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2. Die Brüder Georg, Kerstan, Heinrich und Rinnewart. 1419-1485.

a. Georg von Witzleben.

war, wie S. 34 angegeben wurde, des Kurfürsten Friedrich Bannerträger in dem Gefecht bei Grimma (Dezember 1429 oder Januar 1430),,,und bestand gar erbarlich mit seinem Panier und ward gefangen." Wie er dieser Gefangenschaft ledig geworden, wissen wir nicht, finden ihn aber im Jahre 1434, als sein Vetter Heinrich von Witzleben für die Wachsenburg Liebenstein erhielt, als dessen Freund und von dieser Zeit an vielfach als Bürge genannt.

Im Jahre 1444 trat er auf 3 Jahre als Voigt und Amtmann des Schlosses Tonndorf in den Dienst der Stadt Erfurt. Nach dem von Georg über diese Bestallung am 3. Februar 1444 ausgestellten Reverse hatte er das Schloss während der angegebenen Zeit auf seine Kosten zu bewahren und zu bewachen, jährlich aber für Kost, Futter und Hufbeschlag 60 Schock Meissner Groschen von Erfurt zu beziehen. Für den Schutz des Schlosses und Gerichtes war ihm der Niessbrauch aller Renten, Gefälle, Vorwerke, Wiesen und Aecker zugestanden, jedoch unter der Bedingung, dass der auf dem Schlosse und den Vorwerken erzeugte Dünger zum Besten des zum Schlosse gehörenden Ackers verwendet wurde.

Ausser seinem Theil an Berka hatte Georg von den Grafen von Beichlingen das grosse Dorf Manstedt, 1 Stunde nördlich von Buttstedt, zu Lehn, das jedoch nur bis 1505 im Witzleben'schen Besitz blieb.

Georg starb vor dem Jahre 1467. Er hatte einen Sohn Hans, der aber ebenfalls vor 1467 ohne Erben gestorben war.

b. Kerstan von Witzleben.

Kerstan pflanzte die Berkaer Linie fort. Seiner Gemahlin Agnes setzte er am 6. Februar 1452 ein Leibgedinge von 1000 Rh. Gulden an dem 3. Theil von Berka aus. Dieser Leibgedingsbrief ist auch deshalb für uns wichtig, weil wir in ihm zuerst die hauptsächlichsten Lehnsstücke der Herrschaft Berka aufgezählt finden, nämlich:

1. Schloss und Haus zu Berka,

2. der Wald und der Flecken Berka,

3. das Dorf Hetschburg,

4. das halbe Dorf Troistedt, alle nahe um Berka ge

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In späteren Zeiten, z. B. 1470 werden ferner noch:

7. das Jungfrauenkloster in dem Dorfe Berka,

8. das Dorf Saalborn,

9. das Dorf München,

10. andere (unbenannte) wüste Dörfer

als zur Herrschaft Berka gehörig aufgeführt. Unter der Belehnung mit dem Jungfrauenkloster zu Berka ist jedenfalls nur die Belehnung mit der Schirmvoigtei über dies Kloster, wie es bei Rossleben der Fall war, zu verstehen.

Ueber mancherlei Streitigkeiten, welche die Besitzer von Berka mit ihren Unterthanen oder Grenznachbaren hatten, gehen wir hinweg, und führen nur einen Fall zur Beurtheilung der damaligen Rechtspflege an.

Im Erfurt'schen Gerichte zu Tonndorf war Ende November 1474 ein Mann ermordet worden; Kerstan und Rinnewart hatten den Leichnam aufheben und nach Erfurt bringen lassen. Auf seine Gerichtsbarkeit war aber der Rath dieser Stadt sehr eifersüchtig und schrieb deshalb sofort am 26. November an Kerstan und Rinnewart, dass sie, da sie den Todten nach Erfurt hätten bringen lassen, ohne darum ersucht zu sein, denselben schleunigst wieder dorthin schaffen möchten, wo die Missethat geschehen sei; wenn es ihnen dann nöthig erschiene, dass darüber geteidingt würde, wolle der Rath an Ort und Stelle verhandeln. Auf der Brüder von Witzleben Begehren setzte darauf der Rath unterm 29. November auf den 1. Dezember Termin an Ort und Stelle an und ladete die Herren von Berka dazu ein. Diese jedoch konnten an dem Tage nicht erscheinen und baten um Verschiebung des Termins auf den 6. Dezember. Nun hat wieder der Rath Abhaltung und will Mittwoch am 7. Dezember zu halben Mittage da, wo die Leiche gefunden, die von Witzleben zum Termine erwarten.

