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Ein persönlicher Ehrenpunkt.

Unterzeichneter hat wider alle seine Neigung das Missgeschick, von Zeit zu Zeit auf Persönliches, das freilich auch sachlich genug ist, in dieser Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche zurückkommen zu müssen. Hoffentlich ist dies das letzte Mal.

In der jüngsten Zeit ist mir mannichfach privatim und öffentlich die Anfrage oder Nachricht zugegangen, ich sei zur Niederlegung meines akademischen Lehramts moralisch genöthigt worden. Daran ist ein Wahres und ein Unwahres.

Wahr ist es, dass, nachdem ich nach 16 bis 18jähriger Verwaltung einer ausserordentlichen theologischen Professur um eine ordentliche angehalten (wenn auch ohne Decanabilität und andere Privilegien), mit der Erklärung, dass ich evangelisch - lutherischer Theolog sei, nicht im Sinne der generalconcessionirten Lutheraner, zu denen ich nicht gehöre, auch nicht in dem Sinne, der etwa die wissenschaftfiche Entwickelung christlicher Theologie in confessionelle Schranken pferchen wollte, sondern im dem Sinne, welcher, bei gewährter wahrer Bekenntnissfreiheit für die lauteren Strömungen göttlichen Wortes, wie am reinsten und vollsten das lutherische Bekenntniss zu immer tieferem und völligerem Erschöpfen sie in geschichtlich menschliches Gefäss gefasst hat, im Aeusseren des bestehenden staatlichen Kirchenverbandes mit allem friedlichen Glimpf, der freilich nicht blos von, sondern auch gegen lutherisches Bekenntniss zu üben seyn dürfte, acquiscieren zu können verhoffte,

ich wiederholten Repuls empfangen habe, auf Grund eben meiner confessionellen Stellung und Haltung. (Was von schrofferen Erklärungen, die ich abgegeben, oder von anders motivirten Repulsen, die ich erhalten haben sollte, ausgesprengt worden ist, ist unwahr; würde übrigens, was die Schroffheit betrifft, wohl in das Gewissen derer fallen, die durch die Art der Behandlung den Gegensatz schärfen oder im eigenen Interesse vergrössern). Wahr ist es ferner, dass, nachdem ich darnach nothgedrungen denn wenigstens um eine ausserordentliche lutherische Professur der Theologie angehalten, auch diese mir versagt worden ist; wie diese Kunde selbst durch die

Zeitungen gelaufen ist "). Wahr endlich ist es bekanntlich, dass so eben für das gerade von mir mit vertretene Lehrfach in dem verehrten Herrn Dr. Herzog aus Lausanne ein neuer ordentlicher theologischer Professor hieher berufen worden ist.

In diesen drei Umständen hätte es nahe genug gelegen, allerdings eine moralische Nöthigung zur eignen freiwilligen Amtsentsagung zu erkennen, und ich weiss nicht, wenn ich der bescheidenen Besoldung eines a. o. Professors) zur Nothdurft für meine grosse Familie nicht so dringend bedürfte, was auch ich gethan haben, würde. Dennoch bekenne ich, eine wirkliche moralische Nöthigung darin meinerseits und für mich noch nicht zu finden, nicht finden zu können und zu wollen, und eben hierüber schulde ich in gewiss nicht fehlgreifendem Ehrgefühl an Freund und Feind eine schlichte Erklärung.

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Jedenfalls ist das Beharren in meiner hiesigen Stellung ein nicht unberechtigtes; schon im Allgemeinen denn die Universitäten und theologischen Facultäten sind, dünkt mich, Anstalten freier, nicht Anstalten gebundener Wissenschaft und sodann im Besonderen denn durch den Westphälischen Frieden zunächst, dessen Schlüsse noch das Allerhöchste Toleranz-Patent vom 30. März d. J. als massgebend allegirt, und der nächstens im 200jährigen Jubiläum zweifelsohne gefeiert werden wird, ist die evangelisch-lutherische Kirche, gleich der katholischen, hinter der sie gegenwärtig so zurückgesetzt erscheint, auch in Preussen auf festen Rechtsboden gestellt; durch akademisches Statut ferner, noch neulich in den Verhandlungen der preussischen Reichsstände bei der Judenfrage von hoher ministerieller Seite als geltend anerkannt, ist die Universität und theologische Facultät zu Halle auf die Augsburgische Confession von 1530 begründet; endlich durch Allerhöchste Erklärung (in der preussischen Gesetzsammlung 1815. S. 82.) bei dem Uebergange der früher sächsischen Landestheile, denen die Universität Halle-Wittenberg dient, unter Königlich preussischen Scepter ist von des in Gott ruhenden Königs Majestät feierlich von neuem der dauernde Rechtsbestand des väterlichen (lutherischen) Glaubens verbürgt worden.

