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Sizung oder die Verhandlung eröffnete, traten auf beiden Seiten des Halbkreises die Protokollführer in Thätigkeit, welche der Sizung mit ihren Aufzeichnungen genau folgen mußten. Die Verhandlungen dauerten von morgens bis abends, mit Ausnahme der Samstage und Feiertage, an denen keinerlei richterliche Thätigkeit stattfinden durfte; sämtliche Verhandlungen geschahen öffentlich; sie dauerten oft wochenlang. Dem Angeklagten stand das volle Vertheidigungsrecht zu, im weitesten Umfang. Stets konnte er gegen seine Verurteilung Berufung einlegen, sogar noch im legten Augenblick auf dem Richtplag konnte dies mündlich geschehen. Zuvörderst beschäf= tigten sich die Richter mit der Entlastung des Angeklagten, an derselben konnten auch die hinter dem Halbkreis sizenden Stellvertreter teilnehmen, selbst fremden Zuhörern der Verhandlung war es gestattet, Einwendungen zugunsten des Angeklagten zu machen. Zum Beweis der Schuld mußten stets mindestens zwei Zeugenaussagen vorhanden sein; auf ein Selbstgeständnis hin durfte kein Angeklagter verurteilt werden. Die Zeugen wurden vorher mit peinlichster Sorgfalt vernommen. Der Vorsizende warnte sie vor falscher Aussage oder vor Verheimlichung von für die Verhandlung wichtigen Thatsachen. Es wurde den Zeugen bemerkbar gemacht, daß sie nur Selbstgehörtes und gesehenes aussagen dürften, auf ihnen von anderer Seite Ueberbrachtes durften sie bei ihrem Zeugnis kein Gewicht legen. Fand zwischen den Aussagen von zwei Zeugen auch nur der kleinste Widerspruch statt, so wurde die ganze Verhandlung sofort aufgehoben, das richterliche Verfahren sofort eingestellt. Ein Hauptfactum für die Zeugenaussage, für die Verurteilung war, ob die Zeugen den Verbrecher, den Angeklagten vor einer Fortsetzung des Verbrechens gewarnt hatten, ob sie ihn auf die dem Vergehen folgende Strafe aufmerksam gemacht hatten. Hauptsächlich kam dies bei Verhandlungen, welche Fälle von Gotteslästerung betrafen in betracht. Stellte es sich bei der Verhandlung heraus, daß eine Warnung von Seiten der Zeugen nicht stattgefunden hatte, so wurde die Klage sofort fallen gelassen.

Der Urteilsspruch wurde durch Stimmenabgabe erzielt und zwar mußte der jüngste Richter seine Stimme zuerst niederlegen, dann folgten die anderen Gerichtsherren der Anciennität nach, bis als Letter der Präsident sein Votum abgab. Zu einer Verurteilung war mindestens eine Mehrheit von zwei Stimmen nötig, während bei Freisprechung eine Stimme genügte. Die Protokollführer besorgten auch die Stimmzählung. Bei Freisprechung wurde der Angeklagte sofort aus der Haft entlassen.

Wurde ein zum Tode Verurteilter nach dem Richtplag geführt, so wurde am Gerichtsgebäude ein mit einer Fahne versehener Reiter postiert. Sollte nun der Fall eintreten, daß im lezten Augenblick noch gegen die Hinrichtung Einspruch erhoben wurde, resp. daß Zeugenaussagen für den Verurteilten aufkamen, so mußte der Fahnenreiter den Verurteilten vom Richtplag zurückfordern und wieder nach dem Gerichtshaus bringen, wo alsdann eine neue Verhandlung an

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gesezt wurde. Unter den Frauen Jerusalems war eine Vereinigung gegründet worden, welche den Verurteilten vor dem Tode betäubende Getränke beibrachte und so den Armen den Tod erleichterte.

