund wird verschieden angegeben (eine dritte, nicht glaublichere Erklärung bietet K. O. Müller, Kl. Schr. 2, 302 f.). Am nächsten liegt doch wohl anzunehmen, dass die Saat der Erde unter den Schutz der nun selbst zu erdbewohnenden Geistern gewordenen Seelen der Todten gestellt werden sollte. (Man beachte übrigens die vollkommen gleiche Sitte im alten Indien. Oldenberg, Rel. d. Veda 582.)

2 Elektra bei Aeschyl. Choeph. 486 ff. gelobt der Seele ihres Vaters. κἀγὼ χοάς σοι τῆς ἐμῆς παγκληρίας οἴσω πατρῴων ἐκ δόμων γαμηλίους: πάντων δὲ πρῶτον τόνδε πρεσβεύσω τάφον. Als chthonische Mächte bringen auch die Erinyen dem Ackerbau und der Kinderzucht Segen. Rhein. Mus. 50, 21. Um Kindersegen wird auch angerufen.

* Φανόδημος φησιν ὅτι μόνοι Αθηναίοι θύουσιν καὶ εὔχονται αὐτοῖς ὑπὲρ γενέσεως παίδων, ὅταν γαμεῖν μέλλωσιν Phot. Suid. s. τριτοπάτορες.

4 pitonátopes bedeutet schon der Wortform nach nichts anderes als πρόπαπποι, τριτοπάτωρ ist der Urgrossvater, ὁ πάππου ἢ τήθης πατήρ (Aristot. bei Pollux 3, 17). Wie μητροπάτωρ ist ὁ μητρός πατήρ, πατρο πάτωρ ὁ πατρὸς πατήρ (Pollux 3, 16), προπάτωρ der Vorvater, ψευδοπάτωρ

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