Zwar hat nun allerdings seitdem die Union Eingang ge

*) Möchten doch aber die Leser des Rheinischen Beobachters auch die betreffende Nummer des v. Glöden'schen Politisch-praktischen Wochenblatts nicht unbrachtet gelassen haben!

**) Die preussischen Reichsstände nennen sie, Jaden gewährt, kärglich.

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wonnen; aber abgesehen von den eben angeführten authentischen auch neuesten ernsten Allegaten jener älteren Rechtsbestimmungen in ihrer bleibenden Geltung was die Union eigentlich sei und jetzt namentlich sei, darin gehen bekanntlich die namhaftesten theologischen Autoritäten in klaffendem Zwiespalt aus einander; (während ein Nitzsch in ihr die positivste erfreulichste Fortbildung und Vollendung der Reformation jetzt sieht, spricht ein Rudelbach von diesem Unionslumpen, von dem wir doch alle wissen, dass er längst zerrissen ist" und von dem nothwendigen und neu begonnenen,, Bau der rechtgläubigen Kirche in Deutschland auf den ausgebrannten Schutthaufen und rauchenden Trümmern "); und dass keinenfalls durch die preussische Union das evangelisch - lutherische Bekenntniss um sein Recht und seine Existenzfreiheit in Preussen hat gebracht werden sollen, bezeugt unwidersprechlich theils der Allerhöchste Erlass des hochseligen Königs vom 28. Februar 1834 (in der Gesetzsammlung), der die zeitherige Geltung der Bekenntnissschriften unversehrt innerhalb der Landeskirche garantirt, theils das Wort Sr. jetzt regierenden Majestät in der Thronrede vom 11. April d. J., worin Allerhöchstdieselben,,die theuersten Errungenschaften Ihres Volks, so Gott gnädig ist, zu schützen“ verheissen; Errungenschaften, unter denen doch keine theurer und bedeutsamer ist, als das Recht und die Freiheit väterlicher protestantischer Kirche, der blut- und thränengedüngte heilige Rechtsacker der Väter, den auch alle alten Ständeversammlungen, weil nur die Erhaltung des Höchsten auch für die des Niedrigeren Gewähr leistet, vor Allem zu wah ren sich zur höchsten und ersten Berufsehre schätzten.

Den Rechtsboden, den auch mir heiligen Rechtsboden also habe ich keinesweges angetastet, keinesweges antasten können, wenn ich meine amtliche Stellung nicht freiwillig aufgebe; und so hatte denn anderweite sittliche Erwägung in mir Platz zu greifen und zu entscheiden.

Da sage ich mir nun, erstens: Was das Heil der Seele und der Kirche in reine Wort und Sacrament angeht, das darf unter Protestanten ein einfacher Theolog nicht minder zu verstehen ohne Unbescheidenheit sich dünken lassen, als die höchste und weiseste Administration; die Richtigkeit der Einsicht hängt nicht ab von der Höhe des Amtes oder von der überwiegenden Majorität der Zahl. Sodann, gerade weil ich leider meines Wissens jetzt notorisch der letzte noch übrige confessionell lutherische Professor der Theologie auf preussischen Universitäten bin, habe ich um des Rechts lu

therischer Kirche willen (das beiläufig durch wohlfeile Declamationen der Literarischen von Schroffheiten und Ueberspanntheiten nicht beirrt, nicht einmal tangirt wird) meine Stellung muthig und demüthig zu behaupten bis aufs Aeusserste. Ferner, was ein hochverehrter Theolog mir schreibt,,,durch nichts in der Welt kann auch die verworrene preussische Landeskirche weniger verwirrt, und durch nichts mehr in Ordnung gebracht werden, als durch die mir in meiner Stellung doch belassene Freiheit, dem Bekenntniss der lutherischen Lehre gemäss zu lehren;" und wenn setze ich hinzu die höchste Staats- und