Durch den Talmud ist nachgewiesen, daß ein Todesurteil in Palästina nur äußerst selten gefällt wurde; kam aber doch der Fall vor, daß vielleicht innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren eine Todesstrafe ausgesprochen wurde, so sprach man schon mit Entsezen von der Verworfenheit des jüdischen Volkes. Die Todesstrafe aber war in Palästina nur dann erlaubt, wenn die Juden sich selbst regierten; sobald sie unter fremder Herrschaft standen, hörte jede Todesstrafe auf. Dies ist für uns von größter Bedeutung, denn unter diesen, durch den Talmud verbürgten Verhältnissen konnte über Jesus Christus gar kein Todesurteil ausgesprochen werden, da damals Palästina unter römischer Herrschaft stand, welche schon 40 Jahre vor Christus ihre Geißel über die Juden schwang. Hier möchten wir auch auf Johannis Kapitel 18, Vers 31, aufmerksam machen. In diesem wird erzählt, wie die Juden sich weigern, Christus selbst zu töten. Dadurch wird das Verbrechen den Römern zugezählt; es ist dies ein politischer Schachzug für die jüdische Religion sprechend und feindlich gegen Rom auftretend.

Die Hinrichtung durfte erst 40 Tage nach der Verurteilung stattfinden. Während dieser Zeit wurde noch nach Zeugen für die Unschuld des Verurteilten gesucht, oder auch sein sonstiges Vorleben wurde während diesen Tagen geprüft, ob vielleicht Trunkenheit, Irrsinn oder vielleicht nur eine Täuschung bei dem Urteil mildernd in Betracht gezogen werden könnten. Eine eigentümliche Bestimmung aber war folgende: Verurteilten sämtliche 71 Richter einstimmig den Angeklagten, so mußte er als nichtschuldig freigelassen werden, da nach dem Geset mindestens eine oder zwei Stimmen für den Angeklagten sprechen mußten.

Diese von uns besprochenen Gesezesbestimmungen betreffs der Gerichtsverhandlungen sind von Moses Zeiten an bis zur Römerzeit, also 40 Jahre vor Christus, in Kraft gewesen. Hinzufügen wollen wir noch, daß bei den Juden vier verschiedene Todesarten bestanden. Es konnte eine Verurteilung eintreten zum Tode durch den Strang, durch das Schwert und durch Verbrennen, d. h. es wurde dem Verurteilten glühendes Blei in den Mund geschüttet. Die schärfste Todesstrafe war das Steinigen; auf diese wurde aber nur bei Gotteslästerung erkannt.

Wenden wir uns nun dem Prozeß zu, dem Jesus Christus unterstand, so werden wir sofort auf Widersprüche kommen, die uns die Ueberzeugung förmlich aufdrängen, daß der ganze Prozeß des Jesus Christus, die ganze Legende von seinem Tode eben nur ein Märchen, eine Legende gewesen sind. Vor allem müssen wir uns nun noch einen Augenblick mit dem Vergehen der Gotteslästerung an und für sich befassen. Ein Gotteslästerer wurde nur dann verurteilt, wenn er die vier Buchstaben Ihwh" ausgesprochen und dabei die Lästerung ausgestoßen hatte. Nannte er aber bei Begehen der straf

baren Handlung eine andere Bezeichnung für Gott, so mußte er freigesprochen werden.

Jesus Christus ist nun aber von dem Verbrechen der Gottesjästerung schon insofern freizusprechen gewesen, als er stets nur Gott gepriesen und gelobt hatte; er hatte nur für das Himmelreich ge= predigt. Daß er gesagt hatte, er könne den Tempel in drei Tagen wieder aufbauen, konnte nicht als Gotteslästerung aufgefaßt werden; der Ausspruch hätte höchstens als eine gewisse Großthuerei behandelt werden können. Wie weit wir bei den mannigfachen Wundern, die uns, als von Jesus Christus vollbracht, überliefert werden, bei unserm Glauben an diese eventuelle Wunderthat gehen können, lassen wir dahin gestellt sein. Jedenfalls durfte Jesus Christus darauf hin nicht einmal zu einer Geldstrafe, viel weniger zum Tode verurteilt werden. Wer aber hat Christus überhaupt verurteilt? Kein König, kein Richter und kein Gerichtstribunal, ja nicht einmal in einem Gerichtsgebäude oder im Tempel ist die Verurteilung erfolgt. Privatleute haben das Schuldig über ihn gesprochen; in einem Privathaus ist der Justizmord geschehen. Ein Hoherpriester, namens Kaiphas, der das Urteil über Jesus Christus gesprochen haben soll, hat um diese Zeit gar nicht gelebt.