Beinahe 14 Tage hatte also ,,der todte Mann" unbeerdigt gelegen. Bald nach dieser Zeit, im Jahre 1476, starb der dritte der Brüder, Rinnewart, ohne Nachkommen zu hinterlassen, so dass nun, da Heinrich dem geistlichen Stande angehörte,,,der alte Kerstan" die Herrschaft Berka allein besass.

Im Jahre 1484 überliess Graf Hans von Beichlingen seine Lehnrechte an Berka mit des Kurfürsten Ernst von Sachsen, als Oberlehnsherrn, Zustimmung seinem Schwiegersohn dem Grafen Karl von Gleichen und so wurde Kerstan Gleichen'scher Vasall, musste aber als solcher, wenn die Landschaft aufgefordert wurde, dem Oberlehnsherrn, d. h. dem Kurfürsten dienen.

Kerstan starb darauf im Jahre 1485 und hatte also ein Alter von fast 80 Jahren erreicht.

Seine erste Gemahlin hiess Agnes. Nicht lange vor seinem Tode hatte er sich zum zweiten Male vermählt mit Katharina von Brandenstein und derselben die Hälfte des Schlosses Berka als Leibgedinge ausgesetzt.

Von der ersten Gemahlin hatte Kerstan zwei Söhne, Kirstan und Wilhelm, und eine Tochter Namens Ilse, welche sich mit Hans von Hessler zu Burg Hessler, der 1518 starb, vermählte.*)

c. Heinrich von Witzleben.

Heinrich trat frühzeitig in den geistlichen Stand und wurde Ritter des deutschen Ordens. Er führte aber in einem Convent in Thüringen ein so sittenloses Leben, dass ihn der Deutschmeister 1447 dem Hochmeister zusandte, welcher ihn nach Lifland schickte, woselbst er sein Leben geendet haben mag.

3. Die Brüder Kirstan und Wilhelm von Witzleben.

1485-1550.

Nachdem Kirstan und Wilhelm schon 1485 von dem Grafen von Gleichen mit der Herrschaft Berka beliehen waren, **) erhielten sie auch 1495 von Kursachsen die Lehen über:

1. das Burglehn zu Buttelstedt mit Zinsen daselbst und zu Oberndorf, Gutmannshausen, Voilsberg, Schopendorf, Nieder-Reisen, Zottelstedt, Matstedt, Obringen, Vollersroda, Tanstedt und Gaberndorf,

2. das halbe Dorf Nieder-Hetschburg***) und über

3. das Dorf Bergern,

*) Nach Hessler'schen Geschlechtstafeln z. B. Königs Ad. Hist. II. 519 u. Goth. Dipl. Gleichenst. Tab., wonach sie aus dem Huse Berka und Bockerode stammt. Bockerode ist uns noch nirgends vorgekommen.

**) Falckenst. Thür. Chron. p. 779; den Lehnbrief haben wir nicht gefunden. ***) (Existirt nicht mehr.)

wie Alles ihr Vater bereits besessen hatte. Diese Lehnstücke, die später auch zur Herrschaft Berka gerechnet wurden, bildeten eine nicht unbedeutende Besitzung für sich. Das Burglehn zu Buttelstedt existirt noch jetzt als Rittergut, und zu Bergern an der Ilm hatten die von Witzleben eine Burg, deren Ruinen noch sichtbar sind.

Ausserdem besass Kirstan, der 1486 Amtmann zu Blankenhain war, noch Güter zu Wundersleben, Gangloff-Sömmern, Weissensee und KleinRudestedt, die sein Vater von dem edlen Herrn zu Querfurt eingetauscht hatte, von Sachsen und andere zu Wundersleben und Frömstedt vom Kloster Oldisleben zu Lehn.

Zwanzig Jahre lang hatten Kirstan und Wilhelm mit ihrer Stiefmutter Katharina, welche sich nach Kerstans Tode mit Reinhard von Boyneburg verheirathet hatte, im Schlosse zu Berka, das in zwei Hälften getheilt war, gewohnt, als in Folge dieser doppelten Wirthschaft und der Theilung der Einkünfte Irrungen, Zwietracht und Unwille" unter ihnen entstanden. Kirstan und Wilhelm suchten daher ihre Stiefmutter und deren Familie aus Berka loszuwerden, selbst mit bedeutenden Opfern.