Kirchenbehörde auf Grund des evangelisch kirchlichen Bekenntnisses gegen kirchlich destructive Richtungen jetzt ernstlich einschreitet, so ist doch wohl zu präsumiren, dass sie den allerdings unbestimmt gelassenen Begriff evangelisch kirchliches Bekenntniss nicht ausschliesslich in einem Sinne nimmt, der nur eklektisch davon bewahrt und fallen lässt nach höherem Dünken (das gäbe ihr ja kein Recht wider dann nur quantitativ, nicht qualitativ verschiedene Gegner), geschweige dass sie ein festes, nicht blos eklektisches Bekennen gar vorzugsweise in die Kategorie des Verpönten stellen sollte, dass sie also damit die Praxis wirklicher Bekenner selbst anbahnend autorisirt. Endlich, was ein hochgestellter ebenfalls befreundeter Mann mir sagt,,,bei der allerpflichtmässigsten Opposition gegen Regierungstendenzen muss man doch mindestens darauf gefasst seyn, von oben her nicht begünstigt, sondern vernachlässigt zu werden."

Dass ein Damokles-Schwert über meinem Haupte schwebt, verhehle ich so mir keinesweges; aber ich glaube ruhig abwarten zu müssen, bis es von selbst herabfällt. Dass übrigens gerade unter dessen Spitze, so unbehaglich sie dem Fleische ist, das Gewissen sich recht frisch und fröhlich befindet, weiss ich auch.

Halle im August 1847.

H. E. F. Guericke.

Druck von J. H. Nagel in Leipzig.

zur

Zeitschrift für die gesammte lutherische
Theologie und Kirche.

Im Verlage der Unterzeichneten ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen des In- und Auslandes zu haben:

Geschichte der Pädagogik

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Karl von Raumer.

Dritter Theil. Erste Abtheilung.

Roy. 8. 18 Bogen fein Velin. Preis geh. 14 Thl. od. fl. 3 Rhein.

Inhalt.

Die erste Kindheit. Kleinkinderschulen. Schule und Haus. Alumneen. Erziehungsinstitute. Hofmeister. Unterricht: Religionsunterricht. Latein. Aphorismen über das Lehren der Geschichte. Erdkunde. Naturunterricht. Geometrie. Rechnen. Physische Erziehung. — Schlußbetrachtungen.

Vor Kurzem sind ausgegeben worden: Desselben Werkes erster Theil.

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Zweite Auflage. 25 Bogen. 2 Thlr. fl. 3. 54 kr. Rhein. Desselben Werkes zweiter Theil. Zweite vermehrte Aufl. 33 Bogen. 2 Thlr. fl. 4. 36 kr. Rhein. Stuttgart.

S. G. Liesching's
Verlagsbuchhandlung.

Im Verlage von J. Urban Kern in Breslau ist so eben erschienen:

Das Buch der Religionen,

oder kurze Darstellung der verschiedenen Religionsformen: des Monotheismus, Deismus, Pantheismus, Atheismus, Heiden- und Judenthum, namentlich aber der christlichen Religion und sämmtlicher christlichen Kirchen, Parteien und Sekten von der ältesten bis auf die neueste Zeit. 16 Bogen. gr. 8. geh. Preis 25 Sgr.

Diese unparteiische Darstellung sämmtlicher Glaubensansichten und Dogmen aller Parteien 2c. wird jedem Gebildeten will, kommen sein, da es einen klaren Ueberblick derselben gewährt, vom Ursprunge der Religionen und des Christenthums bis zu den Deutsch-Katholiken! Möge es ein Haus- und Familienbuch werden.

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