Das Merkwürdigste aber ist, daß uns eine Kreuzigung des Heilands überliefert wird, und doch war diese Strafe auf das strengste durch die jüdischen Geseze verpönt. Da Jesus Christus der Gotteslästerung angeklagt war, hätte er die Strafe des Steinigens erdulden müssen.

Nach Johannis Kapitel 19, Vers 14, ist Jesus am Rüsttag ge= storben, das ist ein Tag vor Ostern; am heiligen Osterfest aber war Jesus Christus schon in das Grab gesenkt. Nach Matthäus, Kap. 26, Vers 17, wieder, hat Christus noch mit seinen Jüngern Ostern gefeiert. Wie sollen wir das verstehen?

Wir werden auch in den folgenden Kapiteln noch mannigfach auf solche Widersprüche zurückkommen, und immer wird sich aus unsern Ausführungen die Richtigkeit unserer Annahme ergeben.

XI. Kapitel.

Sine Kritik über das Neue Seßament.

Wir haben uns in unseren bisherigen Kapiteln damit beschäftigt, Beweise zu erbringen für die Thatsache, daß das Neue Testament einfach als eine Dichtung, als ein Märchen den damaligen bestandenen Schriften unterschoben worden ist; daß vieles in dem

selben Enthaltenes einfach in das Reich der Unmöglichkeit zu verweisen ist.

Anhaltspunkte geben uns hierfür z. B. die von uns schon angeführte Klarlegung der jüdischen Gesetzgebung, welche zu Zeiten der Verurteilung Christi bestand, wie auch die vielen in dem Neuen Testament enthaltenen und von uns ebenfalls schon erwähnten Teufelserzählungen u. s. w.

Alle diese Beispiele hier nochmals, selbst in äußerster Kürze wiederzugeben, wäre zwecklos und würde nur zu unnötigen Weiterungen führen, damit aber den Gang der Handlung aufhalten.

Wir wollen uns nun noch mit etwas anderem beschäftigen und zwar mit der offenkundigen Thatsache, daß das Neue Testament von Juden für die Juden geschrieben und gepredigt worden ist; es sollte quasi als Schußmittel für die jüdische Religion, für die jüdische Gesezesinstitution dienen, zur Inschußnahme für das Alte Testament, ja sogar für die schriftlichen Ueberlieferungen der Schriftgelehrten, der Rabbiner. Das Neue Testament enthält so unendlich viel politische Feinheiten, es ist in seinen gegen die Juden und ihre Religion gerichteten Ausführungen mit solch vorsichtiger Oberflächlichkeit behandelt worden, daß man bei genauerem Studium desselben sehr bald darauf kommt, daß die gegen die jüdische Religion gerich= teten Spigen und Auslassungen nur zum Schein hineinpraktiziert worden sind, um damit versöhnend und vermittelnd auf die andern damals bestandenen Religionen zu wirken.

Kleine Auszüge aus dem Neuen Testament, die wir nun mit den nötigen Kommentaren zum Teil folgen lassen wollen, sollen uns zum Beweis dienen.

Im ersten Kapitel Matthäi, in welchem wir das Geschlechtsregister Christi verzeichnet finden, ist die Abstammung des Heilands von König David hergeleitet; sämtliche in dem Geschlechtsregister angeführten Namen sind echt jüdischen Ursprungs, somit ist also schon hierdurch eine Verwandtschaft der später nachfolgenden Christen mit den jüdischen Vorfahren dokumentiert. Sämtliche Stammväter und Stammmütter Christi haben der jüdischen Religion, dem jüdischen Volke angehört.