Dafür, dass Katharina auf ihr Leibgedinge, welches nach ihrem Tode an ihre Stiefsöhne zurückfallen musste, für ihre Lebenszeit verzichtete, übergaben sie ihr 1505 das Dorf Manstedt mit allen seinen Gütern und Gerechtigkeiten erb- und eigenthümlich und behielten sich nur für den Fall, dass die Boyenburgs dasselbe verkaufen wollten, das Vorkaufsrecht vor. Bald darauf veräusserten sie auch von den Buttelstedter Gütern einige Zinsen und Lehne an den Rath dieser Stadt.

Kirstan reiste 1514 mit dem Herzoge Johann von Sachsen nach Pommern und Mecklenburg und hatte dabei sein Pferd zu Schanden geritten, welches ihm der Herzog mit 35 Fl. ersetzen musste.

Bald nachdem ihre Stiefmutter Berka verlassen, hatten sich beide Brüder in ihre Güter getheilt, was in den späteren Lehnbriefen immer ausdrücklich betont wird, wenn auch die Belehnung gemeinschaftlich erfolgte.

Eine Vermehrung ihrer Güter erlebten sie 1525, als das Kloster Berka, nachdem es im Bauernkriege ausgepfändet worden war, aufgehoben wurde und der Kurfürst ihnen den grössten Theil der Güter desselben mit der Verpflichtung überliess, von den Einkünften einen Pfarrer zu unterhalten. Sie gaben aber demselben nicht das ihm zustehende Einkommen von 4 alten Schock, bis sich nach der Kirchenvisitation 1546 der Kurfürst ernstlich in die Sache mischte.

Kirstan ist um das Jahr 1538 gestorben, wenigstens wird er nach demselben nicht mehr erwähnt. Er war zwei Mal vermählt gewesen und hatte aus der ersten Ehe mit einer geb. von Metzsch vier Töchter, aus der zweiten aber mit Katharina von Bünau, welche nach seinem Tode einen Herrn von Böltzig heirathete, einen noch unmündigen Sohn, Georg Albrecht von Witzleben, hinterlassen.

Wilhelm überlebte seinen Bruder Kirstan noch um viele Jahre und war mit Heinrich von Bünau zu Saufeld (Bruder Katharina's) und Andreas von Wittern zu Dietendorf, der treue Vormund seines Neffen Georg Albrecht, bis sie 1546 durch die Grafen von Gleichen, welche sich der Vormundschaft selbst unterzogen, derselben gewaltsam entsetzt wurden.

Wilhelm übergab in seinem 80. Jahre, um in Ruhe sein Leben beschliessen zu können, seine ausgedehnten Besitzungen seinen beiden Söhnen, Friedrich und Jobst, zog sich nach Döllstedt (1 Stunde östlich von StadtIlm) das er sich gekauft hatte, zurück und starb daselbst erst nach dem Jahre 1550.

In Urkunden haben wir den Namen seiner Gemahlin nicht gefunden, sondern nur in König Ad. Hist., Gleichenst. Tab. und dergl. Werken, wo sie Ida von Narben aus Willmar genannt wird, nach den an Epitaphien zu Rentwerthshausen befindlichen Wappen zu schliessen, ist sie aber eine Vitzthum gewesen.

4. Georg Albrecht und seine Vettern die Brüder
Friedrich und Jobst von Witzleben.
1550-1589.

Die Brüder Friedrich und Jobst werden zuerst erwähnt 1541, und zwar im Gefolge des Kurfürsten Joachim von Brandenburg, auf dem Reichstage zu Regensburg. An den Brandenburgischen Hof waren sie wahrscheinlich durch einen Verwandten ihres Onkels Kirstan, Conrad Metzsch, Rath und Kanzler der Kurfürsten Joachim *) gekommen. Bald darauf aber übernahmen sie gemeinschaftlich ihres Vaters Hälfte von Berka, während Georg Albrecht, Kirstan's einziger Sohn, den Besitz seiner Hälfte erst im Herbst 1550, nachdem er mündig geworden war, antrat.

Zwischen Georg Albrecht und seinen aus der Stammtafel zu ersehenden Schwägern, hatten sich wegen des den vier Schwestern versprochenen Ehe

*) Gauhen I. p. 1357.

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