In demselben Kapitel, in den Versen 18 bis 25 finden wir die Behauptung, daß Jesus Christus von dem Heiligen Geist abstamme. Ein Zeuge hierfür steht in einem Propheten auf, von welchem in den Versen 22 bis 23 die Rede ist.

Diese Verse des Kapitels 1, Matthäi, tragen die Ueberschrift : ,,Christi Empfängnis, Name und Geburt."

Sie haben folgenden Wortlaut:

Die Geburt Christi war aber also gethan. Als Maria, seine Mutter, dem Joseph vertraut war, ehe er sie heimholte, erfand sich's, daß sie schwanger war von dem Heiligen Geist.

Joseph aber, ihr Mann, war fromm, und wollte sie nicht in Schande bringen, gedachte aber, sie heimlich zu verlassen.

Indem er aber also gedachte, siehe, da erschien ihm ein Engel

des Herrn im Traum und sprach: „Joseph, du Sohn Davids, fürchte dich nicht, Maria, dein Gemahl, zu dir zu nehmen, denn das in ihr geboren ist, das ist von dem heiligen Geist.

Und sie wird einen Sohn gebären, deß Namen sollst du Jesus heißen; denn er wird sein Volk selig machen von ihren Sünden.

Das ist aber alles geschehen, auf daß erfüllet würde, das der Herr auch durch den Propheten gesagt hat, der da spricht: „Siehe eine Jungfrau

Wird schwanger sein und einen Sohn gebären,

Und sie werden seinen Namen Immanuel heißen,"

das ist verdolmetschet: Gott mit uns!

Da nun Joseph vom Schlaf erwachte, that er, wie ihm des Herrn Engel befohlen hatte, und nahm sein Gemahl zu sich; und erkannte sie nicht, bis sie ihren ersten Sohn gebar, und hieß seinen Namen Jesus.

Auch hierdurch ersehen wir, daß Jesus Christus durchaus als Abkömmling des jüdischen Volkes gedacht wird. Der Heilige Geist ist eine in jeder Beziehung strenggläubige Institution der jüdischen Religion und aus dieser ist nun Jesus Christus hervorgegangen.

Für die Geburt Christi finden wir im 2. Kapitel Matthäi, Vers 1 bis 12, folgende für uns wichtige und maßgebende Worte: Da Jesus geboren war in Bethlehem im jüdischen Lande zur Zeit des Königs Herodes, siehe da kamen die Weisen vom Morgenland gen Jerusalem und sprachen:

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Wo ist der neugeborne König der Juden? Wir haben seinen Stern gesehen im Morgenland und sind kommen, ihn anzubeten. Da das der König Herodes hörte, erschrack er und mit ihm das ganze Jerusalem;

Und ließ versammeln die Hohenpriester und Schriftgelehrten unter dem Volk, und erforschte von ihnen, wo Christus sollte geboren werden.

Und sie sagten ihm: Zu Bethlehem im jüdischen Lande; denn also stehet geschrieben durch den Propheten: Und du, Bethlehem im jüdischen Lande, bist mit nichten die kleinste unter den Fürsten Judas; denn aus dir soll kommen der Herzog, der über mein Volk Israel ein Herr sei."

Da berief Herodes die Weisen heimlich und erlernte mit Fleiß von ihnen, wann der Stern erschienen wäre,

und wies sie gen Bethlehem, und sprach: Ziehet hin, und forschet fleißig nach dem Kindlein; und wenn ihr's findet, so saget mir's wieder, daß ich auch komme und es anbete.

Als sie nun den König gehöret hatten, zogen sie hin, Und siehe, der Stern, den sie im Morgenland gesehen hatten, ging vor ihnen her bis daß er kam und stand oben über, da das Kindlein war. Da sie den Stern sahen, wurden sie hoch erfreut, und gingen in das Haus und fanden das Kindlein mit Maria, seiner Mutter, und fielen nieder, und beteten es an, und thaten ihre Schäße auf, und schenkten ihm Gold, Weihrauch und Myrthe.

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